Muss man als Trader ein Gewerbe anmelden?

Trading – also der Handel mit Finanzinstrumenten wie Aktien, CFDs oder Kryptowährungen – ist in den vergangenen Jahren für viele Menschen zu einem festen Bestandteil der privaten Geldanlage geworden. Dabei stellt sich früher oder später die Frage: Gilt das noch als private Vermögensverwaltung, oder liegt bereits eine gewerbliche Tätigkeit vor?

Diese Unterscheidung ist nicht nur für die Steuererklärung relevant. Sie kann auch Auswirkungen auf Meldepflichten beim Gewerbeamt, die Buchführung oder die Gewerbesteuerpflicht haben. Eine klare rechtliche Abgrenzung ist jedoch nicht immer einfach. Dieser Artikel soll eine erste Orientierung bieten.
 

Private Vermögensverwaltung: Der Regelfall

In den meisten Fällen wird Trading als Teil der privaten Vermögensverwaltung eingeordnet. Wer also in unregelmäßigen Abständen Wertpapiere kauft und verkauft, etwa zur Altersvorsorge oder zur Nutzung von Kursentwicklungen, handelt in der Regel nicht gewerblich.

Die erzielten Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer (§ 20 EStG). Diese wird meist direkt von der Bank einbehalten. Ein Gewerbe muss für diese Form des Handelns nicht angemeldet werden.
 

Unsicherheit bleibt – individuelle Prüfung notwendig

Da die Grenzen nicht eindeutig definiert sind, bleibt oft ein Graubereich. Das führt zu Unsicherheiten, insbesondere bei Traderinnen und Tradern, die regelmäßig, aber nicht im klassischen Sinne „unternehmerisch“ agieren.

Wer sich umfassend informieren möchte, findet weiterführende Hinweise zur steuerlichen Einordnung und zum Thema ob ein Gewerbe für Trading nötig ist auf thematisch spezialisierten Informationsseiten. Dort wird auch erläutert, wie typische Szenarien – von gelegentlichem Aktienhandel bis zum aktiven Daytrading – eingeordnet werden können.
 

Wann kann Trading gewerblich werden?

Die Gewerbeordnung definiert eine gewerbliche Tätigkeit als eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich am wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und nicht freiberuflich ist. Wird Trading regelmäßig, systematisch und mit erheblichem Kapitaleinsatz betrieben, kann diese Definition erfüllt sein.
 

Kriterien, die auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten können:

  • sehr hohe Handelsfrequenz (z. B. Daytrading)
  • planmäßiges und systematisches Vorgehen
  • Nutzung automatisierter Handelssoftware
  • Auftreten am Markt mit Außenwirkung
  • Handel mit Fremdkapital (z. B. Hebelprodukte mit Kredit)

Es gibt allerdings keine gesetzlich definierte Schwelle, ab der Trading automatisch als gewerblich gilt. Die Beurteilung erfolgt stets im Einzelfall – durch das zuständige Finanzamt.


Orientierung durch externe Quellen

Hilfreiche Informationen zur steuerlichen Abgrenzung finden sich unter anderem bei der Bundessteuerberaterkammer. Dort werden die Grundlagen der Einkunftsarten und die allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen erläutert – unabhängig vom Thema Trading.

Einen praxisorientierten Überblick speziell für private Anleger bietet das Verbraucherportal Finanztip. Hier wird erklärt, wie Kapitalerträge zu versteuern sind, was zur privaten Vermögensverwaltung zählt und wann steuerliche Pflichten entstehen können.

Wer unsicher ist, sollte das eigene Handeln möglichst früh mit einer steuerlichen Fachkraft besprechen. Das kann spätere Nachforderungen und Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden.

 

Relevanz der Absicht und Außendarstellung

Nicht nur die technische Umsetzung des Tradings, sondern auch die Motivation spielt eine Rolle. Wer etwa bewusst Gewinne erzielen möchte, um davon zu leben, und sein gesamtes Handeln danach ausrichtet, unterscheidet sich deutlich von jemandem, der gelegentlich privat investiert.

Auch eine öffentliche Präsenz (z. B. eigene Webseiten, YouTube-Kanäle oder Kursangebote rund ums Trading) kann ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit sein – insbesondere, wenn darüber zusätzliche Einnahmen generiert werden.


Gewerbeanmeldung: Wann und wie?

Wer zur Einschätzung gelangt, dass die Trading-Aktivität als gewerblich einzustufen ist, sollte diese beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das ist meist unkompliziert und kostet zwischen 20 und 50 Euro.

Anzugeben ist eine möglichst genaue Tätigkeitsbeschreibung wie z. B. „Eigenhandel mit Finanzinstrumenten“. Nach der Anmeldung übermittelt das Gewerbeamt die Daten automatisch an das Finanzamt, das wiederum einen steuerlichen Erfassungsbogen zusendet.

Ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro jährlich kann zudem Gewerbesteuer fällig werden (bei Einzelunternehmen). Auch andere Pflichten wie die Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) können entstehen.
 

Beispiel: Nebenberufliches Trading nach der Elternzeit

Viele Menschen, die nach einer beruflichen Pause flexibel arbeiten möchten, entdecken das Trading als Möglichkeit. Besonders dann, wenn regelmäßig Zeit investiert und Gewinne angestrebt werden, ist die Prüfung der gewerblichen Relevanz sinnvoll.

Auch Auswirkungen auf Elterngeld, Kindergeld oder Krankenversicherung sind möglich – etwa wenn durch Gewinne Einkommensgrenzen überschritten werden oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit vermutet wird.


Fazit

Ob ein Gewerbe für Trading erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Handelsvolumen, Frequenz, Systematik und Gewinnerzielungsabsicht. In den meisten Fällen reicht die steuerliche Behandlung als private Vermögensverwaltung aus.

Sobald jedoch regelmäßig und planvoll Gewinne erzielt werden, sollte die Möglichkeit einer gewerblichen Einordnung ernsthaft geprüft werden – idealerweise, bevor größere Einnahmen entstehen.

Die Einordnung als gewerblich bringt steuerliche Pflichten mit sich, kann aber auch für mehr Rechtssicherheit sorgen. Eine individuelle Beratung bleibt in jedem Fall empfehlenswert.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

Rechen-Tools

KV-Beitragsrechner Gewerbesteuer-Rechner Gründungszuschuss-Rechner Kleinunternehmer-Rechner