Zuschüsse und Fördermittel für Existenzgründer: Welche Hilfen es gibt

Holzwürfel mit Aufschrift Fördergelder
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Der Staat betrachtet Existenzgründungen durch eine ganz besondere Brille. Neu gegründete Firmen, aber auch die Erweiterung mittelständischer Unternehmen sind die Basis des Wirtschaftswachstums in Deutschland. Hinzu kommt: Aus diesen Firmen stammen innovative Entwicklungen, und sie bieten Beschäftigungsmöglichkeiten. Wer gründet, braucht insofern Unterstützung, denn auf ihn türmt sich ein großer Berg von Herausforderungen. Gerade bei innovativen Existenzgründungen müssen sich Gründer sehr detailliert vorbereiten – ratsam ist, sich dazu Experten-Rat ins Haus zu holen. Die anstehenden Investitionen und auch das Geld, das in schnell verbrauchte Betriebsmittel fließt, müssen finanziert werden. Und nehmen Unternehmen und Existenzgründer ein Darlehen auf, müssen sie Sicherheiten stellen – das ist für viele ein großes Problem.

Die gute Nachricht: Für nahezu jede Phase und Größenordnung gibt es ein passendes Förderinstrument. Welches davon zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von Gründungssituation, Kapitalbedarf und Bundesland ab. Einen schnellen ersten Anhaltspunkt liefert Ihnen der folgende Fördermittel-Schnellcheck.

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Vom Staat: Unterstützung in vielen Bereichen

Die Förderprogramme im Bereich Gründung und Wachstum, die für Existenzgründungen und Investitionen in mittelständische Unternehmen konzipiert sind, sollen helfen, die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen. Doch bewältigen allein genügt nicht: Ziel ist der Erfolg jedes einzelnen gegründeten Unternehmens. Um das zu bewerkstelligen, gibt es zum einen Geld vom Staat.

In allererster Linie fördert der Staat Unternehmen in der Gründungsphase durch Darlehen, kurz Förderdarlehen genannt. Ganz typisch für Förderdarlehen sind niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten und Anlaufphasen, in denen keine Tilgungen geleistet werden müssen. Neben diesem Hauptinstrument gibt es weitere: nicht rückzahlbare Zuschüsse, Beteiligungen und Bürgschaften.

Vorteile von Förderungen für Gründer

Wer eine Existenz gründet und staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Mit einer ausreichend starken Kapitaldecke lassen sich Vorhaben langfristig umsetzen. Zudem helfen günstige Finanzierungskonditionen, gerade in der kapitalintensiven Startphase die Liquidität sicherzustellen. Wer selbst keine ausreichende Bonität besitzt, kann durch staatliche Bürgschaften eine Situation herstellen, die für Banken akzeptabel ist. Diese Bürgschaften verschaffen also auch weniger gut dastehenden Existenzgründern die Möglichkeit, Fremdkapital aufzunehmen. Doch das sind nur die offensichtlichen Vorteile.

Auf den zweiten Blick ergeben sich weitere – so zum Beispiel der Status öffentlicher Gelder. Wenn Sie ein sogenanntes Nachrangdarlehen aufnehmen, wird es in der Bilanz wie Eigenkapital ausgewiesen. Eine starke Eigenkapitaldecke ist für Existenzgründer enorm wichtig: Sie verschafft Ihnen einerseits unternehmerischen Handlungsspielraum, andererseits ist die Eigenkapitalposition in der Bilanz für Kreditinstitute ausschlaggebend, um die Kreditwürdigkeit positiv einzustufen. Nachrangdarlehen stärken somit Ihre Position als Unternehmer und ermöglichen es Ihnen, bei Bedarf weitere Kredite zu akzeptablen Konditionen anzufragen.

Neben den Existenzgründungsdarlehen unterstützt der Staat Existenzgründer auch mit Zuschüssen – unter anderem im Bereich der Beratung. Wenn Sie sich einen externen Berater leisten wollen, um einen tragfähigen Businessplan zu erstellen, erstattet der Staat einen Teil der Kosten. Der Grund: Mit einem überzeugenden Finanz- und Businessplan überprüfen Sie das Geschäftsvorhaben in allen Details, entdecken Schwachstellen frühzeitig und können zum richtigen Zeitpunkt gegensteuern.

