Konzessionen und Genehmigungen in der Gastronomie

Gastronomin lächelt in Kamera

Den Wunsch, eine eigene Gaststätte zu haben, ein Restaurant zu eröffnen, haben viele Hobbyköche, Hobbykonditoren oder einfach Menschen, die eine gute Idee, ein vielversprechendes Konzept aufweisen. Sie wollen die eigenen Ideen umsetzen, Kunden überraschen, Gäste bewirten. Das kann ein Schnellimbiss mit überraschenden Gerichten sein, ein gemütliches Café oder ein elegantes Restaurant.

Doch nur gut kochen zu können und den innigen Wunsch zu haben, Gäste zu verwöhnen, reicht nicht ganz aus für eine Selbstständigkeit in der Gastronomie. In dieser Branche hat der Gesetzgeber strenge Auflagen erarbeitet, die alle Betriebe und Betreiber erfüllen müssen. Diese betreffen in erster Linie juristische Themen: Genehmigungen, Konzessionen und Lizenzen. Dabei sollten Sie unbedingt alle behördlichen Vorgaben und Vorschriften einhalten. Das gibt Ihnen von Anfang an die Möglichkeit, sich auf Ihr Geschäft, auf die Wünsche Ihrer Kunden zu konzentrieren. Gerade im Gastgewerbe führen formale Fehler häufig zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder im schlimmsten Fall zu einer Untersagung des Betriebs, weshalb eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den rechtlichen Anforderungen unverzichtbar ist.

Egal, welche Gastronomie Sie eröffnen wollen, ob es ein kleiner Imbiss mit ein paar Stehplätzen wird, ein großes Restaurant oder ein kleines edles Café, die Planung ist wichtig. Planen Sie alles detailliert und schreiben Sie einen Businessplan, der Ihr Konzept, Ihr Vorhaben und den damit einhergehenden Finanzierungsbedarf enthält. Sie brauchen diese Planung nicht nur bei der Bank, um eine Finanzierungsanfrage vorzunehmen. Sie benötigen ihn auch, wenn Sie die Lizenzen und Genehmigungen beantragen wollen. Denn der Businessplan erleichtert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben einfacher zu erfüllen und alle mit der Beantragung in Zusammenhang stehenden Fragen zu beantworten. Insbesondere bei Rückfragen der Behörden zu Betriebskonzept, Öffnungszeiten, Gästeplätzen, Personalplanung oder zur Art des Angebots dient ein sauber ausgearbeiteter Businessplan als zentrale Argumentations- und Entscheidungsgrundlage.


Die Gaststättenkonzession

Die zentrale Genehmigung für den Betrieb einer Gaststätte ist die Gaststättenkonzession. Diese erhält nur, wer seine persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung nachweisen kann. Überdies muss das Objekt selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Gaststättenkonzession oder -erlaubnis brauchen Sie immer dann, wenn Sie ein Restaurant oder eine Gaststätte mit Alkoholausschank planen. Den Antrag für die Konzession stellen Sie beim Gewerbeamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt, das für den Unternehmensstandort verantwortlich ist. In der Praxis kann je nach Bundesland oder Kommune auch das Ordnungsamt oder eine andere kommunale Stelle zuständig sein, da das Gaststättenrecht teilweise landesrechtlich geregelt ist.

Wenn Sie keinen Ausschank von Alkohol planen, ist eine Gaststättenkonzession nicht notwendig und der aufwendige Prozess für die Beantragung entfällt. Sie können nach der Gewerbeanmeldung sofort den Gastgewerbebetrieb aufnehmen. Diese Aussage gilt jedoch nur dann, wenn tatsächlich kein Alkohol ausgeschenkt wird und keine weiteren erlaubnispflichtigen Besonderheiten vorliegen. Auch bei alkoholfreier Gastronomie müssen regelmäßig andere behördliche Anforderungen erfüllt werden, etwa aus dem Lebensmittelrecht, dem Baurecht oder dem Immissionsschutz. In vielen Fällen ist zudem zumindest eine Anzeige bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde erforderlich, bevor der Betrieb startet.

Wichtig ist außerdem, dass sich die rechtlichen Anforderungen je nach Art des Betriebs unterscheiden können. Ein reiner Imbiss, ein Café mit Sitzplätzen, ein Restaurant mit Außenbereich oder ein Gastronomiebetrieb in einem Hotel unterliegen teilweise unterschiedlichen Vorgaben. Auch Sonderfälle wie zeitlich begrenzte Veranstaltungen, Probierstände oder der Ausschank bei Festen können zusätzliche Genehmigungen erforderlich machen.
 

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Die Gaststättenkonzession dürfen die Mitarbeiter des Gewerbeamtes lediglich unter bestimmten Voraussetzungen erteilen. Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu benötigen Sie:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und Gewerbesteuerbehörde.

