Minijob und Midijob: Anmeldung, Abmeldung und Beitragsverfahren

Schriftzug geringfügige Beschäftigung

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

KV-Beitragsrechner

Die Minijobzentrale ist immer dann wichtig, wenn Sie jemanden geringfügig beschäftigen oder selbst neben ihrer Selbstständigkeit einen Minijob ausüben. Welche Grenzen gelten für Minijobber? Was geschieht bei Überschreitung dieser Grenzen? Macht es einen Unterschied, ob Sie Familienangehörige, Heimarbeiter oder Minijobber im Ausland beschäftigen? Dieser Beitrag beantwortet diese und andere zentrale Fragen rund um das Thema Minijob.
 

Was ist eigentlich ein Minijob?

Der Begriff Minijob ist gleichbedeutend mit dem Ausdruck geringfügige Beschäftigung. Ein Minijob liegt vor, wenn eine bestimmte Verdienstgrenze oder Zeitgrenze nicht überschritten wird. Sie müssen zwei Arten von Minijobs kennen:

  1. 450-Euro-Jobs: diese sind durch eine Verdienstgrenze definiert. In einem 450 € Minijob dürfen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter im Durchschnitt nicht mehr als 450 € monatlich verdienen. Üblicherweise sind Minijobber regelmäßig im Einsatz, also zum Beispiel im Rahmen wöchentlicher fester Arbeitszeiten.

  2. Kurzfristige Minijobs: diese sind durch einen Zeitraum festgelegt. Wer als kurzfristiger Minijobber tätig ist darf in einem Kalenderjahr entweder nicht länger als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage tätig sein. Die Arbeit erfolgt also nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich.

Ihre Aufgabe als Arbeitgeber ist es bei Arbeitsaufnahme eines Minijobber zu definieren, ob es sich um einen regulären 450-Euro-Job oder um einen kurzfristigen Minijob handelt. Ändert sich die Art des Minijobs zwischenzeitlich, müssen Sie die Änderung melden. Der Vorgang der Einschätzung nennt sich auch versicherungsrechtliche Beurteilung.

Falls der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin mehr als 450 € verdient und die Kurzfristigkeit Grenzen (drei Monate bzw. 70 Arbeitstage) überschreitet, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen Midijob. Dieser wird weiter unten im Text erläutert.
 

Absicherung von Minijobbern

Zunächst einmal müssen Minijobber Band den Mindestlohn erhalten, der in den letzten Jahren regelmäßig angepasst wurde. Zum Zeitpunkt der Beitragserstellung (Januar 2020) liegt der Mindestlohn bei 9,35 € brutto pro Stunde. Arbeitsrechtlich gesehen haben Mitarbeiter auf Minijobbasis dieselben Arbeitsrechtler wie Angestellte in Vollzeit. Das bedeutet, dass ihnen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusteht und sie Urlaubsanspruch geltend machen können. Geschieht ein Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit stehen ihnen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Sonderfall Sozialversicherung

Grundsätzlich erarbeiten sich Minijobber Ansprüche aus der Rentenversicherung. Sie können einen geringfügigen Eigenbetrag leisten, um dann von sämtlichen Leistungen zu profitieren. In allen anderen Sozialversicherungszweigen (Krankenversicherung/Pflegeversicherung) sind sie nicht abgesichert.
 

Meldepflicht für gewerbliche Minijobs

Wollen sie jemanden auf 450 € Basis beschäftigen, müssen sie Kontakt zu Minijobzentrale aufnehmen. Sie haben die Aufgabe, spezifische Informationen zu übermitteln. Für bestimmte Wirtschaftszweige ist eine Sofortmeldung vorgesehen. Der Gesetzgeber hat einige Branchen aufgelistet, in der er ein Risiko für illegale Schwarzarbeit sieht. Gehören sie zu einer der jetzt aufgezählten Branchen, ist die Sofortmeldung Pflicht:

