Gewerbe anmelden für einen Gastronomiebetrieb

Wer einen gastronomischen Betrieb (Restaurant, Café o. ä.) selbstständig betreiben möchte, muss dazu ein Gewerbe anmelden. Jedoch reicht in diesem Bereich eine einfache Gewerbeanmeldung nicht aus, da zahlreiche Vorschriften beachtet und Nachweise erbracht werden müssen. Dieser kompakte Beitrag beleuchtet alle wesentlichen Aspekte, um Gründern in der Startphase eine wünschenswerte Orientierung zu ermöglichen.
Welche Genehmigungen die Gastronomie braucht – im ÜberblickGaststättenrecht ist Ländersache: Erlaubnis oder Anzeige?
Neben der Gewerbeordnung müssen Existenzgründer im Gastronomiebereich das Gaststättenrecht beachten. Hier hat sich einiges bewegt: Seit der Föderalismusreform liegt das Gaststättenrecht bei den Bundesländern. Ein Teil der Länder hat eigene Landesgaststättengesetze erlassen, die übrigen wenden weiterhin das Gaststättengesetz des Bundes an. Für Sie bedeutet das: Ob Sie eine förmliche Gaststättenerlaubnis (Konzession) benötigen oder ob eine einfache Anzeige genügt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Klassischerweise ist eine Erlaubnis immer dann nötig, wenn Alkohol ausgeschenkt und zubereitetes Essen an Ort und Stelle in Gasträumen verzehrt wird – was bei einem Gastronomiebetrieb in aller Regel zutrifft. Mehrere Länder haben diese Erlaubnispflicht für den Alkoholausschank inzwischen jedoch abgeschafft und durch eine bloße Anzeige ersetzt. Baden-Württemberg etwa hat mit dem neuen Landesgaststättengesetz zum 1. Januar 2026 die Konzession entfallen lassen – die Anzeige erfolgt dort zusammen mit der Gewerbeanmeldung. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt, welche Regelung an Ihrem künftigen Standort gilt.
Wo eine Erlaubnis verlangt wird, sollte diese schon im Vorfeld der eigentlichen Gewerbeanmeldung erwirkt werden, da erst ein kompletter Antrag mit allen notwendigen Nachweisen Aussicht auf eine erfolgreiche Bewilligung hat. Das Gewerbeamt stellt – sofern alle Auflagen erfüllt sind – den Gewerbeschein aus und informiert seinerseits weitere Behörden wie das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer. Insofern darf ein erlaubnispflichtiger Gastronomiebetrieb erst mit dieser offiziellen Berechtigung eröffnet werden.
Welche besonderen Voraussetzungen sind für eine Gaststättenerlaubnis zu beachten?
Die Erlaubnis bzw. Anzeige wird in aller Regel beim jeweils zuständigen Ordnungsamt bearbeitet (der Ort hängt vom späteren Sitz des Betriebes ab). Viele Städte und Gemeinden bieten die notwendigen Formulare bequem online an, sodass sich angehende Gastronomen schnell einen Überblick verschaffen können. Grundsätzlich muss jeder Gründer in diesem Gewerbebereich seine persönliche Zuverlässigkeit sowie die sachliche und fachliche Eignung nachweisen können.
Was die fachlichen Kenntnisse angeht, so ist eine Gaststättenunterrichtung der IHK über lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften eine unerlässliche Grundvoraussetzung. Diese Unterrichtung nach dem Gaststättenrecht ist vielerorts auch dann verlangt, wenn keine einschlägige Berufsausbildung vorliegt – einzelne Länder haben den Kreis der Unterrichtungspflichtigen zuletzt sogar ausgeweitet. Auch die Räumlichkeiten müssen bestimmte Größenanforderungen und sanitäre Standards erfüllen, um genehmigt zu werden. Für die Genehmigung sind zudem Sicherheitsaspekte sehr wichtig (man denke etwa an den Brandschutz und die Kennzeichnung vorhandener Fluchtwege). Für Fragen rund um die Größe und Einrichtung der Räume ist die Gewerbeaufsicht der zuständige Ansprechpartner.
