Wann benötige ich eine Umsatzsteuernummer? Steuernummer, USt-IdNr. & Co.

Wer ein Gewerbe erfolgreich anmelden will, muss sich zu Beginn auch mit steuerlichen Aspekten auseinandersetzen, schließlich will das Finanzamt an den Gewinnen ‚beteiligt‘ werden. In diesem Sinne muss im Zuge der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen auch eine Umsatzsteuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Ohnehin wird das Finanzamt im Rahmen der Gewerbeanmeldung automatisch benachrichtigt. Im Kontext der steuerlichen Erfassung (Stichwort Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) muss jeder Gewerbetreibende dann auch Angaben zur abzuführenden Umsatzsteuer machen. Wer die Kleinunternehmerregelung wählt, muss zwar keine Umsatzsteuer ausweisen, dennoch kann die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich sein, wenn Handel im EU-Raum betrieben wird (dazu später mehr). Wird im Antrag ein Kreuz an der entsprechenden Stelle gemacht, so übermittelt das Finanzamt den Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern. Dort kann der Antrag auch direkt gestellt werden, was online möglich ist. Die vergebene Nummer verliert ihre Gültigkeit nicht, auch wenn der Unternehmenssitz sich ändert (was z. B. beim Gewerbeamt angezeigt werden muss).
Vorweg ein wichtiger Hinweis: Im Alltag werden vier Nummern gern durcheinandergeworfen – Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), Umsatzsteuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie haben jeweils einen eigenen Zweck. Die folgende Übersicht ordnet sie ein, bevor wir auf die Details eingehen.
| Nummer | Wofür? | Wer braucht sie? |
|---|---|---|
| Steuernummer | Vom Finanzamt vergebene Nummer für die steuerliche Erfassung; auf Rechnungen anzugeben, sofern keine USt-IdNr. verwendet wird. | Jeder Gewerbetreibende und Selbstständige. |
| Steuer-ID | Lebenslang gleiche Identifikationsnummer jeder Privatperson; dient der eindeutigen Zuordnung gegenüber den Finanzbehörden. | Jede in Deailand gemeldete Person – wird automatisch vergeben, kein Antrag nötig. |
| Umsatzsteuernummer | Gebräuchliche Bezeichnung für die Steuernummer, unter der die Umsatzsteuer geführt wird; kennzeichnet umsatzsteuerpflichtige Umsätze. | Wer Umsatzsteuer abführt (also kein Kleinunternehmer ist). |
| USt-IdNr. | Kennzeichnet Unternehmer im Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU; bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften zwingend. | Wer am EU-Handel teilnimmt – auf Antrag, auch für Kleinunternehmer. |
Rechtsgrundlage: Wofür wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gebraucht?
Eine solche Nummer brauchen Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der EU ausführen oder beziehen (vgl. § 27a Umsatzsteuergesetz). Auch juristische Personen brauchen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sogenannte innergemeinschaftliche Erwerbe realisiert werden. Im Zuge einer Firmengründung bzw. Gewerbeanmeldung kann die Nummer direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Alternativ ist die Beantragung online auf bzst.de möglich. Natürlich kann auch ein schriftlicher Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis gestellt werden.
Welche Daten werden für die Beantragung benötigt?
Im Rahmen der Online-Beantragung müssen Gewerbetreibende folgende Daten parat halten:
- das für die Unternehmensbesteuerung zuständige Finanzamt
- die Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird
- die Rechtsform des Unternehmens
- im Falle eines Einzelunternehmens: Name und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmensführers
- bei allen anderen Rechtsformen reicht es, den Namen und die Adresse des Unternehmens anzugeben
Fachwissen kompakt: die verschiedenen Arten von relevanten Steuernummern für Gewerbetreibende
Eine Steuernummer wird für alle steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen vergeben. Die Steuernummer ändert sich z. B., wenn jemand umzieht oder ein Gewerbe bzw. eine selbstständige/freiberufliche Tätigkeit beginnt. Diese Steuernummer ist bei jeder Steuererklärung anzugeben, das Finanzamt teilt sie schriftlich mit. Gewerbetreibende, die keine USt-IdNr. verwenden, müssen diese Steuernummer auf ihren Rechnungen ausweisen. Perspektivisch soll die Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer abgelöst werden. Derzeit existieren beide Nummern noch nebeneinander. Besagte Steuer-ID, die sogar schon Neugeborene erhalten, bleibt ein Leben lang gleich und soll die Kommunikation in Steuerbelangen vereinfachen. Diese Steuer-ID muss nicht gesondert beantragt werden, sie wird allen Bürgern automatisch mitgeteilt. Die Nummer dient aber nicht nur der Kommunikation mit Finanzbehörden: Finanzämter erhalten auf diesem Wege eine eindeutige Zuordnung in Bezug auf erzielte Einkünfte und gezahlte Beiträge, etwa für Krankenkassen oder Riester-Verträge.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Kurzporträt
Diese im Wirtschaftsleben bedeutende Zahlenfolge dient der unmissverständlichen Kennzeichnung von Unternehmern sowie juristischen Personen, die am Dienstleistungs- und Warenverkehr innerhalb der EU teilnehmen. Ziel ist es, die anfallende Umsatzsteuer korrekt zuzuordnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen. In anderen Ländern weichen die Bezeichnungen ab, wobei ein vorangestelltes Länderkürzel eine recht einfache Zuordnung erlaubt (Nummern in Deutschland tragen dementsprechend immer das Kürzel DE). Wer mit seinem Gewerbe an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land liefert, muss in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer berechnen, da der Abnehmer die Besteuerung im Empfängerland übernimmt (Reverse-Charge-Verfahren). Auf solchen Rechnungen sind dann beide Identifikationsnummern – die des Lieferanten und die des Abnehmers – anzugeben. Bei rein innerdeutschen Rechnungen genügt hingegen eine der beiden Nummern (Steuernummer oder USt-IdNr.). Das übergeordnete Ziel ist es, grenzüberschreitende Leistungen besser zu kontrollieren und aussagekräftige Statistiken zu erstellen.