Die Förderinstrumente im Überblick

Verfügbar sind diverse Förderinstrumente, die aus verschiedenen Töpfen von Bund und Ländern – zum Teil mit einer Kofinanzierung aus europäischen Mitteln – finanziert werden. Sie stehen nicht nur Existenzgründerinnen und -gründern zur Verfügung, sondern auch mittelständischen Unternehmen. Das sollten Sie im Hinterkopf behalten, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf der Suche nach staatlicher Unterstützung sind. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Instrumente; die ausführliche Beschreibung lesen Sie in den Abschnitten darunter.

InstrumentArtFür wen / wofürBesonderheit
GründungszuschussNicht rückzahlbarer ZuschussGründung aus Arbeitslosigkeit (ALG I)Über die Bundesagentur für Arbeit; Restanspruch ALG I von mind. 150 Tagen nötig
EXIST-GründerstipendiumZuschussGründungen aus Hochschule/ForschungSichert den Lebensunterhalt, plus Mittel für Coaching/Beratung
Förderdarlehen (ERP-Gründerkredit StartGeld & Universell, KfW-Unternehmerkredit)Zinsgünstiger KreditInvestitionen & BetriebsmittelLange Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Hausbankverfahren
Nachrangdarlehen (Mezzanine)EigenkapitalähnlichHöherer KapitalbedarfMeist ohne Sicherheiten, stärkt die Bilanz
Öffentliche BürgschaftSicherheitenersatzBei unzureichenden SicherheitenBis 1,25 Mio. €, auch „Bürgschaft ohne Bank"
Beteiligung (MBG)Stille BeteiligungInnovative/technologieorientierte GründungenWettbewerbsneutral, nicht gewinnorientiert

Zuschüsse für Existenzgründungen und Wachstumsinvestitionen

Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind in eng definierten Bereichen verfügbar. Typische Beispiele sind die folgenden:

Gründungszuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit ist für diesen Zuschuss zuständig. Er ist für Existenzgründungen reserviert, die aus der Arbeitslosigkeit heraus vorgenommen werden. Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen; es handelt sich um eine Ermessensleistung („Kann-Leistung"), auf die kein Rechtsanspruch besteht.

EXIST-Gründerstipendium

Ein weiteres Zuschussprogramm ist das EXIST-Gründerstipendium. Wie die Bezeichnung schon erkennen lässt, richtet sich dieses Programm an Gründungen, die aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen heraus erfolgen. Es sichert für einen begrenzten Zeitraum den Lebensunterhalt; zusätzlich werden Mittel für Coachingmaßnahmen und Unternehmensberatungsleistungen bewilligt.

Gemeinschaftsaufgabe

Für Existenzgründer und für Wachstumsinvestitionen gleichermaßen steht das Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Gemeinschaftsaufgabe)" zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen und an bestimmten Standorten werden in erster Linie für die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen Zuschüsse gezahlt.

Förderdarlehen für Existenzgründungen

Förderdarlehen dienen in erster Linie dazu, eine neue Geschäftsidee auf den Weg zu bringen. Sie ermöglichen oft erst, dass ein Projekt tatsächlich realisiert werden kann. Im Vergleich zu gängigen Krediten liegen die Vorteile von Förderdarlehen meistens – nicht immer – in vergleichsweise günstigen Zinssätzen, die langfristig festgeschrieben werden. Lange Laufzeiten und die Möglichkeit, in den ersten Jahren keine Tilgung zu zahlen, runden die Vorteile ab. Einige Programme finanzieren ausschließlich Investitionen – das Kapital muss also in Anlagevermögen fließen; Verbrauchsgüter und Betriebsmittel werden damit nicht finanziert. Doch es gibt auch Förderdarlehen, die Betriebsmittel mitfinanzieren. Darunter fallen die folgenden Programme:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
  • ERP-Gründerkredit – Universell
  • KfW-Unternehmerkredit
  • einzelne Landesprogramme

Alle Förderdarlehen müssen über ein begleitendes Kreditinstitut beantragt werden. Das kann die aktuelle Hausbank sein, muss es aber nicht – Existenzgründungen werden oft nicht über die eigene Hausbank, sondern über ein neues Kreditinstitut finanziert. Unabhängig davon, ob es sich um ein langjährig bekanntes oder ein neues Institut handelt, bezeichnet man das Verfahren, das sämtliche Förderdarlehen durchlaufen, als Hausbankverfahren. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist somit praktisch ausgeschlossen. Wie die KfW Gründern konkret hilft, lesen Sie unter KfW: Wie hilft die Bank Gründern?

