Berufsgenossenschaft: Auch für Existenzgründer wichtig?
Die Berufsgenossenschaften haben eine wichtige Aufgabe. Sie sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für privatwirtschaftliche Unternehmen , was sie zu einem Sozialversicherungsträger macht. Sie haben die Aufgabe, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzuwenden. Dabei geht es sowohl um Arbeitsunfälle als auch um Berufskrankheiten. Ebenso können Gesundheitsgefahren auftreten, die im Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Beruf stehen. Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es auch noch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Versicherte, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu Schaden gekommen sind, erhalten von den Berufsgenossenschaften Hilfe zur Rehabilitation, in beruflicher, medizinischer und sozialer Hinsicht. Im Jahr 2016 waren rund 53 Millionen Beschäftigte in den gewerblichen Berufsgenossenschaften versichert.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften spielen im Sozialversicherungssystem in Deutschland eine wichtige Rolle. Sie sorgen für einen finanziellen Ausgleich, wenn Beschäftigte infolge eines Unfalls oder einer berufsbedingten Krankheit ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nachkommen können . Außerdem betreut sie die Versicherten nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit durch verschiedene Maßnahmen zur Rehabilitation. Die BG unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz, dazu bietet sie Schulungen an. Kommt es zu einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall, steht die BG mit verschiedenen Maßnahmen betreuend zur Seite.
Wie ist die BG organisiert?
Es gibt nicht nur die eine gewerbliche Berufsgenossenschaft, sondern mehrere, die nach Branchen aufgegliedert sind. Sie sind alle gleich organisiert und haben als wichtigstes Organ die Vertreterversammlung. Sie besteht zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Das zweite Organ ist der Vorstand, den die Vertreterversammlung wählt. Als drittes Organ haben die Berufsgenossenschaften einen hauptamtlichen Geschäftsführer, der die laufenden Geschäfte leitet.
Die Versicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und dienen der Selbstverwaltung. Das Vierte und Siebte Sozialgesetzbuch schaffen den rechtlichen Rahmen für Tätigkeiten sowie Pflichten der Berufsgenossenschaften. Aufsichtsbehörde sind Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie überwachen, ob die Berufsgenossenschaften ihre im Gesetz verankerten Aufgaben erfüllen, sich an Recht und Gesetz halten und die eigenen Kompetenzen nicht überschreiten. Dabei ist die Aufsicht als Fachaufsicht ausgestaltet. Die Maßnahmen der BGs müssen nicht nur rechtmäßig, sondern auch zweckmäßig sein. Die Letztverantwortung für Präventionsmaßnahmen liegt beim BMAS.
Die Versicherten in den Berufsgenossenschaften sind – ähnlich wie in einem Verein – mitgliedschaftlich organisiert. Die Vertreterversammlung ist für Satzung und Unfallverhütungsvorschriften zuständig und der Vorstand vertritt die Mitglieder nach außen.
Die Geschichte der BG
Die gesetzliche Unfallversicherung ist schon mehr als 130 Jahre alt. Sie entstand im Deutschen Kaiserreich unter Kaiser Wilhelm I. Reichskanzler Otto von Bismarck regte die Einführung der Sozialversicherungen für die deutschen Arbeiter an. 1881 kam ein Gesetzentwurf auf den Weg, der nach drei Jahren verabschiedet wurde. Zum 1. Oktober 1885 schließlich trat das Gesetz in Kraft. Das Gesetz hat in seinen wesentlichen Bestandteilen heute noch Gültigkeit. Ziel ist es, Arbeitnehmer und deren Familien vor den wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls oder von Berufskrankheit zu schützen . Prävention vor Unfällen war ebenfalls von Anfang an Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge tragen seit Beginn zu 100 Prozent die Arbeitgeber. Durch verschiedene Reformen hat sich die gesetzliche Unfallversicherung mehr und mehr verändert. Der Personenkreis wurde erweitert. Anfangs waren nur Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft versichert. Es dauerte jedoch bis 1997, bis das Unfallversicherungsgesetz von 1884 vollständig durch das Siebte Sozialgesetzbuch abgelöst wurde.
