Als Rentner ein Gewerbe anmelden? Wichtiges zur Selbstständigkeit im Ruhestand

Mit 65 oder bald 67 Jahren ist beruflich noch lange nicht Schluss, Rente und Gewerbe schließen sich nicht aus! Wer fit ist und seine Rente aufbessern möchte, kann ein Gewerbe anmelden. Das ist rein formal immer notwendig, wenn eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Welche formalen Rahmenbedingungen für Hinzuverdienstgrenzen greifen und was mit der Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung als Rentner passiert, beleuchtet dieser Ratgeber.
 

Warum als Rentner Gewerbe anmelden?

Ruhestand muss nicht gleichbedeutend mit der endgültigen Abkehr von der Arbeitswelt sein. Nicht selten wollen sich Rentner nochmal selbst verwirklichen und eine lang gehegte Geschäftsidee umsetzen. Die Expertise vieler Fachkräfte ist gefragt, die Chancen am Markt sind hoch. Und finanzielle Motiven spielen sicher auch eine Rolle.

Mit der regelmäßigen Rentenzahlung steht die Gewerbeanmeldung als Rentner auf einer finanziell soliden Basis, nicht selten nicht erhebliche Rücklagen angespart worden. Freie Zeiteinteilung und die Aussicht, die Rente durch eine Gewerbeanmeldung aufbessern zu können, sind für viele entscheidende Motive für den späten Schritt in die Selbstständigkeit.


 

Alles Wichtige zur Gewerbeanmeldung als Rentner auf einen Blick:

  • Kein Einzelfall: Daten zeigen, dass fast jeder 4. erwerbstätige Rentner selbstständig ist.
  • Was geschieht mit der Rente, wenn ich ein Gewerbe anmelde?
  • Sie wird ungekürzt weiter gezahlt, Hinzuverdienstgrenzen greifen für die Erwerbsminderungsrente und Witwenrente.
  • Gewerbe anmelden oder Freiberufler als Rentner? Das hängt von der Art der Tätigkeit ab. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich, oft weist Lebenserfahrung den richtigen Weg.
  • Wer als Rentner hauptberuflich selbstständig ist, kann im Regelfall nicht in der Krankenversicherung der Rentner bleiben. Die PKV lässt sich einfach fortführen.
  • Auf die zusätzlichen Einnahmen müssen Steuern gezahlt werden.
     

Kann ich als Rentner ein Gewerbe anmelden/mich selbstständig machen?

Ja, die Gewerbefreiheit gilt natürlich auch für Rentner in vollem Umfang. Zu beachten sind genau dieselben Voraussetzungen bei der Gewerbeanmeldung, die für alle anderen Gründer auch gelten. In den letzten Jahren wurden die Rahmenbedingungen so geändert, dass sich das Hinzuverdienen als Rentner auch lohnt, dazu gleich mehr Details (Stichwort Hinzuverdienstgrenzen).
 

Art/ Umfang der gewerblichen Tätigkeit festlegen

Das sollte der erste wichtige Schritt sein, um den Weg in die Selbstständigkeit als gewerbetreibender Rentner planen zu können. Je nach Zeiteinteilung und Fitness ist es möglich, ein Kleingewerbe als Rentner anzumelden oder sich hauptberuflich selbstständig zu machen.

Grundsätzlich ist es auch möglich, als Freelancer für Firmen Aufträge auszuführen. Kein Gewerbe anmelden müssen Rentner nur dann nicht, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes handelt. Im Einzelfall trägt das Finanzamt die Entscheidung, ein Studienabschluss ist formal eine gute Argumentationsbasis für eine gewisse Schöpfungshöhe der eigenen Tätigkeit.
 

Hauptberufliches vs. nebenberufliches Gewerbe als Rentner

Von einer hauptberuflichen Tätigkeit als Rentner ist auszugehen, wenn mehr als 20 Wochenstunden aufgewendet werden und der Verdienst aus dieser Tätigkeit mehr als 50 % der Gesamteinkünfte ausmacht.

Wird regelmäßig weniger als 20 Wochenstunden selbstständig gearbeitet und ist das Einkommen eher ein Nebeneinkommen, ist von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auszugehen. Aber auch ein Nebengewerbe ist anmeldepflichtig, die Höhe der Umsätze spielt für das Gewerberecht keine Rolle. Ausnahme: der jährliche Freibetrag für die Gewerbesteuer, der ab 24.500 Euro greift.
 

Wird das Gewerbe auf die Rente angerechnet?

Nein, seit dem Jahr 2023 besteht die Möglichkeit, unbegrenzt zur Regelaltersrente hinzuverdienen zu können. Die Rente wird immer voll ausgezahlt, selbst bei hohen Gewinnen aus der gewerblichen Tätigkeit als Rentner. Noch bis 2022 galt eine Hinzuverdienstgrenze von 46.000 Euro, darüber wurde die Rente gekürzt. Damit ist nun nicht mehr zu rechnen!


Selbstständig machen als Witwe / mit Erwerbsminderungsrente

Wichtig! Bei Erwerbsminderungsrenten und Witwenrenten gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen.


Übersicht: Wie viel dürfen Rentner hinzuverdienen?

