Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung, die mit dem Erwerb eines Gewerbescheins abgeschlossen wird, spielt der Gewerbesteuer-Hebesatz eine zentrale Rolle bei der finanziellen Planung eines Gewerbebetriebs. Die Gewerbesteuer stellt eine der wichtigsten laufenden Kosten für Gewerbetreibende dar und variiert je nach Standort, da die Höhe des Hebesatzes von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. Damit wird der Hebesatz zu einem entscheidenden Faktor bei der Standortwahl und der langfristigen Kostenkalkulation eines Unternehmens.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wesentliche über den Gewerbesteuer-Hebesatz – von seiner Definition über seine Berechnung bis hin zu praxisnahen Überlegungen zur Standortwahl. Am Ende finden Sie außerdem einen praktischen Gewerbesteuer-Rechner, mit dem Sie die voraussichtliche Steuerlast schnell und einfach berechnen können.
Diese Fragen werden beantwortet:
- Was versteht man unter dem Gewerbesteuer-Hebesatz?
- Wie hoch kann der Gewerbesteuer-Hebesatz ausfallen?
- Wie berechnet man die Höhe der Gewerbesteuer?
- Welche laufenden Kosten entstehen für ein Gewerbe?
- Wann können höhere Gewerbesteuerkosten durch andere Standortvorteile gerechtfertigt sein?
Grundlagen zum Gewerbesteuer Hebesatz
Die Gewerbesteuerpflicht entscheidet darüber, ob ein Gewerbebetrieb Gewerbesteuer abführen muss. Grundsätzlich unterliegen in Deutschland alle Gewerbebetriebe dieser Pflicht. Der Bundesfinanzhof hat die Gewerbesteuer in mehreren Urteilen als verfassungsgemäß bestätigt. Die Höhe der zu zahlenden Steuerlast kann mithilfe eines Gewerbesteuer-Rechners online schnell ermittelt werden. Aktuell gilt weiterhin ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich, unterhalb dessen keine Gewerbesteuer erhoben wird. Zudem können Gewerbetreibende bei der Einkommensteuer eine Ermäßigung gemäß § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom jeweiligen Hebesatz ab, der von der Stadt oder Gemeinde festgelegt wird. Freiberufler sind von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen, da sie kein Gewerbe anmelden müssen. Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Gemeindesteuerrecht und bezeichnet den Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird. Gemeinden haben das Recht, die Höhe von Gewerbe- und Grundsteuer direkt zu beeinflussen. Seit 2004 müssen alle Gemeinden in Deutschland mindestens einen Hebesatz von 200 % anwenden (§ 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz), um sogenannte „Gewerbesteueroasen“ zu verhindern.
In der wirtschaftsstarken Metropole München liegt der Hebesatz weiterhin bei 490 %, während er im Umland zwischen 240 % und 350 % schwankt. Der höchste Hebesatz in Deutschland findet sich nach wie vor in Dierfeld (Rheinland-Pfalz) mit 900 %.
Berechnung der Gewerbesteuer: praxisorientierte Überlegungen
Die Gewerbesteuer basiert auf dem ermittelten Gewinn des Gewerbebetriebs. Hierbei sind jedoch Kürzungen und Hinzurechnungen zu berücksichtigen. Der Gewerbeertrag wird mit der einheitlichen Gewerbesteuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Dieser Wert wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.
Beispiel: Liegt der Gewerbeertrag nach Kürzungen und Hinzurechnungen bei 100.000 Euro, ergibt sich durch die Steuermesszahl von 3,5 % ein Steuermessbetrag von 3.500 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % beträgt die Gewerbesteuer 10.500 Euro. Würde der Mindesthebesatz von 200 % gelten, wären lediglich 7.000 Euro zu zahlen.
Diese Regelung macht deutlich, wie stark der Hebesatz die Steuerbelastung beeinflusst und welche Gestaltungsmöglichkeiten den Gemeinden zur Verfügung stehen.
