Gewerbe online anmelden: Darauf müssen Sie unbedingt achten 2026

Die neue, digitale Option ‚Gewerbe anmelden online‘ dürfte vielen Existenzgründern in die Karten spielen. Denn wer kann in der arbeitsintensiven Startphase schon genügend Zeit aufbringen, um Behördengänge persönlich vorzunehmen? Insofern ist es eine gute Nachricht, dass immer mehr Städte und Kommunen es ermöglichen, ein Gewerbe online anzumelden. Diese Entwicklung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und steht im Zusammenhang mit bundesweiten Digitalisierungsinitiativen, die darauf abzielen, Verwaltungsleistungen medienbruchfrei bereitzustellen. Unser Beitrag zeigt, was dabei zu beachten ist.
Unser Tipp: Lesen Sie diesen Artikel unbedingt vollständig, wenn Sie Ihr Gewerbe online anmelden möchten. So verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über Ablauf, Voraussetzungen und mögliche Besonderheiten und sind von Anfang an gut vorbereitet.
Überblick: Auf diese Fragen gibt der folgende Beitrag Antworten
Gewerbe anmelden online: Unterschiede zum Papierantrag?
Wer muss/kann ein Gewerbe online anmelden?
Warnung vor dubiosen Anbietern
Gewerbe anmelden online: Wo möglich?
Welche Dokumente für die Online-Gewerbeanmeldung?
Gibt es einen Unterschied zum "Kleingewerbe"
Kosten, um ein Gewerbe online anmelden zu können?
Gewerbe anmelden online: Grundsätzliches
Die Gewerbeanmeldung ist ein unerlässlicher formaler Schritt, um den Geschäftsbetrieb offiziell ausüben zu dürfen. Gründer müssen sich vor der Beschäftigung mit der hier vorgestellten Option fragen, ob sie gewerbepflichtig sind. Davon ist nicht auszugehen, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Ansonsten ist eine Tätigkeit gewerblicher Natur, wenn sie dauerhaft mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird (hiermit ist eine klare Abgrenzung zum Hobby gegeben).
Gerade in der Praxis ist die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit nicht immer eindeutig. Insbesondere in Bereichen wie IT-Dienstleistungen, Beratung, Online-Marketing, Content-Erstellung oder Schulungstätigkeiten kann eine genaue Prüfung erforderlich sein, da hier sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Ausprägungen möglich sind. Im Zweifel empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit dem zuständigen Finanzamt oder einer fachkundigen Stelle, da eine unterlassene Gewerbeanmeldung rechtliche und steuerliche Konsequenzen haben kann.
Anträge einreichen oder Gewerbe online anmelden: Unterschiede?
Bei der Online-Gewerbeanmeldung sind die gleichen Daten und ggf. Nachweise zu erbringen, sie werden nur auf digitalem Wege übermittelt. Wenn in der Stadt bzw. Kommune die Gewerbeanmeldung online angeboten wird, so müssen sich Gründer für diesen Service zunächst registrieren. Dabei werden Existenzgründer auf den meisten Portalen für die Online-Gewerbeanmeldung auf den Begriff ‚eMeldung‘ stoßen. Die Anmeldemodalitäten können sich unterscheiden, wobei eine Registrierung häufig notwendig ist.
Je nach technischer Ausgestaltung des jeweiligen Verwaltungsportals kann die Registrierung entweder über ein eigenes Nutzerkonto der Kommune, über ein zentrales Landesportal oder über angebundene Identifikationsdienste erfolgen. Ziel ist es, die Identität des Antragstellers zweifelsfrei festzustellen und eine rechtssichere Übermittlung der Daten zu gewährleisten.
