Dürfen Beamte ein Gewerbe anmelden?

Die Frage, ob Beamte ein Gewerbe anmelden können, mag für viele überraschend kommen. Schließlich gelten Beamte in ihrer Funktion als Staatsdiener ohnehin als privilegiert: Hohes Einkommen, verminderte Sozialabgaben und quasi Unkündbarkeit sind wohl die nennenswertesten Vorteile, die das Beamtentum in Deutschland mit sich bringt. Aber es gibt auch Schattenseiten, denn das besondere Dienst- und Treueverhältnis auf "Lebenszeit" bringt viele Einschränkungen mit sich: Das wird in diesem Ratgeber deutlich, der die eingeschränkten Möglichkeiten der Gewerbeanmeldung für Beamte fokussiert.

Grundsatz: Es gibt keine selbstständigen Beamten!

Um eines direkt zu Beginn mit aller Klarheit zu sagen: Es ist nicht möglich, als selbstständiger Beamter zu agieren und auch nicht, sich als Beamter hauptberuflich in einem anderem Bereich selbstständig zu machen. Die Optionen der Gewerbeanmeldung für Beamte beziehen sich allesamt auf den Nebenerwerb. Das Verhältnis zum Dienstherren ist prägend.

Beamtenrecht in Deutschland


Gründe für eine Gewerbeanmeldung als Beamter?

Warum sollten sich Beamte überhaupt mit der Gewerbeanmeldung selbstständig machen wollen? In vielen Behörden bzw. Arbeitsbereichen gibt es starre Hierarchien, der eigene Karriereweg kann kaum beeinflusst werden. Auch das Gehalt ist starr geordnet, nicht alle Beamen gehören zu den Top-Verdienern in Deutschland. Das sind die wichtigsten Gründe, um sich neben dem Dasein als Beamter mit einem Gewerbe etwas hinzuzuverdienen und auch selber gestalterisch / unternehmerisch aktiv werden zu können.
 

Checkliste: Unter diesen Voraussetzungen dürfen Beamte ein Gewerbe anmelden

  • Grundsätzlich dürfen Beamte in Deutschland ein Gewerbe anmelden.
  • Genehmigungspflicht: Umfang und Verdienst sind gesetzlich strikt geregelt, für die Gewerbeanmeldung ist eine Genehmigung in den meisten Fällen zu erwirken.
  • Die Paragrafen 97 bis 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geben den Rechtsrahmen vor. Angesehen davon sind die Besonderheiten auf Länderebene zu beachten.
  • Wenn Beamte ein Gewerbe anmelden, dürfen Sie im Falle der Erlaubnis nicht mehr als 20 % der wöchentlichen Arbeitszeit aufwenden und der Verdienst darf max. 40 % des Beamten-Endgrundgehalts entsprechen.
  • Eine Genehmigung für die Gewerbeanmeldung als Beamter wird im Regelfall nur erteilt, wenn keine Interessenskonflikte vorliegen und die dienstrechtlichen Aufgaben erfüllt werden.
  • Die erteilte Genehmigung für die Gewerbeanmeldung ist nicht lebenslang, sondern nur 5 Jahre gültig.


Gewerbeanmeldung für Beamte nur mit Einschränkungen möglich!

Diese Checkliste zeigt, dass eine Gewerbeanmeldung für Beamte also nur mit Einschränkungen und einer Erlaubnis durch den Dienstherren möglich ist. Zeitlicher und finanzieller Umfang sind klar begrenzt, sodass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit bzw. um einen mehr oder weniger attraktiven Hinzuverdienst handeln wird. Es ist auch nicht mit Sicherheit davon auszugehen, dass Beamte die Genehmigung erhalten. Im Einzelfall kommt es immer darauf an, welche Tätigkeit Beamte ausüben und wie das Gewerbe dazu passt oder auch nicht.
 

Gewerbetätigkeiten für Beamte sind strikt reglementiert

Die genannten zeitlichen und finanziellen Einschränkungen für gewerbetreibende Beamte ergeben sich aus § 99 BBG. Wer als Beamter 40 Wochenstunden arbeitet, darf dem angemeldeten Gewerbe also maximal 8 Stunden Zeit widmen.
 