  • Altersrente (Regelbezüge): Keine Grenze, keine Anrechnung.
  • Erwerbsminderungsrente: Bei voller Erwerbsminderungsrente ca. 20.000 Euro Hinzuverdienst möglich, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente knapp 40.000 Euro (Stand 2025). Diese Grenzen werden jährlich nach oben angepasst. Die selbstständige Tätigkeit darf nicht nur innerhalb des ärztlich festgestellten Leistungsvermögens bewegen.
  • Waisenrente: unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeiten.
  • Witwenrente: Hinzuverdienstgrenze von ca. 1.050 Euro monatlich (Stand 2024). Darüber werden Verdienste angerechnet und nur noch eine Teilrente ausgezahlt.


Gewerbe als Rentner anmelden: Welche Steuern zahlen?

Die Gewinne sind entsprechend der persönlichen Einkommensverhältnisse zu besteuern. Sofern eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gegründet wird, ist neben der Steuererklärung auch eine Körperschaftserklärung einzureichen. In jedem Fall ist die gewerbliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Fragebogen steuerlich zu erfassen, was mit ELSTER schnell auf digitalem Weg zu erledigen ist.

Oberhalb des Freibetrages von derzeit 24.500 Euro pro Kalenderjahr muss Gewerbesteuer abgeführt werden. Sofern nicht auf die Kleinunternehmerregelung gesetzt wird, muss auf Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen und diese regelmäßig an das Finanzamt bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeführt werden. Zu beachten ist, dass die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung 2025 deutlich angehoben worden sind.

Kleinunternehmerregelung 2025 Änderung


Was passiert mit der Krankenversicherung?

Wer als Rentner einen Minijob ausübt und in diesem Maß angestellt ist, kann in der Regel wie gewohnt krankenversichert bleiben. Bei der Selbstständigkeit als Rentner sieht das anders aus: bei einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit werden weitere Einkünfte hinzugezogen, die Krankenversicherung kann teurer werden.

Handelt es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit, ist der Verbleib als Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) nicht möglich, die dortige Pflichtversicherung entfällt. Selbstständige Rentner können sich dann freiwillig mit entsprechenden Kosten krankenversichern und nach Aufgabe der Tätigkeit in den alten Status zurückkehren.

Wer privat krankenversichert ist, für den ändert sich als Rentner nach der Gewerbeanmeldung nichts. Das liegt daran, dass die Einkünfte für die Höhe der Beiträge keine Rolle spielen. Ein Systemwechsel ist im höheren Alter im Regelfall nicht mehr möglich, sodass Lösungen mit der bis dato genutzten Versicherungsform umzusetzen sind. Insgesamt genießen privat krankenversicherte Rentner mehr Flexibilität.

 

Welche Versicherungen nach Gewerbeanmeldung für Rentner?

Über die anfallenden Steuern nach der Gewerbeanmeldung als Rentner haben wir schon berichtet. In die Rentenversicherung muss nach Überschreiten der Regelaltersgrenze nichts mehr eingezahlt werden. Ebenso wie die Pflicht zur Krankenversicherung greift auch eine solche für die Pflegeversicherung. Auch die Unfallversicherung sollte über die zuständige Berufsgenossenschaft sichergestellt sein, gerade auch für Angestellte im Falle einer Unternehmensgründung.

 

Zusammenfassung: Als Rentner Gewerbe anmelden?

Wer sich fit fühlt und schon einen fertigen Businessplan in der Tasche hat, kann sich mit allen Freiheiten und unter den geltenden Voraussetzungen der Gewerbeordnung selbstständig machen. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Schritt besonders in der gesetzlichen Krankenversicherung Auswirkungen haben kann, ein Systemwechsel ist keine Lösung mehr.

Auch wenn Selbstverwirklichung und Freude im Vordergrund stehen, sollte die Gewerbeanmeldung als Rentner natürlich kein Verlustgeschäft sein. Es gilt, als Rentner Geschäftssinn zu beweisen und die gesammelte Lebenserfahrung buchstäblich gewinnbringend zu nutzen.

Daher ist es wichtig, mit einem durchdachten Businessplan das Vorhaben auf eine solide Basis zu stellen. Es macht wirtschaftlich keinen Sinn, die Rente als sicheres Einkommen dauerhaft zu verpulvern und angespartes Geld für den eigenen Lebensabend zu riskieren. Die Gewerbeanmeldung sollte kein Selbstzweck sein und im Idealfall zur Verbesserung der Einkommenssituation führen.

 

Abschließende Checkliste: Gewerbe anmelden als Rentner

  • Es herrscht Gewerbefreiheit, das Alter setzt keine formalen Limits.
  • Hobby vs. Gewerbe: die Tätigkeit ist anmeldepflichtig, sobald sie mit dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.
  • Für die Regelaltersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen, wohl aber für Witwenrente und Erwerbsminderungsrente.
  • Die hauptberufliche Selbstständigkeit als Rentner hat Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die private kann ohne Mehrkosten weitergeführt werden.
  • Auch Rentner sollten als Gründer nicht auf professionelle Beratung verzichten, auch wenn ihr Erfahrungsschatz anderen oft einen Schritt voraus ist.
  • Je nach Vorhaben sollten Rentner Fördermöglichkeiten prüfen und aus Gründen der Risikominimierung nicht ihr Erspartes riskieren. Im Falle der Unternehmensgründung als Rentner kommt der Rechtsform samt Haftungsbeschränkung eine wichtige Rolle zu.

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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