Kleinunternehmer-Rechner

Gewerbetreibende, die gerade alles für einen erfolgreichen Start des Geschäfts getan haben, möchten sich mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand auseinandersetzen, um sich voll und ganz auf das operative Tagesgeschäft fokussieren zu können. Je nachdem, wie hoch die erwarteten Umsätze sind, können Gewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und so auf gesetzeskonforme Weise auf den Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen verzichten. Dies bringt ebenfalls buchhalterische Vereinfachungen mit sich, zumal die Kontoführung für die Umsatzsteuer zunächst entfällt.
 

Was sagt das Ergebnis des Kleinunternehmerrechners aus?

Der Kleinunternehmerrechner zeigt, ob Gewerbetreibende für den Geschäftsstart diese Regelung in Anspruch nehmen können. Die gesetzliche Grundlage bildet Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Grundsätzlich gilt hierbei: Der Vorjahresumsatz darf nicht über 17.500 Euro liegen und für das aktuelle Geschäftsjahr wird erwartet, dass die Umsätze nicht höher als 50.000 Euro ausfallen. Gewerbetreibende können natürlich keine Angaben über einen etwaigen Vorjahresumsatz machen, daher ist für das erste Geschäftsjahr die Grenze von 17.500 Euro maßgeblich. Erfolgt die Anmeldung beispielsweise zur Jahresmitte, so wird am Ende des Jahres der Umsatzwert rein kalkulatorisch verdoppelt: Das Ergebnis zeigt, ob die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wird zu einem späteren Zeitpunkt immer der Grenzwert überschritten, so entfällt die Kleinunternehmerregelung und die Umsatzsteuerpflicht greift. Bis dahin kann diese nützliche Vereinfachung aber genutzt werden, insbesondere wenn ein Kleingewerbe im Nebenerwerb betrieben wird.
 

Warum sollten sich Existenzgründer mit dem Kleinunternehmerrechner beschäftigen?

Mit dieser Regelung können Kleiunternehmer ihren administrativen Aufwand deutlich straffen und für Privatkunden preisliche Vorteile anbieten, da diese die Umsatzsteuer nicht zahlen müssen. Für etwaige Geschäftskunden spielt die Umsatzsteuer keine große Rolle, da sie als Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Sofern das Ergebnis des Kleiunternehmerrechners hier zeigt, dass die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Regelung gegeben sind, so muss der Gewerbetreibende keine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und keine Vorsteuer für Eingangsrechnungen erstatten.
 

Schnell einen Überblick verschaffen: Kleinunternehmerrechner einfach online nutzen

Der Kleinunternehmerrechner zeigt mit wenigen Angaben und einem Klick, ob angehende Gewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung nutzen können. Anzugeben sind lediglich der Zeitraum der Gründung, der prognostizierte Jahresumsatz sowie die Frage, ob eine Existenzgründung vorliegt. Wird diese Frage mit ‚nein‘ beantwortet, so wird nach dem Vorjahresumsatz gefragt. Insofern würdigt der Kleinunternehmerrechner die konkreten finanziellen Ausgangsvoraussetzungen, um eine aussagekräftige Bewertung zu erhalten. Das Ergebnis zeigt, ob die Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch genommen werden kann oder nicht. Zu beachten ist allerdings, dass diese Einschätzung auf prognostizierten Umsatzwerten beruht.
 

Darum ist der Kleinunternehmerrechner eine sinnvolle Hilfe

  • wenige Angaben reichen aus, um die Umsatzsteuerpflicht zu erörtern
  • die Nutzung der Kleinunternehmerregelung bringt buchhalterische Vereinfachungen mit sich
  • Kleinunternehmer können gerade mit Blick auf Privatkunden preisliche Vorteile erwirken
  • der Kleinunternehmerrechner würdigt die persönlichen Startvoraussetzungen und die aktuell geltenden Umsatzgrenzen
  • gerade Kleingewerbetreibende (im Nebenerwerb) können mit diesem Rechner mögliche Erleichterungen schnell zuverlässig prüfen
  • rechtliche Details können in Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes nachvollzogen werden

 

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Kleinunternehmerregelung

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