Kleinanzeigenportale: In diesen Fällen müssen Verkäufer ein Gewerbe anmelden
In Zeiten des Internets und der Digitalisierung haben sich Kleinanzeigenportale zu einer beliebten Möglichkeit entwickelt, gebrauchte Gegenstände schnell und unkompliziert zu verkaufen. Das wohl bekannteste Portal in Deutschland ist eBay Kleinanzeigen, aber auch andere Plattformen wie Quoka, Shpock und Markt.de erfreuen sich großer Beliebtheit. Häufig erreicht uns die Frage, ab wann ein Verkauf über diese Portale über den bloßen privaten Verkauf hinausgeht und eine gewerbepflichtige Tätigkeit vorliegt. In diesem Artikel möchten wir grundlegende Informationen und Antworten zu diesem Thema bereitstellen.
Wie gehen Anzeigenportale mit diesem Thema um und welche Konsequenzen ergeben sich?
Die meisten Kleinanzeigenportale, darunter auch eBay Kleinanzeigen, bieten sowohl privaten als auch gewerblichen Verkäufern die Möglichkeit, ihre Produkte anzubieten. Um den Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern klar zu machen, verlangen viele Portale, dass gewerbliche Verkäufer ihr Gewerbeprofil angeben und sich entsprechend kennzeichnen. Dies dient der Transparenz gegenüber den Käufern und schützt diese vor möglichen Täuschungen.
Verkäufer, die gewerblich handeln, ohne sich entsprechend zu kennzeichnen, können nicht nur von den Portalen gesperrt werden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies kann von Abmahnungen durch Mitbewerber bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen. Darüber hinaus könnte das Finanzamt rückwirkend Steuern und Sozialabgaben einfordern, falls ein Gewerbe hätte angemeldet werden müssen.
Ab wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn die Verkaufstätigkeit über eine bloße private Tätigkeit hinausgeht.
Dies ist dann der Fall, wenn der Verkauf auf Dauer angelegt ist, planmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, durchgeführt wird.
Indizien dafür können sein:
- Der regelmäßige Verkauf ähnlicher oder gleicher Artikel, besonders in größeren Mengen.
- Der Ankauf von Waren mit der Absicht, diese gewinnbringend weiterzuverkaufen.
- Das Erreichen hoher Verkaufszahlen innerhalb kurzer Zeiträume.
- Der Verkauf neuer oder selbst hergestellter Waren.
Ein typisches Beispiel wäre der Verkauf von Kleidung aus einer Haushaltsauflösung. Solange es sich hierbei um einmalige Verkäufe handelt, ist dies in der Regel als privater Verkauf anzusehen. Wenn jedoch regelmäßig Kleidung eingekauft wird, um sie später wieder zu verkaufen, könnte dies als gewerblich eingestuft werden.
Ab wann und in welcher Höhe muss ich die Einnahmen aus dem Verkauf versteuern?
Sobald ein Gewerbe angemeldet wurde, unterliegt der Verkäufer der Pflicht zur Versteuerung seiner Einkünfte. Hierzu zählt die Einkommensteuer, die auf den Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) erhoben wird. Es gibt jedoch einen Freibetrag, der aktuell bei 9.744 Euro (Stand 2024) pro Jahr liegt. Liegt der Gewinn unterhalb dieses Betrags, fällt keine Einkommensteuer an.
Zudem ist die Gewerbesteuer relevant, die jedoch erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro anfällt. Auch die Umsatzsteuer kann eine Rolle spielen, sofern der Umsatz bestimmte Grenzen überschreitet oder keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.
Kleinunternehmerregelegung schafft steuerliche Erleichterungen
Die Kleinunternehmerregelung schafft für gewerbliche Verkäufer, die nur geringe Umsätze erzielen, eine bedeutende steuerliche Erleichterung. Nach § 19 UStG können Unternehmer von dieser Regelung Gebrauch machen, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Kleinunternehmer sind von der Pflicht befreit, Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe zu erheben und abzuführen, wodurch sie ihre Preise wettbewerbsfähig halten können. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Diese Regelung ist besonders für kleinere Händler, die ihre Tätigkeit im Nebenberuf ausüben oder gerade erst mit dem Verkauf beginnen, attraktiv und erleichtert den Einstieg in die gewerbliche Tätigkeit erheblich.
Ist die Gewerbepflicht gleichzusetzen mit einer Steuerpflicht?
Die Gewerbepflicht und die Steuerpflicht sind zwar miteinander verbunden, jedoch nicht identisch. Die Anmeldung eines Gewerbes ist unabhängig davon erforderlich, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird oder Steuern anfallen. Die Steuerpflicht hingegen tritt erst dann ein, wenn der Gewinn die genannten Freibeträge überschreitet. In jedem Fall müssen jedoch Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und in der Steuererklärung angegeben werden, um die Steuerpflicht zu prüfen.
Was passiert, wenn ich die Gewerbeanmeldung "vergessen" habe?
Wer ein Gewerbe nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Dies kann Bußgelder seitens der Gewerbeämter zur Folge haben, und das Finanzamt könnte Nachzahlungen für nicht gezahlte Steuern fordern. In schweren Fällen kann es sogar zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen, insbesondere wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht.
Wichtig ist, dass die Gewerbeanmeldung rechtzeitig erfolgt, bevor die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Falls Sie unsicher sind, ob eine Anmeldung notwendig ist, sollten Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle oder einem Steuerberater informieren.
Muss ich mich auf Kleinanzeigenportalen als gewerblicher Verkäufer zu erkennen geben?
Ja, gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, sich auf Kleinanzeigenportalen als solche zu kennzeichnen. Dies dient der Transparenz gegenüber den Käufern und der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Gewerbliche Verkäufer müssen zudem weitere Informationspflichten erfüllen, wie die Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und der Kontaktdaten sowie eines Impressums bei der Nutzung von Online-Plattformen.
Fazit
Der Verkauf über Kleinanzeigenportale kann eine gute Möglichkeit sein, gebrauchte Gegenstände zu verkaufen oder ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Es ist jedoch wichtig, die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handel zu kennen und entsprechend zu handeln. Wer regelmäßig und in größerem Umfang verkauft, sollte prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die rechtzeitige Anmeldung schützt vor rechtlichen Konsequenzen und möglichen steuerlichen Nachzahlungen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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