Aufgaben und Funktionen von Gewerkschaften

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Gewerkschaften sind Arbeitnehmervereinigungen auf freiwilliger Basis. Sie agieren partei- und staatsunabhängig und verfolgen ein großes Ziel: Sie vertreten die Interessen von Angestellten, Arbeitern und Beamten. Im Fokus ihrer Arbeit steht das Streben nach regulierten Arbeitsbedingungen, Urlaubszeiten, Arbeitszeiten und Entlohnungsmodellen. Ihre Gespräche münden dann im Idealfall in Tarifverträgen, die für ganze Branchen gelten, oder in sogenannten Haustarifverträgen, die nur in einem Betrieb gültig sind. Fernab von Gesprächen über Tariflöhne wenden sie sich mit wirtschaftspolitischen Themen auch direkt an die politischen Entscheidungsträger.
 

Diese Aufgaben übernehmen Gewerkschaften

  • Gewerkschaften haben die Verbesserung von Arbeitnehmerbedingungen im Blick.
  • Sie verhandeln Tarifverträge (inkl. Lohn, Arbeitszeit, Urlaub).
  • Sie rufen zum Streik auf, um ihre Forderungen zu untermauern (und bezahlen Streikgeld).
  • Sie beraten Arbeitnehmer in Arbeitsrechtsangelegenheiten.


Nachschlagewerk der Gewerkschaften

Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)Der CGB blickt auf eine lange Tradition zurück und hat sich bereits seit 100 Jahren dem Gemeinwohl und der christlichen Soziallehre verschrieben.
Deutscher Beamtenbund (DBB)Der Deutsche Beamtenbund (DBB) umfasst 38 Mitgliedsverbände und zählt über eine Million Mitglieder. Mitglieder-Profit: Schulungsangebote, Rechtsschutz, Beratung
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)Die EVG unterstützt Arbeitnehmer, die bei der Bahn tätig sind. Hinzu kommen Berufsgruppen, die in der Verkehrsbranche arbeiten. Mitglieder-Profit: Familien-Rechtsschutz
Gewerkschaft der Polizei (GdP)Neben der GdP gibt es auch die DPolG, die Deutsche Polizeigewerkschaft.
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)Die GDL blickt auf eine 150-jährige Historie zurück. Angemessene Löhne, Gerechtigkeit in punkto Arbeitsbedingungen sowie die Aus- und Weiterbildung steht hier im Fokus. Mitglieder-Profit: Unfallversicherung, Rechtsschutz, Streik-Unterstützung (finanziell)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Aktiv sind in der GEW Pädagogen, die in Kindertagesstäten, Schulen und Hochschulen aktiv sind. Bessere Arbeitsbedingungen sowie kostenlose Betreuungsmöglichkeiten sind ihr Ansinnen.
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)Die NGG gibt es bereits seit dem Jahr 1865. Wer hier beitritt, ist im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der Gemüse-, Obst- oder Schlachtindustrie tätig. Mitglieder-Profit: Rechtsschutz
IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)Wer in der Land- und Forstwirtschaft, in der Gebäudereinigung oder in der Baustoffindustrie tätig ist, ist bei der IG BAU gut aufgehoben. Diese Gewerkschaft ist aus einem Zusammenschluss aus der Gewerkschaft Land-/Forstwirtschaft/Gartenbau sowie der IG Bau-Steine-Erde hervorgegangen.
IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Die IG BCE ist Mitglied des DGB und des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland. Mitglieder-Profit: Rechtsschutz, Absicherung im Streikfall (finanziell), Unfallversicherung (Freizeit)
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)Hier agieren Arbeitnehmer aus dem Metall- und Elektrobereich, aus der Stahlbranche, aus der Holz- und Kunststoffverarbeitung sowie aus der Textil- und Kleidungsbranche. Auch Angestellte der Informations- und Kommunikationstechnologie sind hier vertreten.
Marburger Bund Der Marburger Bund ist die Gewerkschaft für Ärzte. Seit dem Jahr 1947 kämpfen die Vertreter für eine leistungsgerechte Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen.
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) beteiligte sich einst nicht am DGB. Im Jahr 2001 mündete diese Organisation in die Gewerkschaft ver.di. Mitglieder-Profit: Streikgeld, Rechtsschutz, Beratungsleistungen
Vereinigung CockpitDie Vereinigung Cockpit ist die richtige Anlaufstelle für Führer von Hubschraubern, Flugzeugen sowie von Fluglehrern und Flugingenieuren.