Da gewerbliche Kreditinstitute mitunter keinen eigenen Kredit vergeben wollen, weil ihnen das Risiko einer Existenzgründung zu hoch ist, gibt es Kredite mit der sogenannten Haftungsfreistellung. Diese reduziert das Hausbankrisiko und überträgt es zu einem Teil auf die Förderbank. Bei einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung würde das Risiko praktisch halbiert. Aufgrund des reduzierten Risikos sind Kreditinstitute eher bereit, Anträge für Förderdarlehen an die KfW bzw. die zuständige Landesbank weiterzureichen.

Die Bedeutung von Nachrangdarlehen

Ein Nachrangdarlehen ist wirkungsvoll für die Finanzierung von Existenzgründungen, denn es ist eine Mischung aus Eigenkapital und Fremdkapital. In der Fachsprache nennt man es auch mezzanines Kapital. Der Fördergeber, also zum Beispiel die KfW, stimmt einem Rangrücktritt zu. In der Praxis bedeutet das: Gerät das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten und ist eine Insolvenz nicht mehr aufzuhalten, tritt die KfW zurück und lässt anderen Banken – etwa den risikoscheuen gewerblichen Hausbanken – den Vortritt, um deren Forderungen auszugleichen. Da die Rückzahlung des Nachrangdarlehens nur dann erfolgt, wenn nach dem Ausgleich der anderen Forderungen noch Geld übrig bleibt, wird es in der Bilanz wie Eigenkapital behandelt. Daraus ergeben sich zwei Vorteile:

  • Für die Aufnahme von Nachrangdarlehen werden in der Regel keine Sicherheiten gefordert.
  • Die eigenkapitalähnliche Funktion stärkt die Bilanz im Hinblick auf die Bonität – Sie erhalten dadurch leichter Zugriff auf weitere Kredite.

Persönliche Haftung beachten

Aufmerksamkeit ist dennoch geboten: Wenn Sie als natürliche Person ein Nachrangdarlehen aufnehmen, sind Sie dafür haftbar. Sie müssen mit Ihrem persönlichen Besitz für die Rückzahlung sorgen.

Bürgschaften für Existenzgründungen

Bürgschaften sind ein ergänzendes Produkt. Sie spielen dann eine Rolle, wenn Sie selbst nicht genügend Sicherheiten vorweisen können, um einen Kredit aufzunehmen. Öffentliche Bürgschaften sichern klassische Bankkredite ab und eignen sich auch für Förderdarlehen. Darüber hinaus könnte eine Bürgschaft für Sie von Interesse sein, wenn Sie Ihren Kontokorrentkredit absichern wollen, eine Leasingfinanzierung aufnehmen möchten oder für einen Avalkredit Sicherheiten benötigen. Ein Avalkredit ist eine Sicherheit, die bei Geschäften mit neuen und ausländischen Geschäftspartnern eine Rolle spielt. Mit der öffentlichen Bürgschaft können Sie gegenüber Dritten darstellen, dass Sie kreditwürdig sind und vereinbarte Verpflichtungen erfüllen können. Insbesondere für Existenzgründer mit wenig Referenzen und noch ohne nachweisbar funktionierende Geschäftsabläufe ist das eine schlagkräftige Hilfe. Eine Bürgschaft bekommen Sie bei der zuständigen Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes.

Beteiligungen für Existenzgründungen

Beteiligungen kommen immer dann in Betracht, wenn innovative Vorhaben auf dem Plan stehen. Wollen Sie mit einem technologieorientierten Geschäftskonzept eine Existenz gründen, braucht es in der Regel einen hohen Kapitaleinsatz. Als Anlaufstelle können mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) eine stille Beteiligung eingehen. Das verbessert die finanzielle Basis frisch gegründeter Unternehmen. Ein wichtiges Merkmal der MBGs ist, dass sie wettbewerbsneutral und nicht gewinnorientiert arbeiten – ganz im Gegensatz zu profitorientierten Business Angels.

