Welche Rechtsform bei Gründung?

Die Wahl der Rechtsform hat weit reichende Konsequenzen. Diese erstrecken sich auf persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Belange. Dabei hat jeder eigene Schwerpunkte, nach denen die Rechtsform ausgewählt wird. Was für den einen besonderes Gewicht hat, ist für den anderen uninteressant. Das betrifft zum Beispiel das Ansehen, welches eine Rechtsform mit sich bringt.
Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Die Rechtsformen lassen sich zunächst in die drei Hauptkategorien Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften trennen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften lassen sich in einem Atemzug nennen, denn die Haftungsverhältnisse sind vergleichbar.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
In beiden Rechtsformen haften die Inhaber (Einzelunternehmer oder Gesellschafter) für die Verbindlichkeiten mit ihrem persönlichen Vermögen. In beiden Rechtsformen muss keine Mindestkapitaleinlage erfolgen. Diejenigen, die als Einzelunternehmer oder in dem Konstrukt einer Personengesellschaft selbstständig arbeiten, sind nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter des gegründeten Unternehmens. Ein Einzelunternehmer ist zum Beispiel derjenige, der die Abkürzung e. K. (Eingetragener Kaufmann) hinter seinem Namen führt. Als Personengesellschaft werden die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) die Kommanditgesellschaft (KG), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die GmbH & Co. KG genannt.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften verfügen über andere Haftungsverhältnisse als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Gesellschafter oder Aktionäre haften in der Regel nur mit dem Geld, welches sie in die Gesellschaft eingelegt haben. Die Gesellschaft selbst haftet nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Typischer Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine kleine unter Variante dessen, nämlich die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG). Eher selten zu finden, doch ebenfalls zum Kreise der Kapitalgesellschaften gehört die europäische Aktiengesellschaft (SE).
Welche Rechtsform passt? Hinweise zur Entscheidungsfindung
Es gibt einige hilfreiche Aspekte, die die Entscheidungsfindung erleichtern. Allerdings ersetzen die folgenden Informationen sowie die weiteren Ausführungen zu den Rechtsformen in unserer Einzelartikeln keinesfalls eine professionelle Beratung durch versierte Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare. Unsere Ausführungen dienen dazu, dass Sie sich ein Bild machen können, was Ihnen wichtig ist und welche Rechtsformen bestimmte Anforderungen erfüllen. Wenn Sie sie zu den einzelnen Fragen selbst eine klare Meinung entwickelt haben, können Sie leichter entscheiden, welche Rechtsformen für sie in Betracht kommen.
Wie wichtig ist Ihnen die unternehmerische Freiheit?
Unternehmerische Unabhängigkeit ist für viele das A und O. Wollen sie alleine bestimmen und alleine die Verantwortung tragen? Oder ist es ihnen lieber Beteiligte mit ins Boot zu holen, die Kapital mitbringen. Das bedeutet auch, Risiko und Gewinne auf mehrere Schultern zu verteilen. Auf der anderen Seite werden ihnen Anteilseigner in ihre Geschäfte hineinreden. Sie alleine oder doch lieber mit Geschäftspartnern ein Unternehmen führen wollen, hängt auch von ihren und den Qualifikationen der Geschäftspartner ab. Geschäftspartner schränken zwar die unternehmerische Unabhängigkeit ein, liefern aber auch ein Plus an Know-how und Kapital.
Rechtsformen, die große unternehmerische Freiheit bieten:
Einzelunternehmen
Ein-Personen-GmbH
Ein-Personen-UG
Sind viele und umfangreiche Formalitäten für sie akzeptabel?
Die Rechtsformen ziehen ganz unterschiedliche Anforderungen an Formalitäten nach sich. Das Fassen von Beschlüssen, Einberufung von Gesellschafterversammlungen und Dokumentationspflichten hängen eng mit der Rechtsform zusammen. Bei jungen Unternehmen spielt die Wahl der Rechtsform unter diesem Gesichtspunkt eine Rolle, weil komplizierte Verwaltungsaufgaben gerade in der Gründungsphase Schwierigkeiten bereiten. Auch der Gesichtspunkt der Geldentnahme aus einer Firma wird in den unterschiedlichen Rechtsformen differenziert betrachtet. Wenn Sie mit anderen Gesellschaftern zusammen ein Geschäft betreiben, dann können Sie nicht einfach Geld nach Bedarf entnehmen. Dazu brauchen I die Zustimmung der Gesellschafter. Allerdings steckt darin vor allem für junge Existenzgründer auch ein Vorteil. Das Geld bleibt so in der Firmenkasse, statt es zum Beispiel einfach für die nächste private Anschaffung vom Firmenkonto zu holen.