Pflichtversicherung – wer muss sich bei der BG anmelden?
Neue Unternehmen, die gerade ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, haben eine Woche Zeit, die Aufnahme bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden . Die Mitarbeiter sind auch ohne Anmeldung bereits automatisch versichert. Wenn Sie Ihr Unternehmen verspätet anmelden, kann die Berufsgenossenschaft trotzdem rückwirkend Mitgliedsbeiträge einfordern.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Berufsgenossenschaften halten für die Anmeldung ein Formular bereit, welche nur aus einer Seite besteht und das Sie mit wenig Aufwand ausfüllen können.
Das Formular fragt nach Name und Adresse des Unternehmens, der Rechtsform, nach den persönlichen Daten des Gründers und ob es sich um eine Einzelunternehmung ohne Mitarbeiter handelt oder ob das Unternehmen Teil eines Konzerns oder eines anderen Unternehmens ist. Dann sind alle Gesellschafter anzugeben, der Gegenstand des Unternehmens und der Tätigkeitsschwerpunkt, wenn mehrere Arbeitsbereiche möglich sind. Der letzte Punkt sind Angaben zu den Mitarbeitern. Dann unterschreiben Sie das Formular und schicken es mit der Post an die BG.
Freiwillige Versicherung bei der BG
Solo-Selbstständige und Unternehmen ohne Mitarbeiter sind nicht automatisch versicherungspflichtig. Die Berufsgenossenschaften geben Auskunft im Einzelfall, ob eine Mitgliedschaft vorgeschrieben ist.
Selbstständige oder Freiberufler können sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern, auch wenn Sie keine Mitarbeiter haben . Im Fall eines Unfalls zahlt die Krankenversicherung bei Freiberuflern.
Tipp: Die Absicherung über die Berufsgenossenschaft ist wesentlich besser als über die Krankenversicherung. Das sind die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, beispielsweise sind die Reha-Maßnahmen viel umfangreicher. Auch beschränkt die Krankenversicherung die Höhe der Leistungen viel früher. Die Beiträge zur BG sind in den letzten Jahren stetig gesunken, während die Leistungen auf dem gleichen Niveau geblieben sind.
Für Existenzgründer ist die freiwillige Unfallversicherung der BG empfehlenswert. Die meisten sind noch relativ jung und haben noch Zeit bis zur Altersrente. Verdienstausfallzeiten oder ein eingeschränkter Verdienst sind aufgrund fehlender Rücklagen schwer zu überbrücken. Solange die Jahresbeiträge noch relativ gering sind, bekommen Sie in der freiwilligen Versicherung einen umfangreichen Versicherungsschutz. Als freiwillig Versicherter ist es möglich die Versicherungssumme bis zur gesetzlich festgeschriebenen Höchstsumme selbst zu bestimmen. Dabei sollte sich die Versicherungssumme nach dem jeweiligen Einkommen richten. Sie ist die Grundlage für alle Leistungsberechnungen. Die freiwillige Versicherung erfolgt bei der jeweils für das Gewerbe zuständigen BG. Sollte keine BG verantwortlich sein, ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig. Sobald Sie sich freiwillig angemeldet haben, sind nicht nur Sie selbst versichert, sondern auch alle Arbeitnehmer, Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte, die für Sie arbeiten.
Gewerbetreibende bekommen direkt nach der Anmeldung des Gewerbes ein Anmeldeformular für die BG zugeschickt. Das ist bei Freiberuflern nicht der Fall. Sie müssen sich bei der Gründung selbst bei der zuständigen BG melden. Am besten erfolgt die Kontaktaufnahme bereits eine Woche vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Ein formloses Anschreiben mit einer kurzen Mitteilung, welche Tätigkeit Sie versichern möchten, ist ausreichend. Stellen Sie anschließend Mitarbeiter ein, ohne bei der BG angemeldet zu sein, sind Ihre Mitarbeiter dennoch gesetzlich unfallversichert.
