Die Gewerbefreiheit

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Die Gewerbefreiheit bezeichnet die grundlegende Erlaubnis, dass ein Bürger sich gewerblich betätigen darf. Die Gewerbefreiheit ist kein isoliertes Benefit, sondern vielmehr die Konsequenz aus der grundsätzlich geltenden Berufsfreiheit. Über Historie und Auswirkungen soll dieser Beitrag informieren.
 

Zur Historie der Gewerbefreiheit

Im Zeitalter des Liberalismus war die Gewerbefreiheit eine zentrale Forderung, wandte sie sich doch deutlich ab von den engen Vorgaben, die in der Ständegesellschaft und im Zunftwesen herrschten. Aus dieser Forderung wurde im 18. Jahrhundert ein wirtschaftliches Grundrecht, das Teil zahlreicher Verfassungen wurde. In Preußen beispielsweise wurde die Gewerbefreiheit bereits im Jahr 1810 gesetzlich verankert. Das war der Auftakt einer Revolution im Sinne der Gewerbefreiheit.

Die Kontrolle der Zünfte, Löhne und Marktzugänge waren damit passé – und das rief einige Kritiker auf den Plan, die um ihre etablierte Handwerkskunst bangten. Doch die Kritik verhallte und bereits im Jahr 1869 gab es eine Gewerbeordnung für alle Länder, die zum Norddeutschen Bund gehörten. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die Sorgen der Handwerker ansatzweise erhört. Fortan war beispielsweise wieder ein Meisterbrief nötig, um Lehrlinge ausbilden zu dürfen. 1935, in der Zeit des Nationalsozialismus, wurde der Meisterbrief Grundvoraussetzung dafür, einen eigenen Betrieb leiten zu dürfen.

Direkt nach dem Krieg (1949) wurden alle Festlegungen buchstäblich wieder vom Tisch gefegt: Die Mitgliedschaft in Kammern und Innungen waren fortan freiwillig. Die Meisterpflicht entfiel. Nur vier Jahre später wurde die Meisterpflicht allerdings erneut eingeführt – für eine festgelegte Anzahl an Handwerksberufen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde die Meisterpflicht gelockert. Seither gilt sie nicht mehr für besonders seltene Gewerke.
 

Zur wirtschaftlichen Betrachtung der Gewerbefreiheit

Historisch betrachtet war die Grundfreiheit der Motor der Marktwirtschaft, ohne den diese nicht oder vermutlich nur zäh zum Laufen gekommen wäre. Wirtschaftlich regelt die Gewerbefreiheit auch Konkurrenz und Marktzugang, denn beides soll möglichst frei sein. Wie „frei“ dieser Marktzugang in der Praxis ist, wird in drei Kategorien gruppiert:

1.) geschlossener Marktzugang

2.) beschränkter Marktzugang

3.) freier/einfacher Marktzugang
 

So sieht es das heutige Recht vor

Heute ist die Gewerbefreiheit im Grundgesetz verankert. In Artikel 12, Absatz 1, heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Auch in der Gewerbeordnung § 1 (1) wird die Gewerbefreiheit juristisch dokumentiert: „Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“ So festgezurrt das auf den ersten Blick aussieht, so viel Spielraum bietet die juristische Formulierung auch, denn nur weil der Betrieb eines Gewerbes im Grunde jedem gestattet ist, so beschreibt diese Tatsache noch nicht, welche Ausbildung de facto vorliegen muss.
 

Trotz großer Freiheiten gibt es auch einige Einschränkungen

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe an „erlaubnispflichtigen“ Gewerben, die eine grundsätzliche, behördliche Zulassung nötig machen. Dazu gehören unter anderem diese Tätigkeiten bzw. Branchen:

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen, Taxen, Güterkraftverkehrs-Unternehmen
  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben
  • Finanzdienstleistungen, Anlagenberatung- und Vermittlung
  • Handel mit und Herstellung von Arzneimitteln
  • Handel mit und Herstellung von Waffen, Sprengstoff, Munition
  • Krankenanstalten und Krankenpflege
  • Makler, Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe

Für diese Tätigkeiten und Branchen ist die Einhaltung unternehmerischer Auflagen nötig. Meist wird auch ein Fachkundenachweis vorgeschrieben, der die nötige Fachkompetenz bescheinigt. Lizenzen und Konzessionen regeln die Unternehmenserlaubnis.
 

Hinzu kommen Restriktionen und Festlegungen

  • durch die Handwerksordnung (z.B. die Ausbildung zum Meister, die ein Qualitätsmerkmal deutscher Handwerkskunst darstellt),
  • für freie/akademische Berufe (wie z.B. Arzt, Tierarzt, Rechtsanwalt u.a.) und
  • durch Kammern und Berufsvereinigungen, die sich um Berufsbilder, Grundlagen, Standards, Gebühren und Ausbildungsthemen kümmern.

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