Die steuerliche Behandlung von Werbegeschenken: Neue Perspektiven für selbstständige Unternehmer

Werbegeschenke sind längst mehr als bloße Kugelschreiber mit Firmenlogo: Sie sind das Aushängeschild Ihrer Marke, ein Zeichen der Wertschätzung und ein Türöffner für neue Geschäftskontakte. Gerade für Selbstständige bietet sich mit originellen Präsenten die Chance, Kunden- und Mitarbeiterbeziehungen zu vertiefen und sich zugleich von der Konkurrenz abzuheben. Doch so wirkungsvoll Geschenke in der Außendarstellung auch sind – steuerlich bergen sie einige Stolperfallen, die unerfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern schnell Probleme bereiten können. In diesem Artikel beleuchten wir die Feinheiten der steuerlichen Behandlung von Werbegeschenken und zeigen Ihnen, wie Sie knifflige Vorgaben geschickt nutzen können, um Ihre Präsente steuerlich optimal zu planen.
Werbegeschenke im Fokus: Neue Chancen für Selbstständige
Werbegeschenke sind ein seit Jahrzehnten bewährtes Marketinginstrument. Dennoch haben sich die Zeiten geändert: Traditionelle Werbegeschenke wie bedruckte Kugelschreiber oder Feuerzeuge sind vielerorts ausgereizt, weil sie kaum noch Aufmerksamkeit erregen. Darüber hinaus stehen moderne Selbstständige vor der Herausforderung, dass ihre Zielgruppen immer anspruchsvoller werden.
Gerade Selbstständige können sich mit ausgefallenen Ideen hervorheben, sei es durch nachhaltige Materialien, digitale Gutscheine oder humorvolle Erlebnispräsente. Mit solch neu gedachten Werbegeschenken können Sie die Bekanntheit steigern und Firmenwerte eindrucksvoll vermitteln.
Allerdings haben sich auch die steuerlichen Anforderungen im Lauf der Zeit weiterentwickelt. Wer hier nicht aufpasst, tappt schnell in bürokratische Fallstricke. Deshalb lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen: Ermitteln Sie vorab, welche Produkte Sie in welcher Preiskategorie vergeben wollen und welche Personengruppen davon profitieren sollen. So beugen Sie teuren Überraschungen durch das Finanzamt vor.
Der steuerliche Blickwinkel: bedruckte Werbegeschenke für Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sobald Sie bedruckte Werbegeschenke (beispielsweise von Brandible) für Mitarbeiter oder Geschäftspartner anschaffen, schauen die Finanzbehörden genau hin. Generell lässt sich zwischen folgenden Gruppen unterscheiden:
Streuartikel bis 10 Euro: Kleine Präsente, die pro Stück maximal 10 Euro kosten, gelten in der Regel als typische Give-aways und sind gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG für beide Seiten, dem Schenkenden und Beschenkten, steuerfrei. Zudem erfordern Give-aways keine gesonderte Dokumentationspflicht gegenüber dem Finanzamt.
Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner bis 50 Euro: Wenn der Produktwert eines Werbeartikels den Betrag von 10 Euro übersteigt, jedoch unterhalb von 50 Euro pro Jahr und Empfänger bleibt, dürfen diese Ausgaben in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings führt dies dazu, dass die empfangende Person den erhaltenen Sachwert versteuern muss. Um eine ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen, sind Sie als Schenkender dazu verpflichtet, eine genaue Aufzeichnung über Zeitpunkt, Empfänger und Wert der Zuwendung zu führen.
Freibetrag für Mitarbeitergeschenke bis zu 60 Euro jährlich: Bei den eigenen Beschäftigten eines Unternehmens liegt der jährliche Höchstbetrag für steuerfreie Geschenke noch etwas höher: Denn statt 50 Euro dürfen hier bis zu 60 Euro pro Person und Jahr ohne zusätzliche Steuerbelastung gewährt werden, sofern die übrigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Werbegeschenke, die teurer sind als 50 bzw. 60 Euro: Sobald der gesamte Wert einer Zuwendung über der genannten Grenze liegt, entfällt der steuermindernde Betriebsausgabenabzug für die komplette Ausgabe. In steuerlicher Hinsicht betrachtet das Finanzamt diesen Betrag dann als Entnahme aus dem Betriebsvermögen, was bedeutet, dass Sie zuvor auf die entsprechende Summe Steuern zahlen müssen.
Ein entscheidender Punkt ist dabei stets, wer die Steuer trägt. Bleibt man mit dem Geschenk unter bestimmten Wertgrenzen, fällt häufig keine Abgabe beim Empfänger an. Übersteigt das Präsent jedoch bestimmte Schwellen, muss es grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung auftauchen oder per Pauschalsteuer abgegolten werden.
Wichtige Steueraspekte: Von Streuartikeln bis hin zur Pauschalbesteuerung
Streuartikel und Dokumentationsfreiheit
Für viele Selbstständige besonders praktisch sind jene Werbegeschenke, die maximal 10 Euro pro Stück kosten. Sie gelten als typische Streuartikel und sind frei von umfangreicher Dokumentationspflicht. Ihr niedriger Wert verdeutlicht die reine Werbefunktion, daher lassen sich die Kosten normalerweise als Betriebsausgaben absetzen, ohne dass für den Empfänger eine Steuerlast entsteht.