Was leistet die BG?
Die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaften besteht darin, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Arbeits- und Wegeunfälle mit geeigneten Mitteln zu verhüten . Der Präventionsauftrag ist im Siebten Sozialgesetzbuch festgelegt. In erster Linie ist die Beratung der Unternehmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufgabe der BGs. Dazu erlassen die BGs Unfallverhütungsvorschriften und überwachen deren Umsetzung und Einhaltung mithilfe sogenannter Aufsichtspersonen. Diese Aufsichtspersonen können Maßnahmen anordnen, die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen müssen. Diese Maßnahmen können bis zur Stilllegung von sicherheitswidrig betriebenen Anlagen oder Maschinen gehen. Notfalls dürfen die Aufsichtspersonen Zwangsmittel zur Durchsetzung der Maßnahmen anordnen.
Die Berufsgenossenschaften schulen alle, die für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung verantwortlich sind. Das sind insbesondere Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dazu haben die BGs eigenen Schulungseinrichtungen.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder zu einer berufsbedingten Erkrankung eines Versicherten, muss die Berufsgenossenschaft für den Gesundheitsschaden aufkommen, diesen beseitigen oder zumindest mildern oder verhüten, dass es sich verschlimmert und die Folgen abmildern. Dazu arbeiten die BGs sehr eng mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten zusammen. Die BGs betreiben besondere Rehabilitationseinrichtungen wie beispielsweise das Berufsgenossenschaftliche Unfallklinikum Tübingen.
Die BGs übernehmen jedoch nicht nur die medizinische Rehabilitation, sondern auch die berufliche und die soziale . So sind die BGs laut Gesetz dazu verpflichtet, einem Versicherten einen Platz im Arbeitsleben zu sichern, der „seinen Neigungen und Fähigkeiten“ entspricht. Außerdem muss die BG Hilfen bereitstellen, die dazu beitragen, dass der Versicherte die Anforderungen des täglichen Lebens allein bewältigen kann. Wichtig ist, dass der Versicherte in der Lage ist, ein selbstständiges Leben zu führen und am Leben der sozialen Gemeinschaft teilhaben kann. Wird ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zum Pflegefall, erbringt die BG die Leistungen genauso wie die Pflegeversicherung.
Berufsgenossenschaften leisten finanzielle Unterstützung, während Versicherte unfall- oder krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Sie zahlen beispielsweise Verletztengeld. Ist die Gesundheit dauerhaft erheblich eingeschränkt, zahlt die BG eine einkommensabhängige Rente. Allerdings gilt immer der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Die Rente darf laut Gesetz erst gezahlt werden, wenn weitere medizinische Behandlungen keine Aussicht auf Erfolg haben. Im Todesfall zahlt die BG den Hinterbliebenen Rente sowie Sterbegeld und übernimmt gegebenenfalls die Überführungskosten. Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften untergliedern sich demnach in drei Kernbereiche:
Prävention | Rehabilitation | Fort- und Weiterbildung |
Unfallverhütung | Versicherte im Fall von Arbeitsunfähigkeit finanziell unterstützen | Betriebssicherheit und Unfallprävention in Seminaren vermitteln |
Berufskrankheiten vorbeugen | Verletztengeld zahlen | Fortbildungen prüfen |
Über berufliche Gefahrenquellen aufklären | Medizinische Maßnahme und Pflegeleistungen koordinieren | Zertifikate und Trainerscheine vergeben |
Unfallverhütungsvorschriften und Dienstordnungen aufsetzen | Berufliche und soziale Reha-Maßnahmen | |
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften kontrollieren | Neuvermittlung von Tätigkeitsbereichen oder Arbeitsplätzen | |
Inspektionen in den Betrieben | Rente oder Sterbegeld zahlen, wenn es infolge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit zu einem Todesfall kam | |
Verbesserung der Ergonomie in den Betrieben | ||
Betriebssport fördern | ||
Gefahrentarif festlegen |
Arbeitsunfälle müssen Sie grundsätzlich per Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft melden. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur Unfälle unmittelbar am Arbeitsplatz, sondern auch Unfälle auf dem Arbeitswege und im Home-Office.