Bei vielen Städten, die die Option ‚Gewerbe anmelden online‘ anbieten, kann auch die Funktion des neuen Personalausweises genutzt werden, um sich ‚digital auszuweisen‘. Hierbei kommt die sogenannte Online-Ausweisfunktion (eID) zum Einsatz, die in Verbindung mit einer PIN und einer entsprechenden Software oder App genutzt wird. Alternativ werden in einigen Portalen auch andere Identifikationsverfahren akzeptiert, etwa zertifikatsbasierte Verfahren oder bestehende Nutzerkonten aus anderen Verwaltungsdiensten.
Gut zu wissen!
Hier finden Sie Hilfestellungen, um das Formular zur Gewerbeanmeldung online ausfüllen zu können. Online wie offline sehen sich Gründer mit demselben Formular konfrontiert.
Egal, ob Existenzgründer ihr Gewerbe online anmelden oder einen Papierantrag persönlich einreichen: Die Formulare und der Umfang sind identisch. Sofern es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt oder bestimmte Nachweise für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind, können diese in der Regel als PDF-Datei hochgeladen werden. In vielen Kommunen ist es inzwischen möglich, die erforderlichen Unterlagen direkt digital beizufügen, ohne diese zusätzlich postalisch einreichen zu müssen.
Denn auch bei der Online-Gewerbeanmeldung gilt: Ein Antrag kann nur bearbeitet bzw. ein Gewerbeschein erteilt werden, wenn alle notwendigen Daten vollständig eingereicht werden. Zu den wichtigsten Unterschieden zählt, dass Gründer online Zeit sparen können. Auch die Bearbeitung von digitalen Anträgen kann schneller vollzogen werden, da die Daten unmittelbar elektronisch weiterverarbeitet und an andere zuständige Stellen übermittelt werden können. Gleichwohl hängt die tatsächliche Bearbeitungsdauer weiterhin von der jeweiligen Kommune und der Komplexität des Gewerbes ab.
Hier können Existenzgründer ihr Gewerbe online anmelden (Stand 2026)
- Nordrhein-Westfalen via Gewerbe-Service-Portal.NRW
Nordrhein-Westfalen zählt zu den Vorreitern bei der digitalen Gewerbeanmeldung. Über das zentrale Gewerbe-Service-Portal.NRW können Existenzgründer in vielen Kommunen ihre Gewerbeanmeldung vollständig online durchführen. Je nach Kommune ist eine Identifikation über Nutzerkonto oder Online-Ausweisfunktion möglich. Auch Folgeprozesse wie Ummeldungen oder Abmeldungen werden zunehmend digital integriert. - Berlin: eMeldung (hier ist alles komplett papierlos möglich)
Berlin gilt als bundesweiter Vorreiter bei der Online-Gewerbeanmeldung. Mit der sogenannten eMeldung ist der gesamte Prozess vollständig digital und papierlos möglich. Die Identifikation erfolgt online, Nachweise können digital hochgeladen werden und der Gewerbeschein wird elektronisch bereitgestellt. Damit setzt Berlin weiterhin digitale Maßstäbe für Gründer. - Hessen (via Formular des ‚einheitlichen Ansprechpartners‘)
In Hessen erfolgt die Online-Gewerbeanmeldung häufig über den sogenannten einheitlichen Ansprechpartner oder über kommunale Serviceportale. Der Digitalisierungsgrad variiert je nach Kommune, wobei viele Städte eine vollständige elektronische Antragstellung inklusive Upload der erforderlichen Unterlagen ermöglichen. - Dresden (via Bürgeraccount)
Die Stadt Dresden bietet Existenzgründern die Möglichkeit, ihr Gewerbe über einen persönlichen Bürgeraccount online anzumelden. Der Antrag kann digital ausgefüllt und übermittelt werden, wobei je nach Fall eine zusätzliche Identifikation oder das Nachreichen einzelner Unterlagen erforderlich sein kann. - Potsdam: eMeldung
