§ 34c GewO: Alles zum Antrag und zu den Kosten

Wer als Kreditvermittler arbeiten möchte, muss keine fachliche Ausbildung absolvieren. Eine wichtige Voraussetzung besteht aber in der Antragstellung nach § 34c GewO (Gewerbeordnung). Ohne die hiermit verbundene Erlaubnis dürfen Sie die Tätigkeit als Kreditvermittler nur ausführen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zur Antragstellung nach 34c und zu den Kosten, die hiermit verbunden sind.
 

Was bedeutet die Tätigkeit als Kreditvermittler für Sie?

Wenn Sie 34c beantragen und Kreditvermittler werden möchten, benötigen Sie weder eine spezielle Ausbildung noch andere Qualifikationsnachweise. Sie müssen sich nur um den Antrag nach § 34c GewO kümmern.

Zu Ihren täglichen Aufgaben gehört die Vermittlung von Kreditverträgen. Sie selbst schließen keine Kredite im eigenen Namen ab. Sie fungieren als Mittelsmann, der einen Kreditnehmer mit einem passenden Kreditgeber zusammenbringt. Für Sie ist dies mit dem Vorteil verbunden, dass Sie selbst keinen eigenen Kapitalstock aufbringen müssen. Ihre Tätigkeit erstreckt sich darauf, dass Sie den Auftrag eines Kreditnehmers erhalten, für diesen nach einem passenden Kreditgeber zu suchen. Hierzu können Sie auf Ihr Netzwerk aus Banken und privaten Kreditgebern zurückgreifen. Bei der Erledigung Ihres Auftrags achten Sie darauf, dass Sie die Vorgaben des Kreditgebers beachten und für ihn einen Vertrag mit akzeptablen Konditionen aushandeln. Sobald der Kreditgeber gefunden ist, schließen Sie auch mit diesem einen Vertrag ab.

Bei einer erfolgreichen Kreditvermittlung können Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber den Anspruch auf eine Vermittlungsprovision durchsetzen. Die Höhe richtet sich nach der Kreditsumme, die der Kreditnehmer aufnehmen möchte. Kommt eine Kreditvermittlung nicht zustande, bekommen Sie keine Vermittlungsprovision.
 

Welche Voraussetzung müssen Sie erfüllen?

Damit Sie Ihre Tätigkeit als Kreditvermittler gewerbsmäßig ausführen können, müssen Sie gemäß § 34c GewO eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Diese Genehmigung ist von allen Personen einzuholen, die gewerbsmäßig als Immobilienmakler oder Darlehnsvermittler am wirtschaftlichen Verkehr in Deutschland teilnehmen möchten.

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO ist eine Ausprägung des Gewerberechts. Hier wird der rechtliche Grundstein für alle Verträge gelegt, die sich auf die Vermittlung von Immobilien oder Krediten beziehen. Sie erhalten die Gewerbeerlaubnis auf Antrag. Dieser wird von der zuständigen Behörde genehmigt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind zuverlässig und haben sich innerhalb der letzten fünf Jahre keines Verbrechens schuldig gemacht, das im Zusammenhang mit Betrug, Diebstahl oder Geldwäsche besteht.
  • Sie können nachweisen, dass Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Dies bedeutet, dass gegen Sie weder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde noch im Vollstreckungsgericht ein Eintrag gegen Sie vorliegt.
  • Weitere Voraussetzungen können sich aufgrund der Bestimmungen des Bundeslandes ergeben, in dem Sie die Zulassung zum Beruf des Kreditvermittlers beantragt haben.


Was ist im § 34c GewO geregelt?

§ 34c GewO schreibt die Erlaubnispflicht für verschiedene Berufe vor. Hierzu zählen Immobilienmakler, Baubetreuer, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter. In § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ist die Erlaubnispflicht für Kreditvermittler bestimmt. Sie bezieht sich auf alle Kreditvermittler, die ihre Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausführen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Sie gegenüber der zuständigen Industrie- und Handelskammer alle Änderungen mitteilen, die sich nach der Genehmigung des Antrags ergeben. Diese Änderungen beziehen sich z. B. auf

  • Ihren Name oder die Bezeichnung Ihrer Firma
  • Die Anschrift, unter der Ihre Firma zu erreichen ist
  • Der Name des gesetzlichen Vertreters, wenn Sie Ihr Gewerbe z. B. als GmbH ausführen


Welchen Anwendungsbereich umfasst § 34c GewO?

