Gründungszuschuss-Rechner

Für Personen, die den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit wagen möchten, kann die finanzielle Unsicherheit eine große Hürde darstellen. Um diesen Übergang zu erleichtern, bietet die Bundesagentur für Arbeit den Gründungszuschuss an – eine Fördermaßnahme, die darauf abzielt, Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diesen Zuschuss beantragen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche finanziellen Leistungen Sie erwarten dürfen.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Diese finanzielle Unterstützung soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und das unternehmerische Risiko minimieren. Im Kern besteht die Förderung aus zwei Teilen: Zum einen wird für die ersten sechs Monate das bisherige Arbeitslosengeld I (ALG I) weitergezahlt. Zusätzlich erhalten die Gründer einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur Deckung der Sozialversicherung.


Verlängerungsmöglichkeit

Nach Ablauf der ersten sechs Monate besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung des Zuschusses für weitere neun Monate zu beantragen. In dieser Phase wird jedoch nur noch der pauschale Betrag von 300 Euro monatlich gewährt. Diese Verlängerung soll Gründern helfen, ihre soziale Absicherung in der kritischen Anfangsphase der Selbstständigkeit zu gewährleisten.


Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen bei der Beantragung Arbeitslosengeld I beziehen.
  • Es muss ein Nachweis über die hauptberufliche Selbstständigkeit erbracht werden.
  • Ein schlüssiger Businessplan sowie eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee sind vorzulegen.


Kein Rechtsanspruch, aber eine Chance

Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt. Die Bewilligung hängt von der Beurteilung der Geschäftsidee und der Tragfähigkeit des Businessplans durch die Agentur für Arbeit ab. Ein gut durchdachter und überzeugender Businessplan erhöht die Chancen auf eine Bewilligung erheblich.


Nebenverdienste während der Förderung

Gründer dürfen neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch einer angestellten Arbeit nachgehen, solange sie nachweisen können, dass die Selbstständigkeit die Haupttätigkeit darstellt. In der Regel wird dafür eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden in der Selbstständigkeit angesetzt.

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitslose, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen. Er bietet finanzielle Sicherheit in der kritischen Anfangsphase und ermöglicht es den Gründern, sich voll auf den Aufbau ihres Unternehmens zu konzentrieren. Wer diese Chance nutzen möchte, sollte sich gründlich auf die Beantragung vorbereiten, indem ein überzeugender Businessplan erstellt und alle erforderlichen Nachweise gesammelt werden. Für eine erfolgreiche Bewilligung ist es zudem empfehlenswert, sich fachkundig beraten zu lassen, beispielsweise durch die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder zertifizierte Gründungsberater.

 

 

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