Das Handelsregister: Fakten für Unternehmer

Ordner mit Aufschrift Handelsrecht und Paragraphen-Symbol

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis aller Kaufleute. Dabei gibt es ganz bestimmte Rechtsformen, die im Handelsregister einzutragen sind. Die inhaltliche Pflege des Handelsregisters obliegt den Registergerichten und damit den Amtsgerichten.

Einen Eintrag im Handelsregister kann jeder einsehen. Die Anmeldung eines Eintrags im Handelsregister wird von einem Notar vorgenommen. Da vor allem mit der Anmeldung bzw. etwaigen Kosten häufig "Schindluder" getrieben wird, warnt das Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger mit einer Liste vor schwarzen Schafen, die zu Unrecht versucht haben, Geld für eine Handelsregister-Anmeldung einzufordern. Rechnungen von diesen Absendern sollten keinesfalls bezahlt werden.
 

Deswegen gibt es das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Informationsmedium, über das sich Interessierte über eingetragene Unternehmen informieren können. Dabei darf hier keineswegs jeder willkürlich Informationen hinterlegen. Stattdessen müssen verbindliche Informationen eingepflegt werden, die auch dabei helfen sollen, Geschäftsbeziehungen transparent zu machen.

Hinterlegt werden diese Informationen:

  • Gegenstand des Betriebs
  • Geschäftsführung, Prokura, Vertretungsberechtigung
  • Grund- und Stammkapital, Kommanditkapital
  • Name/Bezeichnung des Unternehmens
  • Rechtsform des Betriebs
  • Unternehmenssitz/Anschrift

Die Daten werden vom Unternehmer oder seinem steuerlichen bzw. rechtlichen Berater zusammengestellt. Anschließend muss eine notarielle Beglaubigung des Schriftwerks erfolgen. Rein formal ist das Handelsregister zweigeteilt. Die Abteilung A ist für Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaften und OHGs zuständig. Die Abteilung B ist für Kapitalgesellschaften zuständig.
 

Wer im Handelsregister steht und wer nicht, ist offiziell festgelegt

Bezüglich des Eintrags im Handelsregister gibt es verschiedene Gruppen.

1. Die einen müssen zwingend ihren Betrieb im Handelsregister eintragen.
2. Anderen Gewerbetreibenden wird der Eintrag freigestellt, Sie dürfen sich aber eintragen.
3. Die dritte Gruppe darf keinen Eintrag im Handelsregister vornehmen.
 

Wer jeweils dazugehört, verrät ein Blick in die folgende Tabelle:

1. MUSS
Diese Unternehmen müssen sich im Handelsregister eintragen
2. KANN
Diese Unternehmen dürfen sich im Handelsregister eintragen
3. VERBOT
Diese Unternehmen werden nicht im Handelsregister gelistet
AG
Einzelunternehmen
GmbH
Kaufleute
KG
OHG Unternehmergesellschaft
Wer ein Kleingewerbe hat, folgt dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer in diesem Status Quo einen Eintrag im Handelsregister erwirkt, wird Kaufmann und unterliegt künftig dem Handelsgesetzbuch. Das kann mitunter Auswirkungen auf die Form der Buchhaltung haben.Freiberufler
GbR
Partnerschaftsgesellschaften
Selbstständige


Ein entscheidendes Kriterium, ob ein Unternehmen einen Eintrag im Handelsregister erhalten soll, ist der Grad der kaufmännischen Kennwerte in einem Betrieb. Umsatz (über 100.000 Euro pro Jahr), Kapital, Geschäftsvorgänge und Beschäftigte sind hier unter anderem ausschlaggebend.

Übrigens gibt es zum Handelsregister nicht nur ein Anmeldeverfahren, sondern auch das Pendant, nämlich das Abmeldeverfahren.

  • Abgemeldet wird ein Unternehmen dann, wenn der Betrieb schließt.
  • Umgemeldet wird ein Unternehmen, wenn sich relevante Daten ändern oder wenn eine Niederlassung eröffnet wird.
     

Deswegen können Unternehmen von der Eintragung im Handelsregister profitieren

In gewisser Weise kann die Eintragung im Handelsregister als Schutz für den Unternehmensnamen angesehen werden. Wer hier die eingangs erwähnten Inhalte dokumentiert, wird so ein Stück weit öffentlich anerkannt. Letztlich ist der Firmenname eines Betriebs auch dann erst korrekt vergeben, wenn der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Hat ein Betrieb eine Handelsregisternummer, muss diese kenntlich gemacht werden. Das dient anderen Geschäftspartnern auch dazu, sich über eine Firma zu informieren. Im Impressum der Homepage sowie auf Rechnungsformularen findet man die Handelsregisternummer beispielsweise. Natürlich ist der Eintrag im Handelsregister nicht kostenlos. Aktuell bewegen sich die Kosten im dreistelligen Preissegment.

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