Auch Potsdam setzt auf die eMeldung und ermöglicht Gründern eine weitgehend digitale Gewerbeanmeldung. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Portal, wobei der Umfang der papierlosen Abwicklung von der Art des Gewerbes und den erforderlichen Nachweisen abhängt. - Bayern:
In Bayern erfolgt die Online-Gewerbeanmeldung über das BayernPortal in Verbindung mit kommunalen Verwaltungsportalen. Zahlreiche Städte und Gemeinden bieten hier eine digitale Gewerbeanmeldung an. Je nach Kommune kann der gesamte Vorgang online abgeschlossen werden oder er beschränkt sich auf die elektronische Übermittlung der Formulare. - Baden-Württemberg:
Über Service-BW steht Existenzgründern in vielen Kommunen eine Online-Gewerbeanmeldung zur Verfügung. Die Identifikation kann häufig über die Online-Ausweisfunktion erfolgen. Auch hier unterscheiden sich die Abläufe je nach Gemeinde hinsichtlich Papierfreiheit und Bearbeitungsdauer. - Niedersachsen:
In Niedersachsen ermöglichen viele Kommunen die Online-Gewerbeanmeldung über eigene Serviceportale oder landesweite Plattformen. Gründer sollten prüfen, ob die Anmeldung vollständig digital durchgeführt werden kann oder ob ergänzende Schritte notwendig sind. - Hamburg:
Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet über ihr Serviceportal eine digitale Gewerbeanmeldung an. In vielen Fällen kann der Antrag vollständig online gestellt werden, wobei auch hier die konkrete Ausgestaltung vom Einzelfall abhängt. - Schleswig-Holstein:
Über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein ist die Online-Gewerbeanmeldung in immer mehr Kommunen möglich. Der Digitalisierungsgrad ist unterschiedlich, nimmt jedoch kontinuierlich zu. - Rheinland-Pfalz:
Auch in Rheinland-Pfalz setzen zahlreiche Kommunen auf digitale Verwaltungsportale zur Gewerbeanmeldung. Gründer können ihre Daten online übermitteln und erforderliche Nachweise digital einreichen. - Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern:
In diesen Bundesländern wird die Online-Gewerbeanmeldung zunehmend über zentrale Landesportale oder kommunale Serviceplattformen angeboten. Der Umfang der Digitalisierung variiert noch stark, sodass eine vorherige Prüfung der lokalen Möglichkeiten empfehlenswert ist.
Grundsätzlich gilt: Der Begriff „Gewerbe anmelden online“ ist nicht bundesweit einheitlich definiert. Während einige Kommunen eine vollständig digitale und rechtsverbindliche Anmeldung ohne Papier ermöglichen, beschränkt sich das Angebot andernorts auf das Online-Ausfüllen der Formulare mit anschließender Unterschrift oder ergänzender Prüfung durch das Gewerbeamt.
Wer muss das Gewerbe online anmelden?
Bei Einzelunternehmen ist der Gründer selbst dafür verantwortlich. Handelt es sich um eine Personengesellschaft (z.B. GbR), müssen alle Gesellschafter am Vorgang beteiligt sein bzw. auch genannt werden. Handelt es sich um juristische Personen, wie es bei einer AG oder GmbH der Fall ist, so übernimmt der Vorstand bzw. Geschäftsführer diese Aufgabe.
Gerade bei juristischen Personen ist zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung regelmäßig erst nach der Eintragung in das Handelsregister erfolgen kann. In diesen Fällen ist der zeitliche Ablauf zwischen notarieller Beurkundung, Registereintrag und Gewerbeanmeldung entsprechend zu berücksichtigen. Unter Umständen ist eine Vollmacht oder Zustimmungserklärung zu erwirken, damit ein Gesellschafter oder Bevollmächtigter stellvertretend handeln kann.
