Scheinselbstständigkeit ist kein Kavaliersdelikt

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Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

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Wenn schon selbstständig, dann bitte richtig. Was hier klingt wie ein Appell, ist die freundliche Formulierung eines Gesetzes, denn: Wer selbstständig ist, muss auch mit mehreren Kunden Geschäftsbeziehungen pflegen. Wer als Selbstständiger nur mit einem Kunden Geschäftsbeziehungen pflegt, gilt als scheinselbstständig – und riskiert seinen Status als Selbstständiger und seine finanzielle Absicherung. Wer nur auf einen Geldgeber baut, der spart diesem die Sozialversicherungsbeiträge und setzt sich selbst einem enormen Risiko aus. Dieses wird spätestens dann deutlich, wenn eben dieser (einzige) Arbeit- und Geldgeber keine Aufträge mehr vergibt.
 

So viele Gesichter hat die Scheinselbstständigkeit

Selbstständig ist der, der Arbeiten für mehrere Auftraggeber ausführt. Scheinselbstständig ist der, der Arbeiten nur für einen Auftraggeber ausführt – und damit eigentlich den Status eines Angestellten hat. Eine Gefahr birgt die Scheinselbstständigkeit im Übrigen für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen, denn beide werden mit Strafen belegt, wenn eine Prüfbehörde die Scheinselbstständigkeit aufdeckt. Als Prüfbehörde agiert das Arbeitsgericht, das Finanzamt, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Sozialversicherung.

Die größten Risikogruppen im Bereich der Scheinselbstständigkeit sind Berater, Freelancer im Medienbereich, Texter, Grafiker, Handwerker, Makler, Fahrer, Lehrer, Reinigungskräfte und sogar diejenigen, einen Heilberuf ausüben. Selbstständige, die glauben sich durch die Aufnahme der Scheinselbstständigkeit in Sicherheit zu wiegen, erliegen einer Fehleinschätzung. Scheinselbstständigkeit heißt, den fatalsten Fehler zu begehen, den es für einen Selbstständigen gibt: Wer sich auf einen Auftraggeber verlässt, macht sich abhängig von dessen Geldzahlungen. Ändert sich die Auftragslage oder die Aufträge fallen gar ganz weg, steht der Scheinselbstständige vor dem finanziellen Aus.
 

Scheinselbstständigkeit verhindern. Diese Tipps helfen dabei

Tipp 1: Wissen ist Macht. Deswegen muss ein Selbstständiger wissen, wann eine Behörde von einer Scheinselbstständigkeit ausgeht und, was das für Folgen für beide Parteien hat.

Tipp 2: In einem Freelancer-Vertrag sollte detailliert geregelt sein, dass der Selbstständige lediglich Auftragsarbeiten erledigt, ohne dabei seine unternehmerische Entscheidungsfreiheit einzubüßen. Er hat das Recht Aufträge anzunehmen und abzulehnen. Der Arbeitseinsatz sollte unter 50 Prozent der Arbeitszeit liegen. Eine Nutzungsgebühr für Arbeitsmittel festzulegen, hilft das Gefühl einer Scheinselbstständigkeit bereits im Keim zu ersticken.

Tipp 3: Selbstständige tun gut daran, sich ihren eigenen Wirkungskreis aufzubauen. Das erfolgt beispielsweise über eine eigene Webpräsenz und ein aktives Engagement in beruflich relevanten Netzwerken. Ein deutliches Corporate Design, ein eigener Arbeitsbereich sowie ein entsprechendes Arbeitsoutfit sorgen für eine klare Abgrenzung.
 

Daran machen die Behörden Scheinselbstständigkeit fest

Indizien, nach denen die Behörden fahnden sind diese:

  • Selbstständige, deren Hauptkunde 85 Prozent ihres Umsatzes einbringt.
  • Selbstständige, die bei der Überprüfung der Auftragslage nur einen Auftraggeber benennen können.
  • Selbstständige, die den Weisungen ihres Hauptauftraggebers unterliegen (vor allem in punkto Arbeitszeit, Arbeitsort, Leistungsbericht, IT-Kontrolle).
  • Selbstständige, die keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen.
  • Selbstständige, die nicht im eigenen Büro sondern ausnahmslos in den Räumlichkeiten des Hauptauftraggebers arbeiten und dort exakt dieselben Aufgaben bewerkstelligen wie Angestellte.
  • Selbstständige, die sich nicht selbst vermarkten und kein Standing als Selbstständige haben (Homepage, Briefpapier, Visitenkarten, Akquise).
     

Die Folgen: Scheinselbstständigkeit kann richtig teuer werden

Scheinselbstständigkeit wird rechtliche und vor allem auch finanzielle Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer nach sich ziehen. Der Auftraggeber muss für den Scheinselbstständigen bezahlen wie für seine Angestellten. Das betrifft vor allem die Sozialversicherung, die vier Jahre rückwirkend zu zahlen ist, und Lohnsteuernachzahlungen, die ebenfalls für denselben Zeitraum fällig werden. Deutlich teurer wird es, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer vorsätzlich gehandelt haben. Dann nämlich erhöht sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre.

Für den Auftragnehmer, den Scheinselbstständigen, gilt: Wer Vorsteuer abgezogen hat, muss diese zurückbezahlen. Zudem gelten für den Scheinselbstständigen die Rechte und vor allem auch Pflichten, an die sich auch die Angestellten im Unternehmen des Hauptauftraggebers zu halten haben. Der Vorteil: Der Scheinselbstständige hat Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und bekommt Lohn auch im Krankheitsfall. Sein Status als Selbstständiger erlischt. Das Gewerbe sowie die Mitgliedschaft bei IHK/HWK sind abzumelden.

Veranlagt werden Auftraggeber und Auftragnehmer als Gesamtschuldner. So könnten massive Lohnkürzungen auf den Scheinselbstständigen warten, wenn der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abzieht.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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