Wie und wo Gewerbe anmelden?
Wer Weg in die Selbstständigkeit ist gewissenhaft vorbereitet und strategisch idealerweise gut geplant. Doch bevor es mit dem operativen Geschäft losgehen kann, ist in vielen Fällen noch eine Gewerbeanmeldung erforderlich, um der selbstständigen Tätigkeit einen formal korrekten Rahmen zu geben. Hier erfahren Gründer alles, was sie für einen erfolgreichen formalen Start in die Selbstständigkeit wissen müssen. Die Anmeldung des Gewerbes ist ‚nur‘ eine formale Notwendigkeit, die keine Grundlage für das Gelingen der Unternehmung bietet. Insofern sollte die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit immer ganzheitlich erfolgen.
Wie und wo melde ich mein Gewerbe an? Auf diese Fragen gibt dieser Beitrag kompakte Antworten
- Wann ergibt sich eine Gewerbepflicht?
- Welche Schritte und Dokumente sind für die Gewerbeanmeldung erforderlich?
- Wo ist die Gewerbeanmeldung vorzunehmen?
- Welche Besonderheiten sind zu beachten (Stichwort Kleingewerbe)
Grundlagen: Was ist versteht man eigentlich unter einem Gewerbe?
Mit einem Gewerbe ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit gemeint, die nicht freiberuflich oder landwirtschaftlich geprägt ist. Zudem hat eine gewerbliche Tätigkeit gewisse Anforderungen zu erfüllen. Zu beachten sind im Besonderen folgende:
1. die Tätigkeit muss nach außen gerichtet und selbstständig (d.h. nicht abhängig) sein
2. der Selbstständige (= Gewerbetreibende!) arbeitet auf eigene Rechnung
3. die Tätigkeit ist langfristig ausgelegt
4. Ziel der Tätigkeit muss die Erzielung von Gewinnen sein
Sobald irgendetwas hergestellt wird (z.B. im handwerklichen oder industriellen Bereich), spricht man auch von einem verarbeitenden oder produzierenden Gewerbe. Explizit ausgenommen von der Gewerbepflicht sind alle freien Berufe, die der Gesetzgeber in Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes näher erläutert. Sofern angehende Existenzgründer nicht in eine der genannten Gruppen fallen, ist die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung sehr hoch. Die rechtliche Grundlage bildet übrigens die Gewerbeordnung (GewO), in die im Zweifelsfall ein Blick geworfen werden sollte.
Wann genau muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Im Grunde genommen hat die Gewerbeanmeldung ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, wenn einer selbstständigen Tätigkeit auf eigener Rechnung nachgegangen wird. In der Praxis empfiehlt es sich, diese Formalie vor der eigentlichen Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs zu erledigen, um ein hohes Maß an Handlungssicherheit zu erreichen. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht vorgesehen: Die Gewerbeanmeldung ist quasi als offizielle Erlaubnis zu sehen, sein Geschäft vorantrieben zu können.
Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich muss ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden. Hier hat auch die Abmeldung zu erfolgen, falls die gewerbliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden soll. Während Freiberufler sich direkt an das Finanzamt wenden können, müssen Gewerbetreibende erst den Gang zum Gewerbe-/Ordnungsamt antreten. In aller Regel befindet sich das zuständige Gewerbeamt in der Stadt- respektive Gemeindeverwaltung. Eine kurze Internetrecherche kann diesbezüglich schnell Gewissheit schaffen. Nach der dortigen Gewerbeanmeldung (inklusive Erteilung des Gewerbescheines) kann mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden. Als Beginn der Selbstständigkeit zählt allerdings nicht das Datum der Gewerbescheinerteilung, sondern der konkrete Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Welche Dokumente brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Die notwendigen Anmeldeformulare finden sich in der Regel auf der Internetseite des Gewerbeamtes, sodass diese zu Hause in Ruhe ausgefüllt werden können. Neben der obligatorischen Anmeldegebühr zwischen etwa 10 bis 60 Euro ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Ferner richten sich die benötigten Dokumente auch nach der Art des Geschäftsbetriebes. Wer einen Handwerksbetrieb gründet, braucht eine so genannte Handwerkskarte. Für einen handwerksähnlichen Betrieb ist eine Gewerbekarte erforderlich. Falls das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden soll oder muss, ist ein entsprechender Handelsregisterauszug beizufügen. Nicht deutsche Staatsbürger müssen eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Erlaubnis einer Gewerbeanmeldung vorlegen. In bestimmten Bereich (wenn etwa mit gebrauchten Produkten gehandelt wird) ist auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nötig werden, um zu überprüfen, ob ggf. schon Verstöße gegen die Gewerbeordnung vorliegen.
Wie gehe ich bei der Gewerbeanmeldung konkret vor?