Betriebsausgabenabzug und Wertgrenzen
Liegt der Wert über dem Streuartikel-Niveau, greifen unterschiedliche Grenzbeträge:
- Bis zu 50 Euro pro Kopf und Jahr für Geschäftspartner und Kunden
- Bis zu 60 Euro bei einigen Mitarbeitergeschenken (z. B. zu bestimmten Anlässen)
Innerhalb dieser Grenzen können die Ausgaben abziehbar bleiben, allerdings müssen Sie den jeweiligen Empfänger mitsamt Zeitpunkt des Geschenks festhalten. Kompliziert wird es, wenn der Gesamtbetrag (inklusive übernommener Steuern) die festgelegte Grenze reißt: In diesem Fall droht der vollständige Abzugsverlust – oder ein geldwerter Vorteil beim Empfänger.
Pauschalsteuer nach § 37b EStG
Damit Ihre Kontakte nicht persönlich Steuern auf Geschenke entrichten müssen, können Sie als Schenker die Steuer pauschal übernehmen. Diese beträgt 30 Prozent zuzüglich eventueller Zuschläge und ist für jeden einzelnen Empfänger anwendbar, solange der Wert einer Zuwendung jährlich insgesamt 10.000 Euro nicht übersteigt. Wer also große Marketingaktionen plant oder seinen wichtigsten Geschäftspartnern hochpreisige Präsente zukommen lassen möchte, kann auf diese Pauschalbesteuerung zurückgreifen und so für klare Verhältnisse sorgen.
Freibeträge bei Werbegeschenken für Mitarbeiter und die Monatspauschale
Für die eigenen Angestellten gelten oft höhere oder zusätzliche Freibeträge. Neben der Grundgrenze von bis zu 60 Euro für bestimmte Anlässe, können Sie Ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge von aktuell bis zu 50 Euro zukommen lassen, ohne dass Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. In diesem Rahmen sind allerdings Gutscheine oder geldwerte Extras erlaubt – reines Bargeld wäre dagegen steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Gerade in kleinen Unternehmen können solche Zuwendungen die Motivation steigern, denn sie zeigen Wertschätzung gegenüber dem Team. Doch Vorsicht: Jede Überschreitung, sei sie noch so klein, macht das komplette Geschenk lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine präzise Buchführung zu Anlass, Wert und Zeitpunkt ist daher Pflicht.
Netto oder brutto? – Vorsteuerabzug und Angebotsgestaltung bei Werbeartikeln
Bei der Frage, ob ein Geschenk seine Grenze in Netto- oder Bruttobeträgen erreicht, ist entscheidend, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Können Sie die Vorsteuer geltend machen, zählen meist die Nettobeträge. Wenn nicht, bleibt es bei den Werten inklusive Umsatzsteuer.
Beachten Sie außerdem, dass sich die Freigrenze grundsätzlich auf den reinen Produktpreis bezieht. Lassen Sie zusätzliche Services (z. B. besondere Verpackungen oder personalisierte Gravuren) gesondert ausweisen, damit der eigentliche Warenwert nicht künstlich angehoben wird. Nur so vermeiden Sie unnötiges Überschreiten von Wertgrenzen.
Strategische Tipps: So holen Sie das Maximum aus Ihren Werbegeschenken heraus
Grenzwerte individuell festlegen
Setzen Sie intern eine Obergrenze für Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner, zum Beispiel 45 oder 48 Euro pro Kopf und Jahr. Dadurch schaffen Sie Puffer, falls Verpackungs- oder Versandkosten hinzukommen.
Streuartikel effektiv nutzen
Streuartikel bis 10 Euro eignen sich hervorragend, um viele Kontakte unkompliziert zu beschenken, etwa auf Messen oder Netzwerkveranstaltungen. Der Verwaltungsaufwand bleibt minimal und Sie riskieren keine Nachversteuerung beim Empfänger.
Gezielte Pauschalbesteuerung
Bei hochwertigen Präsenten ab 50 Euro lohnt sich möglicherweise die Übernahme der Pauschalsteuer. So entlasten Sie den Empfänger und vermeiden endlose Nachweispflichten. Kalkulieren Sie aber genau, ob die Pauschalsteuer die Gesamtaktion verteuert.
Extra-Boni für Mitarbeiter
Nutzen Sie die monatlichen 50-Euro-Sachbezüge oder Geschenkgrenzen zu besonderen Anlässen. Damit stärken Sie das Betriebsklima und bleiben innerhalb klar definierter Regeln.
Rechtzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater
Jeder Fall kann individuelle Besonderheiten haben. Ein kurzer Austausch mit Ihrer steuerlichen Beratung hilft, um Fehlschläge zu vermeiden. Das gilt vor allem, wenn Sie umfangreiche Aktionen, teure Einzelpräsente oder ungewöhnliche Ideen planen.
Fazit: Steuerlichen Aspekte beim Verschenken von Werbeartikeln
Werbegeschenke sind eine hervorragende Möglichkeit, um Ihren Unternehmensauftritt zu beleben, Beziehungen zu festigen und Ihre Wertschätzung zu zeigen. Die steuerliche Behandlung sollte Sie dabei jedoch nicht ausbremsen. Streuartikel bis 10 Euro sind in der Regel unproblematisch, während Sie bei höheren Beträgen stets die passenden Freibeträge und Nachweispflichten im Blick behalten müssen.
Ob Sie sich an der 50-Euro-Grenze für Kunden orientieren, die 60 Euro für Ihre Mitarbeiter ausschöpfen oder bei besonders hochwertigen Präsenten auf die Pauschalsteuer setzen – all dies will gut durchdacht sein, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Erfahren Sie zudem mehr zum Thema, welche Steuern Selbstständige bezahlen müssen. Mit einem klaren Konzept, präzisen Listen und gegebenenfalls fachkundiger Unterstützung profitieren alle Seiten: Empfänger freuen sich über Ihr Geschenk, und Sie behalten Ihre betrieblichen Ausgaben sowie die steuerliche Abwicklung souverän unter Kontrolle.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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