Mehr als nur ein formaler (Neben)aspekt bei der Gewerbeanmeldung: Gewerbesteuer als Standortfaktor
Wie bereits angedeutet, hängt die Höhe der Gewerbesteuer durch den geltenden Hebesatz direkt von der Gemeinde und somit vom Standort ab. Letztlich konkurrieren Gemeinden so untereinander, um Gewerbebetriebe anzulocken. Standorte mit guter Infrastruktur können sich aber im Wettbewerb auch höhere Hebesätze leisten, da Unternehmen die Standortvorteile zu schätzen wissen. Strukturschwächere Standorte haben meistens einen geringeren Hebesatz. Der Hebesatz beeinflusst zwar unmittelbar die Kostenlast eines Unternehmens, letztlich muss der Standort aber auch vorteilhaft sein: Es nützt nichts, den gewerbesteuerlich günstigeren Standort zu wählen, wenn er langfristig im Vergleich zu Alternativen keinen nachhaltigen Wachstumskurs zulässt. Mit anderen Worten: Ein sehr guter Standort kann eine höhere Ausgabenlast in puncto Gewerbesteuer durchaus rechtfertigen bzw. mit Mehreinnahmen mehr als ausgleichen.
Fazit: Einschätzung, Ausblick und Berechnung anhand eines Beispiels
Wird wieder von einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro im Jahr ausgegangen, so ergibt sich zwischen einem Hebesatz von mindestens 200 % und 460 % in Frankfurt eine steuerliche Mehrbelastung von 9.100 Euro im Jahr. Jeder Existenzgründer sollte anhand von Standortvorteilen oder auch Nachteilen prüfen, ob diese höheren Kosten sich durch einen betriebswirtschaftlichen Mehrwert legitimieren lassen. Auf der Habenseite könnte etwa eine exzellente Infrastruktur in Form sehr guter Autobahnanbindungen, eines vorhandenen Flughafens sowie einer hohen Kaufkraft und eines guten Mitarbeiterpotenzials etc. stehen. In Bezug auf die meisten Existenzgründungen lässt sich feststellen, dass die Gewerbesteuer aufgrund des Freibetrages vor allem im ersten Jahr keine große Rolle spielen dürfte (noch weniger im Falle eines Kleingewerbes). In den darauffolgenden Geschäftsjahren, die idealerweise durch einen Wachstumskurs geprägt sein sollten, wird der Hebesatz je nach Standort aber zu deutlichen Unterschieden führen. Die Hebesätze schwanken zwischen dem gesetzlichen Minimum von 200 % bis zum aktuellen Spitzenreiter von 900 % (Dierfeld in Rheinland-Pfalz). Hier auf gewerbeanmeldung.de finden Interessenten viele weitere Informationen und praxisorientierte Tipps rund um den formalen Start in die Selbstständigkeit.
Kompakte Zusammenfassung zur Frage „Was ist der Gewerbesteuer Hebesatz?“
- In Deutschland gilt eine Gewerbesteuerpflicht für Gewerbebetriebe, die in vielen Urteilen des Bundesfinanzhofes als verfassungsgemäß eingestuft wurde
- aktueller Freibetrag pro Jahr für die Gewerbesteuer: 24.500 Euro
- Gewerbesteuerzahlende erhalten eine Ermäßigung bei der Einkommenssteuer in Bezug auf die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (vergleiche Paragraf 35 des Einkommenssteuergesetzes)
- Die konkrete Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer hängt vom jeweiligen Hebesatz ab, der in einer Stadt/Gemeinde gilt
- Freiberufler müssen weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer zahlen
- Hebesatz = Faktor, der mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird
- Seit 2004 müssen Gemeinden mindestens einen Hebesatz von 200 % ansetzen
- ermittelter Gewinn = Grundlage zur Berechnung (man beachte ferner vorzunehmende Kürzungen oder Hinzurechnungen)
- Berechnung der Gewerbesteuer: konkreter Gewerbeertrag x Gewerbesteuermesszahl (einheitlich 3,5 %). Der erhaltene Wert wird schließlich noch mit dem Gewerbesteuer Hebesatz multipliziert
- Der Gewerbesteuer Hebesatz ist ein wichtiger Standortfaktor mit direktem Einfluss auf die Kostensituation von Betrieben
- der Wirtschaftsstandort Deutschland zeigt eine Spannweite zwischen 200 und 900 % bei den Gewerbesteuer Hebesätzen
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Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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