Rechtsformen mit relativ wenigen Formalitäten:
Einzelunternehmen
GbR
GmbH
UG
Wollen Sie Ihr Privatvermögen schützen?
Wenn es um Schadensersatzforderungen geht, die beispielsweise ein Kunde an eine Firma stellt, stellt sich die Frage nach der Haftung. Eine Rechtsform beschränkt die Höhe der Haftung. So haften Gesellschafter nur mit Höhe des eingelegten Kapitals, die Gesellschaft selbst nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Wenn Sie als Einzelunternehmer oder in einer Rechtsform der Personengesellschaften selbstständig sind, dann wird nicht nur das Unternehmensvermögen zur Haftung herangezogen, sondern auch Ihr Privatvermögen.
Dennoch ist es bei Kapitalgesellschaften ,wie zum Beispiel der GmbH, üblich, dass bei der Kreditaufnahme persönliche Bürgschaften von Gesellschaftern verlangt werden. Wenn es dann zu kritischen Situationen kommt und die GmbH den Kredit nicht mehr bedienen kann, greift die Haftung auf den Gesellschafter durch. Sie müssen nun mit ihrem Privatvermögen haften.
Rechtsformen, die die Haftung beschränken
GmbH
UG
GmbH & Co. KG
AG
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Wie umfangreich soll die Steuerpflicht sein?
Eine wichtige Information gleich vorweg: Das Steuersparmodell, dass auf jede Situation anwendbar ist, existiert nicht. Zwar hängt die Besteuerung als solcher auch von der Rechtsform ab, aber wenn C Steuern sparen wollen, variiert die vorteilhafteste Rechtsform in Abhängigkeit von der Geschäftslage. Welche Rechtsform jeweils die richtige ist, hängt an der einzelnen Ausgestaltung und der Gesamtsituation. Mit einem guten Steuerberater aber holen sie das steuerliche Optimum heraus.
Wie wichtig ist Ihnen das Image?
Die verschiedenen Rechtsformen hinterlassen auf dem Markt unterschiedliche Eindrücke. Es geht also um die Außenwahrnehmung und die ist bekanntlich indifferent. Manch einer macht nur Geschäfte mit Einzelunternehmern, weil er diese Rechtsform für die ehrlichste hält. Schließlich haftet hier eine einzelne Person mit dem ganzen Vermögen für die eigene Arbeitsleistung. Eine GmbH oder eine haftungsbeschränkte UG haftet nur begrenzt. Wiederum andere machen nur mit GmbH's Geschäfte, weil sie dahinter mehr Kapital vermuten und diesen Umstand mit Seriosität gleichsetzt. Fakt ist, dass die Wahl der Rechtsform mit zu den Grundüberlegungen gehört, weil diese auch aus Marketing Sicht eine relevante Außenwirkung erzielt.
Wie aufwendig darf die Buchführung sein?
Je nach Rechtsform ist es nötig, eine Bilanz inklusive aller Steuererklärungen vorzulegen oder nur eine ganz einfache Übersicht der Einnahmen und Ausgaben. Die Buchführungspflicht hängt in erster Linie von der Rechtsform ab und wird durch weitere Vorgaben in den Steuergesetzen festgelegt. Eine Rechtsform nach dem Aufwand auszuwählen, der in punkto Buchführung entsteht, ist allerdings wenig sinnvoll. Denn im Grunde ist es unverzichtbar, sich einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Unternehmen zu machen. Eine detaillierte Buchführung ist dabei enorm hilfreich. Das bedeutet, selbst, wenn ihr Unternehmen nicht zu Buchführung verpflichtet ist, kann es dennoch sinnvoll sein, gewisse buchhalterische Aufgaben zu erledigen, um sich den nötigen Überblick zu verschaffen.
Wichtig: Wenn Sie eine Bilanz erstellen müssen, haben Sie die Pflicht, die Informationen zu veröffentlichen. Das geschieht beim zuständigen Handelsregister. Jedermann hat das Recht, die veröffentlichten Informationen einzusehen. D. h., dass auch die Konkurrenz einen Blick hinein werfen darf. Das ist so lange kein Problem, wie Sie nicht überwiegend mit Großabnehmern arbeiten. Manche Unternehmer sehen aber darin die Schwierigkeit, beim Kampf um einen Großauftrag das Nachsehen zu haben, wenn die Zahlen in der Bilanz schlechter sind als die der Mitbewerber. Ab einer gewissen Größenordnung sind Unternehmen verpflichtet, die Zahlen von Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen. Diese Kosten recht viel Geld, sodass eine entstehende Prüfpflicht gerne vermieden wird.