Der Anwendungsbereich erstreckt sich im Hinblick auf die Tätigkeit als Kreditvermittler darauf, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gewerbliche Tätigkeit
  • Vermittlung von Vertragsabschlüssen
  • Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen


Gewerbliche Tätigkeit

Die gewerbliche Tätigkeit eines Kreditvermittlers wird anhand der gewerberechtlichen Kriterien überprüft. Diese gewerberechtlichen Kriterien beziehen sich darauf, dass eine Tätigkeit selbstständig und wiederholt ausgeführt werden muss. Zudem ist es wichtig, dass Sie einen Gewinn erzielen möchten und die Tätigkeit nicht gegen geltendes Recht verstößt.


Vermittlung des Abschlusses von Vertragsabschlüssen

Sie müssen sich um eine Erlaubnispflicht nach § 34c GewO bemühen, wenn Ihre Tätigkeit auf die Vermittlung des Abschlusses eines Kreditvertrages ausgerichtet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag später erfolgreich zustande gekommen ist. Auch die vorbereiteten Tätigkeiten werden von dem Anwendungsbereich des § 34c GewO erfasst.


Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen

Hiermit ist jede Tätigkeit für einen Auftraggeber verbunden, die für diesen eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kreditvertrages führt. Hierbei kann es sich auch um einen unbekannten Vertragspartner handeln. Wichtig ist, dass dieser später die Möglichkeit hat, einen Kreditvertrag abzuschließen.

Keine der vorgenannten Punkte trifft zu, wenn ein Gewerbetreibender den Kreditvertrag im eigenen Namen abschließt. Hier mangelt es an der Vermittlungstätigkeit. § 34c GewO erfasst diesen Vorgang nicht.


Kreditvermittler werden: Welche Dokumente müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden?

Damit Ihr Antrag nach § 34c GewO zügig bearbeitet und genehmigt wird, müssen Sie diesem die folgenden Unterlagen beifügen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass gegen Sie kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Welche Pflichten bestehen für einen Kreditvermittler nach § 34 c GewO?

Mit der Beantragung einer Erlaubnis sind Ihre Pflichten als Kreditvermittler noch nicht vollständig erfüllt. Sie müssen sich überdies mit den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) auseinandersetzen. Hiernach ergeben sich für Sie die folgenden Pflichten:

  • Pflichten, die sich auf den gewissenhaften Umgang mit den Vermögenswerten Ihres Auftraggebers ergeben. Dies betrifft auch die Mitarbeiter, die Sie zu der Erledigung des Auftrags einsetzen.
  • Pflicht zur Rechnungslegung und zur Buchführung: Diese hängt von der Rechtsform ab, die Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben. Firmieren Sie z. B. als GmbH, müssen Sie zwingend eine Bilanz bei Ihrem Finanzamt einreichen.
  • Aufbewahrungspflichten und Anzeigepflichten: Die Aufbewahrungspflichten beziehen sich auf die Unterlagen, die Sie während Ihrer Tätigkeit als Kreditvermittler anfertigen oder bearbeiten. Die Anzeigepflichten müssen Sie gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde erfüllen.


So gehen Sie bei der Beantragung nach § 34c GewO vor?

Entschließen Sie sich dazu, ein Gewerbe gemäß § 34c GewO als Kreditvermittler zu eröffnen, gehen Sie bei der Beantragung der Erlaubnis wie folgt vor:

