Welche Rechtsform bei der Gewerbeanmeldung?
Ein wichtiger strategischer Aspekt im Rahmen der Gewerbeanmeldung ist die Frage nach einer geeigneten Rechtsform. Diese ist von zentraler strategischer Bedeutung, da sie zukünftige juristische und betriebswirtschaftliche Handlungsräume vorgibt. Neben den gesetzlichen Vorschriften zu den Rechtsformen können in einem Gesellschaftsvertrag konkrete Regeln vereinbart werden. Dies ist vor allem empfehlenswert, wenn ein Gewerbe von mehreren Personen gegründet wird und anschließend gemeinschaftlich geführt werden soll. Angehende Gewerbetreibende sollten sich klar machen, dass die Wahl der Rechtsform über Befugnisse der Geschäftsführer sowie über steuerliche Aspekte und vor allem auch Haftungsfragen entscheidet (Stichwort "Begrenzung der persönlichen Haftung"). Auch zeigen sich deutliche Unterschiede in Bezug auf das einzubringende Startkapital und die Möglichkeiten, an frisches Kapital für die Unternehmensfinanzierung zu gelangen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es eine Personengesellschaft (z.B. Einzelunternehmen oder OHG) oder eine Kapitalgesellschaft sein soll (Beispiele: GmbH oder Aktiengesellschaft).
Welche Rechtsform für die Gewerbeanmeldung? Worüber dieser Fachbeitrag informiert
- Welche Optionen in Bezug auf Rechtsformen ergeben sich?
- Wo liegen die spezifischen Eigenheiten der Rechtsformen?
- Inwiefern spielt die Rechtsform schon bei der Anmeldung des Gewerbes eine Rolle?
Kompakter Überblick: Welche Rechtsform soll ich für mein Gewerbe wählen?
In Deutschland ist es in der großen Mehrheit der Fälle so, dass ein Gewerbe ein Einzelunternehmen ist und so von einem eingetragenen Kaufmann geleitet wird, der alle Befugnisse hat. Vorteil hierbei ist, dass ein Einzelunternehmer völlig frei entscheiden kann. Ein großer Nachteil aber ist, dass er in voller Höhe für Geschäftsverbindlichkeiten auch mit seinem Privatvermögen haftet. Wie es der Name bereits sagt, eignet sich diese Rechtsform auch nicht für einen Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter. Dies kann z.B. nötig werden, wenn höhere Kapitalsummen aufgebracht werden müssen. Hier bietet das Einzelunternehmen die Chance, dass kein Startkapital eingebracht werden muss, also gibt es in diesem Sinne keine finanziellen Einstiegshürden. Dies sieht freilich bei einer GmbH sowie einer Aktiengesellschaft (AG) anders aus: Hier müssen mindestens 25.000 bzw. 50.000 Euro an Stammkapital eingebracht werden, wobei Sacheinlagen zulässig sind.
Vorteile und Details kompakt erläutert
Der große Vorteil dieser Rechtsformen (GmbH und AG) besteht darin, dass die Haftung auf das eingebrachte Stammkapital begrenzt werden kann. Eine moderne Alternative hierzu wäre die Unternehmergesellschaft (UG), die ebenfalls haftungsbeschränkt ist. Hier muss zu Beginn kein Startkapital eingebracht werden. Allerdings müssen Gewinne solange in die Rücklagen fließen, bis ebenfalls mindestens 25.000 Euro als Haftungssumme hinterlegt sind. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen müssen solche Kapitalgesellschaften aber wesentlich mehr Informationen offenlegen und auch der Jahresabschluss ist weitaus komplexer. Die Gründung einer GmbH oder einer AG ist komplexer und langwieriger als die eines Einzelunternehmens. Generell empfehlen sich Kapitalgesellschaften eher für Gewerbe, in denen viel Kapital benötigt wird. Eine Aktiengesellschaft kann sich zu einem späteren Zeitpunkt mit Aktien oder Anleihen über den Kapitalmarkt finanzieren. Die Befugnisse der Gesellschafter müssen und sollten im Gesellschaftsvertrag detailliert geregelt werden, damit nach innen und außen zu jeder Zeit ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit gegeben ist. Zu den grundsätzlichen Unterschieden sei noch gesagt, dass Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG immer der Gewerbesteuer in voller Höhe unterliegen. Für natürliche Personen sowie Personengesellschaften greift sie aktuell erst ab einem Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.