Warnhinweis: Vorsicht vor unseriösen Drittanbietern bei der Online-Gewerbeanmeldung
Bei der Recherche zur Online-Gewerbeanmeldung stoßen Existenzgründer im Internet immer wieder auf Webseiten privater Anbieter, die den Eindruck erwecken, es handele sich um ein offizielles Gewerbeamt oder ein behördliches Online-Portal. Tatsächlich sind diese Angebote jedoch keine staatlichen Stellen, sondern kostenpflichtige Dienstleister.
Diese Drittanbieter verlangen häufig deutlich überhöhte Gebühren für Leistungen, die bei der offiziellen Gewerbeanmeldung lediglich die reguläre Verwaltungsgebühr kosten würden. In vielen Fällen beschränkt sich der angebotene „Service“ darauf, das Anmeldeformular auszufüllen und an das zuständige Gewerbeamt weiterzuleiten – ein Vorgang, den Gründer selbst kostenfrei bzw. gegen die übliche Amtsgebühr durchführen können.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Webseiten:
- stark werblich auftreten und eine schnelle „sofortige Gewerbeanmeldung“ versprechen,
- Begriffe wie „Zentrales Gewerberegister“ oder „Amtliche Anmeldung“ verwenden,
- Gebühren erst im Kleingedruckten oder sehr spät im Bestellprozess ausweisen,
- eine Zahlung verlangen, bevor klar ersichtlich ist, welche Leistung tatsächlich erbracht wird.
Ein rechtlich wirksamer Gewerbeschein wird ausschließlich durch das zuständige Gewerbeamt der jeweiligen Kommune ausgestellt. Private Anbieter können diesen nicht ersetzen und besitzen keinerlei hoheitliche Befugnisse. Existenzgründer sollten die Online-Gewerbeanmeldung ausschließlich über offizielle kommunale oder landeseigene Verwaltungsportale durchführen. Im Zweifel lohnt ein kurzer Abgleich mit der Website der Stadt oder Gemeinde, um sicherzustellen, dass es sich um ein seriöses und offizielles Angebot handelt.
Gewerbe anmelden online: Welche Dokumente sind nötig?
Wie bei der traditionellen Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis notwendig. Bei der Online-Anmeldung kann der erweiterte digitale Funktionsumfang des neuen Personalausweises teils genutzt werden. Kaufleute und Personengesellschaften müssen einen Handelsregisterauszug einreichen. Je nach Anzahl der Gesellschafter bzw. Konstellation kommt das Beiblatt ‚Vertretungsberechtigte‘ in Betracht.
Sofern es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk bzw. ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, sind relevante Qualifikationen, Abschlüsse und Fachkenntnisse nachzuweisen. Je nach Art des Gewerbes und je nach Branche müssen auch bei der Online-Gewerbeanmeldung weitere Nachweise eingereicht werden. Zu denken ist etwa an branchenspezifische Erlaubnisse, persönliche Zuverlässigkeitsnachweise oder besondere Qualifikationsnachweise.
Auch online werden Existenzgründer im Falle eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ihre fachliche und persönliche Eignung nachweisen müssen. Teilweise erfolgt die Anforderung einzelner Nachweise automatisiert im Hintergrund, sodass diese nicht mehr manuell hochgeladen werden müssen, sondern direkt von den zuständigen Stellen abgefragt werden.
Darauf sollten Sie achten, bevor das Meldeformular abgesendet wird
Zwar wollen Existenzgründer mit der Option ‚Gewerbe anmelden online‘ Zeit sparen. Das sollte aber nicht heißen, alles unmotiviert nebenbei zu erledigen. Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um die gewerbliche Tätigkeit offiziell ausführen zu dürfen. Daher ist das Formular zur Gewerbeanmeldung samt Angaben zum Betrieb sowie Leistungsspektrum sehr gewissenhaft auszufüllen. Gerade das Leistungsspektrum sollte verständlich und vollständig skizziert werden, zumal spätere Änderungen anzeigepflichtig sind.
