Was ist eine Innung?

Schild am Haus Handwerk

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

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Eine Innung ist eine fachliche Organisation auf regionaler Ebene. Mitglieder werden diejenigen, deren Beruf zur entsprechenden Innung gehört. Damit wird auch klar: Das Innungswesen ist besonders vielfältig, denn schließlich muss es für jeden Beruf bzw. für jede Berufsgruppe eine spezielle Innung geben. Rein rechtlich betrachtet ist eine Innung eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und untersteht der sogenannten Rechtsaufsicht. Die Regionalität lässt sich einerseits am Namen erkennen, aber auch daran, dass es nicht selten gemeinsame Geschäftsstellen gibt, in denen Innungen und Kreishandwerkerschaften gemeinsam agieren.
 

Der Innungsgedanke hat eine lange Tradition

Obgleich Gilden und Zünfte spätestens mit der Einführung der Gewerbefreiheit von der historischen Bildfläche verschwunden sind, können sie als Vorläufer des heutigen Innungswesens begriffen werden. Schon damals war es das Grundanliegen dieser Organisationen, die Interessen der Handwerker zu wahren. Historisch betrachtet gab es vor allem im Mittelalter Zünfte und Gilden, die häufig sogar in einem Atemzug und als Äquivalent verwendet wurden. Ein und dasselbe sind Zünfte und Gilden indes nicht – ebenso wenig wie die IHK und die HWK heutzutage nicht in einen Topf geworfen werden können. Was sie unterscheidet sind die Berufe, die darin zusammengeschlossen sind.

In sogenannten Gilden schlossen sich die Kaufleute des Mittelalters zusammen. Im übertragenen Sinn würde man also die Berufe, die zu den klassischen IHK-Berufen gehören, als „Gilde“ bezeichnen. Zünfte sind das handwerkliche Pendant. Im Mittelalter wurde so der Zusammenschluss von städtischen Handwerkern bezeichnet, was den heute bekannten HWK-Berufen doch sehr nahe kommt. Bereits in der Vergangenheit gab es Zugangsbeschränkungen. Wer in die Zunft aufgenommen werden wollte, musste auf Wanderschaft gehen („Gesellenwanderung“), ein Meisterstück anfertigen, eine Aufnahmegebühr bezahlen, ein Haus sein Eigen nennen dürfen und ggf. sogar den Besitz von Waffen und Rüstungen nachweisen.
 

Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig

Wer Mitglied in einer Berufsinnung werden möchte, kann das tun, muss dies aber nicht. Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in HWK und IHK ist nämlich die Mitgliedschaft in einer Innung auf freiwilliger Basis. Diese Tätigkeitsbereiche fallen in den Aufgabenbereich von Innungen:

  • Innungen agieren als Moderatoren, wenn es zwischen Mitgliedsbetrieben und Auftraggebern zu Streitigkeiten kommt.
  • Innungen fördern und vertreten die gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder, die alle denselben Beruf haben oder ein ähnliches Gewerbe betreiben.
  • Innungen haben für ihre Mitglieder auch eine Ratgeberfunktion. Sie geben Auskunft und erstellen Gutachten über die Arbeiten der Gewerke, die in der Innung organisiert sind.
  • Innungen sind auf die Kommunikation und den Zusammenhalt bedacht: Gemeingeist, Berufsehre sowie ein guter Zusammenhalt zwischen Auszubildenden, Ausgelernten und denjenigen, die eine Weiterbildung absolviert haben, sind ihre Ziele.
  • Innungen überwachen und regeln die Ausbildung des Nachwuchses. Darüber hinaus nehmen sie auch den jungen Fachkräften die Gesellenprüfungen ab und fördern die Weiterbildung im Rahmen von Fachschul-Besuchen und Lehrgängen.
     

Innung vs. Kreishandwerkerschaft. So gehören sie zusammen

Eingangs wurde beschrieben, wie sich selbstständige Handwerker, die den gleichen oder ein fachlich verwandtes Handwerk ausüben, in einer Innung organisieren können. Daraus entsteht die Handwerksinnung. Alle Handwerksinnungen, die regional zusammengehören – das heißt via Stadt- oder Landkreis-Zugehörigkeit zusammengeschlossen werden – werden zusammen zur Kreishandwerkerschaft. Die Kreishandwerkerschaft legt den Fokus nicht mehr auf das einzelne Handwerk, sondern auf die Handwerker, die zusammengeschlossen als Kreishandwerkerschaft die Gewerke-Vielfalt eines Landkreises ausmachen. Den lokalen Vorsitz hält in der Regel der Obermeister.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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