Genehmigungen und Konzessionen für Personenbeförderung und Transportwesen
Transportwesen und Personenbeförderung hängen eng zusammen, dennoch sind verschiedene Konzessionen und Genehmigungen erforderlich. Der Beitrag klärt Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetzes und beschreibt, welche weiteren Konzessionen und Genehmigungen im Transportwesen erforderlich sind.
Welche Konzessionen und Genehmigungen werden im Transportwesen gebraucht?
Taxikonzession
Mietwagenkonzession
Genehmigung für Linienverkehr, Ausflugsfahrten, Ferienzielfahrten
Eventkonzession
Personenbeförderungsschein
EU-Lizenz
CEMT-Genehmigung
Gefahrgutgenehmigung
Sachkundenachweis
Neben den oben aufgezählten Konzessionen und Genehmigungen müssen die Akteure selbstverständlich gültige Führerscheine vorweisen.
Genehmigungen nach Personenbeförderungsgesetzes
Um Personen mit einem Pkw zu befördern, brauchen Sie eine Erlaubnis gemäß Personenbeförderungsgesetzes. Hier unterscheidet man zwischen:
Taxikonzessionen
Mietwagenkonzessionen
Genehmigungen für den Linienverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielfahrten
Eventkonzessionen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetzes zu beantragen?
Die erste Voraussetzung ist, dass Sie einen Sachkundenachweis vorlegen können. Dieser Sachkundenachweis ist bei der IHK in Form einer Prüfung zu erlangen. Diese wird als sogenannte Unternehmerprüfung bezeichnet. Außerdem müssen Sie persönlich zuverlässig sein. Das bedeutet, dass ihr Konto im Verkehrszentralregister, umgangssprachlich auch Punktekonto in Flensburg genannt, sauber sein muss. Außerdem dürfen im Bundeszentralregister und im Gewerbezentralregister kein Eintrag vorliegen.
Die Voraussetzungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit, die Sie nachweisen müssen, sind etwas komplexer und sollen hier nur kurz erwähnt werden. Am besten setzen Sie sich mit der zuständigen IHK in Verbindung und klären die Details.
Wie teuer ist ein Personenbeförderungsschein?
Die folgenden Werte sollen zur Orientierung dienen und sind von der Website der Stadt Düsseldorf entnommen (Stand August 2020)
Eine Taxikonzessionen kostet für das erste Fahrzeug 150 €. Weitere Fahrzeuge kosten jeweils 40 €.
Eine Mietwagenkonzession schlägt mit 60 € für das erste Fahrzeug zu Buche. Alle weiteren Fahrzeuge kosten jeweils 30 €.
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie mit Kosten von 25 € pro Fahrzeug rechnen.
Werden Taxikonzessionen übertragen, werden 150 € pro Fahrzeug fällig.
Ist eine Genehmigungsurkunde nachträglich zu berichtigen, zahlen Sie 30 € für eine Urkunde.
Ausnahmegenehmigung: Kosten für das erste Fahrzeug 100 € und für jedes weitere Fahrzeug 50 €.
Welche Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung mitbringen?
Um einen Antrag zu stellen, der Aussicht auf Erfolg hat, müssen die Unterlagen komplett sein. Die folgende Liste zeigt, woran Sie denken müssen.
