Konzessionen und Genehmigungen für Spielhallen und Casinos
Wer in Deutschland eine Spielhalle oder ein Casino eröffnen möchte, muss sich vorher unbedingt mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen befassen. Denn dafür sind spezielle Konzessionen und Genehmigungen notwendig.
Betriebserlaubnis für Spielhallen
In der Gewerbeordnung (GewO) ist unter § 33i vorgesehen, dass jeder, der eine Spielhalle oder ein ähnliches Gewerbe eröffnen möchte, eine entsprechende Betriebserlaubnis oder Spielhallenerlaubnis der jeweils zuständigen Behörde nachweisen muss. Um diese zu beantragen, sind folgende Dokumente und Unterlagen notwendig:
gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung
polizeiliches Führungszeugnis
Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
Geeignetheitsbestätigung für den Geschäftssitz und eine gültige Baugenehmigung
amtlicher Lageplan für den Geschäftssitz
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gewerbe-Zentralregister-Auszug
Auszug aus der Schuldnerkartei
Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren läuft oder gerade beantragt ist
Sozialkonzept für den Betrieb gemäß Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV)
Juristische Personen brauchen zusätzlich einen Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister. Überdies ist eine Kopie von Satzung oder Gesellschaftsvertrag notwendig.
Davon abgesehen ist eine Konzession erforderlich, eine Genehmigung für das Aufstellen der Spielautomaten.
Tipp: Die Voraussetzungen für die Erlaubnis eines Glücksspielbetriebes variieren in den verschiedenen Bundesländern und Kreisen. Wenn Sie eine Spielhalle oder ein Casino eröffnen wollen, erkundigen Sie sich vorher bei den zuständigen Behörden über die Details, sonst fehlen am Ende wichtige Nachweise.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeiten mitunter sehr lang sein können. Die geschätzten Wartezeiten sowie die voraussichtlichen Kosten sollten Sie in Ihrem Businessplan berücksichtigen.
Gesetze und Verordnungen, die Spielotheken betreffen
Spielhallenbesitzer haben große Verantwortung gegenüber bestimmten Personengruppen. Dazu zählen Jugendliche, Spielsüchtige und Suchtgefährdete. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber gesonderte Regelungen vor, wenn Sie eine Spielhalle betreiben möchten. Sie brauchen in den meisten Städten und Gemeinden Sachkundenachweise, dass Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen auskennen. Als Nachweis benötigen Sie ein Schulungszertifikat, das private Lehrinstitute nach erfolgreichem Absolvieren eines entsprechenden Kurses ausstellen.
Die Spielverordnung
Die Spielverordnung (SpielV) ist ein Regelwerk, das speziell Spielhallenbesitzer betrifft. Sie regelt, wie viele Spielautomaten Sie wo in Ihrer Spielothek aufstellen dürfen. Für jeden Spielautomaten sind zwei Zulassungen notwendig: eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und eine vom Bundeskriminalamt. Die Zulassungen sind nur für jeweils ein Jahr gültig. Sie können sie auf Antrag verlängern.
Definition: Was ist ein Spielautomat?
In der Gewerbeordnung § 33c gibt es eine Definition für Geldspielgeräte, die den gewerbsmäßigen Betrieb von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten umfasst. Dabei handelt es sich um Geräte, „die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und bei denen zum Schutz des Spielers Höchsteinsatz, Höchstgewinn, Mindestdauer eines Spieles sowie das Verhältnis des Einsatzes zum Gewinn gesetzlich festgelegt sind”.
Tipp: Solange die Spielgeräte noch das Prüfverfahren durchlaufen, dürfen Sie sie nicht aufstellen.
Regelungen zu Gewinnen und Verlusten
In Deutschland gibt es für einige Parameter Obergrenzen, die eine Kontrolleinrichtung in den Spielgeräten sicherstellen. Diese gelten für die Zeit, die zwischen zwei Spielen liegen muss, Höchstgewinn, Höchstverlust sowie Höchsteinsatz.
Folgende Obergrenzen sind einzuhalten:
Der Verlust ist auf maximal 80 Euro pro Stunde begrenzt. Für neu zugelassene Spielautomaten sind es nur 60 Euro.
Der Gewinn ist auf höchstens 500 Euro pro Stunde begrenzt. Für neu zugelassene Spielautomaten gelten 400 Euro.
Der Durchschnittsverlust ist pro Stunde auf maximal 33 Euro begrenzt, bei neu zugelassenen Spielautomaten gelten 20 Euro als Obergrenze.
Streng regulierte Standortbedingungen
Für Spielhallen sind die Standortbedingungen streng reguliert.
In 350 Metern Luftlinie darf es keine andere Spielothek geben.
Im selben Gebäudekomplex darf sich keine andere Spielhalle befinden. Das gilt beispielsweise für Bahnhöfe, Flughäfen oder Einkaufszentren.
Der Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen beträgt ebenfalls 350 Meter. Dazu zählen: Kindergräten, Spielplätze, öffentliche Schulen, Jugendherbergen und Jugendheime.
Zudem muss die Baubehörde die Räumlichkeiten abnehmen, um eine Spielhallenerlaubnis zu bekommen. Dabei müssen die Räumlichkeiten den polizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Abnahme nennt sich Geeignetheitsbestätigung.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorschriften finden Sie unter anderem mithilfe der nachfolgenden Links:
https://www.automatenwirtschaft.de/regeln-und-gesetze/
https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt8/fb-85/ag-853.html
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