Welche Voraussetzungen müssen Existenzgründer mitbringen?

Jedes Förderprogramm bringt seine eigenen Voraussetzungen mit sich. Hintergrund der jeweils individuellen Definition ist, dass nur Antragsteller Geld bekommen, die tatsächlich ein förderwürdiges Vorhaben auf den Weg bringen wollen. In allen Förderprogrammen gibt es aber Voraussetzungen, die gleich sind:

  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Das bedeutet, dass ein tragfähiges Geschäftskonzept vorzulegen ist, das alle Bereiche des Vorhabens transparent darstellt.
  • Anträge müssen grundsätzlich gestellt werden, bevor das Vorhaben startet. Als Starttermin gelten zum Beispiel Verträge, deren Datum vor dem Antragsdatum liegt – etwa Kauf-, Liefer- oder Bauverträge.

Da öffentliche Gelder stets zu dem Zweck eingesetzt werden, dass der Empfänger auf eigenen Beinen steht („Hilfe zur Selbsthilfe"), sind Vollfinanzierungen üblicherweise ausgeschlossen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Grundsätzlich müssen sich Existenzgründer am Projekt angemessen beteiligen. Wichtig zu wissen: Das bedeutet nicht, dass ein Förderkredit nicht 100 % des Investitionsbedarfs decken dürfte. Tatsächlich ist das über die Programme ERP-Gründerkredit StartGeld, ERP-Gründerkredit Universell und KfW-Unternehmerkredit möglich. In der Regel sind jedoch neben der Finanzierungssumme für den Investitionsbedarf weitere Kosten zu tragen, die der Unternehmer selbst aufbringen muss.

Zuerst der Antrag, dann der Start

Förderanträge müssen grundsätzlich gestellt und bewilligt sein, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Wer zuerst investiert und erst danach den Antrag stellt, verliert den Anspruch in aller Regel. Das ist der häufigste – und teuerste – Fehler bei der Fördermittel-Beantragung.

KMU-Definition: Die Bundesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern. Deshalb steht in vielen Förderrichtlinien, dass Antragsteller der KMU-Definition der Europäischen Union entsprechen müssen. Danach gilt als KMU, wer weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme aufweist.

Was wird gefördert? Förderungswürdige Gründungsvorhaben

Zu den förderungswürdigen Gründungsvorhaben gehören eigentlich alle denkbaren Spielarten. Als Gründung gilt die Errichtung eines Unternehmens. Auch wenn Sie eine bestehende Firma kaufen oder als Nachfolger eintreten, wird das aus Fördersicht als Gründung angesehen; tätige Beteiligungen sind ebenfalls förderfähig. Falls Sie im Nebenerwerb gründen, haben Sie dann Zugriff auf Gründungsfinanzierungen, wenn Sie mittelfristig aus dem Nebenerwerb einen Haupterwerb machen wollen. Für diejenigen, die erneut gründen, gilt: Wenn Sie keine Verbindlichkeiten mehr aus dem ersten Unternehmen bedienen müssen und einen tragfähigen Businessplan einreichen können, steht Ihnen grundsätzlich der Weg zu den Gründungsfinanzierungen offen.

Die folgende Übersicht stellt die möglichen Förderwege sortiert nach dem Finanzbedarf dar.

FinanzbedarfPassende Programme / Wege
Klein- und KleinstgründungenMikrodarlehen (bis 25.000 €), ERP-Gründerkredit StartGeld (Kredit bis 200.000 €, davon bis 80.000 € Betriebsmittel), langfristiges Förderdarlehen
Höherer FinanzbedarfERP-Gründerkredit Universell, KfW-Unternehmerkredit, Nachrangdarlehen (auch kombinierbar)
bis 1,25 Mio. €Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbanken (i. d. R. 80 % des Darlehens), „Bürgschaft ohne Bank"
Besonders risikoreiche / technologieorientierte VorhabenWagniskapital: High-Tech-Gründerfonds, Coparion, ERP/EIF-Dachfonds, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital

Kleingründungen und Kleinstgründungen

Kleinere Finanzierungen werden als geringer Bedarf eingestuft; man spricht deshalb auch von Kleinst- oder Kleingründungen. Für diese Gruppe stehen unter anderem das Mikrodarlehen (bis 25.000 €), der ERP-Gründerkredit StartGeld, ein langfristiges Förderdarlehen sowie der KfW-Unternehmerkredit bereit.

