Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Eingang von Gewerbeamt

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Ganz grundlegend ist es in Deutschland so, dass jeder, der ein Gewerbe betreiben will, dieses auch anmelden muss. Der Gewerbeschein ist quasi die formale Erlaubnis, um einen Gewerbebetrieb führen zu können. Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind prinzipiell nur die Freien Berufe, also eine Gruppe von Selbstständigem mit besonderem Status aufgrund ihrer Berufstätigkeit. Generell herrscht hierzulande die Gewerbefreiheit, d.h. jeder kann im Prinzip ein Gewerbe anmelden, wobei je nach Art des Geschäftes verschiedene Nachweise oder auch Erlaubnisse erwirkt werden müssen (Stichwort Zulassungspflicht).
 

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

In Paragraf 14 der Gewerbeordnung (GewO) sind die Rahmenbedingungen zur Gewerbeanmeldung beschrieben. Sie müssen ein Gewerbe anmelden:

  • sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird
  • sofern ein schon bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird
  • wenn ein Gewerbebetrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung)
  • wenn eine neue Zweigstelle gegründet wird
  • sobald sich die geschäftliche Ausrichtung grundlegend ändert


Um ein Gewerbe ordnungsgemäß betreiben zu können, ist zunächst das Formular zur Gewerbeanmeldung sorgfältig auszufüllen und beim zuständigen Ordnungsamt einzureichen. Je nach Art des Betriebes müssen oftmals weitere Nachweise erbracht werden (man denke etwa an Kenntnisnachweise, ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Feststellung der persönlichen Eignung). Neben der reinen Neugründung eines Betriebs sieht die Gewerbeordnung darüber hinaus für die oben genannten Fälle eine Anmeldung bzw. Ummeldung vor.
 

Wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?

Diese Frage beantwortet sich recht schnell nach einem Blick auf Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG):

  • die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
  • Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
  • Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)


Was ist eine gewerbliche Tätigkeit?

Das genannte Kriterium der Gewinnerzielungsabsicht zeigt schon, dass auch Werbebanner auf Webseiten gewerbepflichtig sein können, denn sie werden ja meistens mit dem Ziel der Generierung von Einnahmen geschaltet. Dabei spielt die Höhe der Einnahmen eigentlich keine Rolle, zumal Gewerbetreibende mit geringen Einnahmen durch den jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro ohnehin meistens verschont bleiben. Und auch mit Blick auf die Steuererklärung lassen sich Pauschalen und Freibeträge nutzen, sodass geringe Einnahmen meistens auf legalem Wege nicht steuerpflichtig sind. Hinzuzufügen ist noch, dass eine gewerbliche Tätigkeit erlaubt sein muss: Für zahlreiche Berufe wie etwa Immobilienmakler gilt es, die Erlaubnispflicht schon im Rahmen der Gewerbeanmeldung zu beachten. Wer eine gewerbliche Tätigkeit definieren will bzw. herausfinden möchte, ob er gewerbepflichtig ist, sollte die Kriterien einfach auf seine Tätigkeit anwenden. In den meisten Fällen wird die Antwort sein, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, womit insbesondere Verkaufsaktivitäten im Internet gemeint sind, die viele Menschen nebenbei betreiben. Das Gesetz legt nahe, dass auch im Falle geringer Einnahmen ein Gewerbe anzumelden ist, wenn dauerhaft die Absicht besteht, Einnahmen bzw. Gewinne zu erzielen.
 

Zum konkreten Zeitpunkt der Anmeldung

Die Frage ‚Wann muss ich ein Gewerbe anmelden‘ ist natürlich abgesehen von formalen Kriterien auch durchaus wörtlich zu verstehen. Der Gesetzestext sagt, dass das Gewerbe angemeldet werden muss, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. In der Praxis empfiehlt es sich, schon vor dem eigentlichen Start den Gewerbeschein zu erwirken, sodass Rechts- und Handlungssicherheit für den Selbstständigen und seine Kunden besteht. Nicht legal ist es, sein Gewerbe schon munter zu betreiben und es dann erst später anzumelden. Bußgelder und Nachzahlungen können in diesem Fall schnell zur unschönen Realität werden. Zudem ist es in einigen Bereichen gar nicht möglich, ohne Gewerbeschein und Erlaubnisse zu starten: Man denke etwa an den Gastronomiebereich und die zahlreichen Auflagen, die vor der Eröffnung zu erbringen sind. Ferner sind die so genannten Zulassungsbeschränkungen zu bedenken, die für bestimmte Gewerbe wie Bewachungsdienstleistungen, Spielbanken oder Versicherungsmakler gelten. Für Handwerker spielt in dieser Hinsicht die Handwerksordnung (HwO) eine zentrale Rolle.