           

Zur Rechtsstellung von Gewerkschaften

Die Tatsache, dass Gewerkschaften juristisch erlaubt sind, ist im Grundgesetz verankert. Im Artikel 9 wird zweierlei beschrieben:

1.) die Vereinigungsfreiheit (Absatz 1)

2.) die Koalitionsfreiheit (Absatz 3)

Ermöglicht wird die Koalitionsfreiheit jedem – und zwar unabhängig vom ausgeübten Beruf. Und auch das Ziel wurde bereits hier verankert, schließlich soll es um die Förderung und Wahrung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen gehen. Der Organisationsaufbau einer Gewerkschaft ähnelt den Anforderungen, die im Vereinsgesetz niedergeschrieben sind. Diesem unterstehen sie jedoch rein rechtlich nicht. Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt meist auf ähnliche Weise: Mitgliedsantrag stellen, Mitgliedsbeiträge bezahlen.

Obgleich Gewerkschaften meist nur dann deutlich in der Öffentlichkeit stehen, wenn es um Tarifvertragspolitik geht, beschränkt sich ihr Einfluss bei weitem nicht darauf. Ihre Vertreter wirken in einigen Gremien der Sozialversicherungen mit. Beklagt wird häufig ein Funktionsverlust, der die Selbstverwaltung auf eine Aufsichtsfunktion verringert. Aufgestockt wird ihre politische Handhabe wieder durch die Möglichkeit, als Interessenvertreter im Bundestag agieren so können oder gar bei etwaigen Gesetzesinitiativen beteiligt zu werden.
 

Ein Blick in die Historie

Nur einige wenige Gewerkschaften blicken auf eine etwa 150-jährige Tradition zurück. Dauerhaft etablieren konnten sie sich etwa in den 1880er Jahren. Sie entwickelten sich zu Organisationen und festigten das Vereinigungskonstrukt. 1933 dann wurden viele Vereinigungen aufgelöst. Der Grund: Die Nationalsozialisten duldeten keine unabhängigen Gewerkschaften. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1945) wurden sogenannte Einheitsgewerkschaften gegründet. Die Entwicklung in Ost- und Westdeutschland verlief sehr unterschiedlich.

Ostdeutschland: Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) entwickelte sich zu einer Organisation, die mit den heutigen Gewerkschaften nur wenig gemein hat. Die Mitgliedschaft war für diejenigen, die in der DDR angestellt waren, quasi obligatorisch. Arbeitsmobilisierung und die Vermittlung einer Ideologie standen damals im Fokus. Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde auch dieses Relikt alter Zeiten aufgelöst.

Westdeutschland: Hier entstand bereits im Jahr 1949 der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die Einzelgewerkschaften als Dachverband zusammenschloss und das noch heute tut. Die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) aus der später die Gewerkschaft ver.di werden sollte, beteiligte sich nicht. Bereits zu dieser Zeit haben sich berufsspezifische Gewerkschaften gebildet wie der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), der Deutsche Beamtenbund (DBB) oder die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL).
 

Die Entwicklung des Dachverbands DGB

Die ersten Jahre des DGB waren gezeichnet von einem massiven Mitgliederaufschwung. Ihren Höhepunkt vor der Wiedervereinigung Deutschlands erreichte die Gewerkschaft im Jahr 1981 mit 7,9 Millionen Mitgliedern. Der anschließende Mitgliederschwund konnte zunächst noch kompensiert werden, da etwa vier Millionen FDGB-Mitglieder nach der Auflösung dieser Gewerkschaft sich dem DGB anschlossen. 11,8 Millionen Mitglieder zählte der DGB im Jahr 1991.

Arbeitsplatzabbau, Frühverrentungsprogramme und andere Modernisierungsstrategien bedingten den massiven Mitgliederrückgang. Der wohl mächtigste Grund, der die Mitgliederzahlen schrumpfen ließ, ist der Strukturwandel, der aus einer Industriegesellschaft (mit Bergbau, Eisenindustrie, Stahlindustrie, Schiffbau, Textilindustrie) eine Dienstleistungsgesellschaft gemacht hat. Ganze Branchen waren und sind im Aussterben begriffen. Die Internationalisierung sowie die Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitbeschäftigungen, Leiharbeit, Heimarbeit) trugen weiterhin zum Mitarbeiterschwund bei.

Weniger Mitglieder bedeutet für eine Gewerkschaft weniger Handlungsspielraum, denn: Gewerkschaften sind auf eine breite Mitgliederanzahl angewiesen, um etwas bewegen zu können. Trotz Schwächung sprechen Experten nicht von einem Ende Gewerkschaftsbewegung.

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