  • Baugewerbe

  • Hotellerie und Gaststätten

  • Personenbeförderung

  • Spedition, Transport und Logistik

  • Schausteller

  • Forstwirtschaftliche Betriebe

  • Gebäudereinigung

  • Messebau und Ausstellungsbau und verwandte Branchen

  • Fleischwirtschaft

  • Prostitutionsgewerbe

  • Wach- und Sicherheitsgewerbe


Elektronische Datenübermittlung Pflicht

Sie sind verpflichtet die Daten an die Minijobzentrale elektronisch zu übermitteln. Beschäftigen Sie regelmäßig Mitarbeiter, lohnt sich die Anschaffung geeigneter Software. Dazu nutzen sie einfach im Handel erhältliche Programme, wie zum Beispiel von Lexware oder Buhl (WISO). Prüfen sie beispielsweise bei Stiftung Warentest, welche Lohnprogramme gut abschneiden und testen sie, welche Software ihnen am besten liegt und in ihr Budget passt. Alternativ dazu bieten Krankenkassen eine Ausfüllhilfe für diejenigen an, die nur hin und wieder Sozialversicherungsmeldungen erstellen und keine festen Arbeitnehmer beschäftigen. Zu finden ist das Tool unter sv.net.
 

Was leistet die kostenlose Software sv.net?

Mit diesem Programm können Sie entweder direkt im Internet (das ist die Standardversion) oder lokal auf ihrem Rechner (das ist die Komfortversion) Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen erstellen und einreichen. Das Programm unterstützt bei der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung, denn es überprüft anhand Ihrer Eingaben in punkto Firmen-, Personalstamm- und Meldedaten die Informationen und zieht daraus die richtigen Schlüsse. Ein Nachteil ist allerdings, dass über die Software keine Papierbelege ausgegeben werden können.
 

Einreichung der Meldungen monatlich

Sie müssen die Beiträge jeden Monat spätestens zu einem festgesetzten Termin überweisen. Dieser Termin liegt am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats, wobei das Geld an diesem Termin auf dem Konto der Minijobzentrale eingegangen sein muss! Meldungen müssen spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag erfolgen. Das bedeutet in der Praxis für 2020 folgende Übermittlungs- und Fälligkeitstage:

Monat

Übermittlungsterminbeitragsnachweis

Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag)

Januar

26.1.2020

29.1.2020

Februar

23. Februar 2020

26. Februar 2020

März

24. März 2020

27. März 2020

April

23. April 2020

28. April 2020

Mai

24. Mai 2020

27. Mai 2020

Juni

23. Juni 2020

26. Juni 2020

Juli

26. Juli 2020

29. Juli 2020

August

24. August 2020

27. August 2020

September

23. September 2020

28. September 2020

Oktober

25. Oktober 2020

28. Oktober 2020

November

23. November 2020

26. November 2020

Dezember

21. Dezember 2020

28. Dezember 2020


 

Doppelte Arbeit durch vorgezogene Termine

Die Tatsache, dass die oben genannten Termine verpflichtend festgelegt sind bedeutet, dass Sie vor Ablauf eines Monats festzusetzende Beiträge melden müssen. Da Ihnen logischerweise zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist, wie hoch das tatsächliche Entgelt ist, was sie melden müssen, haben sie zwei Möglichkeiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden:

  1. Sie berechnen die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld. Im nächsten Monat korrigieren sie die Meldung gegebenenfalls um die entstandene Differenz.

  2. Sie melden zuerst die voraussichtliche Höhe und korrigieren, sobald der tatsächliche Wert feststeht den jeweiligen Monat. Auf diese Weise liefern sie pro Jahr 24 Meldungen, nämlich eine vorläufige und eine korrigierte Version.
     

Wie hoch sind die Abgaben für Minijobber?

Im gewerblichen Bereich müssen sie mit folgenden Kostenpositionen rechnen:

  • 13 % Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung, falls der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist.