Als Selbstständiger ist man nicht mehr versicherungspflichtig

Wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden und dieses nun hauptberuflich ausüben, entfällt die Versicherungspflicht in Ihrer Krankenkasse. Diese muss nun über den Wegfall der Zwangsvoraussetzungen informiert werden. Gleichzeitig können Sie nun prüfen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung Sinn macht.

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Sonderfall ‚Nebengewerbe‘? Brauche ich einen Gewerbeschein für ein Nebengewerbe?

Hierbei handelt es sich um einen unklaren Begriff, der oftmals den Eindruck erweckt, man brauche für ein ‚bisschen‘ Gewerbe keine entsprechende Anmeldung. Ist die Tätigkeit erlaubt und dauerhaft auf Gewinn ausgerichtet, so muss sie auch angemeldet werden. Übrigens müssen ja auch nebenberufliche Einnahmen bei der Steuererklärung angegeben werden. Für das Finanzamt spielt die Höhe der Einkünfte grundsätzlich keine entscheidende Rolle, zumal durch Freibeträge für einen sozialen Ausgleich gesorgt wird. ‚Nebengewerbetreibende‘ werden durch Freibeträge gezielt vor hohen Ausgaben geschützt. Zudem kann es sein, dass jemand im Nebengewerbe mehr verdient als ein hauptgewerblich Tätiger. Die Differenzierung macht also in der Praxis wenig Sinn, zumal sich ‚Nebengewerbetreibende‘ durch die Anmeldung alle Tore für einen Wachstumskurs offen halten und irgendwann ganz von diesem Gewerbe leben können, sofern sie dies anstreben.


Keine Gewerbeanmeldung ist für Freie Berufe erforderlich

Für Selbstständige, die einen Freien Beruf ausüben, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Für diese Berufsgruppen gelten auch bei der Buchführung erleichterte Regeln, sodass eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei der jährlichen Steuererklärung im Grunde ausreicht. Zu den so genannten Freien Berufen zählen insbesondere künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten bzw. Fachdienstleistungen. Typische Beispiele für Freiberufler sind Künstler, Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Hebammen oder Autoren. Einen Gewerbeschein brauchen diese Selbstständigen nicht, dafür aber eine spezifische Begabung, die oft eine bestimmte Qualifikation voraussetzt. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium kann so ein sehr sicheres Mittel sein, um den Status Freiberufler vom Finanzamt gewährt zu bekommen. Ein Blick in Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes zeigt konkret, um welche Berufsgruppen es sich handelt.
 

Auch Tätigkeiten in der Urproduktion brauchen keinen Gewerbeschein

Neben den angesprochenen Freien Berufen ist auch die so genannte Urproduktion von der Gewerbepflicht ausgenommen. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, man denke also an Förster und Landwirte. Auch die Bereiche Fischerei und Bergbau fallen hierunter. Natürlich muss eine solche Tätigkeit auch ohne Gewerbeschein beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden.
 

Fazit und Ausblick: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Für alle, die keinen freien Beruf ausüben oder in der Urproduktion tätig sind, ist die Gewerbeanmeldung vor der Aufnahme der Tätigkeit zwingend vorgeschrieben. Die Höhe der Einnahmen und der zeitliche Umfang spielen in der Regel keine Rolle, wenn die Tätigkeit dauerhaft und auf Gewinnerzielung angelegt ist. Sie ist dann quasi per Definition gewerblich und somit anmeldepflichtig. Jeder angehende Selbstständige/Unternehmer trägt selber die Verantwortung, allen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Für das Risiko der Nichtanmeldung und der daraus resultierenden Folgen (Bußgelder und Nachzahlungen) muss jeder gerade stehen, wobei vermeintliche Unwissenheit nicht weiter hilft.
 

Alles Wichtige auf einen Blick zur Frage ‚Wann muss ich ein Gewerbe anmelden‘?

  • in Deutschland herrscht die Gewerbepflicht sowie Gewerbefreiheit
  • sofern eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, muss diese auch angemeldet werden (zu den heranzuziehenden Kriterien siehe die Auflistungen oben)
  • Rechtsgrundlage: Paragraf 14 der Gewerbeordnung (GewO)
  • die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit ergeben sich aus Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG)
  • die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt sollte möglichst vor Beginn, spätestens aber mit Beginn der Tätigkeit erfolgen
  • das Konstrukt Nebengewerbe bedeutet nicht, keine Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen
  • die Freien Berufe und Tätigkeiten in der Urproduktion sind von der Gewerbepflicht ausgenommen (zu Details vergl. die rechtliche Grundlage Paragraf 18 Einkommenssteuergesetz)
  • für viele Gewerbe müssen Zulassungsbeschränkungen beachtet werden, die auf diesem Portal praxisorientiert beschrieben werden


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