Anmeldung Gewerbeamt: Checkliste für schnellen Überblick

Die Anmeldung im Gewerbeamt ist der letzte offizielle Schritt, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit starten können. Ganz gleich, ob Sie ein Kleingewerbe anmelden, als Nebenerwerb starten oder eine GmbH gründen möchten: Die Gewerbeanmeldung ist in Deutschland Pflicht. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Anmeldung im Gewerbeamt funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Kosten auf Sie zukommen und worauf Sie unbedingt achten sollten. Nutzen Sie unsere Tipps, Checklisten und Tools, um Ihre Gewerbeanmeldung schnell und unkompliziert zu erledigen – damit Sie sich bald ganz auf Ihr eigenes Business konzentrieren können.

Wo Gewerbe anmelden, Wohnort oder Betriebsstätte?

Die Anmeldung im Gewerbeamt hat immer in der Stadt oder Gemeinde zu erfolgen, in der das Gewerbe tatsächlich betrieben wird. Das bedeutet: Entscheidend ist der Standort der Betriebsstätte, also der Ort, an dem sich Ihr Geschäft, Ihre Werkstatt, Ihr Büro oder Ihre Praxis befindet. Dieser kann vom Wohnort abweichen. Wenn Sie beispielsweise in einer Stadt wohnen, Ihr Geschäft aber in einer Nachbarstadt führen, ist für die Anmeldung das Gewerbeamt der Nachbarstadt zuständig. 

Wichtig: Ändert sich die Adresse Ihrer Betriebsstätte im Laufe der Zeit oder kommen weitere Standorte hinzu, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen. Gleiches gilt, wenn sich der Unternehmensgegenstand wesentlich ändert oder Sie zusätzliche Geschäftsfelder aufnehmen.

Wie Gewerbe anmelden?

Mit der hier verfügbaren Ämterliste für viele Städte in Deutschland ist die richtige Anlaufstelle schnell gefunden, bleibt noch das Verfahren für die Anmeldung im Gewerbeamt zu klären.

Anmeldung Gewerbeamt: Formular ausfüllen

Sie können ganz traditionell einen Termin für die Anmeldung im Gewerbeamt vereinbaren und so Ihren vollständigen Antrag einreichen. Dieser Weg hat den Vorteil, Fragen direkt klären zu können und sicherzustellen, dass der Antrag für die Gewerbeanmeldung wirklich vollständig ist. Dann sollten Sie den Gewerbeschein im Regelfall binnen 3 Wochen erhalten.

Sie können unter dem Link nicht nur das Formular für die Gewerbeanmeldung direkt downloaden: Sie finden darüber hinaus nützliche Tipps für das richtige und vor allem vollständige Ausfüllen.

Termin im Gewerbeamt oder Online-Anmeldung?

Sind Ihre Gründungsvoraussetzungen klar benannt und bietet Ihr Gewerbeamt die Online-Anmeldung an, können Sie sich auch für diesen zeitsparenden, digitalen Weg entscheiden. Beachten Sie, dass in vielen Fällen eine sichere Authentifizierung notwendig ist, nicht selten muss ein unterschriebenes Formular auch noch eingereicht werden. In jedem Fall ist die zeitsparende Alternative aber prüfenswert, wenn kein Beratungsbedarf vor der Anmeldung im Gewerbeamt mehr besteht.
 

Checkliste: Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung im Gewerbeamt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
  • Kein EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis für gewerbliche Tätigkeit.
  • Handelsregisterauszug (bei Anmeldung einer OHG oder Kapitalgesellschaft wie GmbH).
  • Polizeiliches Führungszeugnis (v.a. bei überwachungspflichtigen Gewerben).
  • Gesundheitszeugnis (v.a. im Pflege- und Gastrobereich).
  • Je nach Gewerbe Nachweis der fachlichen, persönlichen und finanziellen Eignung (Unbedenklichkeitsbestätigung vom Finanzamt).
  • Handwerkerkarte und ggf. Meistertitel für handwerkliches Gewerbe.
  • Berufsspezifische Konzessionen (z. B. Ausschanklizenz oder für Taxigewerbe).

Welche Nachweise (Erlaubnispflichten) für die Anmeldung im Gewerbeamt einreichen?

Welche der in der Checkliste bereits angedeuteten Nachweise zu erbringen sind, sollten Sie als angehender Gewerbetreibender frühestmöglich in Erfahrung bringen. Denn es wäre alles andere als strategisch klug, am Ende kurz vor der geplanten Anmeldung im Gewerbeamt feststellen zu müssen, dass die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung (noch) nicht erfüllt werden können.
 

Gewerbebetriebe, die einer besonderen Genehmigung bedürfen

Verschaffen Sie sich daher hier einen Überblick über genehmigungspflichtige Gewerbe für verschiedenste Berufe und Branchen. Falls Sie ein Gewerbe in einem Handwerksberuf betreiben bzw. sich selbstständig machen wollen, ist die Meisterpflicht zu prüfen. Ein Blick in Anlage A der Handwerksordnung zeigt, ob der anvisierte Gewerbebetrieb meisterpflichtig ist.

Was kostet die Anmeldung im Gewerbeamt?

