Die vermögensverwaltende GmbH: Definition, Gründung, Vor- und Nachteile

Eine vermögensverwaltende GmbH (-V-GmbH) wird gegründet, um Vermögen zu verwalten. Dieses Vermögen kann aus Immobilien, Aktien oder anderen Wertpapieren bestehen. Ein Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH besteht darin, dass die Erträge aus der Vermögensverwaltung bei der Festsetzung der Gewerbesteuer nicht einbezogen werden. Um mit einer V-GmbH in keine Steuerfalle zu tappen, sollten wesentliche Fehler vermieden werden.
 

Was kennzeichnet eine vermögensverwaltende GmbH?

Die Gründung einer GmbH ist für die Gesellschafter gleichbedeutend mit der Errichtung eines Gewerbebetriebs. Im Zuge des Gründungsvorgangs wird das Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Überdies reichen die Teilhaber jährlich eine Gewerbesteuererklärung bei dem Finanzamt ein und führen die Gewerbesteuer ab. Das Kennzeichen einer vermögensverwaltenden GmbH ist, dass die Vermögensverwaltung nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Besonders lohnend ist die Gründung einer V-GmbH, wenn großes Immobilien- oder Kapitalvermögen verwaltet werden soll.

In der Praxis werden die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht berücksichtigt. Der Gewerbeertrag stellt für das Finanzamt die Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Gewerbesteuer dar. Da weder Vermietungs- noch Kapitaleinkünfte in die Berechnung einfließen, unterliegt eine V-GmbH faktisch nicht der Gewerbesteuer.

Weil die Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, ist es auch nicht notwendig, für die vermögensverwaltende GmbH ein Gewerbe online oder vor Ort anzumelden. Zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung ist die V-GmbH nicht verpflichtet.


Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH

Bei der Gründung einer V-GmbH gehen die Gesellschafter zunächst ebenso vor wie bei einer gewerblich tätigen GmbH. Zunächst gilt es, die wesentlichen Daten festzulegen. Hierzu gehören z. B. die Bestimmung der Geschäftsführung und des Unternehmenssitzes.

Das GmbH-Recht setzt die Errichtung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages voraus. Dieser muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. In diesem Gesellschaftsvertrag werden z. B. die Beteiligungsverhältnisse und die Höhe des Stammkapitals geregelt. § 5 Absatz 1 GmbH-Gesetz (GmbH-G) setzt als Mindest-Stammkapital einen Betrag von 25.000 Euro fest.

Die Gründung einer GmbH wird im Handelsregister veröffentlicht. Bei der Errichtung einer vermögensverwaltenden GmbH achten die Gründer darauf, dass zwingend ein Tätigkeitszweck angegeben wird, der die nicht gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft anzeigt.

Beispiel

Die Gründer einer V-GmbH geben bei dem Eintrag in das Handelsregister an, dass der Tätigkeitszweck der Gesellschaft sich ausschließlich auf die Verwaltung von Immobilien-Besitz beschränkt.


Die Tätigkeitsfelder einer vermögensverwaltenden GmbH

Der Zweck einer vermögensverwaltenden GmbH besteht darin, Vermögen zu verwalten. Dieses Vermögen besteht entweder aus Immobilien oder Aktien und anderen Wertpapieren.


Vermögensverwaltende GmbH mit Immobilien

Nach dem Steuerrecht kann eine vermögensverwaltende GmbH ihre Immobilien verwalten oder nutzen, ohne dass diese Tätigkeiten mit Gewerbesteuer belastet werden. Darüber hinaus ist es der V-GmbH möglich, Immobilien gewerbesteuerfrei zu verkaufen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass nicht die Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels erfüllt sind.

Die Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels sind erfüllt, wenn die Bedingungen der Drei-Objekt-Grenze zutreffen. Die Drei-Objekt-Grenze knüpft an der Vorgabe an, dass eine steuerpflichtige Privatperson oder eine vermögensverwaltende GmbH mindestens drei Immobilien innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verkauft. Ist dies der Fall, sind die Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels erfüllt. Dies bedeutet, dass der Verkaufserlös auch der Gewerbesteuer unterliegt.


Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien

Eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien hat als Kerngeschäft den Handel mit Aktien gewählt. Damit erzielt sie grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wegen ihrer Stellung als Kapitalgesellschaft unterliegen diese Einkünfte der Körperschaftsteuer. Für die Gesellschafter ergibt sich hierdurch ein Vorteil, weil der Körperschaftsteuersatz in der Regel unter dem persönlichen Steuersatz liegt.


Was ist bei der Einbringung von Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH zu beachten?

