Der Gewerbeschein

Gewerbe Formulare

Eine nachhaltige Geschäftsidee ist gefunden, die Planung ist soweit abgeschlossen und auch die Finanzen bewegen sich in geordneten Bahnen: Doch bevor es mit der unternehmerischen Tätigkeit offiziell losgehen kann, muss ein Gewerbeschein beantragt werden. Da in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht, kann sich im Grunde jeder mit seiner Geschäftsidee selbstständig machen, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen zu jeder Zeit gewahrt werden. Der formale Akt der Gewerbeanmeldung beginnt beim zuständigen Gewerbeamt. In den meisten Fällen geht die Anmeldung recht schnell von statten. Zu beachten ist allerdings, dass für einige Gewerbe Zulassungspflichten gelten, die auf diesem Portal ebenfalls beschrieben werden. Generell gilt: Wer sich im Vorfeld gründlich informiert und alle für sein Gewerbe benötigten Nachweise einreichen kann, wird schnell mit seinem Tagesgeschäft starten können. Unnötige Wartezeiten können teuer werden. Daher empfiehlt es sich, im Sinne einer ganzheitlichen Planung alle relevanten Aspekte mit Blick auf den Gewerbeschein von Beginn an zu bedenken.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die behördliche Bestätigung, dass ein Gewerbe angemeldet wurde und offiziell betrieben wird. Der Gewerbeschein wird formell durch das Gewerbeamt nach erfolgter Anmeldung zugestellt. Der Gewerbeschein muss für die Dauer der gewerblichen Tätigkeit ausgestellt sein. Die Kosten für den Gewerbeschein betragen im Mittel zwischen 20 und 70 Euro, je nach Gewerbeamt. Je nach Gewerbebetrieb sind darüber hinaus gesonderte Genehmigungen oder Nachweise zu erbringen, um einen Gewerbeschein beantragen zu können.


Was in Bezug auf den Gewerbeschein bedacht werden sollte

Im Grunde genommen versteht man unter dem Begriff Gewerbeschein die amtliche Bestätigung, nach erfolgter Anmeldung ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Hilfestellungen, um das nötige Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen, finden Interessenten ebenfalls hier. Die Gebühren werden übrigens von jedem Amt unterschiedlich festgelegt, sodass mit Kosten zwischen 20 und 70 Euro im Mittel gerechnet werden kann. Zu beachten ist, dass es sich beim Gewerbeschein um eine unerlässliche Grundvoraussetzung handelt. Wer ohne eine Gewerbeanmeldung Geschäfte betreibt, riskiert ein Bußgeld und mitunter hohe Nachzahlungen. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen auch Änderungen in Bezug auf den Wohnsitz oder die Betriebsstätte umgehend gemeldet werden. Um den begehrten Gewerbeschein zu erhalten, sind im Anmeldeformular persönliche und betriebliche Details anzugeben. So muss u.a. der Umfang der gewerblichen Tätigkeit möglichst exakt angegeben werden, um späteren Nachbesserungsbedarf auszuschließen. Allzu eng sollten die Formulierungen für den angestrebten Gewerbeschein aber nicht gewählt werden, um sich keine zukünftigen Handlungsspielräume zu verbauen. Ganz grundsätzlich kann auch die Art des Gewerbes spezifiziert werden: Ein Nebengewerbe macht etwa für Angestellte Sinn, die sich neben dem Hauptberuf etwas hinzuverdienen möchten. Ein Gewerbeschein ist aber eigentlich unabhängig von der Höhe der Einkünfte aus formalen Gründen immer zu beantragen, sofern die Tätigkeit gewerblich ist: Das ist sie, wenn sie dauerhaft auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet und vor allem selbstständiger Natur ist.  
 

Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein

Alle Selbstständigen, die einen so genannten Freien Beruf ausüben, müssen keinen Gewerbeschein erlangen. Hierzu zählen künstlerische und lehrende Berufe genauso wie die Berufsgruppen Ärzte, Notare, Anwälte und Architekten. Auch Förster oder Landwirte üben einen freien Beruf aus, der keinen Gewerbeschein erfordert. Somit müssen diese Selbstständigen aufgrund ihres Status kein Gewerbe anmelden und dementsprechend auch keine Gewerbesteuer entrichten.