Eigenkapitalnachweis
In Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit, deren Gestaltung Sie im Detail mit der zuständigen Stelle klären, müssen Sie einen Eigenkapitalnachweis erbringen. Diese Eigenkapitalnachweis ist von einer fachkundigen Stelle zu bestätigen. Die kann ein Steuerberater oder ein Kreditinstitut sein. Das erforderliche Eigenkapital für das erste Fahrzeug beträgt 2250 €. Jedes weitere Fahrzeug kostet 1250 € (Zahlen kommen von der Stadt Düsseldorf, Stand August 2020)IHK-Sachkundenachweis wie oben beschrieben
Führungszeugnis
Im Feld für den Verwendungszweck tragen Sie bitte Taxi/Mietwagenkonzession oder eine der anderen Konzessionen ein. Falls Sie in der Rechtsform einer GmbH oder einer anderen juristischen Person firmieren und es mehrere Geschäftsführer gibt, muss jeder einzelne Geschäftsführer ein Führungszeugnis beantragen. Zuständig ist das Bürgerbüro am Wohnort.Auszug Gewerbezentralregister
Genauso wie beim Führungszeugnis tragen Sie als Verwendungszweck bitte die Konzessionsart ein, also z. B. Taxi/Mietwagenkonzession ein. Genauso muss jeder Geschäftsführer den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Ordnungsamt des Hauptwohnsitzes beantragen.Betriebssitznachweis
Sie müssen durch die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregistereintrag den ordentlichen Betriebssitz nachweisen.Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Bitte bringen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, der Stadtkasse, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen bei. Wenn eine juristische Person Antragsteller ist, muss dafür gesorgt sein, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf das Unternehmen ein ausgestellt werden.
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen müssen Personen, die zum ersten Mal einen Antrag stellen, die hauptberufliche Tätigkeit als Taxiunternehmer nachweisen. Die Betonung liegt auf „hauptberuflich“. Das kann mitunter bedeuten, dass Sie eine Kündigung vorlegen müssen, die die vorherige Berufstätigkeit auflöst. Geht es lediglich um die Verlängerung einer bereits erteilten Genehmigung, ist die Genehmigungsurkunde mitzubringen. Falls ein Geschäftsführer oder ein Verkehrsleiter den Antrag stellt, muss einen erklärender Arbeitsvertrag oder der Nachweis der fachlichen Eignung vorgelegt werden sowie der Nachweis, dass es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt.
In der Regel sind alle notwendigen Unterlagen auf dem Antragsformular aufgedruckt. Prüfen Sie deshalb explizit, was Ihre Gemeinde von Ihnen verlangt. Es kann sein, dass weitere Unterlagen angefordert werden. Welche das sind, erklärt der Sachbearbeiter in der Regel in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Manche Städte erteilen keine weiteren Taxikonzessionen mehr, wenn der Bedarf gedeckt ist. Stattdessen können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen. Eine telefonische Beantragung ist häufig ausgeschlossen, eine persönliche Terminvereinbarung ist meistens erforderlich.
Genehmigungen für Busunternehmen
Um ein Busunternehmen zu gründen, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Ausbildung gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) abgeschlossen haben. Auch eine gleichwertige Qualifikation wird anerkannt. Beispiele für Ausbildungsberufe in der Branche des Omnibusverkehrs sind zum Beispiel Berufskraftfahrer, Reiseverkehrskauffrau bzw. Kaufmann oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Die erwähnte PBZugV regelt, dass Sie persönlich zuverlässig sein müssen, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet. Busunternehmen gehören zu den überwachungspflichten Gewerbebetrieben. Das bedeutet, dass Sie generell dazu verpflichtet sind, beim zuständigen Ordnungsamt ein Führungszeugnis zu beantragen. Dies erteilt die notwendige Unbedenklichkeit. Auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister der zuständigen Meldebehörde ist notwendig, um Ihre Zuverlässigkeit zu bestätigen.
Gewerbeerlaubnis beantragen
Fehlt die Gewerbeerlaubnis, wird die Gründung des Busunternehmens verwehrt. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen:
Wie oben erwähnt ist die notwendige fachliche Voraussetzungen in einem Ausbildungsberuf nachzuweisen. Auch ein Studium oder eine Weiterbildung mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt kann anerkannt werden. Bringen Sie die Bescheinigungen der Ausbildungsstätten bei.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist eine sachliche Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen. Zum einen müssen die Fahrzeuge in einem ordnungsgemäßen Zustand sein außerdem muss Ihre persönliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. Das geschieht zum Beispiel mit einer SCHUFA Auskunft.