  • Informieren Sie sich zunächst über die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen, die Sie als Kreditvermittler erfüllen müssen.
  • Fertigen Sie Checklisten an. Hier haken Sie alle Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
  • Legen Sie sich alle Unterlagen zurecht, die Sie für die Antragstellung benötigen. Stellen Sie insbesondere sicher, dass die Dokumente vollständig sind.
  • Planen Sie die Antragstellung rechtzeitig ein. Berücksichtigen Sie, dass die zuständige Behörde eine Bearbeitungszeit benötigt.
  • Achten Sie darauf, dass alle Angaben eindeutig formuliert sind und keinen anderen Schluss zulassen.
  • Informieren Sie sich über die Höhe der Kosten. Bringen Sie auch in Erfahrung, welche Vorteile für Sie mit einer Online-Gewerbeanmeldung verbunden sind.
  • Ergeben sich dennoch Rückfragen durch die Behörde, klären Sie diese möglichst zeitnah. Sie verkürzen hiermit die Zeit, bis zu der Sie als selbstständiger Kreditvermittler tätig werden dürfen.
  • Sobald Ihr Antrag und die eingereichten Unterlagen überprüft wurden, erhalten Sie von der Behörde einen Gebührenbescheid. Prüfen Sie diesen sorgfältig und setzen Sie sich mit der Behörde in Verbindung, wenn sich Unklarheiten ergeben.


Welche Kosten entstehen Ihnen für die Antragstellung nach § 34c GewO?

Abhängig von dem Aufwand, den die zuständige Behörde für die Prüfung Ihres Antrags einkalkuliert, können Sie bei der Antragstellung nach § 34c mit den folgenden Kosten rechnen:

  • Für das Erlaubnisverfahren mit Zuverlässigkeitsprüfung: 205 Euro
  • Für das Erlaubnisverfahren ohne Zuverlässigkeitsprüfung: 125 Euro
  • Änderung des Firmennamens (inklusive der Ausstellung eines neuen Gebührenbescheids): 20 Euro
  • Eintragung eines gesetzlichen Vertreters (mit Zuverlässigkeitsprüfung): 110 Euro
  • Eintragung eines gesetzlichen Vertreters (ohne Zuverlässigkeitsprüfung): 55 Euro
  • Löschung des gesetzlichen Vertreters (einschließlich des Ausstellens eines neuen Gebührenbescheids): 20 Euro
  • Widerruf der Erlaubnis: 190 Euro


Gewerbeanmeldung online: Welche Vorteile sind damit für Sie verbunden?

Grundsätzlich ist das örtliche Gewerbeamt für alle Dinge zuständig, die sich um die Meldungen für Ihr Gewerbe drehen. Hier melden Sie Ihr Gewerbe als Kreditvermittler an und auch wieder ab. Wechseln Sie den Ort, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben, müssen Sie bei dem Gewerbeamt an Ihrem neuen Standort das Gewerbe ummelden.

Schneller können Sie Ihre Pflichten erfüllen, wenn Sie Ihr Gewerbe online anmelden. Statt sich durch die Formulare einer Gewerbeanmeldung auf Papier zu arbeiten, beantworten Sie die wichtigsten Fragen online.

Gegenüber einer herkömmlichen Gewerbeanmeldung gibt es bei der Online-Gewerbeanmeldung außer der digitalen Übermittlung keine weiteren Unterschiede. Nehmen Sie den Service Ihrer Stadt oder Gemeinde im Hinblick auf die Gewerbeanmeldung an, müssen Sie sich auf der Plattform zunächst registrieren. Haben Sie alle notwendigen Informationen gegeben, prüfen Sie Ihre Eingaben. Danach senden Sie Ihre ausgefüllte Gewerbeanmeldung ab. Die Kosten hängen von der jeweiligen Gemeinde ab. Sie bewegen sich in einem Rahmen, der sich zwischen 15 Euro und 60 Euro bewegt.


 

§ 34c GewO: In welchen Fällen wird keine Erlaubnis benötigt?

Auf eine Antragstellung als erlaubnispflichtiger Darlehensvermittler nach § 34c GewO können Sie verzichten, wenn einer der folgenden Sachverhalte gegeben ist:

  • Sie treten als nicht gewerbsmäßiger Kreditvermittler auf. Die Gewerbsmäßigkeit kennzeichnet sich dadurch, dass Sie Ihre Tätigkeit selbstständig in Wiederholungsabsicht ausführen und diese darauf ausgerichtet ist, einen Gewinn zu erzielen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Gewerbeamt.
  • Sie stehen bei einem selbstständig tätigen Kreditvermittler in einem Anstellungsverhältnis.
  • Sie vergeben selbst Kredite und treten deshalb als Kreditgeber auf. In diesem Fall gilt es, die Vorschriften des Gesetzes zum Kreditwesen – kurz: KWG – zu beachten.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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