In der Praxis zeigt sich, dass ungenaue oder zu allgemein formulierte Leistungsbeschreibungen zu Rückfragen durch das Gewerbeamt oder zu Problemen bei späteren Genehmigungen führen können. Auch für steuerliche Einstufungen, die Einordnung durch Kammern oder die Berufsgenossenschaft spielt die präzise Beschreibung der Tätigkeit eine wesentliche Rolle.
Wer als Gründer wirklich Zeit sparen und die Dinge zielfokussiert vorantreiben möchte, sollte vor dem finalen Absenden des Antrags nochmals alles durchgehen. Ohnehin ist in den Portalen mit zahlreichen Hilfestellungen zu rechnen, sodass auch ohne persönlichen Termin eine gewisse Kontrollinstanz vorhanden ist. Teilweise werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, die auf fehlende oder widersprüchliche Angaben hinweisen.
Was passiert nach der Online-Gewerbeanmeldung?
Gründer haben die Möglichkeit, sich einen Beleg für den Anmeldevorgang ausdrucken zu lassen. In vielen Kommunen wird dieser Nachweis zusätzlich als PDF zum Download bereitgestellt oder elektronisch an das hinterlegte Nutzerkonto gesendet.
Bei einigen erlaubnispflichtigen Gewerben bzw. je nach Art der Registrierung kann es sein, dass ein Formular auszudrucken und unterschrieben an das zuständige Gewerbeamt zu schicken ist. Davon werden Gründer im Anmeldevorgang aber explizit in Kenntnis gesetzt. Ob eine zusätzliche Unterschrift erforderlich ist, hängt maßgeblich vom verwendeten Identifikationsverfahren ab.
Zu beachten ist, dass sich mit der Gewerbeanmeldung weitere Pflichten ergeben können, die Gründer zu erfüllen haben. Im Handwerk ist vor allem an die Eintragung in die Handwerksrolle zu denken, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Gewerbe handelt. Auch hier unterscheiden sich die Abläufe je nach Bundesland und Kammer, wobei digitale Verfahren zunehmend eingesetzt werden.
Auch durch die Online-Gewerbeanmeldung werden einige Prozesse automatisch in Gang gesetzt, sodass Gründer Post von der zuständigen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer erhalten sollten. Zudem wird das Finanzamt informiert. Den steuerlichen Erfassungsbogen müssen Existenzgründer an das Finanzamt übermitteln, wobei im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung von lästigen Behördengängen für die anstehende Buchhaltung die Möglichkeiten des ELSTER-Portals zu prüfen sind. Die elektronische Übermittlung ist hierbei inzwischen Standard, Fristen sind zwingend einzuhalten.
Wieviel kostet die Online-Gewerbeanmeldung?
Die Gebühren für die Online-Gewerbeanmeldung sind in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, da sie von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden. Grundsätzlich bewegen sich die Kosten auch bei einer Online-Anmeldung in einem ähnlichen Rahmen wie bei der persönlichen Anmeldung vor Ort. In der Praxis liegen die Gebühren in den meisten Städten und Gemeinden weiterhin zwischen 15 und 60 Euro, vereinzelt können sie geringfügig darüber oder darunter liegen.
Entscheidend ist: Die Online-Gewerbeanmeldung ist in der Regel nicht günstiger als der Papierantrag, sondern kostenmäßig gleichgestellt. Die Kommune erhebt dieselbe Verwaltungsgebühr, unabhängig davon, ob der Antrag persönlich, schriftlich oder digital eingereicht wird. Ziel der Online-Anmeldung ist somit nicht primär eine Kostenersparnis, sondern vor allem eine Zeit- und Organisationsersparnis für Gründer.
Zusätzliche Kosten können im Einzelfall entstehen, etwa wenn im Rahmen der Anmeldung Registerauskünfte, Zuverlässigkeitsprüfungen oder besondere Genehmigungen erforderlich sind. Diese Gebühren fallen jedoch nicht wegen der Online-Anmeldung selbst, sondern aufgrund der Art des Gewerbes an und wären auch bei einer persönlichen Anmeldung zu zahlen.
