Gründungszuschuss-Rechner: Höhe berechnen und Förderung sichern

Für Personen, die den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit wagen möchten, kann die finanzielle Unsicherheit eine große Hürde darstellen. Um diesen Übergang zu erleichtern, bietet die Bundesagentur für Arbeit den Gründungszuschuss an – eine Fördermaßnahme, die darauf abzielt, Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diesen Zuschuss beantragen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche finanziellen Leistungen Sie erwarten dürfen.
Berechnen Sie, wie viel Förderung Sie in 15 Monaten erhalten können – kostenlos & unverbindlich. Beziehen Sie aktuell Arbeitslosengeld I (ALG I)? Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die aus dem ALG-I-Bezug heraus gründen.Gründungszuschuss-Rechner
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Diese finanzielle Unterstützung soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und das unternehmerische Risiko minimieren. Im Kern besteht die Förderung aus zwei Teilen: Zum einen wird für die ersten sechs Monate das bisherige Arbeitslosengeld I (ALG I) in voller Höhe weitergezahlt. Zusätzlich erhalten die Gründer einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur Deckung der Sozialversicherung. Rechtsgrundlage sind die §§ 93 und 94 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III).
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen ALG-I-Anspruch und gliedert sich in zwei Phasen. Die 300-Euro-Pauschale fließt in beiden Phasen, das Arbeitslosengeld nur in Phase 1.
| Phase | Dauer | Monatliche Leistung |
|---|---|---|
| Phase 1 | 6 Monate | bisheriges ALG I + 300 € Pauschale |
| Phase 2 (auf Antrag) | 9 Monate | nur 300 € Pauschale |
| Gesamtdauer | bis zu 15 Monate | individuell |
Ein Rechenbeispiel: Wer zuvor 1.400 Euro ALG I im Monat bezogen hat, erhält in Phase 1 monatlich 1.700 Euro (1.400 € + 300 €), über sechs Monate also 10.200 Euro. In Phase 2 kommen neunmal 300 Euro hinzu, das sind weitere 2.700 Euro. In der Summe ergibt das eine Förderung von 12.900 Euro über 15 Monate. Den für Sie passenden Betrag liefert der Rechner oben.
Tipp: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei
Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz vollständig steuerfrei und unterliegt – anders als das normale Arbeitslosengeld – auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Versteuern müssen Sie nur den Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Verlängerungsmöglichkeit
Nach Ablauf der ersten sechs Monate besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung des Zuschusses für weitere neun Monate zu beantragen. In dieser Phase wird jedoch nur noch der pauschale Betrag von 300 Euro monatlich gewährt. Diese Verlängerung soll Gründern helfen, ihre soziale Absicherung in der kritischen Anfangsphase der Selbstständigkeit zu gewährleisten. Für die Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich und mit dem nötigen Umfang ausüben.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen bei der Beantragung Arbeitslosengeld I beziehen (nicht Bürgergeld).
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss noch ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bestehen.
- Es muss ein Nachweis über die hauptberufliche Selbstständigkeit erbracht werden (Richtwert: mindestens 15 Wochenstunden).
- Ein schlüssiger Businessplan sowie eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee sind vorzulegen (z. B. von IHK, Handwerkskammer, Bank oder einem zugelassenen Gründungsberater).
- Die persönliche und fachliche Eignung für die Tätigkeit ist nachzuweisen.
Die 150-Tage-Regel: der häufigste Stolperstein
Am Tag der Gründung muss Ihr ALG-I-Restanspruch noch mindestens 150 Tage betragen. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch auf den Zuschuss – auch wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Den genauen Restanspruch entnehmen Sie Ihrem Bewilligungsbescheid. Im Zweifel sollten Sie den Gründungszeitpunkt frühzeitig mit Ihrer Agentur für Arbeit abstimmen.
Kein Rechtsanspruch, aber eine Chance
Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt. Die Bewilligung hängt von der Beurteilung der Geschäftsidee und der Tragfähigkeit des Businessplans durch die Agentur für Arbeit ab. Ein gut durchdachter und überzeugender Businessplan erhöht die Chancen auf eine Bewilligung erheblich.
Nebenverdienste während der Förderung
Gründer dürfen neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch einer angestellten Arbeit nachgehen, solange sie nachweisen können, dass die Selbstständigkeit die Haupttätigkeit darstellt. In der Regel wird dafür eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden in der Selbstständigkeit angesetzt.
So beantragen Sie den Gründungszuschuss
Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt – und zwar vor der Gründung, solange Sie noch im Leistungsbezug sind. Bewährt hat sich dieser Ablauf:
- Frühzeitig ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vereinbaren.
- Businessplan erstellen und die Finanzplanu
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