Sie gelten als persönlich zuverlässig, wenn es in Ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen von Straftaten gibt und wenn es mit einem früheren Gewerbe keine Gesetzeskonflikte gab. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Steuerschulden haben. In der behördlichen Praxis wird die persönliche Zuverlässigkeit stets im Einzelfall geprüft. Maßgeblich ist dabei nicht nur, ob Eintragungen vorhanden sind, sondern auch deren Art, Schwere und Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Verstöße gegen steuerliche Pflichten, wiederholte Ordnungswidrigkeiten oder frühere gewerberechtliche Untersagungen können sich negativ auswirken.

Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder UG müssen diese Nachweise regelmäßig auch für die vertretungsberechtigten Geschäftsführer erbracht werden. Teilweise verlangen Behörden zusätzlich Erklärungen zur wirtschaftlichen Situation oder Auskünfte aus kommunalen Abgaben- oder Vollstreckungsstellen, um offene Forderungen auszuschließen.
 

Der Nachweis der fachlichen Eignung

Für die Gaststättenkonzession müssen Sie auch Ihre fachliche Eignung belegen. Dazu bietet die IHK entsprechende Seminare an, die über die lebensmittelrechtlichen Vorgaben aufklären. Außerdem müssen Sie an einer Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamtes teilnehmen. Es geht dabei ausschließlich um Lebensmittelbereich, Hygienevorschriften und Gesundheitsschutz. Die fachliche Eignung in Bezug auf das Zubereiten von Speisen ist hier nicht von Interesse.

In der Gastronomie Fuß zu fassen, ist leichter, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung im Restaurantbereich absolviert haben, beispielsweise Koch oder Restaurantfachkraft. Diese Qualifikation müssen Sie den Behörden jedoch nicht vorlegen. Sie könnten theoretisch auch einen Mitarbeiter einstellen, der für Sie das Kochen übernimmt, wenn Sie selbst das nicht können. Entscheidend ist allein, dass die gesetzlichen Kenntnisse zu Hygiene, Infektionsschutz und lebensmittelrechtlichen Pflichten vorhanden sind. In bestimmten Fällen können anerkannte Berufsabschlüsse oder vergleichbare Qualifikationen die Teilnahme an Unterrichtungen ersetzen, was im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzuklären ist.

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzrecht ist zudem nicht nur einmalig relevant. Betreiber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über hygienische Pflichten zu unterweisen und dies zu dokumentieren. Diese Verantwortung verbleibt dauerhaft beim Unternehmer und wird bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung regelmäßig überprüft.
 

Die ortsbezogenen Vorgaben überprüfen

Wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung belegt haben, müssen Sie noch die ortsbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Dabei beurteilen die Behörden die gewählten Räumlichkeiten auf ihre Eignung. Als Erstes brauchen Sie den Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass das Objekt die Konditionen erfüllt für ein Gastgewerbe. Dazu gehört beispielsweise, dass Sanitäranlagen für Gäste und Mitarbeiter vorhanden sind. Sie müssen außerdem prüfen, ob bauliche Veränderungen notwendig sind. Die Anzahl, Ausstattung und Trennung der Sanitärräume richtet sich nach der Größe des Betriebs, der Anzahl der Gästeplätze sowie nach landesrechtlichen Vorgaben.

Wenn die Räume, die Sie für Ihr Gastgewerbe nutzen wollen, zuvor anders genutzt wurden, müssen Sie das zuständige Bauamt darüber informieren. Dies gilt auch, wenn Sie vorhaben, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Die Mitarbeiter des Bauamtes geben Ihnen detaillierte Informationen, ob und welche Anträge Sie stellen müssen und welche Unterlagen Sie brauchen. In vielen Fällen handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, etwa wenn aus einem Ladengeschäft, Büro oder Wohnraum eine Gaststätte wird. Ohne diese Genehmigung darf der Betrieb nicht aufgenommen werden.

Wenn Sie innerhalb Ihrer Betriebsstätte Neuerungen ausführen, fragen Sie am besten immer zuerst beim Bauamt nach. Sollten Sie hier notwendige Genehmigungen versäumen, schließt die Behörde schlimmstenfalls den Betrieb. Deshalb sollten Sie bei der Überprüfung der ortsbezogenen Vorschriften sehr sorgfältig sein. Neben der Nutzungsänderung spielen häufig auch Brandschutzauflagen eine zentrale Rolle. Dazu zählen unter anderem Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchabzugsanlagen oder besondere Anforderungen an Küchenbereiche. Auch Themen wie Lüftung, Geruchsabführung und Lärmschutz können insbesondere in Wohngebieten entscheidend sein.

Planen Sie einen Außenbereich mit Tischen und Stühlen, kann zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein, sofern öffentlicher Grund genutzt wird. Auch Werbeanlagen wie Schilder oder Leuchtreklame unterliegen häufig einer gesonderten Genehmigungspflicht.
 

