Konzessionen und Genehmigungen in der Hotellerie

Hotel von außen

Der Beruf des Hoteliers ist nicht geschützt. Hotelbesitzer kann jeder, auch ohne entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium, werden. Dennoch ist es zu empfehlen, sich nicht ganz blauäugig auf das Abenteuer Selbstständigkeit mit einem Hotel einzulassen. Berufserfahrung in der Tourismusbranche ist auf jeden Fall empfehlenswert. Neben gewissen Vorkenntnissen und Erfahrungen ist es im Hotel- und Gaststättengewerbe wichtig, sich an die wesentlichen Rechtsvorschriften zu halten:

  • Gaststättengesetz

  • Beherbergungsstatistikgesetz

  • Hygienevorschriften

  • Jugendschutz

  • Nichtraucherschutz

  • Reiserecht

  • Preisangabenverordnung und

  • zahlreiche Informationspflichten gemäß Gesetz des unlauteren Wettbewerbs.

Außerdem müssen die Zimmer bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Sie benötigen meistens eine Gaststättenkonzession.
 

Was macht einen Hotelbetrieb aus?

Laut Deutschem Tourismusverband ist ein Hotel als Beherbergungsbetrieb definiert, der sich durch folgende Elemente auszeichnet:

  • Ein Hotel hat eine Rezeption.

  • Ein Hotel bietet Dienstleistungen sowie tägliche Zimmerreinigung.

  • In einem Hotel gibt es zusätzliche Einrichtungen, wie beispielsweise ein Restaurant für Gäste des Hauses und eventuell auch Passanten.
     

Gaststättenkonzession notwendig

Wesentlicher Bestandteil eines Hotels ist die Möglichkeit, dass Hotelgäste und eventuell auch Passanten dort speisen können, also ein Restaurant eingegliedert ist. Deshalb ist für jedes Hotel auch eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Gaststätten-Gesetz erforderlich. Dies gilt nur, wenn Sie in Ihrem Hotel-Restaurant Alkohol ausschenken. Wenn es dort keinen Alkohol gibt oder Sie Speisen und Getränke ausschließlich den Hotelgästen anbieten, genügt die Gewerbeanmeldung. Dann müssen Sie keine zusätzliche Gaststättenkonzession beantragen.
 

Gesetzliche Auflagen beim Betrieb eines Hotels

Wenn Sie eine Gaststättenkonzession benötigen, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung weitere Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis der IHK, dass Sie an einer entsprechenden Unterrichtung zum Lebensmittelrecht teilgenommen haben.

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Nachweis der Beantragung

  • Grundriss des Gebäudes oder die Baugenehmigung

  • polizeiliches Führungszeugnis oder den Nachweis, dass es beantragt ist
     

Hygienebestimmungen im Hotelbetrieb

Sowohl in den Hotelzimmern wie in der Küche und auch in öffentlichen Bereichen sind Hygienemaßnahmen per Gesetz vorgeschrieben. Dazu zählen Maßnahmen zur Hygiene in der Küche, Schädlingskontrollmaßnahmen und auch die Personalhygiene. Das Personal muss zu den Hygienevorschriften geschult sein. Entsprechende Lehrgänge bieten meist die Gesundheitsämter an.
 

Folgende Punkte sind je nach Hotelbetrieb außerdem wichtig

Wenn Sie Ihren Gästen im Hotel Musik- oder TV-Programme dauerhaft zugänglich machen, müssen Sie dies bei der GEMA anmelden und die entsprechenden Gebühren bezahlen.

Sind Spielautomaten in Ihren Räumlichkeiten aufgestellt, müssen Sie dies anmelden und dafür Vergnügungssteuer bezahlen. Diese ist örtlich unterschiedlich geregelt.

Zudem unterliegen Sie dem Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG), wenn Sie mindestens zehn Gäste gleichzeitig beherbergen können. Jeder Gast muss mit einem Meldezettel erfasst werden.
 

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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