Bei der Gewerbeanmeldung ist der Name des Unternehmens anzugeben, wobei diesbezügliche Regeln zu beachten sind (man denke z.B. an den Zusatz der Rechtsform). Neben persönlichen Daten ist auch die Firmenadresse anzugeben. Ein zentraler Inhalt der Gewerbeanmeldung ist es, die selbstständige Tätigkeit möglichst präzise zu beschreiben (Arbeitsbereiche können auch mit einer detaillierten Liste beschrieben werden). Auch die Zahl der Mitarbeiter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Gründung sind anzugeben. Für die Bewilligung des Gewerbescheins werden in aller Regel nur wenige Tage benötigt. Nach der Anmeldung ist das Gewerbeamt zu informieren, falls der Betriebsort verlegt oder eine Zweigstelle gegründet wird. Auch bei einer Änderung der Rechtsform muss das Gewerbeamt informiert werden. Sofern das Geschäftsfeld um neue Produkte oder Dienstleistungen ergänzt wird, ist auch der Gewerbeschein dementsprechend zu erweitern.
Welche Behörden spielen neben dem Gewerbeamt eine Rolle? Was sonst noch zu erledigen ist
Mit der Gewerbeanmeldung fällt der offizielle Startschuss für die Tätigkeit. Sobald das Gewerbe angemeldet und der Gewerbeschein erteilt ist, wird das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft (zwecks Unfallversicherung), die IHK, das Gewerbeaufsichtsamt und das Amtsgericht für einen Handelsregistereintrag informieren. Mit dem Finanzamt muss sich jeder Gründer auch auseinandersetzen, um die Umsatzsteuer abzuwickeln. Wer Angestellte beschäftigt, muss beim Finanzamt auch eine Betriebsnummer beantragen. Zudem ist es Pflicht, sich innerhalb der ersten Woche nach Aufnahme der gewerblichen Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.
Was ‚bekomme‘ ich eigentlich für die Gewerbesteuer?
Je nach Standort und dort gültigen Hebesätzen kann die zu entrichtende Gewerbesteuer unterschiedlich hoch ausfallen. Für viele Gründungen kann dieser Kostenfaktor eine Rolle spielen. Allerdings rechtfertigen gute Standorte in langfristiger Hinsicht auch eine höhere Gewerbesteuer. Wer Gewerbesteuer entrichtet, wird automatisch zum Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. Die Mitgliedschaft entsteht quasi automatisch bei der Gewerbeanmeldung, eine explizite Beitrittserklärung ist daher nicht nötig. Ein Austritt ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden soll. Eine Beitragsbefreiung ist für Kleingewerbetreibende vorgesehen, deren jährlicher Gewinn unter 5.200 Euro liegt. Die Mitgliedschaft sollten Gewerbetreibende aktiv für sich nutzen, indem sie sich etwa gezielt Informationen einholen oder Wissenslücken in wichtigen Bereichen durch professionelle Beratung schließen. Auch das Seminarangebot ist für Existenzgründer generell empfehlenswert.
Die Besonderheit des Kleingewerbes
Von einem Kleingewerbe spricht man, wenn die Gewinne nicht die Grenze von 50.000 Euro im Jahr übersteigen und die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann (in diesem Fall ist auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen). Ist dies der Fall, so unterliegt der Kleingewerbetreibende nicht den Prinzipien der doppelten Buchführung. Er kann bei der Steuererklärung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erzeugen, deren Ergebnis (Einnahmen – betriebsrelevante Ausgaben) den Gewinn ausweist. Details können in Paragraf 4 Absatz 3 des Einkommenssteuergesetzes nachvollzogen werden. Durch diese buchhalterische Vereinfachung müssen Kleingewerbetreibende also nicht alle kaufmännischen Pflichten erfüllen, wie es bei einem ‚normalen‘ Gewerbe der Fall ist. Kaufleute, die ein Gewerbe betreiben, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet, was gewisse Fachkenntnisse und Erfahrungswerte voraussetzt.
Zusammenfassung: Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?
- das Gewerbe wird beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt angemeldet (zum Teil ist dies auch elektronisch möglich)
- das Gewerbe sollte vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit angemeldet werden
- ein Gewerbe ist für alle selbstständigen Tätigkeiten anzumelden, die nicht den Status ‚Freiberufler‘ aufweisen
- neben einem Personalausweis und einer Gebühr von 10 bis 65 Euro sind je nach Geschäftsmodell/Branche weitere Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte, eine Gewerbekarte oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beizulegen
- nach einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen wird ein Gewerbeschein als formale Berechtigung erteilt
- mit der Gewerbeanmeldung entsteht eine automatische Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer
- die Berufsgenossenschaft ist in der ersten Woche nach den Gewerbeanmeldung zu kontaktieren (Stichwort Unfallversicherung)
- wer Angestellte beschäftigt, muss beim Finanzamt eine Betriebsnummer beantragen
- Kleingewerbetreibende mit geringeren Umsätzen (max. 50.000 Euro Gewinn im Jahr) genießen buchhalterische Vereinfachungen
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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