Berufsgruppen, die ein Gewerbe anmelden müssen

Ein Gewerbe anzumelden gilt allgemein als grundlegender Schritt, der die Selbstständigkeit offiziell legitimiert. Ohne ihn darf nicht freiberuflich gearbeitet werden – so glauben zumindest viele Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema befasst haben. Tatsächlich muss aber gar nicht jeder Selbstständige ein Gewerbe anmelden. Die Art der freiberuflichen Tätigkeit ist dabei ausschlaggebend. Im Folgenden beleuchten wir, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht.
Die Verpflichtung zur Anmeldung
Grundsätzlich gilt, dass jeder Selbstständige, bis auf einige wenige Ausnahmen, ein Gewerbe anmelden muss. Das gilt, wenn er seine Selbstständigkeit auf Dauer und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausführen möchte.
1. Kleine und mittelständische Unternehmen
Insbesondere zählen dazu kleine und mittelständische Unternehmen wie Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Gastronomen und Friseure. Auch die noch relativ neue Berufsgruppe der Online-Shops und Amazon-Händler fällt in diese Kategorie.
2. nebenberufliche Tätigkeiten
Auch nebenberufliche Tätigkeiten müssen mit einem Gewerbe angemeldet werden. Verkauft jemand zum Beispiel regelmäßig selbstgemachte Schmuckstücke oder Second Hand Kleidung mit der Absicht, nebenher etwas dazu zu verdienen, muss auch er ein Gewerbe anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit zunächst als Hobby ausgeübt wurde und die Absicht der Gewinnerzielung erst später entstand.
3. E-Commerce
Online-Geschäfte, die beispielsweise über Amazon, eBay oder Etsy operieren, gehören, wie bereits erwähnt, zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dementsprechend ist auch bei ihnen eine Gewerbeanmeldung notwendig, was bei der betreffenden Gruppe immer wieder für Überraschung sorgt.
4. Personen- und Kapitalgesellschaften
Gesellschaften, die zum Beispiel in Form einer GmbH, aber auch als GbR, OHG oder AG operieren, müssen ebenso ein Gewerbe anmelden. Die Größe der Gesellschaft spielt dabei keine Rolle, auch jede noch so kleine Gesellschaft ist zur Gewerbeanmeldung verpflichtet.
Die Befreiung der Pflicht
Zwar ist die Gewerbeanmeldung für viele verpflichtend, doch auch hier gibt es Ausnahmen. Bestimmte Berufsgruppen sind ganz ausdrücklich von der Anmeldung ausgenommen. Zu ihnen zählen zum Beispiel Freiberufler.
1. Freiberufler
Bestimmte Berufe gehören zu den sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten. Zu ihnen gehören Ärzte, Anwälte, Architekten und Journalisten, aber auch Steuerberater, Ingenieure und Künstler. Wer diese Tätigkeiten ausübt, unterliegt speziellen eigenen Regeln und in der Regel bloß einer Anmeldung beim Finanzamt.
2. Land- und Forstwirtschaft
Selbstständigkeiten in Land- und Forstwirtschaft, inklusive Gartenbau und Fischerei unterliegen nicht der Pflicht der Gewerbeanmeldung.
3. Die Verwaltung des eigenen Vermögens
Auch von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind Personen, die lediglich ihr eigenes Vermögen verwalten. In diese Gruppe fallen zum Beispiel Besitzer von Immobilien.
4. Gelegentliches ohne Gewinnabsicht
Auch wenn der regelmäßige Verkauf selbstgemachter Schmuckstücke an Ständen und auf Märkten der Gewerbepflicht unterliegt, muss beim einmaligen Verkauf auf dem Flohmarkt kein Gewerbe angemeldet werden. An dieser Stelle ist es entscheidend, dass der Verkauf nur gelegentlich und ohne große Absichten der Gewinnerzielung abläuft. Wer den ganzen Winter über auf dem Weihnachtsmarkt verkauft, unterliegt dieser Pflicht eben doch.
Konsequenzen einer fehlenden Gewerbeanmeldung
Die Nichtanmeldung eines Gewerbes kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Diese betreffen sowohl finanzielle als auch rechtliche Aspekte und können erhebliche Probleme verursachen.
1. Nachzahlungen und Steuernachforderungen
Wird ein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet, bleiben die erzielten Einnahmen den Finanzbehörden zunächst verborgen. Kommt dies jedoch im Nachhinein ans Licht, drohen umfangreiche Nachzahlungen. Dies betrifft insbesondere die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer (sofern der jährliche Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird) sowie die Umsatzsteuer. Zusätzlich erheben die Finanzbehörden Verzugszinsen für den Zeitraum der verspäteten Steuerzahlungen, was die finanzielle Belastung erheblich steigern kann.
2. Bußgelder und Strafen
Die unterlassene Gewerbeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Bundesland können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro oder mehr verhängt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn die Nichtanmeldung vorsätzlich erfolgt, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen, wie höhere Geldstrafen oder unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.
3. Ungültige Verträge und rechtliche Streitigkeiten
Wird ein Gewerbe nicht angemeldet, kann dies dazu führen, dass abgeschlossene Verträge oder ausgestellte Rechnungen rechtlich nichtig sind. Insbesondere Geschäftspartner oder Kunden könnten die Gültigkeit solcher Dokumente anfechten. Dies kann nicht nur finanzielle Verluste bedeuten, sondern auch langwierige rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, die den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen können.
Die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt Unternehmer vor finanziellen und rechtlichen Risiken. Sie schafft zudem die notwendige Basis für eine rechtssichere und vertrauenswürdige Geschäftstätigkeit.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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