Wie viel darf ein Beamter nebenbei verdienen?

Der Gewinn aus dem Gewerbe darf max. 40 % des Endgrundgehaltes entsprechen. Insofern kann sich die Selbstständigkeit als Beamter nur in einem exakt begrenzten Rahmen abspielen, darüber sollte Klarheit herrschen.
 

Diese unvergüteten (!) Tätigkeiten müssen Beamte nicht genehmigen lassen

In Paragraf 100 des genannten Gesetzes sind Tätigkeiten genannt, für die Beamte keine Genehmigung brauchen. Solche nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten werden im Regelfall aber auch nicht vergütet. Falls doch, müssen die Tätigkeiten schriftlich angezeigt werden.

Zu nennen sind insbesondere wissenschaftliche, gutachterliche sowie schriftstellerische Tätigkeiten. Hierbei würde es sich auch eher um eine freiberufliche und nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Generell müssen Beamte ihren Dienstherren auch nicht über alle Tätigkeiten in Kenntnis setzen, was vor allem für Ehrenämter und die Pflege von Familienangehörigen gilt. Auch diese Tätigkeiten sind in der Regel unvergütet.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Gleiche Rechte, gleiche Pflichten für Beamte nach der Gewerbeanmeldung

Sobald Beamten die entsprechende Genehmigung vorliegt, kann mit der konkreten Gründung begonnen werden. Die nebenberufliche Selbständigkeit für Beamte läuft dabei ab wie jede andere neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit auch. Zum Beispiel müssen Beamte die freiberufliche Tätigkeit anmelden, die Finanzierung muss gut überlegt sein und auch die Steuererklärung steht irgendwann vor der Tür.
 

Wie lange ist die Genehmigung für die Gewerbeausübung für Beamte gültig?

Anders als das Beamtendasein selbst, wird die Genehmigung für die Gewerbeausübung nicht auf Lebenszeit, sondern nur für einen Zeitraum von 5 Jahren gewährt. Danach ist eine erneute Prüfung notwendig, falls die gewerbliche Tätigkeit fortgeführt werden soll oder nicht zwischenzeitlich wieder aufgegeben wurde (auch das wäre ein anzeigepflichtiger Vorgang).
 

Fazit zur Gewerbeanmeldung für Beamte:

Dieser Beitrag hat verdeutlicht, dass Beamte grundsätzlich ein Gewerbe anmelden können. Allerdings ist eine Genehmigung zu erwirken und zeitliche und finanzielle Ressourcen sind exakt reglementiert. Insofern kann es sich bei der Gewerbeanmeldung für Beamte immer nur um ein Nebengewerbe handeln: Die eigentliche Beamtentätigkeit muss zeitlich und finanziell den größten Anteil ausmachen.

Durch die Bindung auf Lebenszeit fehlen somit bei der Gewerbeanmeldung langfristige Perspektiven, die in eine hauptberufliche Selbstständigkeit führen könnten. Falls das gewünscht ist, sind vertragliche Kündigungsoptionen zu prüfen. Im Einzelfall wird es immer darauf ankommen, wie genau der individuelle Beamtenstatus vertraglich geregelt ist.

Falls Beamte ihre Gewerbeanmeldung genehmigt bekommen haben, gelten für sie die gleichen Spielregeln wie für alle anderen Gewerbetreibenden auch. Das bedeutet, dass das Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden ist, ein Businessplan zu erarbeiten ist, die Tätigkeit steuerlich erfasst werden muss etc. Beamte können sich als Gewerbetreibende nicht auf einen Sonderstatus berufen.

Mit Blick auf die unentgeltliche Selbstverwirklichung mit einem Ehrenamt oder einer Gutachtertätigkeit haben auch Beamte viele nicht genehmigungspflichtige Spielräume, solange die Dienstpflichten nicht objektiv unter der zusätzlichen Arbeitsbelastung leiden.

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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