Die persönliche Zuverlässigkeit wird, wie oben erwähnt, mit einem Führungszeugnis, dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt bestätigt.
Welche Gesetze und Vorschriften sind für ein Busunternehmen anwendbar?
Für Busunternehmen sind verschiedene Gesetze und Vorschriften gültig. Welche das sind, zeigt die Auflistung.
Das Personenbeförderungsgesetzes regelt die Personenbeförderung gegen Entgelt. Außerdem verweist Sie bezüglich der notwendigen Genehmigungen auf weitere Sonderbestimmungen, die für spezifische Verkehrsarten anzuwenden sind.
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) legt fest, wie die Verhaltensweise von Fahrgästen und Fahrern während des Betriebs auszusehen haben. Auch ist festgelegt, wie eine Beförderung von Personen ablaufen muss. Die Verordnung bestimmt, wie ihr Bus ausgestattet sein muss und es legt fest, was unzulässig ist und was erlaubt ist.
Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
Busfahrer müssen sich an gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten halten. Da diese angepasst werden können, sollten Sie sich stets auf dem Laufenden halten. Mit Stand August 2020 gilt folgende Regelung:
Täglich darf ein Busfahrer nicht mehr als 9 Stunden fahren.
Einmal wöchentlich dürfen die 9 Stunden um 1 Stunde überschritten und auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.
Insgesamt dürfen Busfahrer nicht mehr als 56 Stunden in der Woche fahren.
Spätestens alle 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Nach einer Tagesschicht müssen Busfahrer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten. Wird die Ruhezeit auf zwei Blöcke aufgeteilt, verlängert sich diese um 1 Stunde auf mindestens 12 Stunden. Wird die Ruhezeit gesplittet, muss der erste Block mindestens 3 und der zweite Block mindestens 9 Stunden betragen.
Während einer Arbeitswoche dürfen die Ruhezeiten höchstens dreimal auf 9 Stunden verkürzt werden.
Mit Blick auf die Gesamtwoche muss die Wochenruhezeit mindestens 45 Stunden umfassen.
Ausnahmsweise darf die Wochenruhezeit auf 24 Stunden verkürzt werden, wenn der Fahrer in der Woche zuvor volle 45 Stunden Ruhezeit eingehalten hat.
Güterbeförderung mit LKWs
Wenn Sie Güter mit LKWs transportieren wollen, greifen grundsätzlich güterverkehrsrechtliche Gesetze und Bestimmungen. Genauso wie bei Busfahrern gelten Lenk- und Ruhezeiten. Hinzu kommen Regelungen im Frachtrecht aus dem Handelsgesetzbuch, Vorgaben zur Ladungssicherung und zum Gefahrgutsrecht. Wer Güter von Dritten gegen Bezahlung befördert, ist in der Branche des gewerblichen Güterkraftverkehrs tätig. Wenn Sie lediglich Güter zu eigenen Zwecken transportieren, spricht man vom Werkverkehr. Diese Abschnitt befasst sich mit dem Güterkraftverkehr und den erforderlichen Erlaubnis.
Erlaubnis für Güterkraftverkehr
Wenn Sie Transportdienstleistungen innerhalb Deutschlands anbieten, reicht die Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Bieten Sie aber grenzüberschreitende Transporte an und bewegen sich im EU/EWR-Bereich – dazu gehören auch Norwegen, Island und Liechtenstein – brauchen Sie eine Gemeinschaftslizenz. Diese wird auch als EU-Lizenz bezeichnet. Die EU-Lizenz können Sie auch im innerdeutschen Verkehr verwenden. Sie erlaubt Ihnen den innerstaatlichen Verkehr im EU-/EWR-Raum in klar umgrenzten Umfang (Kabotageverkehr). Auch Transporte in die Schweiz und aus der Schweiz sind damit zulässig, Kabotagetransport ist dort nicht erlaubt.