Das Vorhaben, eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen, kann mit der Einbringung von Betriebsvermögen und Privatvermögen realisiert werden. Entscheiden sich die Gesellschafter ihre private Vermögensverwaltung in eine GmbH einzubringen, profitieren sie hierbei sowohl bei der Immobilienverwaltung als auch bei der Kapitalvermögensverwaltung von einem steuerlichen Vorteil:

Verkauft ein privater Immobilieneigentümer ein Vermietungsobjekt, muss er den Erlös mit seinem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 % versteuern. Verkauft eine V-GmbH die Immobilie wird der Erlös mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 % und dem Solidaritätszuschlag belastet.

Bei der Einbringung einer privaten Immobilie in eine GmbH fällt Grunderwerbsteuer an. Als weiteren Nachteil müssen die Gründer der GmbH einkalkulieren, dass die Spekulationsfrist bei dem Verkauf einer Immobilie nicht zur Geltung kommt. Der Veräußerungserlös muss auch dann versteuert werden, wenn der Verkauf über 10 Jahre nach der Einbringung der Immobilie in die GmbH erfolgt.

Werden Aktien oder andere Wertpapiere von einer Privatperson gewinnbringend veräußert, erhebt der deutsche Fiskus die Abgeltungssteuer. Diese beträgt zurzeit 25 %. Verkauft die V-GmbH ein Aktienpaket, unterliegt der Veräußerungserlös ebenfalls der Körperschaftsteuer von 15 % und dem Solidaritätszuschlag.


Die Vor- und Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Die Vor- und Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Vorteile

  • Eine vermögensverwaltende GmbH kann als Familien-GmbH gegründet werden. Hiermit lässt sich größeres Vermögen effektiver auf spätere Generationen übertragen als bei der Einzelübertragung von Immobilien oder Aktien.
  • Die Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien oder Aktien müssen Privatpersonen mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser kann bis zu 45 % betragen. Verkauft eine V-GmbH Immobilien oder Aktien, unterliegt der Veräußerungserlös einem Körperschaftsteuersatz von zurzeit 15 %.
  • Eine GmbH bietet ihren Gesellschaftern den privaten Haftungsschutz. Kann die Forderung eines Gläubigers der GmbH nicht erfüllt werden, darf dieser nur in das betriebliche Vermögen der GmbH vollstrecken.


Nachteile

  • Die Gesellschafter einer GmbH müssen ein Gründungskapital von 25.000 Euro aufbringen. Hiervon muss die Hälfte bei der Gründung auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt sein.
  • Eine GmbH ist buchführungspflichtig. Für die Gesellschafter bedeutet dies, dass sie z. B. einen Steuerberater mit der Erstellung der Bilanzen und der Anfertigung der Steuererklärungen beauftragen.
  • Übt eine vermögensverwaltende GmbH neben der Vermögensverwaltung eine gewerbliche Tätigkeit aus, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Überdies sind die Gesellschafter dazu verpflichtet, Gewerbesteuer an das Finanzamt abzuführen.
  • Der Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden GmbH muss im elektronischen Bundesanzeiger publik gemacht werden.


Was sollte bei dem Betrieb einer vermögensverwaltenden GmbH vermieden werden?

Um nicht in eine Falle zu tappen, die sich bei dem Betrieb einer vermögensverwaltenden GmbH ergeben, gilt es für die Gesellschafter die folgenden Punkte zu beachten:

  • Keine gewerbliche Betätigung
  • Höhe der Kosten richtig einschätzen
  • Gewinnausschüttungen versteuern


Keine gewerbliche Betätigung

Ein V-GmbH darf keine gewerbliche Betätigung ausführen. Denn jede gewerbliche Betätigung führt dazu, dass die V-GmbH mit den Einkünften aus dieser Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird. Ist neben der Immobilienverwaltung oder dem Halten eines Aktiendepots noch eine weitere Tätigkeit geplant, muss deshalb der gewerbliche Charakter geprüft werden.
 

Höhe der Kosten richtig einschätzen

Die Gründer einer GmbH müssen ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro beschließen. Die lässt sich bestenfalls in einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag festhalten. Darüber hinaus fallen aber noch weitere Kosten an. Diese beziehen sich z. B. auf die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Kosten der Handelsregistereintragung. Für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen müssen die Gesellschafter zusätzliche Aufwendungen einkalkulieren.
 

Gewinnausschüttungen versteuern

Die Gesellschafter erhalten ihre Gewinnanteile über die Gewinnausschüttungen, die die V-GmbH vornimmt. Auf der Ebene der Gesellschafter entstehen hier Kapitaleinkünfte, die nach dem Einkommensteuerrecht in der privaten Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen. Eine komplett steuerfreie Übertragung der Gewinnausschüttung sieht das Steuerrecht nicht vor. Die Gesellschafter profitieren aber von dem Teileinkünfteverfahren. Hiernach müssen nur 60 % des Ausschüttungsbetrages versteuert werden.

 

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