Rechtsformen mit Publizitätspflicht
GmbH
UG
GmbH & Co. KG
AG
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Wie hoch darf die Mindestkapitalanlage sein?
für eine GmbH sind mindestens 25.000 € Mindestkapital nötig, für eine UG lediglich ein einziger Euro und einer AG verlangt ein Mindestkapital von 50.000 €.
Wie hoch dürfen die Gründungskosten ausfallen?
Gründungskosten fallen im Prinzip immer an. Allerdings gibt es bei manchen Rechtsformen bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel, dass Sie einen Anwalt oder Notar bemühen müssen. Letzteres gilt vor allem dann, wenn die Rechtsform dazu verpflichtet, eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen. Der Eintrag ins Handelsregister ist eigentlich nicht so teuer. Was wirklich teuer wird, ist das Aufsetzen von Gesellschaftsverträgen.
Rechtsformen, die Gesellschaftsverträge erfordern
GbR
OHG
KG
GmbH
UG
PartG
Die Rechtsformen im Kurz-Überblick
Um den Einstieg zu erleichtern und festzustellen, welche Rechtsform für Sie von Bedeutung sein könnte, folgt nun ein sehr komprimierter Überblick über die einzelnen Merkmale der unterschiedlichen Rechtsformen. Die Details finden sie in den jeweiligen Beiträgen.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist ideal für Handwerker, Dienstleister, freie Berufe und generell für Kleingewerbetreibende geeignet. Die Haftung ist in der Regel unbeschränkt mit dem kompletten Vermögen.
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind für freie Berufe und Kleingewerbetreibende geeignet. Die Gesellschafter haften auch für die Schulden des anderen Gesellschafters komplett persönlich.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
Diese Rechtsform ist geeignet für freie Berufe, abhängig vom Berufsrecht. Bei der PartG haftet das Vermögen der Gesellschaft und die Gesellschafter haften zusätzlich persönlich. Auch hier ist die Haftung gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter auch für Fehler anderer Gesellschafter mit haftet Ausnahme sind Fehler in der Berufsausübung. Hier haftet nur derjenige, der den Fehler verursacht hat.
Bei der PartGmbB wird nur die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen in die Haftung genommen. Verbindlichkeiten aus der Partnerschaft, beispielsweise für die Zahlung von Lohn oder Miete, greifen auf das Privatvermögen durch. Die Haftung der Partner für Einzelfehler fällt komplett weg.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Diese Rechtsform ist geeignet, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen und ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Jeder Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch persönlich und ohne Beschränkung.
Kommanditgesellschaft (KG)
Wenn Kaufleute mehr Kapital benötigen oder Gesellschafter keine persönliche Haftung übernehmen wollen ist diese Rechtsform die richtige Wahl. Die Haftungsverhältnisse splitten sich zwischen komplementär und Kommanditist auf. Der komplementär ist persönlich haftender Gesellschafter. Das bedeutet, dass die Haftung auf ihn persönlich als Gesamtschuldner durchgreift. Ein Kommanditist hingegen kann nur bis zur Höhe seiner Einlage haftbar gemacht werden. Eine persönliche Haftung besteht für Kommanditisten nicht.
GmbH & Co. KG
Genau wie bei der KG ist diese Rechtsform geeignet, wenn Kaufleute mehr Kapital benötigen und wenn Gesellschafter nicht persönlich haften wollen. Bei der Haftung wird die GmbH in die Pflicht genommen und nicht die natürliche Person. Die Beschränkung der Haftung ist deshalb mit einer GmbH vergleichbar. Der Kommanditist haftet mithilfe seiner Einlage.
GmbH
Diese Rechtsform eignet sich für Unternehmer, wenn die Haftung eingeschränkt werden soll. Die Haftung erfolgt in Höhe der Stammeinlage.
Unternehmer Gesellschaft (UG)
Diese Rechtsform ist zur Gründung kleiner Unternehmen geeignet, bei denen die Haftung beschränkt werden soll. Die Haftung beschränkt sich auf die Stammeinlage bzw. auf das Gesellschaftsvermögen.
Aktiengesellschaft (AG)
Eine AG kommt in Betracht, wenn ein Unternehmer mehr Kapital benötigt oder, wenn ein Unternehmen übertragen werden soll. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Hierbei handelt es sich um ein Konstrukt, in dem kleine und mittlere Unternehmen kooperativ als Team gründen können. Der Vorstand ist zuständig für Aufgaben wie Einkauf, Krise, Vertrieb, Werbung etc. Die Genossenschaft ist mit ihrem Vermögen haftbar. Die Mitglieder einer Genossenschaft haften nicht. Die Satzung kann allerdings eine Nachschusspflicht beinhalten, sodass es ratsam ist, in der Satzung eine Beschränkung zu verankern oder eine Nachschusspflicht auszuschließen.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...