Gewerbe Mitgliedschaften

Zusammenhalt Knetmännchen

Wer ein Gewerbe anmeldet, der hat in Windeseile eine mächtig lange To-do-Liste vor sich liegen. Um hier wichtige Prioritäten setzen zu können, ist es wichtig zu wissen, welche Mitgliedschaften für einen Gewerbetreibenden obligatorisch sind und welche als „nice-to-have“ auch gut und gerne mit der Priorität 2, 3, 4 oder 5 versehen werden können. Dieser Ratgeber zeigt den Unterschied zwischen Pflicht und Kür.
 

Diese Behörden sind die wichtigsten

Das Finanzamt, das Gewerbeamt, das Handelsregister, die Berufsgenossenschaft, die IHK bzw. die HWK – das sind die wichtigsten Stellen, die über eine Gewerbeanmeldung Bescheid wissen müssen. Bereits an diesem Punkt gibt es drei kleine Spezialitäten:

1.) Die Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen zwingend zur Berufsgenossenschaft, denn jeder Mitarbeiter muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Selbstständige dürfen hingegen selbst entscheiden, ob sie sich einer Berufsgenossenschaft anschließen.

2.) Ebenfalls Pflicht für diejenigen, die Mitarbeiter beschäftigen, ist die Eintragung bei der Arbeitsagentur. Dort wird die sogenannte Betriebsnummer ausgehändigt.

3.) Freiberuflich tätige Unternehmer können sich den Gang zum Gewerbeamt meist sparen. Hier ist das Finanzamt die entscheidende Stelle.
 

Die Mitgliedschaften variieren je nach Rechtsform

Die Ausnahme für Freiberufler lässt bereits vermuten, dass die Rechtsform darüber entscheidet, welche Gewerbe-Mitgliedschaften direkt nach der Gründung erfolgen müssen. In der folgenden Tabelle wurde übersichtlich zusammengestellt, wer direkt nach der Unternehmensgründung informiert werden muss:

Freiberufler
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit
  • Anmeldung von Angestellten bei der Berufsgenossenschaft und bei der Krankenkasse
Achtung: Freiberufler müssen sich selbst binnen vier Wochen beim Finanzamt anmelden. Zudem unterliegen einige Berufsgruppen der Pflicht, Mitglied in einer Standeskammer zu werden (z.B. Apotheker, Rechtsanwälte u.a.). Ggf. muss eine Eintragung ins sogenannte Partnerschaftsregister erfolgen. Diese Eintragung übernimmt das Amtsgericht.
Handelsunternehmen: eG, UG, AG, GmbH, OHG, Kaufmann
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit
  • Pflicht-Mitgliedschaft in der zuständigen IHK
  • Anmeldung von Angestellten bei der Berufsgenossenschaft und bei der Krankenkasse
  • Eintrag ins Handelsregister
Da das Finanzamt in aller Regel automatisch über die Anmeldung informiert wird, wird hier in Kürze Post eintrudeln. Bei Genossenschaften gilt zudem, dass die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgen muss. Auch die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfverband ist gesetzlich vorgeschrieben.
Handwerker
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit
  • Pflicht-Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer
  • Anmeldung von Angestellten bei der Berufsgenossenschaft und bei der Krankenkasse
Da das Finanzamt in aller Regel automatisch über die Anmeldung informiert wird, wird hier in Kürze Post eintrudeln. Wer das handwerkliche Gewerbe als OHG, UG oder GmbH führt, muss auch einen Eintrag im Handelsregister haben.
Kleingewerbetreibende: Einzelunternehmen, GbR
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit
  • Pflicht-Mitgliedschaft in der zuständigen IHK
  • Anmeldung von Angestellten bei der Berufsgenossenschaft und bei der Krankenkasse
Da das Finanzamt in aller Regel automatisch über die Anmeldung informiert wird, wird hier in Kürze Post eintrudeln.

 

Nach der Pflicht kommt die Kür

Sobald alle Eintragungen und Anmeldungen erfolgt sind, muss der Blick auf die nächsten Prioritäten fallen. Dort könnten nun die Themen

  • Berufsverbände und
  • Versicherungen stehen.

Während Berufsverbände einem Gewerbetreibenden vor allem branchenspezifisches Know-how bringen und den Austausch ermöglichen, wird bei der Wahl der passenden Versicherung ein entsprechender Versicherungsvergleich bemüht werden müssen, um branchenspezifische Risiken abdecken zu können.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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