Konzessionen und Genehmigung Finanzierungsleasing und Factoring
Das Jahressteuergesetz 2009 sorgte dafür, dass Finanzierungsleasing und Factoring der Erlaubnispflicht unterworfen wurden. Alle Firmen, die bislang noch keine Bankerlaubnis hatten, mussten sich entsprechend bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) melden. Grundlage für die Erlaubnis ist Paragraf 64j KWG.
Welche Genehmigungen und Konzessionen brauchen Unternehmen im Finanzierungsleasing und Factoring?
Sie müssen eine Erlaubnis bei der BaFin einholen.
Woran knüpft die Erlaubnispflicht des Factoring an?
Der Antrag auf Genehmigung zur Erlaubnispflicht des Factorings knüpft an Paragraf 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) an. Gemäß KWG müssen Unternehmen eine schriftliche Erlaubnis der BaFin einholen, wenn sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem solchen Umfang, dass die Einrichtung eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs nötig ist, tätig sind.
Unabhängig von dem Erfordernis eines eingerichteten Geschäftsbetriebs müssen Erlaubnisse auch dann eingeholt werden, wenn die Geschäfte regelmäßig betrieben werden.
Woran knüpft die Erlaubnispflicht des Finanzierungsleasings an?
Ebenfalls anknüpfend an das Kreditwesengesetz, dort Paragraf 32 Abs. 1 Satz eins gelten für Finanzierungsleasinginstitute dieselben Voraussetzungen wie für Factoring-Firmen. falls eine Firma verschiedene Geschäftsbereiche hat spielt es keine Rolle, wie groß der Anteil des Finanzierungsleasings oder des Vektorrings ist. Losgelöst davon reicht es, wenn der Teil der Finanzdienstleistungen so groß ist, dass objektiv betrachtet ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nötig wäre.
Erlaubnis der BaFin
Der Beitrag „Genehmigungen und Konzessionen für Finanzdienstleister“ erklärt im Detail, wie der Antrag zu stellen ist. An dieser Stelle soll nur eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen dargestellt werden:
Wichtigste Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnispflicht für Finanzierungsleasing und Factoring ist, dass Sie eine ausreichend große Kapitaldecke nachweisen. Je nach Geschäftsausrichtung sind zwischen 25.000 € und 50.000 € Minimum. Sie weisen die Kapitaldecke über das eingezahlte Kapital nach immer mehr immer. Falls diese beiden Positionen zusammen genommen nicht genügend sind, können Sie auch eine Versicherungspolice einreichen, deren Deckungssumme die entsprechende Höhe aufweist.
Falls Sie als Personengesellschaft oder als Einzelkaufmann tätig werden, werden ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse geprüft. Zudem ist es erforderlich, die fachliche Eignung nachzuweisen.
Bitte benutzen Sie stets die Formblätter, die das BaFin zur Verfügung stellt. Die weiteren Anlagen, die sie einreichen, sind nicht formgebunden ist. Denken sie daran, die Anträge in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Erst Genehmigung abwarten, dann Geschäftstätigkeit aufnehmen
Sie müssen warten, bis Die Erlaubnis schriftlich vorliegt, bevor Sie die Tätigkeiten aufnehmen. Den Antrag können sie per E-Mail an poststelle@bafin.de schicken oder per Post an diese Adresse:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abteilung Q 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Genehmigungskosten und Folgekosten
Die Kosten für die Genehmigung orientieren sich an der geplanten Geschäftstätigkeit. Sie liegen zwischen 4500 und 10.000 €. Die BaFin behält sich das Recht vor, weitere Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt für Tätigkeiten, die nicht durch die Gebühren abgedeckt sind. darunter fällt zum Beispiel die laufende Aufsicht. Die Kosten werden getrennt für Leasingunternehmen und Vektoren Unternehmen erfasst. Die Kosten werden dann auf die einzelnen Institute umgelegt. Die Höhe des Anteils orientiert sich an der Bilanzsumme eines Unternehmens im Verhältnis zu Summe aller Bilanzsummen der Aufsichtspflichtigen Unternehmen aus dem Bereich Leasing und Factoring. Als Mindestumlage fallen 1300 € jährlich an. Die Kostenverordnung und die detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Positionen ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich.
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