Was kostet die BG?
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird immer erst nach Ablauf des Geschäftsjahres berechnet. Dann liegt der genaue Finanzbedarf der BGs vor, denn die BG finanziert sich ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge. Die Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrages richtet sich außerdem nach den Bruttoentgelten der Versicherten und den Gefahrenklassen.
Die Versicherten selbst zahlen keinen Beitrag an die Berufsgenossenschaften, wie das sonst bei den Sozialversicherungen üblich ist. Ändert sich der Beitrag, erhöht das die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber, hat aber keinerlei Auswirkungen auf das Nettoentgelt der Versicherten.
Dafür, dass die Arbeitgeber die Beiträge allein zahlen, sind sie von jeder Haftung gegenüber ihren Mitarbeitern im Fall eines Arbeitsunfalls freigestellt . Die Versicherten müssen sich mit ihren Schadenersatzansprüchen ausschließlich an die BGs wenden. Dieser Grundsatz gilt schon seitdem die gesetzliche Unfallversicherung 1885 in Kraft getreten ist.
Warum sind die BG für Unternehmen so wichtig?
Viele Unternehmer stehend den BGs eher kritisch gegenüber, weil sie hohe Beiträge verlangen. Doch sie leisten einen wichtigen Beitrag im Wirtschafts- und Sozialsystem. Es ist ein wesentlicher Vorteil für die Unternehmen, dass sie durch die BGs vor Schadenersatzklagen infolge eines Arbeitsunfalls geschützt sind.
Welche BG gibt es?
Die gewerblichen BGs lassen sich nach Branchen sortieren. In Deutschland gibt es die folgenden:
BG RCI – die BG Rohstoffe und chemische Industrie
Hierzu gehören alle Bergbauberufe und Tätigkeiten, die in Zusammenhang stehen mit der Gewinnung von Asphalt und Erdöl. Ebenso gehören hierzu Betriebe, die Produkte organisch- oder anorganisch-chemisch herstellen oder Stoffe über chemische Prozesse entwickeln. Auch die Mitarbeiter in der Filmherstellung sind hier versichert.
Hütten- und Walzwerks-BG
Maschinenbau- und Metall-BG
BG Metall Nord Süd
BG ETEM – BG Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
Diese BG ist 2010 durch die Fusion verschiedener Vereinigungen entstanden. Dort sind alle Unternehmen mitgliedspflichtig, die elektrotechnische Erzeugnisse entwickeln oder bauen. Auch Betriebe, in denen Textilien aufbereitet werden, müssen sich dort anmelden.
Holz-BG
Hierunter fallen alle Unternehmen, die im Bereich Holzgewinnung und -herstellung tätig sind.
BG Nahrung und Gaststätten
Wenn Sie ein Restaurant oder eine Imbisskette führen oder im Bereich Nahrungsmittelproduktion tätig sind, ist diese BG für Ihr Unternehmen zuständig. Hierzu gehört seit 2010 auch die Fleischerei-BG.
BG BAU – BG der Bauwirtschaft
Zur BG BAU gehören Unternehmen aus den Bereichen Hoch-, Tief- und Straßenbau, sowie Betriebe aus dem Dekorations- oder Gebäudereinigungsbereich. Bei privaten Bauarbeiten muss ebenfalls eine Meldung an die BG erfolgen.
BG Handel und Warendistribution
Betriebe im Bereich Logistik im Groß- und Einzelhandel. Auch Kommissionäre, Speditionsunternehmen, Verlage, Handelsvertreter oder Zeitschriftenvertriebsunternehmen sind dieser BG angeschlossen.
