Gewerbe anmelden - Welche Kosten fallen an?

Mit dem erfolgreichen Erwerb des Gewerbescheines ist der offizielle Anmeldevorgang der eigenen Geschäftsidee abgeschlossen. Für diesen Vorgang verlangt das zuständige Gewerbeamt allerdings eine Gebühr, die bundesweit nicht einheitlich geregelt ist. Jede Stadt bzw. Gemeinde kann die Gebühren individuell gestalten. Ein einheitlicher Wert kann somit nicht angegeben werden. Allerdings zeigen repräsentative Untersuchungen, dass sich die Anmeldegebühren im Mittel meistens zwischen 10 und 65 Euro bewegen. Zum Vergleich: In Österreich betragen die Kosten mancherorts 150 Euro. Die Kosten sind also in jedem Falle überschaubar und stellen keinen Hinderungsgrund dar. Teurer sind beispielsweise im Zuge einer Existenzgründung die Notarkosten, wenn es um die Umsetzung der rahmengebenden Rechtsform geht. Bei Personengesellschaften ist es üblich, dass die konkrete Gebühr sich nach der Anzahl der Anzeigepflichtigen richtet. In jedem Falle sind die fälligen Gebühren direkt bei der Stadt/Gemeinde zu entrichten.

Was kostet der Gewerbeschein?

Die Beantragung des Gewerbescheines kostet im Durchschnitt zwischen 10 und 65 Euro. Die Höhe der exakten Gebühren ist abhängig vom zuständigen Gewerbeamt und der anzumeldenden Betriebsart. Zusatzkosten im Rahmen der Anmeldung können durch die notwendige Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (je ca. 13 Euro) oder die Vorlage einer Handwerks-/Gewerbekarte (ca. 80 bis 250 Euro) anfallen.


Weitere Kostenaspekte und formale Details rund um die Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich ist die Bearbeitungsgebühr für den Erwerb des Gewerbescheines unvermeidbar. Wer ohne Gewerbeschein Geschäfte betreibt ohne das zuständige Amt zu informieren, riskiert ein weitaus höheres Bußgeld. Im Gegensatz zur Neuanmeldung ist die Ummeldung eines Gewerbes in der Regel günstiger, wobei sich auch hier regionale Unterschiede zeigen. Meistens sind Kosten zwischen 10 und 20 Euro zu entrichten, in einigen Gemeinden erfolgen obligatorische Ummeldungen sogar kostenlos. Wer seine Gewerbe dauerhaft abmelden will, kann dies in der Regel ohne Kosten auf dem Postwege erledigen. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Gewerbe für einen gewissen Zeitraum ruhen zu lassen. Sollte ein ruhendes Gewerbe nicht gemeldet werden, so droht ebenfalls ein Bußgeld.
 

Mögliche Zusatzkosten bei einer Gewerbeanmeldung

Abgesehen von den doch überschaubaren Gebühren für den Anmeldevorgang können weitere Kosten entstehen, je nach Art des angestrebten Gewerbes. Zum Teil wird ein polizeiliches Führungszeugnis oder auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, wodurch weitere Kosten in Höhe von jeweils ca. 13 Euro entstehen. Zum Teil kann es auch erforderlich sein, gewisse Genehmigungen vorzulegen, um das Gewerbe betreiben zu können. Solche Kosten können nicht pauschalisiert werden, sie können in Einzelfällen aber durchaus beträchtlich sein. Für viele Geschäftsgründungen ist auch eine Handwerks- respektive Gewerbekarte vorzulegen: Es handelt sich um die Bestätigung, dass ein Handwerksbetrieb in der zuständigen Kammer angemeldet ist. Auch hierfür entstehen je nach Region Kosten, die sich meistens zwischen 80 und 250 Euro bewegen werden.
 

Ein Blick auf die Praxis: Auch der Faktor Zeit ist Bares wert…

Nicht zu vergessen ist der Faktor Zeit, der ebenfalls Geld kostet! Wer viel Zeit für den Anmeldeprozess vergeudet, kann im Grunde in diesem Zeitraum sein Geschäft nicht gezielt vorantreiben. Daher empfiehlt es sich, mit dem Antrag direkt alles Notwendige in schlüssiger Form einzureichen.
 

Kosten für die Gewerbeanmeldung in der Übersicht: Womit gerechnet werden muss

  • der eigentliche Anmeldevorgang beim Gewerbeamt kostet zwischen 10 und 65 Euro (Konkretes ist beim zuständigen Gewerbeamt in Erfahrung zu bringen, es gibt keine bundesweit einheitlichen Gebühren)
  • die Gewerbeummeldung ist in der Regel günstiger (ca. 10 bis 20 Euro)
  • eine Gewerbeabmeldung in der Regel kostenlos
  • Zusatzkosten im Rahmen der Anmeldung können durch die notwendige Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (je ca. 13 Euro) oder die Vorlage einer Handwerks-/Gewerbekarte (ca. 80 bis 250 Euro) anfallen
  • auch für etwaig notwendige Genehmigungen können Gebühren anfallen, die indirekt der Gewerbeanmeldung zugerechnet werden können
  • wer sein Gewerbe nicht anmeldet und trotzdem geschäftlich aktiv wird, muss mit Bußgeldern rechnen
  • auch der Faktor Zeit kostet Geld: die Anmeldung sollte schnellstmöglich durchgezogen werden

Wichtig: Was ändert sich bei der Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung

Nach der Gewerbeanmeldung sind Sie nicht mehr automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Beiträge werden künftig einkommensabhängig berechnet und können deutlich höher ausfallen als erwartet. Zusätzlich sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsnachzahlungen möglich, die viele Gründer erst mit dem ersten Bescheid überraschen.

Ein Vergleich hilft, Kosten und Risiken frühzeitig realistisch einzuschätzen.

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