Kabotage: Kabotage ist der Transport von Gütern innerhalb eines Landes von einem Unternehmen, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Wenn beispielsweise ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Köln innerhalb Frankreichs Güter von Paris nach Marseille transportiert, handelt es sich um eine Kabotage.
Transportieren Sie außerhalb der EU bzw. der EWR, brauchen Sie eine bilaterale Genehmigung. Selbstverständlich können Sie eine Kombination aus EU-Lizenz und bilateraler Genehmigung beantragen. Wenn Sie regelmäßig Transporte in Drittstaaten ausführen, ist es ratsam, die sogenannte CEMT-Genehmigung zu beantragen.
Welche Voraussetzungen braucht es zu Beantragung den Genehmigungen für den Güterkraftverkehr?
Genauso wie bei den anderen Branchen auch müssen Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit in Form eines Eigenkapitalnachweises erbringen. Kapitalgesellschaften müssen ihre Reserven nachweisen. Wichtig zu wissen ist, dass das erste Kraftfahrzeug Eigenkapital von 9000 € erfordert und das zweite sowie jedes weitere 5000 €. Dieser Nachweis lässt sich über den Steuerberater oder die Hausbank erbringen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften sind ebenfalls notwendig.
Der Verkehrsleiter und der Unternehmer selbst müssen ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Dies geschieht mittels Auszug aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbezentralregister und dem Fahreignungsregister.
Die fachliche Eignung nachweisen
Der Verkehrsleiter, wenn dieser nicht gleichbedeutend mit dem Unternehmer ist, muss die fachliche Eignung nachweisen. Dazu ist eine Fachkundeprüfung abzulegen, die die IHK anbietet. Es gibt Schulungskurse und entsprechende Prüfungen. In Einzelfällen ist es machbar, die fachliche Eignung nicht über die Fachkundeprüfung, sondern über den Nachweis einer erfolgreichen Berufsausbildung oder einer akademischen Ausbildung zu erbringen. Vergessen Sie aber nicht, dass eine konkrete Schulung der Unternehmereigenschaften hilfreich ist, insbesondere für Personen, die bislang noch keine Erfahrung mit der Selbstständigkeit gemacht haben.
Tipp: Personen, die nachweisen können, dass Sie zehn Jahre durchgängig in einem Unternehmen in der Position als Verkehrsleiter tätig war, können unter Umständen die Praktikerregelung nutzen und dadurch ihre fachliche Eignung nachweisen.
Gefahrgutstransporte: Extraregelungen beachten
Um gefährliche Güter, explosive Stoffe und ätzende Flüssigkeiten zur transportieren, braucht es eine Sondergenehmigung. Die ist die sogenannte Genehmigung für Gefahrgutstransporte. Damit wird Ihnen erlaubt, auch Fahrwege außerhalb von Autobahnen mit Gefahrgut zu befahren. Eine Genehmigung ist zeitlich begrenzt gültig, meistens drei Jahre. Die Kosten liegen zwischen 25 und 1000 €. Dieser Wert dient zur Orientierung entstammt vom Landkreis Tuttlingen
Wenn Ihr Unternehmen Gefahrgut befördert, müssen sie einen Gefahrgutsbeauftragten schriftlich bestellen. Grundlage hierfür ist das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Ein Gefahrgutbeauftragter berät den Unternehmer und überwacht die Vorgänge hinsichtlich der Gefahrgutsvorschriften im Betrieb.
In kleinen Firmen übernehmen die Inhaber diese Tätigkeit. Die Aufgabe besteht in der Regel darin, alle Maßnahmen zu vergreifen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter sicherstellen. Auch überwacht und protokolliert ein Gefahrgutbeauftragter alle relevanten Ereignisse im Zusammenhang mit Gefahrgut. Die Ausbildung in Form eines Lehrgangs wird unter anderem von der Dekra angeboten.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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