Weitere wichtige Auflagen sind zu erfüllen

  • Die Gaststättenkonzession ist die wichtigste Genehmigung. Darüber hinaus gibt es im Gaststättenbereich weitere Auflagen zu erfüllen. Vom ersten Tag an müssen Sie strenge Hygienevorschriften einhalten. Dazu hat der DEHOGA Fachverband weitere Informationen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Eigenkontrolle im Rahmen eines Hygienekonzepts. Dieses umfasst unter anderem Reinigungs- und Desinfektionspläne, Temperaturkontrollen bei Lebensmitteln, Regelungen zum Wareneingang sowie Maßnahmen zur Schädlingsprävention.
  • Überdies müssen Sie die Jugendschutzvorschriften und die Vorschriften zum Rauchverbot, die in öffentlichen Gebäuden gelten, beachten. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Gäste und werden regelmäßig kontrolliert. Verstöße können empfindliche Bußgelder oder im Wiederholungsfall weitere gewerberechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
  • Das Jugendschutzgesetz ist in der Gastronomie eine maßgebliche Vorgabe und dient dem Schutz junger Menschen. Insbesondere die Abgabe und der Verzehr alkoholischer Getränke unterliegen klaren Altersgrenzen, deren Einhaltung vom Betreiber sicherzustellen ist. In der Praxis bedeutet dies, dass Mitarbeiter entsprechend geschult sein müssen und im Zweifel Ausweiskontrollen vorzunehmen sind.
  • Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gilt erst seit ein paar Jahren. Die Gäste fühlen sich wohler, wenn das Ambiente rauchfrei bleibt. Das Nichtraucherschutzrecht ist mittlerweile fest etabliert und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Betreiber müssen sich daher über die konkret geltenden Regelungen vor Ort informieren, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen, Nebenräume oder Außenbereiche.
  • Außerdem müssen Sie sich an die Preisauszeichnungsverordnung halten. Das ist eine Vorschrift, die regelt, dass alles mit Preisen ausgezeichnet sein muss, falls Sie dafür Entgelte verlangen. Die Preise müssen für den Gast klar, eindeutig und vollständig angegeben werden. In der Regel handelt es sich um Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Speisekarten müssen gut lesbar sein und die Preise der angebotenen Speisen und Getränke vollständig ausweisen. Auch bei Außenbewirtung ist sicherzustellen, dass Gäste die Preise vor der Bestellung zur Kenntnis nehmen können.
  • Darüber hinaus bestehen weitere Pflichten, die je nach Betriebskonzept relevant werden können. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur ordnungsgemäßen Kassenführung, zur Belegausgabe, zu Aufbewahrungsfristen sowie gegebenenfalls zur Nutzung technischer Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen. Ebenso können Verpflichtungen im Bereich Musiknutzung, etwa bei Hintergrundmusik oder Veranstaltungen, sowie arbeitsrechtliche Vorgaben bei der Beschäftigung von Mitarbeitern hinzukommen.

 

Unser Fazit

Die Selbstständigkeit in der Gastronomie bietet große Chancen, erfordert jedoch eine besonders sorgfältige rechtliche und organisatorische Vorbereitung. Der Artikel zeigt deutlich: Leidenschaft, ein gutes Konzept und handwerkliches Können allein reichen nicht aus, um einen Gastronomiebetrieb erfolgreich und dauerhaft rechtssicher zu führen. Genehmigungen, Konzessionen und laufende Pflichten sind kein einmaliges Gründungsthema, sondern begleiten Sie während der gesamten unternehmerischen Tätigkeit.

Zentral ist die Erkenntnis, dass sich die Anforderungen nicht nur auf die Gaststättenkonzession beschränken. Persönliche Zuverlässigkeit, lebensmittelrechtliche Kenntnisse, baurechtliche Vorgaben, Hygiene-, Jugend- und Nichtraucherschutz sowie Preisangaben müssen ineinandergreifen und konsequent umgesetzt werden. Hinzu kommen regionale Besonderheiten, die je nach Bundesland oder Kommune abweichen können und eine pauschale Vorgehensweise unmöglich machen.

Die wichtigste Schlussfolgerung lautet daher: Wer in der Gastronomie starten möchte, sollte frühzeitig alle relevanten Stellen einbinden, Anforderungen vollständig klären und nichts „nebenbei“ oder erst nach der Eröffnung regeln. Besonders Nutzungsänderungen, Hygieneauflagen und laufende Kontrollpflichten zählen zu den häufigsten Fehlerquellen und können im schlimmsten Fall zur Betriebsschließung führen.

Gehen Sie deswegen strukturiert vor, planen Sie ausreichend Zeit für Genehmigungen ein und prüfen Sie jede rechtliche Vorgabe konsequent vor der Eröffnung. Klären Sie Zuständigkeiten frühzeitig, dokumentieren Sie alle Nachweise sauber und verstehen Sie die gesetzlichen Pflichten nicht als Hindernis, sondern als Grundlage für einen stabilen, professionellen Betrieb. Wer von Beginn an rechtssicher arbeitet, schafft Vertrauen bei Behörden, Mitarbeitern und Gästen – und legt damit den Grundstein für langfristigen gastronomischen Erfolg.

Zuletzt aktualisiert: 22.12.2025

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