Was ist die Handwerkskammer?

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Die Handwerkskammer stellt die Interessenvertretung für das Handwerk dar. Es ist das Pendant zur Industrie- und Handelskammer, die die Interessen von Unternehmen in Industrie und Handel wahrnimmt. Wenn Sie einenHandwerksbetrieb gründen, müssen SieMitglied in der Handwerkskammer werden. Diese Mitgliedschaft ist obligatorisch. Die Kammer unterstützt Existenzgründer beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Ämtern. Die Handwerkskammer ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, abgekürzt K. d. ö. R. oder auch KöR. Sie erfüllt hoheitliche Aufgaben, wie die Führung der Handwerksrolle, die Regelungen zur Berufsausbildung oder das fachliche Prüfungswesen. Die Aufgaben obliegen ihr von Gesetz wegen oder aufgrund ihrer Satzung. Sie ist eine Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft, fördert die Mitgliedsbetriebe und repräsentiert die Interessen der Handwerksbetriebe gegenüber Politik und Verwaltung. Außerdem hat die Handwerkskammer die Aufsicht über die regionalen Handwerksinnungen.
 

Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer – was ist der Unterschied?

Die Industrie- und Handelskammer, abgekürzt IHK, hat einen ähnlich klingenden Namen wie die Handwerkskammer (HWK). Es handelt sich in beiden Fällen um eine Wirtschaftskammer. Manchmal arbeiten sie Hand in Hand. Doch in den meisten Fällen haben die jeweiligen Mitgliedsbetriebe unterschiedliche Interessen. Als Wirtschaftsbetrieb, als Unternehmer haben Sie bestimmte Erwartungen gegenüber verschiedenen Partnern. Sie haben Erwartungen an den Staat, gegenüber dem Land, der Gemeinde und auch gegenüber der Politik. Ebenso haben Sie Erwartungen an Geschäftspartner, Behörden, Gerichte oder Regierungen. Oft verfolgen mehrere Unternehmen die gleichen Interessen, selbst dann, wenn sie unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen angehören.
 

Die Handwerkskammer als Sprachrohr für das Handwerk einer Region

Die Handwerkskammern helfen auf regionaler Ebene den Handwerksunternehmen. Sie sorgen für einen Interessenausgleich der einzelnen Handwerksberufe und -zweige. Als gesetzliche Vertretung aller Handwerker in einem Bezirk können die Handwerkskammern ihre Funktion als Sprachrohr für das gesamte Handwerk einer Region wahrnehmen. Als Handwerksbetrieb sind Sie Pflichtmitglied in Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Bundesweit haben die Kammern etwa eine Million Mitglieder. Sie bieten ein breites Dienstleistungsspektrum an, von betriebswirtschaftlicher über rechtlicher bis hin zu technischer Beratung und Beratung zu den wichtigen Themen berufliche Bildung und Ausbildung . Es gibt deutschlandweit mehr als 50 Handwerkskammern und andere Verbände, die auf Bundesebene im Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. und im Deutschen Handwerkskammertag zusammengeschlossen sind. Auf Länderebene gibt es regionale Handwerkskammertage und Landeshandwerksvertretungen.
 

Wer sind die Mitglieder in den Handwerkskammern?

Pflichtmitglieder in den Handelskammern sind Inhaber von Betrieben, die ein zulassungspflichtiges oder ein zulassungsfreies Handwerk betreiben oder ein handwerksähnliches Gewerbe in einem Handwerkskammerbezirk. Auch Gesellen, Arbeitnehmer, die eine Berufsausbildung im Handwerk abgeschlossen haben und Lehrlinge der Gewerbebetriebe können zum Kreis der Mitglieder gehören. Außerdem gehören Personen zur Handwerkskammer, die aus dem Handwerk stammen und selbstständig einer sogenannten nicht wesentlichen Tätigkeit eines Handwerks nachgehen. Das ist in § 90 Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.

Tipp: Zwischen Handwerksberuf und einer gewerblichen Tätigkeit kommt es immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Es stellt sich die Frage, zu welcher Kammer sie gehören: zur HWK oder zur IHK. Im Zweifelsfalls helfen die Kammern dabei, die Abgrenzung vorzunehmen. Es gibt auch sogenannte Mischbetriebe, die sich in beiden Kammern registrieren müssen. Das gilt beispielsweise für Handwerksbetriebe, die gleichzeitig ein Handelsgeschäft betreiben. Ein Beispiel dafür ist das Autohaus, das gleichzeitig eine Kfz-Werkstatt betreibt.
 

Der Mitgliedsbeitrag für die Handwerkskammern

Der Mitgliedsbeitrag für die Handwerkskammer setzt sich aus einem festen Grundbetrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusatzbeitrag ist variabel und berechnet sich aus dem Gewerbeertrag der drei letzten Jahre.
 

Welche Aufgaben nimmt die Handwerkskammer wahr?

Die Handwerksordnung (HWO) legt die Hauptaufgaben der Handwerkskammern fest. Es gibt bestimmte Pflichtaufgaben, doch das ist noch nicht alles. Darüber hinaus haben die Kammern weitere Angebote, um die Unternehmen der Region bei ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Sie verfolgen das Ziel, den Erfolg der ansässigen Betriebe zu maximieren. Sie wollen sicherstellen, dass die Firmen als sicherer Arbeitgeber in der Region für Arbeitsplätze und regionale Wirtschaftskraft sorgen. Die Aufgaben sind vielfältig und reichen von Selbstverwaltungsaufgaben über Interessenvertretung bis hin zur Bereitstellung von Bildungsangeboten.