  • 15 % Pauschalbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung

  • 3,6 % Beitragsanteil des Mitarbeiters in die Rentenversicherung, falls gewünscht

  • 0,9 % Umlage 1, falls ihr Minijobber länger als vier Wochen beschäftigt ist. diese dient dazu, Krankheitszeiten finanziell abzufedern.

  • 0,19 % Umlage 2, dabei handelt es sich um einen Beitrag zur Abfederung Ihrer Kosten, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird. Sie müssen diesen Beitrag auch für männliche Mitarbeiter abführen.

  • 2 % Pauschsteuer, falls Sie nicht individuell besteuern wir diese Pauschalsteuer fällig.

Um die Beiträge rechtzeitig abzuführen hat es sich bewährt, der Minijobzentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Verspätet eingegangene Meldungen und zu späte Zahlungen ziehen in der Regel Strafe nach sich.
 

Midijob: mehr als 450 Euro monatlich

Sobald ein Mitarbeiter regelmäßig mehr als 450 € monatlich verdient – und sei es auch nur einen Cent mehr – müssen sie aktiv werden. Bis zu einem Verdienst von 1300 € handelt es sich um einen Midijob im sogenannten Übergangsbereich.

Beschäftigte in diesem Übergangsbereich werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Sie als Arbeitgeber müssen allerdings dennoch den vollen Anteil abführen. Obwohl der Gesamtbeitrag also weniger beträgt als bei Mitarbeitern über der Grenze von 1300 € pro Monat, haben Midijobber den vollen Anspruch in allen Sozialversicherungszweigen. Dazu gehören die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
 

Sonderfälle im Fokus

In punkto Mini Job gibt es einige spezielle Konstellationen, die Sie als Unternehmer berücksichtigen müssen. Die folgenden Ausführungen zeigen die wichtigsten Aspekte. Sollten Sie weitere Fragen haben, ist ein Gespräch mit einem Steuerberater empfehlenswert.
 

Darf ich ein Familienmitglied auf 450 € Basis beschäftigen?

Ja. Es ist grundsätzlich möglich Familienangehörige zu beschäftigen. Die vertragliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses darf sich nicht von Verträgen mit fremden Dritten unterscheiden. Auf diese Weise will die Minijobzentrale scheinbarer Beschäftigungsverhältnisse aufspüren.
 

Was ist bei der Beschäftigung von Schülern zu beachten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert Jugendliche als Personen zwischen 15 und 17 Jahren. Das bedeutet, dass sie jüngere Schüler nicht einstellen dürfen. Grund ist, die schulische Entwicklung der jungen Menschen nicht zu beeinträchtigen. Folgende Regeln müssen sie beachten:

  • Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden am Tag arbeiten.

  • Ausnahmsweise dürfen Schüler ab 13 bis zu 2 Stunden täglich arbeiten, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.

Bitte beachten sie die weiteren Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz.
 

Sind Azubis und Praktikanten auch Minijobber?

Nein. Azubis sind versicherungspflichtig und die Beiträge müssen entsprechend abgeführt werden. Auch, wenn Ihr Azubi unter 450 € verdient, ist er nicht als Minijobber zu melden. Die Meldung geht an die entsprechenden Sozialversicherungsträger. Im Meldebogen der Sozialversicherungsträger findet sich hier für ein entsprechendes Kästchen für Azubis, das zu markieren ist. Im Übrigen müssen Sie die Beiträge komplett übernehmen, wenn der Azubi maximal 325 € im Monat erhält.
 

Wie werden Minijobber aus dem Ausland behandelt?

Es ist ihre Pflicht vor Beschäftigungsaufnahme zu klären, welches Recht anzuwenden ist: entweder das deutsche oder das ausländische. Wenn das deutsche Recht zur Anwendung kommt, führen Sie die Meldung nach dem bekannten Minijob-Vorschriften durch. Greift das ausländische Recht, müssen Sie sich an die ausländischen Vorschriften halten.
 