Mit der Umsatzsteuernummer kommt auch die Buchhaltung ins Spiel
Wer ein Gewerbe ordnungsgemäß anmeldet, muss auch Umsatzsteuer erheben, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird. Durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs wird die tatsächliche Höhe der Steuerlast ermittelt. Mit der Umsatzsteuernummer werden Umsätze gekennzeichnet und an das Finanzamt abgeführt (die Intervalle richten sich meistens nach der Höhe der Umsätze). In puncto Buchhaltung sind also die Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer stets aktuell zu halten. Wer die Kleinunternehmerregelung für den Start wählt, muss zwar keine Umsatzsteuer abführen – dennoch ist die Beantragung einer USt-IdNr. erforderlich, sobald Handel mit anderen EU-Ländern ins Spiel kommt.
Ob Sie als Gründer überhaupt unter die Kleinunternehmerregelung fallen und damit von der Umsatzsteuer befreit sind, lässt sich vorab schnell prüfen:
Hinweise zur USt-IdNr. für Kleinunternehmer
Mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird auch für Freiberufler und Selbstständige, die als Kleinunternehmer agieren, der Handel mit anderen EU-Ländern erleichtert. Die USt-IdNr. kann dann anstelle der persönlichen Steuernummer angegeben werden. Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist ein entsprechender Hinweis auf Rechnungen unerlässlich: Es muss deutlich werden, dass aufgrund dieser Regelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Wer in ein anderes EU-Land liefert, ist – wie oben angedeutet – von der deutschen Umsatzsteuererhebung befreit; im Empfängerland wird sie nach den dortigen Regeln erhoben, andernfalls entstünde eine Doppelbesteuerung. Das Umsatzsteuergesetz sieht zudem ausdrücklich vor (§ 14 Abs. 4), dass die USt-IdNr. anstelle der persönlichen Steuernummer verwendet werden kann.
Gibt es mehrere Steuernummern, wenn mehr als ein Gewerbe betrieben wird?
Umsatzsteuerlich nicht: Auch wenn mehr als ein Gewerbe betrieben wird, gilt der Inhaber als ein Unternehmer mit einem Unternehmen (§ 2 UStG). Sämtliche gewerblichen Tätigkeiten werden zusammengefasst und laufen über eine einzige Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ertragsteuerlich kann es hingegen vorkommen, dass das Finanzamt für einzelne Betriebe getrennte Steuernummern vergibt – die Umsatzsteuer wird aber stets nur unter einer davon verarbeitet. Für die Umsatzsteuer gilt also: eine Nummer für alles. Andernfalls käme es schnell zu Chaos – man denke nur an den zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung und an zahlreiche Fehler- und Verwechslungsquellen bei der Rechnungserstellung.
Wann benötige ich eine Umsatzsteuernummer für mein Gewerbe? Das Wichtigste in der Übersicht
- Im Rahmen der Gewerbeanmeldung wird das zuständige Finanzamt automatisch benachrichtigt.
- Eine Steuernummer für die Umsatzsteuer wird im Zuge der steuerlichen Erfassung vergeben, sobald Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.
- Im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit ist Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen – es sei denn, die Kleinunternehmerregelung greift.
- Die USt-IdNr. kann bei der steuerlichen Erfassung im Zuge der Gewerbeanmeldung oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern online beantragt werden.
- Sie dient vor allem der Erleichterung des Handels mit anderen EU-Ländern (ein Ländercode ist der Zahlenfolge vorangestellt).
- Auf Rechnungen muss entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angegeben werden – bei innergemeinschaftlichen Geschäften ist die USt-IdNr. zwingend.
- Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, sofern sie die geltenden Grenzen nicht überschreiten. Für den grenzüberschreitenden EU-Handel müssen aber auch sie eine USt-IdNr. beantragen.
Tiefer in die steuerlichen Pflichten nach der Anmeldung führt der Ratgeber dazu, welche Steuern Selbstständige zahlen. Wer noch grundsätzlich klären möchte, ob sein Vorhaben als Kleingewerbe einzuordnen ist oder ob die Kleinunternehmerregelung infrage kommt, findet dort die Details. Die formalen Schritte selbst erläutert die Anleitung zum Ausfüllen des Gewerbeanmeldung-Formulars.
Zuletzt aktualisiert: 10.06.2026
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