Die Handwerkskammern führen die Handwerks- und die Lehrlingsrolle. Sie regeln die Berufsausbildung im Handwerk und beraten die Mitglieder. Die Kammer erlässt Prüfungsordnungen, bildet einen Prüfungsausschuss undführt Prüfungen durch. Sie bestellen und vereidigen Sachverständige und in Streitfällen schlichten sie zwischen Kunden und Handwerksbetrieb. Sie beteiligen sich an Anhörungen und geben Stellungnahmen zu neuen Gesetzen ab .

Außerdem sind die Handwerkskammern eine Interessenvertretung für die Mitgliedsbetriebe, um auf gesellschaftlicher, politischer oder wirtschaftlicher Ebene ein Zeichen zu setzen und auf die Belange ihrer Mitglieder aufmerksam zu machen . Ziel der Kammern ist es, für regionale Wirtschaftsbetriebe wirtschaftlich attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Außerdem fördern sie das Image des Handwerks. Sie bieten darüber hinaus ein breites Spektrum von Serviceleistungen an, da sie sich als modernes Dienstleistungszentrum sehen. So gehören beispielsweise Betriebs-, Ausbildungs- und Rechtsberatung zum Angebot der Kammern.
 

Was tun die Handwerkskammern ganz konkret?

Die Handwerkskammern sind, wie bereits erläutert, in erster Linie als Interessenvertretung der Handwerksbetriebe zu sehen. Aber was bedeutet das ganz konkret? Welche spezifischen Aufgaben erfüllt die Handwerkskammer?

  • Die Kammer erstellt Gutachten undberichtet in regelmäßigen Abständen über die Situation in der Handwerksbranche.

  • Wenn ein Handwerksbetrieb Probleme mit einem Kunden, mit Aufsichtsbehörden oder Ämtern hat, dann ist die Handwerkskammer Schlichter und Vermittler. Sie bemüht sich im Sinne des Mitglieds das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, ohne die Gesamtsituation aus den Augen zu verlieren.

  • Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber eines zulassungspflichtigen Handwerks eingetragen sind, die sogenannte Handwerksrolle. Es gibt auch zulassungsfreie Handwerksberufe und Gewerbe, die handwerksähnlich sind. Diese stehen ebenfalls in einem Verzeichnis, das die Handwerkskammer gesondert führt.

  • Die Handwerkskammern sind Experten rund um das Thema Ausbildung. Sie unterstützen und beraten ihre Mitgliedsbetriebe. Das gilt sowohl für bestehende Unternehmen wie auch für Existenzgründer, wenn es um die Einstellung von Auszubildenden geht. Darüber hinaus erlassen die Kammern die Prüfungsvorschriften zu den einzelnen Handwerksberufen.

  • Neben dem Thema Ausbildung ist auch die Weiterbildung ein wichtiges Thema, zu dem die Kammern ihre Mitglieder ebenfalls beraten. Entsprechende Kurse und Lernangebote, Seminare und Vorträge prägen das Angebot der örtlichen IHK, welches sich einerseits nach den regionalen Besonderheiten richtet und andererseits die Berufschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt.

  • Die Kammern fördern zusammen mit den Innungen die Fortbildung von Gesellen und Meistern, vermitteln Zuschüsse und finanzielle Hilfen.

  • Die Kammern fungieren als Sachverständige. In dieser Funktion bieten sie den Mitgliedsbetrieben Unternehmens- und Rechtsberatung an.
     

Die Handwerksrolle – was ist das?

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, das die Handwerkskammern führen. Darin sind alle Betriebe erfasst, die einem zulassungspflichtigen Handwerk nachgehen . Welche Handwerke zulassungspflichtig sind, steht in Anlage A der Handwerksordnung. Neben den zulassungspflichtigen Handwerken gibt es auch zulassungsfreie Handwerke, die in Anlage B1 der Handwerksordnung aufgeführt sind. Handwerksähnliche Gewerbe führt die Handwerksordnung in Anlage B2 auf.

Alle, die in dem von ihnen betriebenen Handwerk oder einem diesem verwandten Handwerk ihre Meisterprüfung abgelegt haben, stehen ebenfalls in der Handwerksrolle. Welche Handwerke so nah miteinander verwandt sind, dass sie gegenseitig wesentliche Tätigkeiten fachgerecht ausüben kann, ist per Rechtsverordnung geregelt.
 

Eintragung in die Handwerksrolle

Bevor Sie Ihren Handwerksbetrieb gründen dürfen, müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Erst wenn Sie dort eingetragen sind, dürfen Sie einen selbstständigen Handwerksbetrieb führen. Vor der Eintragung dürfen Sie demzufolge Ihr Handwerk nicht ausüben. Sie können erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung wirken . Weder Eintragung noch Löschung haben rückwirkende Kraft.

Wenn ein selbstständiger Handwerker im Einzelfall alle Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, hat er einen Rechtsanspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle. Diese müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten vornehmen lassen.

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