Wann gilt deutsches Recht für Minijobber aus dem Ausland?

Kann ein Mitarbeiter ihnen die sogenannte Bescheinigung A1 vorlegen, (Entsendebescheinigung (ist er im Ausland sozialversichert. D. h., dass Sie die Beschäftigung nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern gegebenenfalls im Ausland melden und ihre Beiträge abführen müssen.

Leider lässt sich im Umkehrschluss nicht sagen, dass bei fehlender A1 Bescheinigung deutsches Recht gilt. Vielmehr müssen sie selbst klären, welche Vorschriften anwendbar sind. Die Minijobzentrale stellt dafür zwar eine Checkliste zur Verfügung und bemüht sich mithilfe eines Schaubilds einen Überblick zu verschaffen, doch unser Rat ist eindeutig dieser: wenden Sie sich zur Klärung der Versicherungspflicht an einen versierten Steuerberater.
 

Dürfen Rentner einen Minijob ausüben?

Ja. Für diese Gruppe der Beschäftigten gibt es im Prinzip keine besondere Regelung. Sie zahlen auch für Rentner Beiträge zur Rentenversicherung. Achten sie jedoch auf das Alter. Ist die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, orientieren sich die Hinzuverdienstgrenzen an der konkreten Versorgungsart ihres mitarbeitenden Senior. Bitte beachten Sie diese hinzu Verdienstgrenzen genau, denn wenn Sie einen Fehler machen, droht dem Senior der Wegfall seiner Rente. Zudem ist es ratsam, sich über diesen Punkt mit dem Rentner genau auszutauschen. Das wichtigste im Überblick:

  • Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 6300 €, wenn

    • Die Regelaltersgrenze erreicht ist,

    • volle Erwerbsminderung vorliegt,

    • Knappschaftsausgleichsleistungen beansprucht werden,

die Regelaltersgrenze orientiert sich am Geburtsjahr des Versicherten so liegt sie bei Rentnern aus dem Geburtsjahr 1957 bei 65 Jahren, wer 1958 geboren ist erreicht die Grenze erst mit 66 Jahren. Jahrgänge ab 1964 müssen 67 Jahre alt sein, um die volle Altersrente zu beanspruchen.

Solange ihr Rentner noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist der Verdienst in einem Mini Job auf 12 × 450 € gleich 5400 € festgelegt. Sobald der Mitarbeiter aber das entsprechende Lebensalter erreicht hat, müssen sie diesem Betrag keine Beachtung mehr schenken. Rentner dürfen dann so viel hinzu verdienen, wie sie wollen.
 

Kann ich einen Arbeitslosen im Minijob beschäftigen?

Grundsätzlich ist es möglich, arbeitslos gemeldete Personen auf 450 € Basis zu beschäftigen. Allerdings gilt folgendes:

  • Wer Arbeitslosengeld erhält oder als arbeitssuchend gemeldet ist und mehr als 450 € verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass eine kurzfristige Beschäftigung als Minijobber ausgeschlossen ist.

Es sind bestimmte Grenzen bezüglich des Einkommens eines Arbeitslosengeld Beziehers zu beachten. Wenn diese Grenze überstiegen wird, kürzt die Agentur für Arbeit die Bezüge. Sie sollten deshalb dafür sorgen, dass sich der Arbeitsloser Bewerber über die genauen Werte informiert und mit ihnen bespricht, wie die Beschäftigung am besten gestaltet werden kann.
 

Dürfen Asyl suchende, Flüchtlinge und geduldete auf 450 € Basis arbeiten?

Ja, mit Einschränkungen. Je nach Status der Person greifen Wartezeiten, bevor eine entsprechende Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt wird. Diese Erlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Die Ausländerbehörde arbeitet in diesem Punkt mit der Arbeitsagentur zusammen. Es ist ratsam, sich Hilfe zu holen: rufen sie den zuständigen Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde an und vereinbaren sie ein Beratungstermin im Jobcenter.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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