Ein Gewerbeschein erfordert je nach Art der Tätigkeit weitere Nachweise

In vielen Fällen der gewerblichen Tätigkeit reicht es aus, neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis und einen Zentralregisterauszug einzureichen. Anhand dieser Dokumente soll die persönliche Eignung des Antragstellers für einen Gewerbeschein beurteilt werden. In bestimmten Branchen aber ist eine Erlaubnis zu erwirken, um den Gewerbeschein zu bekommen. In Handwerksberufen spielt ferner die Eintragung in einer Handwerksrolle einen zentralen Aspekt. Neben spezifischem Fachwissen kann es sein, dass auch die persönlichen Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, um die Eignung des Antragstellers zu beurteilen. Hier auf gewerbeanmeldung.de finden sich zahlreiche Praxisbeispiele, die die Anforderungen und notwendigen Dokumente anschaulich erläutern. Sofern übrigens Minderjährige ein Gewerbe eröffnen wollen, so bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in den meisten Fällen werden dies die Eltern sein). Hintergrund ist, dass Minderjährige vor dem Gesetz nur als eingeschränkt geschäftsfähig gelten.
 

Genehmigungspflichtige Gewerbe:

In bestimmten Branchen und Berufen wird die Erteilung eines Gewerbescheins an die Vorlage einer Genehmigung oder Konzession gebunden. Dazu zählen insbesondere regulierte Gewerbe wie das Gaststättengewerbe, Finanzdienstleistungen, Taxi- und Personenbeförderung, bestimmte Handwerksberufe, die eine Meisterqualifikation erfordern, sowie gesundheits- und sicherheitsrelevante Berufe wie Apothekenbetrieb oder Waffenhändler. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen diese Tätigkeiten ausüben und somit Verbraucher und die Öffentlichkeit schützen. Eine Genehmigung oder Konzession zu erhalten, erfordert oft den Nachweis spezifischer Qualifikationen, Einhaltung bestimmter Standards und manchmal auch die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen.

Genehmigungspflichtige Gewerbe


Welche Pflichten sich durch einen erhaltenen Gewerbeschein automatisch ergeben

Alle anderen Selbstständigen erwirken demnach neben ihrem Gewerbeschein auch eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ferner haben sie die Pflicht, jenseits eines Freibetrages Gewerbesteuer zu entrichten, deren Höhe vom jeweiligen Hebesatz der Stadt bzw. Kommune abhängt. Zu bedenken ist, dass man mit einem Gewerbeschein ja offiziell angibt, eine gewinnbringende Tätigkeit selbstständig vorantreiben zu wollen. Also sind Ausgaben für die Gewerbe- und auch Lohnsteuer ein unvermeidbarer Kostenfaktor. Sofern zu Beginn nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, ist auch Umsatzsteuer abzuführen und dementsprechend auf Rechnungen auszuweisen. Wer seine Tätigkeit nicht den Freien Berufen zuordnen kann, wird mit großer Sicherheit einen Gewerbeschein benötigen. In Zweifelsfällen kann eine Fachberatung im Finanzamt oder bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer Sinn machen. Durch die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ergeben sich übrigens auch umfassende Pflichten zur Buchführung.
 

Wie lange ist der Gewerbeschein gültig?

Nach der erfolgreichen Beantragung gilt der Gewerbeschein dauerhaft, d.h. ohne zeitliche Begrenzung. Wenn das Gewerbe geändert oder dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden soll, so muss dies beim zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden.
 

Zusammenfassung als kompakte Checkliste: Wie bekomme ich einen Gewerbeschein?

  • das Formular zur Gewerbeanmeldung ist gewissenhaft auszufüllen und beim Gewerbeamt einzureichen (die Kosten für diesen Verwaltungsakt variieren von Gemeinde zu Gemeinde).
  • Dieser Antrag wird vom zuständigen Sachbearbeiter mit einem Stempel versehen und unterschrieben. Er fungiert dann als Gewerbeschein, also als Beleg für die erfolgreiche offizielle Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit.
  • bei der Anmeldung des Gewerbes muss die Identität geprüft werden (der Personalausweis sollte also gültig sein). Als mögliche Alternative ist übrigens nur der Reisepass vorgesehen.
  • Brauche ich Genehmigungen und Nachweise für meinen Gewerbeschein? Insbesondere Handwerker und so genannte zulassungspflichtige Gewerbe sehen weitere Nachweise vor, um den Gewerbeschein erhalten zu können. Im Mittelpunkt steht dabei stets die persönliche Eignung des Antragstellers. Neben einem polizeilichen Führungszeugnis sind auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt ggf. einzureichen. Wer diesbezüglich eine professionelle Fachberatung nutzen möchte, ist bei der Industrie- und Handelskammer gut aufgehoben. Zu zahlreichen Gewerbearten finden Interessenten auch auf diesem Portal Informationen.
  • Sofern ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, so muss auch dem Gewerbeamt ein dementsprechender Auszug vorgelegt werden.
  • Antragsteller, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen für den Gewerbeschein auch eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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