Häufiger Irrtum: Gibt es einen Unterschied zwischen „Kleingewerbe anmelden“ und einer normalen Gewerbeanmeldung?
Grundsätzlich nein: Es gibt keinen eigenen Anmeldeprozess für ein sogenanntes Kleingewerbe. Existenzgründer melden immer ein Gewerbe an – unabhängig davon, ob sie später als Kleingewerbetreibende auftreten oder nicht. Der Ablauf, das Formular und der ausgestellte Gewerbeschein sind identisch.
Der Begriff „Kleingewerbe“ wird im Alltag häufig verwendet, ist jedoch kein eigenständiger rechtlicher Anmeldetatbestand. Er beschreibt vielmehr eine vereinfachte Form der gewerblichen Tätigkeit, die sich vor allem aus handels- und steuerrechtlichen Konsequenzen ergibt. Maßgeblich ist dabei unter anderem, dass kein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist und keine Eintragung ins Handelsregister erfolgen muss.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Kleinunternehmerregelung: Diese betrifft ausschließlich das Umsatzsteuerrecht und hat nichts mit der Gewerbeanmeldung selbst zu tun. Ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, entscheidet sich erst im steuerlichen Erfassungsbogen gegenüber dem Finanzamt und nicht beim Gewerbeamt. Auch hier gilt: Die Gewerbeanmeldung bleibt davon unberührt.
Vorteile der Online-Gewerbeanmeldung
Ein wesentlicher Vorteil der Online-Gewerbeanmeldung liegt in der deutlichen Zeitersparnis. Gründer müssen keinen persönlichen Termin beim Gewerbeamt vereinbaren und sind nicht an feste Öffnungszeiten gebunden. Die Anmeldung kann flexibel von zu Hause oder vom Büro aus erfolgen, was insbesondere in der intensiven Gründungsphase eine spürbare Entlastung darstellt.
Zudem ermöglicht die Online-Anmeldung eine schnellere Datenverarbeitung. Die eingegebenen Informationen werden digital an das zuständige Gewerbeamt übermittelt und können von dort aus unmittelbar an weitere Stellen wie Finanzamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer weitergeleitet werden. Dadurch verkürzen sich häufig die nachgelagerten Verwaltungsprozesse.
Ein weiterer Vorteil ist die transparente Schritt-für-Schritt-Führung durch die Anmeldeportale. Viele Online-Formulare enthalten Hilfetexte, Plausibilitätsprüfungen und Hinweise zu erforderlichen Angaben oder Unterlagen. Dies kann insbesondere unerfahrenen Gründern helfen, typische Fehler zu vermeiden.
Nicht zuletzt stellt die Online-Gewerbeanmeldung einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung dar. Folgeprozesse wie Gewerbeummeldungen oder -abmeldungen lassen sich in vielen Kommunen später ebenfalls digital erledigen, was langfristig den Verwaltungsaufwand reduziert.
Nachteile der Online-Gewerbeanmeldung
Trotz aller Vorteile ist die Online-Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend und einheitlich verfügbar. Der Funktionsumfang unterscheidet sich teils erheblich von Kommune zu Kommune. Während einige Städte eine vollständig digitale und papierlose Anmeldung ermöglichen, sind in anderen Fällen zusätzliche Ausdrucke, Unterschriften oder Nachreichungen erforderlich.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass komplexe oder erlaubnispflichtige Gewerbe online nicht immer vollständig abgewickelt werden können. Bei besonderen Genehmigungen, Nachweisen zur persönlichen Zuverlässigkeit oder branchenspezifischen Voraussetzungen kann weiterhin ein erhöhter Prüfaufwand entstehen, der den Prozess verlängert.
