Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen. Darauf ist zu achten

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

KV-Beitragsrechner

Viele Selbstständige entscheiden sich dazu, ein Einzelunternehmen zu gründen. Wie bei jeder Gründung liegen hier die Vor- und Nachteile recht nah beieinander. Der Preis für die uneingeschränkte Freiheit ist das Risiko. Das trägt ein Einzelunternehmen nämlich ebenfalls allein. Über Vor- und Nachteile, Rechtliches sowie die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens steht in diesem Ratgeber allerhand Wissenswertes.
 

Einzelunternehmer = Einzelkaufmann oder Kleingewerbetreibender oder Freiberufler

Wer Chef im Einzelunternehmen ist, der fällt entweder

1.) in die Kategorie Kleingewerbetreibender oder

2.) in die Kategorie Kaufmann oder

3.) in die Kategorie Freiberufler.

So einfach es auch klingen würde, einen „Einzelunternehmer“ kennt das deutsche Rechtssystem nicht. Deswegen ist der Chef im Einzelunternehmen der Kaufmann, der Kleingewerbetreibende oder der Freiberuflicher – und das hängt mitunter von weiteren Details ab.
 

Ad 1) Einzelunternehmer = Kleingewerbetreibender

Unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt das Unternehmen ein Kleingewerbe – mit Gewerbegründung, aber ohne Eintrag im Handelsregister. Wäre dieser explizit gewünscht, wird der Inhaber zum e.K. – also zum eingetragenen Kaufmann – und muss künftig auf die Vorteile eines Kleingewerbetreibenden verzichten.

Für das Kleingewerbe gilt: Es gibt eine Gewerbeanmeldung, aber weder einen Eintrag im Handelsregister noch einen Firmennamen. Die Mitgliedschaft in IHK bzw. HWK ist Pflicht. Der Kleingewerbetreibende haftet mit seinem Privatvermögen, muss aber kein Mindeststartkapital mitbringen. Gewerbesteuer fällt erst über 24.500 Euro an. In punkto Buchführung reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
 

Ad 2) Einzelunternehmer = Einzelkaufmann

Zum Kaufmann wird der, der ein Gewerbe anmeldet. Dreht es sich im Einzelunternehmen um eine kaufmännische Tätigkeit (nach HGB), so hat der Inhaber sich an die Vorschriften eines juristischen Kaufmanns zu halten. Ein Kaufmann hat die Pflicht zur Buchführung, Bilanzierung und Publizierung. Er haftet mit seinem Privatvermögen, muss aber kein Mindeststartkapital einlegen. Ob nach der Gewerbeanmeldung der Eintrag als Kaufmann oder Nichtkaufmann folgt, hängt von Umsatz, Gewinn, Kapital, Mitarbeiter, Geschäftsbeziehungen und der Größe des Betriebs ab.
 

Ad 3) Einzelunternehmer = Freiberufler

Angehörige einer freiberuflichen Berufsgruppe können nie zum Kaufmann werden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und brauchen weder Handelsregistereintrag noch Firmenname. Eine Mitgliedschaft bei IHK oder HWK ist für sie keine Pflicht. Die Einbringung eines Mindeststartkapitals ebenfalls nicht. Gewerbesteuer fällt nicht an. Der Freiberufler haftet mit seinem privaten Vermögen. In punkto Buchführung reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
 

Ein Einzelunternehmen gründen? Das spricht dafür – und das dagegen

Warum viele Selbstständige mit der Rechtsform des Einzelunternehmens liebäugeln, ist schnell erklärt: Es braucht kein Mindestkapital, um ein Einzelunternehmen zu gründen. Hinzu kommt, dass die Gründung, das heißt die Eintragung als Einzelunternehmen, recht schnell, unbürokratisch und vor allem günstig ist. Hinzu kommen die Vorzüge des Alleinherrschers. Der Einzelkaufmann hat vollste Entscheidungsfreiheit was sein Einzelunternehmen betrifft und kann folglich auch mit dem Unternehmensvermögen schalten und walten, wie er möchte.

Die Kehrseite der Medaille ist das bereits eingangs erwähnte Risiko: Der Inhaber des Einzelunternehmens haftet – und zwar mit seinem Privatvermögen. Da meist weniger Kapital vorhanden ist, sind Gespräche zu Finanzierungsmodellen oft schwieriger. Eine Alternative wäre die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Für einzelne Personen kommt hier die kleine AG, die Ein-Personen-GmbH oder die Unternehmergesellschaft (UG) in Frage.
 

Die Gewerbeanmeldung in wenigen Schritten

Schreiten Kleingewerbetreibende oder Kaufmänner zur Tat, melden Sie auf diesem Weg das Gewerbe an:

1.) Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbe-/Ordnungsamt. In einigen Branchen sind Lizenzen bzw. Genehmigungen Pflicht. Diese müssen vor der Gewerbeanmeldung vorliegen. Mit der Gewerbeanmeldung des Einzelunternehmens werden direkt weitere Institutionen informiert, die sich ggf. direkt selbst beim Inhaber des Einzelunternehmens melden.

2.) Das Finanzamt ist in aller Regel die erste Behörde, die auf die Gewerbeanmeldung des Einzelunternehmens reagiert. Vorgelegt wird ein Formular, in dem unter anderem auch Gewinnermittlungsverfahren, Vorauszahlungen, Sonderregelungen, Versteuerungen und Steuernummern auszuweisen sind.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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