Gewerbesteuer-Rechner: Gewerbesteuer einfach berechnen

Mit diesem kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie hoch Ihre Gewerbesteuer ausfällt. Sie geben Ihren Jahresgewinn, Ihre Rechtsform und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein – der Rechner berücksichtigt automatisch den Freibetrag, die Steuermesszahl und die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
So nutzen Sie den Gewerbesteuer-Rechner
In drei Schritten zum Ergebnis:
- Jahresgewinn eingeben. Tragen Sie Ihren Gewinn aus dem Gewerbebetrieb vor Steuern ein (Einnahmen minus Betriebsausgaben).
- Rechtsform wählen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR) erhalten den Freibetrag von 24.500 € und die § 35-Anrechnung. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) zahlen ohne Freibetrag.
- Hebesatz eintragen. Den genauen Hebesatz nennt Ihre Stadt oder Gemeinde. Voreingestellt sind 400 % (bundesweiter Richtwert).
Optional können Sie über „Hinzurechnungen / Kürzungen berücksichtigen" Sonderposten nach §§ 8–9 GewStG ergänzen. Das Ergebnis zeigt anschließend den kompletten Rechenweg und – bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften – die effektive Belastung nach Anrechnung.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer berechnet sich in mehreren Schritten. Ausgangspunkt ist immer der Gewinn aus Ihrem Gewerbebetrieb, der zum sogenannten Gewerbeertrag korrigiert und anschließend mit zwei Faktoren multipliziert wird: der bundeseinheitlichen Steuermesszahl und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.
| Schritt | Rechengröße | Erläuterung |
|---|---|---|
| 1 | Gewerbeertrag | Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG), abgerundet auf volle 100 €. |
| 2 | – Freibetrag | Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500 € ab. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) gibt es keinen Freibetrag. |
| 3 | × Steuermesszahl 3,5 % | Ergibt den Steuermessbetrag – bundeseinheitlich, in jeder Gemeinde gleich. |
| 4 | × Hebesatz | Der individuelle Prozentsatz Ihrer Gemeinde (mindestens 200 %). Ergibt die zu zahlende Gewerbesteuer. |
Kurz als Formel: (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz = Gewerbesteuer.
Rechenbeispiel: Gewerbesteuer für ein Einzelunternehmen
Angenommen, ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewinn von 60.000 € und betreibt sein Gewerbe in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 %.
So rechnet das Finanzamt
- Gewerbeertrag: 60.000 €
- abzüglich Freibetrag: − 24.500 € = 35.500 €
- × Steuermesszahl 3,5 % = 1.242,50 € (Steuermessbetrag)
- × Hebesatz 400 % = 4.970 € Gewerbesteuer
Wichtig für Einzelunternehmer und Personengesellschaften: Die gezahlte Gewerbesteuer wird über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % entsteht dadurch in vielen Fällen kaum eine echte Mehrbelastung. Genau diese Anrechnung zeigt der Rechner über die Auswahl der Rechtsform an.
Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt
Damit Sie das Ergebnis des Rechners richtig einordnen können, hier die zentralen Begriffe rund um die Gewerbesteuer:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Gewerbeertrag | Der Gewinn Ihres Gewerbebetriebs, korrigiert um gesetzliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Bildet die Basis der Berechnung und wird auf volle 100 € abgerundet. |
| Freibetrag | 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Nur der Gewerbeertrag oberhalb dieser Grenze wird besteuert. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. |
| Steuermesszahl | Bundeseinheitlich 3,5 %. Mit ihr wird aus der Bemessungsgrundlage der Steuermessbetrag errechnet. |
| Steuermessbetrag | Zwischenergebnis (Bemessungsgrundlage × 3,5 %). Auf ihn wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. |
| Hebesatz | Der von jeder Gemeinde selbst festgelegte Prozentsatz (mindestens 200 %). Er entscheidet, wie hoch die Steuer am jeweiligen Standort ausfällt. |
| Hinzurechnungen (§ 8) | Bestimmte Beträge, die dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden – etwa ein Teil der Schuldzinsen oder Miet- und Pachtzinsen. |
| Kürzungen (§ 9) | Beträge, die den Gewerbeertrag mindern – zum Beispiel ein pauschaler Anteil für betrieblichen Grundbesitz. |
| § 35 EStG | Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Sie entlastet Einzelunternehmen und Personengesellschaften und gleicht die Gewerbesteuer bis etwa 400 % Hebesatz weitgehend aus. |
Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem jede Gemeinde ihre Gewerbesteuer selbst festlegt. Er ist der Grund, warum derselbe Gewinn am einen Standort deutlich höher besteuert wird als am anderen. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindesthebesatz von 200 %; viele Großstädte liegen bei 400 bis 490 %, einzelne Gemeinden bewusst darunter, um Betriebe anzuziehen.
Für die Standortwahl kann sich ein Vergleich lohnen: Wer ohnehin flexibel ist, spart bei gleichem Gewinn unter Umständen mehrere Tausend Euro pro Jahr allein über den Hebesatz. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?.
Gewerbesteuer-Freibetrag: Wer zahlt ab wann?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR) erhalten einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Erst der Teil des Ertrags, der darüber liegt, wird besteuert. Wer also weniger als 24.500 € Gewerbeertrag erzielt, zahlt faktisch keine Gewerbesteuer.
Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften
GmbH und UG (haftungsbeschränkt) erhalten keinen Freibetrag. Bei ihnen wird der gesamte Gewerbeertrag ab dem ersten Euro mit 3,5 % Steuermesszahl und dem Hebesatz belegt. Auch eine Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG ist hier nicht möglich.
Wer muss überhaupt Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb – unabhängig davon, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Freiberufler (etwa Ärzte, Anwälte, Architekten, viele beratende und kreative Berufe) zahlen dagegen keine Gewerbesteuer, weil sie kein Gewerbe ausüben. Ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberuflich gilt, ist deshalb auch steuerlich von Bedeutung – mehr dazu unter Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden?.
Wenn Sie Ihr Gewerbe erst noch anmelden, finden Sie den kompletten Ablauf in unserem Leitfaden zur Gewerbeanmeldung.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Wie viel Gewerbesteuer muss ich zahlen?
Das hängt von Ihrem Gewinn, Ihrer Rechtsform und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Als Einzelunternehmer zahlen Sie erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € Gewerbesteuer. Den genauen Betrag ermitteln Sie oben im Rechner.
Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift ein Freibetrag von 24.500 €. Bis zu dieser Höhe fällt keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Ja – bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % gleicht sich die Belastung dadurch häufig nahezu aus. Für Kapitalgesellschaften gilt diese Anrechnung nicht.
Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde auf ihrer Website oder in ihrer Hebesatzsatzung. Auch das zuständige Finanzamt nennt ihn auf Nachfrage.
Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?
Nein. Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine abziehbare Betriebsausgabe mehr und mindert den Gewinn steuerlich nicht. Die Entlastung erfolgt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften stattdessen über die Anrechnung auf die Einkommensteuer.
Weitere Rechner rund um Ihre Selbstständigkeit finden Sie in unserer Tool-Übersicht – etwa den Kleinunternehmer-Rechner zur Umsatzgrenze nach § 19 UStG.
Zuletzt aktualisiert: 09.06.2026
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