Rechtsformen für den Zusammenschluss mehrerer Gewerbetreibender
Gerade im Bereich von Handelsgewerben bieten sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG) als Alternativen an. Im Grunde sind die formalen Anforderungen zur Gründung hier nicht so streng wie bei den genannten Rechtsformen, sodass eine mündliche Absprache theoretisch ausreichen würde. Für eine anzustrebende größtmögliche Rechtssicherheit aber sollten Gesellschaftsverträge immer schriftlich fixiert werden. Auch im Falle der OHG und GbR ist es so, dass die Gesellschafter voll haften, auch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Was sich auf den ersten Blick sehr negativ anhört, birgt aber auch Vorteile in sich, denn auf diese Weise steigt die Kreditwürdigkeit bei Banken ‚automatisch‘. Das generelle Risiko kann auch dahingehend genutzt werden, dass zu treffende Entscheidungen ganzheitlich analysiert und niemals überhastet werden. Letztlich tragen Gewerbetreibende unabhängig von der Rechtsform immer ein finanzielles Risiko. Wenn sie dabei aber ihr Privatvermögen außen vor halten wollen, bleibt im Grunde nur die Wahl einer Rechtsform mit Haftungsbeschränkung. Da aber auch in eine GmbH persönliches Vermögen fließen kann (durch Einlagen oder Sachwerte), lässt sich eine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen nicht immer gewährleisten. Eine andere Alternative wäre noch die Kommanditgesellschaft, in der ein Komplementär die volle Haftung trägt und ein Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage haftet. Dieses Missverhältnis wird dadurch ausgeglichen, dass der Komplementär wesentlich mehr Befugnisse in Bezug auf die Geschäftsführung erlangt.
Die Wahl der Rechtsform im Zuge der Gewerbeanmeldung
In Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform müssen im Formular zur Gewerbeanmeldung entsprechende Angaben zum Betrieb gemacht werden. So muss in Feld 10 beispielsweise die Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter angegeben werden (im Falle von juristischen Personen dementsprechend die Anzahl der so genannten gesetzlichen Vertreter). Vertretungsberechtigte Personen sind in Feld 11 zu notieren. In den Feldern 12 bis 15 des Formulars gilt es, den Geschäftsbetrieb bzw. die Betriebsstätte(n) näher zu beschreiben. Die Tätigkeiten sind ebenfalls mit einer Schwerpunktsetzung zu beschreiben. Die Rechtsform spielt also auch im Formular zur Gewerbeanmeldung schon eine untergeordnete Rolle, auch wenn sie keine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung ist. Es geht einfach darum, unternehmerische Verantwortung konkreten Personen zuzuordnen. Natürlich ergeben sich je nach Rechtsform auch steuerliche Unterschiede, die mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären sind (dieses wird sich ohnehin melden, da es im Zuge der Gewerbeanmeldung automatisch informiert wird). Kapitalgesellschaften müssen z.B. noch Kapitalsteuer abführen, wohingegen die Gewinne von Einzelunternehmen der Einkommenssteuer zugerechnet werden. Gewerbesteuer fällt immer an, wobei Einzelunternehmen immer den Freibetrag von aktuell 24.500 Euro nutzen können.
Die Rechtsform verleiht einem Gewerbe einen konkreten Handlungsspielraum
Dies gilt sowohl auf die unternehmerischen Befugnisse als auch die Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung. In diesem Beitrag wurden die wichtigsten Rechtsformen mit ihren charakteristischen Vor- und Nachteilen diskutiert, sodass Interessenten sich einen kompakten Überblick verschaffen können. Letztlich kann die Auswahl einer geeigneten Rechtsform nur vor dem Hintergrund der konkreten Ausgangslage und Ziele erfolgen, wobei individuell gewichtet werden muss. Wird der Aspekt der Haftungsbeschränkung als wichtig erachtet, so ist eine dementsprechende Rechtsform zu wählen. Wer kein großes Startkapital mit einbringen will oder kann, muss eine Rechtsform mit entsprechend fehlenden Einstiegshürden wählen. Natürlich ist es zu einem späteren Zeitpunkt bzw. im Rahmen des Wachstumskurses immer eine Option, die Rechtsform zu ändern.
Welche Rechtsform für ein Gewerbe wählen? Zusammenfassung aller Schlüsselaspekte
- die Rechtsform bildet den juristischen und finanziellen Rahmen eines jeden Gewerbes
- bei der Auswahl einer Rechtsform sind insbesondere die Faktoren Startkapital, Haftung und unternehmerische Befugnisse zu prüfen
- die Rechtsform Einzelunternehmen (eingetragener Kaufmann) ist die in Deutschland mit Abstand am häufigsten anzutreffende
- Einzelunternehmer haften auch mit Ihrem Privatvermögen in voller Höhe
- für den Zusammenschluss mehrerer Gewerbetreibende bietet sich eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts an (Startkapital ist nicht einzubringen, jeder Gesellschafter haftet auch mit seinem privaten Vermögen)
- wer das Haftungsrisiko begrenzen will, sollte sich für eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft entscheiden (wobei mindestens 25.000 bzw. 50.000 Euro als Stammkapital einzubringen sind)
- Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG unterliegen der Gewerbesteuer in voller Höhe
- für natürliche Personen sowie Personengesellschaften greift sie aktuell erst ab einem Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro
- im Formular zur Gewerbeanmeldung sind Angaben zur Rechtsform zu machen, insbesondere was die Anzahl der Gesellschafter und Vertretungsberechtigten angeht
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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