| Nachweis / Auflage | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Gaststättenerlaubnis bzw. Anzeige | Ordnungsamt / Gemeinde |
| Gaststättenunterrichtung (Hygiene, Lebensmittelrecht) | Industrie- und Handelskammer (IHK) |
| Belehrung nach Infektionsschutzgesetz | Gesundheitsamt |
| Persönliche Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis, Auskunft Gewerbezentralregister) | Bürgeramt / Ordnungsamt |
| Bauliche Auflagen, Brandschutz, Räume | Bauamt / Gewerbeaufsicht |
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt |
Was im Zuge der Gewerbeanmeldung für einen Gastronomiebetrieb noch zu bedenken ist
Existenzgründer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die strengen Vorschriften in puncto Hygiene auch nach der Gründung stets auf der Tagesordnung stehen müssen, denn unangekündigte Kontrollen können jederzeit Wirklichkeit werden. Sollten dann hygienische Zustände bemängelt werden (etwa bei der Lagerung von leicht verderblichen Lebensmitteln), so drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall die vorübergehende Schließung des Betriebs. Daraus resultierende finanzielle Schäden sind immens, ganz zu schweigen vom meistens irreparablen Imageverlust. Es gilt also, sich im Vorfeld ganzheitlich und gewissenhaft mit der Existenzgründung auseinanderzusetzen. Anwaltlicher Rat und eine professionelle Steuerberatung können Sinn machen, da z. B. je nach Art der Bewirtung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anfallen können. Auch was die Einrichtung und die strategische Ausrichtung je nach Umfeld angeht, kann ein Coaching durchaus sinnvoll sein.
Tipp: Eigenes Geschäftskonto von Anfang an
Gerade in der Gastronomie laufen täglich viele Zahlungen auf – Bargeld, Kartenzahlungen, Lieferantenrechnungen, Personalkosten. Ein eigenes Geschäftskonto trennt diese Bewegungen sauber vom Privaten und erleichtert später die Buchhaltung und die Belege für das Finanzamt erheblich.
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Welche Rechtsform haben Sie – oder planen Sie?
Rechtsform für den Gastronomiebetrieb im Vorfeld festlegen
Bevor man als Gastronom ein Gewerbe anmelden kann, muss eine geeignete Rechtsform gewählt werden. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da die Rechtsform Einfluss auf die Haftung, die steuerlichen Verpflichtungen und die gesamte Unternehmensstruktur hat. Zu den häufigsten Rechtsformen zählen das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Als Einzelunternehmer kann man das Gewerbe relativ unkompliziert anmelden, da keine weiteren Gründungsdokumente erforderlich sind. Bei einer GbR müssen alle Gesellschafter die Gewerbeanmeldung gemeinsam vornehmen, und es ist ratsam, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Wer eine GmbH gründen möchte, muss diese vor der Gewerbeanmeldung beim Notar beurkunden und im Handelsregister eintragen lassen. Erst nach dieser Eintragung ist die offizielle Gewerbeanmeldung möglich. Welche Rechtsform für die Gewerbeanmeldung infrage kommt, sollte daher sorgfältig überlegt werden, da sie Rechte, Pflichten und die Flexibilität in der Geschäftsführung maßgeblich bestimmt.
Gewerbe anmelden für einen Gastronomiebetrieb: Das Wichtigste auf einen Blick
- Vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung sind zahlreiche Formalitäten zu beachten
- Der Antrag zur Gewerbeanmeldung sollte erst eingereicht werden, wenn alle Nachweise vorhanden und Anforderungen erfüllt sind
- Neben der Gewerbeordnung muss in diesem Bereich auch das Gaststättenrecht beachtet werden – je nach Bundesland in Form des Bundes- oder eines Landesgaststättengesetzes
- Je nach Bundesland ist eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) zu erwirken oder eine bloße Anzeige ausreichend (relevant, wenn Alkohol ausgeschenkt und/oder zubereitetes Essen vor Ort verzehrt wird)
- Zu beachten sind ferner viele Vorschriften in Bezug auf die Räumlichkeiten. Hierzu müssen sich angehende Gewerbetreibende mit der Gewerbeaufsicht auseinandersetzen
- Sofern die Räumlichkeiten geändert werden sollen/müssen, muss auch das Bauamt informiert werden
- Für den Geschäftsbetrieb müssen Gründer und alle Mitarbeiter eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt nachweisen (umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis"). Regelmäßige Wiederholungen sind vorgesehen
- Strenge Hygienevorschriften sind zu beachten (der Branchenverband DEHOGA hat hierzu Leitfäden verfasst, die beachtet werden sollten)
- Kein Gewerbe ohne vorherige Unterrichtung: Bei der Industrie- und Handelskammer ist in aller Regel die Gaststättenunterrichtung zu absolvieren
- Gesetzliche Bestimmungen mit Blick auf den Jugendschutz sind stets zu beachten
- Auch ist an mögliche weitere Gebühren zu denken, wenn ein Fernseher vorhanden ist und/oder Musik gespielt wird (Stichwort GEMA-Gebühren)
- Verwandte Gastro-Konzepte mit eigenen Besonderheiten: das Gewerbe für einen Imbissbetrieb oder einen Catering-Service
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2026
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

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