Die Kosten für die Anmeldung im Gewerbeamt oder auch online sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 20 und 65 Euro, je nach Stadt oder Gemeinde. Einige Gewerbeämter erheben für bestimmte Sonderleistungen, wie die Ausstellung von zusätzlichen Gewerbescheinen oder beglaubigten Kopien, weitere Gebühren. Beachten Sie außerdem, dass für notwendige Nachweise wie Führungszeugnisse, Handelsregisterauszüge oder spezielle Genehmigungen ebenfalls zusätzliche Kosten entstehen können. Für die Unternehmensgründung insgesamt sollten Sie ebenfalls weitere Ausgaben einplanen. Dazu zählen beispielsweise Notarkosten bei der Gründung einer GmbH oder UG, Gebühren für Markenanmeldungen, Beratungskosten sowie eventuell Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister. Tipp: Informieren Sie sich vorab auf der Website Ihres zuständigen Gewerbeamts über die genauen Gebühren und mögliche Zusatzkosten, damit Sie Ihre Gründungskosten besser kalkulieren können.

Muss ich das Formular für die Gewerbeanmeldung schon vorher ausfüllen? 

Es ist empfehlenswert, das Formular für die Gewerbeanmeldung bereits vor Ihrem Termin beim Gewerbeamt auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten. So sparen Sie Zeit und können mögliche Rückfragen direkt klären. Viele Gewerbeämter stellen das Formular online zum Download bereit, sodass Sie es bequem zu Hause ausfüllen und ausdrucken können. Bei der Online-Anmeldung ist das vorherige Ausfüllen ohnehin erforderlich. Achten Sie darauf, alle Angaben vollständig und korrekt zu machen – bei Unsicherheiten können Sie sich vor Ort beraten lassen oder die Hinweise auf der Webseite Ihres Gewerbeamts nutzen.
 

Anmeldung Gewerbeamt: Häufige Fragen

Müssen Kleinunternehmer auch ein Gewerbe anmelden?

Ja, für die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung ist die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht entscheidend, nicht die Höhe der Einkünfte. Insofern muss auch für ein nebenberufliches Gewerbe eine Anmeldung im Gewerbeamt erfolgen. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf das Umsatzsteuergesetz und die Frage, ob es in der Startphase zu Erleichterungen kommen soll. Beachten Sie, dass die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung 2025 deutlich angehoben worden sind.
 

Darf ich zwei oder auch mehrere Gewerbe gleichzeitig anmelden?

Ja, das ist laut Paragraf 3 der Gewerbeordnung (GewO) möglich. Je nach Erweiterung des Geschäfts kann auch eine Gewerbeummeldung für die Erweiterung in Frage kommen, wenn z.B. neue Waren oder auch Dienstleistungen angeboten werden.
 

Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Paragraf 14 der Gewerbeordnung legt genau fest, wann die Anmeldung im Gewerbeamt zu erfolgen hat, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit. Erfolgt die Anmeldung im Gewerbeamt einige Tage später, wird meistens ein Auge zugedrückt. Handelt es sich aber um Wochen oder gar Monate, können hohe Bußgelder von weit mehr als 3.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeit anfallen. Die rückwirkende Gewerbeanmeldung kann insofern nur eine absolute Ausnahme sein, sie ist keine planungssichere Lösung.
 

Wann ist keine Anmeldung im Gewerbeamt erforderlich?

Eine Anmeldung im Gewerbeamt ist nicht notwendig, wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz nachgehen und vom Finanzamt entsprechend anerkannt sind (auch eine verbindliche Statusfeststellung für maximale Rechtssicherheit ist möglich). Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer abführen. Vorsicht ist geboten, denn es kann durchaus auch zu einer so genannten gemischten Tätigkeit mit gewerblichen Anteilen kommen, was eine buchhalterische Trennung zu Folge hätte.
 

Wie lange dauert die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung? 

Bei einer persönlichen Anmeldung vor Ort erhalten Sie den Gewerbeschein meist sofort. Bei einer postalischen Anmeldung oder einer Online-Anmeldung kann die Bearbeitung je nach Behörde zwischen wenigen Tagen und bis zu drei Wochen dauern. 


Brauche ich für die Gewerbeanmeldung einen Firmennamen? 

Wenn Sie als Einzelunternehmer starten, reicht grundsätzlich Ihr Vor- und Nachname. Ein zusätzlicher Firmenname ist freiwillig, muss aber bei der Anmeldung angegeben werden, wenn Sie diesen verwenden möchten. Dieser Name darf nicht irreführend sein und muss den rechtlichen Vorgaben entsprechen. 
 

Kann ich mein Gewerbe später erweitern oder ändern? 

Ja, Änderungen wie der Wechsel der Geschäftstätigkeit, der Name des Unternehmens oder der Standort müssen dem Gewerbeamt gemeldet werden. In diesen Fällen ist eine Gewerbeummeldung erforderlich. 


Kann ich mein Gewerbe auch wieder abmelden? 

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit dauerhaft beenden, müssen Sie das Gewerbe bei dem Gewerbeamt, bei dem es angemeldet wurde, offiziell abmelden. Hierfür gibt es ebenfalls ein Formular und in einigen Kommunen auch die Möglichkeit der Online-Abmeldung.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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