Was mit Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung passiert

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Mit der Gewerbeanmeldung endet Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als hauptberuflich Selbstständiger müssen Sie sich aktiv entscheiden: freiwillig gesetzlich versichert bleiben und Beiträge nach Ihrem Einkommen zahlen – oder in die private Krankenversicherung wechseln, deren Beiträge einkommensunabhängig sind. Ihre Krankenkasse müssen Sie in beiden Fällen selbst informieren. Gerade in der Gründungsphase wird das Thema häufig unterschätzt, mit spürbaren finanziellen Folgen.

Gesetzliche Krankenversicherung und Nachzahlungsrisiko

Die Beiträge für freiwillig versicherte Selbstständige liegen derzeit zwischen rund 278 Euro und gut 1.261 Euro im Monat (Mindest - und Höchstbeitrag). Genauen Aufschluss gibt unser Beitragsrechner.

Bleiben Sie freiwillig gesetzlich versichert, werden Ihre Beiträge zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Später erfolgt eine rückwirkende Anpassung an Ihr tatsächliches Einkommen (§ 240 Abs. 4a SGB V). Steigt Ihr Gewinn, fordert die Krankenkasse nicht nur höhere laufende Beiträge, sondern zusätzlich eine Beitragsnachzahlung für das vergangene Jahr. Nachforderungen von mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit und führen gerade in der Anfangsphase häufig zu Liquiditätsengpässen.

Wichtig: Kein Nachweis bedeutet Höchstbeitrag

Reichen Sie keinen Einkommensnachweis ein, setzt die Kasse automatisch den Höchstbeitrag an. Wer den Steuerbescheid drei Jahre lang nicht vorlegt, wird dauerhaft auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze eingestuft.

Prüfen Sie den Wechsel in die Private Krankenversicherung

Als hauptberuflich Selbstständiger unterliegen Sie nicht mehr der Versicherungspflicht und können sich bewusst für die private Krankenversicherung entscheiden. Die Beiträge richten sich hier nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Rückwirkende Beitragsnachforderungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht. Viele Anbieter gewähren zudem eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie in einem Jahr keine Rechnungen einreichen. Viele privat Versicherte schätzen darüber hinaus Leistungen wie die Chefarztbehandlung und kürzere Wartezeiten beim Facharzt. 

Die Beiträge fallen für Selbstständige trotz der Mehrleistungen oft günstiger als in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Mit regelmäßigen Anpassungen müssen Sie aber in beiden Systemen rechnen.

Tipp: Kostenloses Vergleichsangebot anfordern!

Ob sich ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Sie lohnt, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Beantworten Sie einfach ein paar kurze Fragen – auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot, das Sie direkt mit Ihrer aktuellen gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen können.

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Für Ihre Gruppe gibt es einen eigenen Weg

Beamte, Studierende und Auszubildende fallen unter andere Regeln als Selbstständige — deshalb läuft die Beratung getrennt.

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe — hier sind spezielle Restkostentarife nötig. Studierende müssen sich erst von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen, und diese Entscheidung gilt fürs ganze Studium. Auszubildende sind in aller Regel gesetzlich pflichtversichert; ein Wechsel ist meist nicht möglich.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht — wir leiten Sie an die passende Beratung weiter.

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