Zudem entfällt bei der Online-Anmeldung der direkte persönliche Kontakt zum Sachbearbeiter. Individuelle Rückfragen oder spontane Klärungen sind dadurch schwieriger, was insbesondere bei unklaren Leistungsbeschreibungen oder Grenzfällen zu Verzögerungen führen kann.
Nicht zuletzt besteht eine gewisse Gefahr durch unseriöse Drittanbieter, die im Internet kostenpflichtige Dienste zur angeblichen Gewerbeanmeldung anbieten. Gründer sollten daher unbedingt darauf achten, ausschließlich offizielle kommunale oder staatliche Portale zu nutzen.
Checkliste: Das benötigen Sie für die Online-Gewerbeanmeldung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass Bei vielen Portalen optional mit Online-Ausweisfunktion (eID), inkl. PIN und geeigneter App/Software.
- Zugang zum jeweiligen Verwaltungs- oder Serviceportal Je nach Kommune über ein Nutzerkonto, Landesportal oder kommunales Online-Formular.
- Persönliche Daten des Gewerbetreibenden
Name, Vorname
Geburtsdatum und -ort
aktuelle Meldeadresse
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) - Angaben zum Gewerbebetrieb
Name des Gewerbes
Betriebsanschrift (ggf. abweichend vom Wohnsitz)
Startdatum der gewerblichen Tätigkeit
präzise Beschreibung des Leistungsspektrums - Angaben zur Rechtsform
z. B. Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG
bei Personengesellschaften: Daten aller Gesellschafter
bei juristischen Personen: Daten der vertretungsberechtigten Personen - Handelsregisterauszug, falls eintragspflichtig
z. B. bei GmbH, UG oder eingetragenem Kaufmann - Vollmacht oder Zustimmungserklärung,
wenn die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt - Branchenspezifische Nachweise, sofern erforderlich
Erlaubnisse oder Genehmigungen
Qualifikations- oder Ausbildungsnachweise
Nachweise für zulassungspflichtige Handwerke - Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit, wenn gesetzlich vorgesehen
z. B. Führungszeugnis oder Registerauskünfte (teils automatisiert abgefragt) - Zahlungsmittel für die Verwaltungsgebühr
z. B. Online-Bezahlsystem, Überweisung oder andere kommunal angebotene Zahlungsarten - Zeit für eine sorgfältige Prüfung aller Angaben vor dem Absenden
Fehler oder unklare Angaben können zu Rückfragen und Verzögerungen führen.
Ausblick: Werden Behördengänge in Zukunft digitaler?
In Zukunft ist immer öfter damit zu rechnen, dass persönliche Behördengänge seltener werden und es immer mehr Online-Services gibt. Allerdings kann das noch einige Jahre dauern. Trotz rasant voranschreitender Digitalisierung werden Anträge und Behördengänge für viele Gründer weiter zur Realität gehören.
In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise angedacht, in Zukunft auch notwendige Eintragungen in die Handwerksrolle oder gewerberechtliche Verfahren mit in das Portal zur Online-Gewerbeanmeldung zu integrieren. Bundesweit wird daran gearbeitet, Verwaltungsleistungen stärker zu vernetzen und Mehrfachabfragen identischer Daten zu vermeiden. Gründer sind immer gut beraten, sich frühzeitig über die Möglichkeiten vor Ort zu informieren. Eine kurze Internetrecherche dürfte hierzu in den meisten Fällen ausreichen. Zunächst bleibt abzuwarten, wann die Option ‚Gewerbe anmelden online‘ für Existenzgründer in ganz Deutschland flächendeckend eine Option sein wird.
Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025
Wichtig: Was ändert sich bei der Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung sind Sie nicht mehr automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Beiträge werden künftig einkommensabhängig berechnet und können deutlich höher ausfallen als erwartet. Zusätzlich sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsnachzahlungen möglich, die viele Gründer erst mit dem ersten Bescheid überraschen.
Ein Vergleich hilft, Kosten und Risiken frühzeitig realistisch einzuschätzen.
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