Gewerbesteuer: Was ist sie? Wie kann man sie reduzieren?
Die Gewerbesteuer ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Was Gewerbetreibende über die große Unbekannte wissen müssen, haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und auch Einzelunternehmer müssen Gewerbesteuer bezahlen. Der Gewerbesteuer-Anteil ist bei diesen drei Gruppen nicht gleich. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben die Möglichkeiten, einen Freibetrag in Anspruch zu nehmen. In der Praxis wird vom Gewerbeertrag der Freibetrag abgezogen. Die Differenz wird entsprechend besteuert. Freiberufler, Ausübende freier Berufe sowie Betriebe der Forst- und Landwirtschaft müssen keine Gewerbesteuer bezahlen.
Zum Zeitpunkt der Gewerbesteuerpflicht gilt: Sobald gewerbliche Einnahmen generiert werden, ist der Betrieb gewerbesteuerpflichtig. Der eingangs erwähnte Freibetrag, der für Personengesellschaften und Einzelunternehmer bei 24.500 Euro liegt, ist dabei allerdings die magische Grenze. In anderen Rechtsformen ist der Freibetrag deutlich geringer. Wer Gewinne darüber erwirtschaftet, muss für die Summe, die darüber liegt, Gewerbesteuer bezahlen. Das heißt im Umkehrschluss, dass für Kleinstbetriebe meist keine Gewerbesteuer anfällt, da sie weniger Gewinn machen.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Die Höhe der Gewerbesteuer ist von ganz unterschiedlichen, einzelnen Faktoren abhängig. Die gesetzliche Grundlage zur Erhebung der Gewerbesteuer ist im gleichnamigen Gewerbesteuergesetz niedergeschrieben. Diejenigen, die sie einfordern, sind die Kommunen, in denen der Betrieb ansässig ist. Wie hoch der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist, ist nicht überall gleich.
Eine Übersicht darüber, in welcher Kommune, welcher Hebesatz gilt, gibt es unter gewerbesteuer.de im Kapitel „Gewerbesteuerhebesatz“. Wo diese Hebesätze beschlossen werden, ist einfach erklärt: Alljährlich gibt es Haushaltsbesprechungen in Kommunen. Wenn das Geld nicht reicht, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen oder wichtige Investitionen umzusetzen, wird an der Steuerschraube gedreht, um über die Anhebung der Hebesätze mehr Einnahmen zu generieren.
Wie kommt die Gewerbesteuer zum Finanzamt?
In aller Regel nimmt die Gewerbesteuer diesen Weg: Der Unternehmer gibt eine entsprechende Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab. In diesem Amt wird der Messbetrag festgelegt und an die Gemeinde gemeldet. Da die Kommune den Hebesatz erhebt, erstellt sie auch den Gewerbesteuerbescheid.
Legt das Finanzamt eine Gewerbesteuer fest, so muss diese (ähnlich wie Einkommens- oder Körperschaftssteuer) quartalsmäßig im Voraus bezahlt werden. Meist muss nur eine ausreichende Liquidität vorhanden sein, damit das Finanzamt eigenständig die Gewerbesteuer einziehen kann.
Wie kann man die Gewerbesteuer reduzieren?
Natürlich haben Gewerbetreibende ein gesteigertes Interesse daran, möglichst wenig von ihrem Gewinn zu versteuern. Deswegen steht auch immer häufiger die Frage im Raum, wie sich die Gewerbesteuer senken lässt.
Einige Optionen sind folgende:
- Da die Gewerbesteuer auch vom Hebesatz der Kommune mitbestimmt wird, ist es für Gründer sicherlich sinnvoll, vor der Gewerbeanmeldung einen Blick in die Hebesätze der Kommune zu werfen. Grundsätzlich gilt: In Großstadtnähe und dort, wo Gewerbe nicht „nötig“ ist, klettern die Hebesätze meist in schwindelerregende Höhen. In ländlichen Gegenden versuchen Kommunen mit niedrigen Hebesätzen Anreize zu schaffen, Gewerbe anzusiedeln. Wer standort-ungebunden sein Gewerbe betreiben kann, sollte im Vorfeld die ausgewiesenen Hebesätze recherchieren.
- Wer noch vor der Gründung und der Gewerbeanmeldung steht, sollte sich die Gesellschaftsform/Rechtsform gut überlegen – und zwar mit Blick auf den unter Punkt 1 erläuterten Freibetrag.
- Ein weiterer Kniff, um die Gewerbesteuerforderungen zu senken, sind Ausgaben in Leasing-Verträgen. Da Leasingraten für Autos und Maschinen als Betriebsausgabe gelten, wirken sie sich mindernd auf den Gewinn aus.
- Wer mit dem Gewinn deutlich über dem Freibetrag liegt, kann auch eine Splittung des Unternehmens in Betracht ziehen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn die Teilung auch inhaltlich nachvollziehbar ist. Es dürfen nach der Teilung nicht in beiden Betrieben dieselben Leistungen angeboten werden.
- Gewerbesteuervorauszahlungen anpassen: Wenn absehbar ist, dass der Gewinn geringer ausfällt, können Vorauszahlungen angepasst werden, um eine Überzahlung zu vermeiden.
- Ermäßigungen und Vergünstigungen prüfen: In bestimmten Fällen können Unternehmen Ermäßigungen auf die Gewerbesteuer erhalten, beispielsweise durch Investitionen in bestimmten Fördergebieten.
- Investitionen in das Unternehmen können über Abschreibungen den Gewinn mindern und somit die Gewerbesteuer reduzieren.
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Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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