VBG – Verwaltungs-BG
BG für Transport und Verkehrswirtschaft
Diese BG ist durch den Zusammenschluss mehrerer älterer BGs entstanden. Betriebe aus Schifffahrt oder Verkehrswesen melden sich hier.
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Unternehmen, die im Bereich Gesundheits- oder Veterinärwesen tätig sind, müssen sich hier melden. Außerdem gehören Betriebe der freien Wohlfahrtspflege, Privatkindergärten, medizinische Labore oder Friseur- und Kosmetikbetriebe dazu.
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind anders organisiert , haben andere Zuständigkeiten und eine andere Art der Beitragsberechnung als die gewerblichen BGs.
Die landwirtschaftliche BG ist sachlich zuständig für die klassische Landwirtschaft und auch für Unternehmen der Binnenfischerei, der Fischzucht, Viehhalter, Imker und forstwirtschaftliche Unternehmen .
Durch das unterschiedliche Gepräge der Landwirtschaft in bestimmten Regionen („von der Alm bis zur Hallig“) gibt es im Gegensatz zur gewerblichen GB auch regional zuständige BGs. Durch die dezentrale Zuständigkeit ist es möglich, den örtlichen Anforderungen an Prävention und Betreuung besser gerecht zu werden.
In der landwirtschaftlichen BG sind nicht nur abhängig Beschäftigte versichert. Auch die Landwirte selbst, deren Ehegatten und Familienangehörige, sofern sie im Betrieb mitarbeiten. Damit erstreckt sich die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen BG auf insgesamt etwa 3,7 Millionen Menschen.
Die Beitragsberechnung erfolgt unter Beachtung verschiedener Faktoren, beispielsweise
Größe der genutzten Fläche
Art der angebauten Pflanzen
Art der Tiere
Zahl der Tiere
Diese Faktoren sind deshalb wichtig, weil davon unterschiedlich hohe Risiken für einen Unfall ausgehen. So ist ein Rapsfeld beitragstechnisch wesentlich günstiger als ein Spargelfeld. Bei einem Tierzüchter sind Hühner günstige für den BG-Beitrag als Kühe. Die Einzelheiten dazu sind in der Satzung genau festgelegt.
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Die Anmeldung bei der BG müssen Sie Ihrer Branche entsprechend vornehmen. Dabei ist Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ausschlaggebend.
Wichtig: Auch wenn Sie in verschiedenen Branchen tätig werden, ist immer genau ein Unfallversicherungsträger für Sie zuständig. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach bei einer BG nach. Es gibt auch eine kostenlose Info-Telefonnummer der gesetzlichen Unfallversicherung, die Ihnen weitere Auskünfte über die zuständige BG geben kann. Die Nummer lautet 0800-60 50 40 4.
Die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft
Das Thema BG und gesetzliche Unfallversicherung kann zunächst etwas komplex sein. Es ist an vieles zu denken. Doch spätestens bei einem Unfall, wenn sich ein Versicherter vielleicht sogar schwer verletzt, ist es gut, die Berufsgenossenschaft zu haben. Damit ein Schadensereignis als Versicherungsfall anerkannt wird, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei stellt sich als Erstes die Frage: Was ist ein Arbeitsunfall?
Als Arbeitsunfall gelten heute alle Unfälle, die Versicherte im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit erleiden . Deshalb sind auch Kinder im Sportunterricht in der Kita oder in der Schule versichert. Der erste Schritt des Betriebs ist, wenn zweifelsfrei von einem Arbeitsunfall auszugehen ist, der zuständigen BG eine Meldung zu erstatten. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Meldung muss auch dann gemacht werden, wenn die Verletzung geringfügig erscheint. Laien können fatale Fehleinschätzungen unterlaufen.
Spätfolgen sind nur dann versichert, wenn die Meldung rechtzeitig erfolgt ist.
Sie sollten der rechtzeitigen und ordentlichen Meldung die entsprechende Bedeutung beimessen und die Meldung zügig veranlassen.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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