Höherer Finanzbedarf

Steigt der Kapitalbedarf, können weitere Förderprogramme genutzt werden; eine Kombination verschiedener Programme ist ebenfalls möglich. Zu den Instrumenten für größere Vorhaben gehören der ERP-Gründerkredit Universell und das Nachrangdarlehen.

Finanzbedarf bis 1,25 Millionen Euro

Je höher der Finanzbedarf, desto mehr Sicherheiten braucht eine Hausbank. Für Vorhaben bis 1,25 Millionen Euro gewähren die Bürgschaftsbanken eine Ausfallbürgschaft. Sie sind in den jeweiligen Bundesländern ansässig und sichern in der Regel 80 % des Darlehens ab. Hier findet sich auch eine der wenigen Ausnahmen, bei denen Existenzgründer direkt mit einem Fördermittelgeber zusammenarbeiten: Bei der Variante „Bürgschaft ohne Bank" werden die Anträge direkt an die Bürgschaftsbank gestellt. Mit der erteilten Zusage können Existenzgründer anschließend zur Hausbank gehen, um die Verhandlungen zu vereinfachen.

Besonders risikoreiche Existenzgründungen

Falls Sie mit einer technologieorientierten Geschäftsidee an den Markt wollen, ist nicht nur das Risiko hoch, sondern auch der Kapitaleinsatz geht weit über das übliche Maß hinaus. Aufgrund der Höhe und des Risikoprofils kommen dann die Beteiligungsprogramme in Betracht – sie werden auch als Wagniskapital bezeichnet. Zur Verfügung stehen unter anderem:

  • High-Tech-Gründerfonds
  • Co-Investitionsfonds Coparion
  • ERP/EIF-Dachfonds

Darüber hinaus unterstützt der Staat über das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" private Investoren, also etwa Unternehmer, die als Business Angel junge, innovative Unternehmen unterstützen wollen. Sie erhalten einen Zuschuss, um Geschäftsanteile an entsprechend risikoorientierten jungen Unternehmen zu erwerben.

Förderprogramme für Beratungsleistungen

Wie bereits erwähnt, unterstützt die Bundesregierung es, wenn im Rahmen der Existenzgründung Beratungsleistungen professioneller Unternehmensberater in Anspruch genommen werden. Sie tut dies vor dem Hintergrund, dass Unternehmen erfolgreicher sind, wenn sie frühzeitig Fachleute einbinden. Untersuchungen haben gezeigt, dass gravierende Informationsdefizite häufig vorzeitig in die Insolvenz führen. Hätten vorab gezielte Beratungen stattgefunden, die diese Defizite ausgeglichen hätten, wären viele gescheiterte Vorhaben zu retten gewesen. Banken können von Gründern übrigens verlangen, dass sie den Businessplan zusammen mit einem externen, erfahrenen Berater aufstellen – dann können sie sicher sein, dass sich die Gründer intensiv mit dem Geschäft auseinandergesetzt haben.

Die Zuschüsse fließen teilweise bereits vor der Gründung, sind aber in der Regel in der Gründungs- und Festigungsphase verortet. Vorgründungsberatungen werden durch die Länder getragen, Zuschüsse für Beratungen in der Gründungs- und Festigungsphase in der Regel vom Bund. Ein großer Teil des Beratungsbedarfs wird über ein zentrales Programm abgedeckt: „Förderung unternehmerischen Know-hows". In seinem Rahmen sind unter anderem folgende Beratungsfelder förderfähig:

Allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, zum Beispiel:

  • Finanzierungsberatung und Aufstellung eines Businessplans
  • Marketingberatung
  • Liquiditätsplanung
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Geschäftsstrukturen
  • Erarbeitung interner Prozesse

Spezielle Beratungen zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten, zum Beispiel:

  • Beratung von Unternehmern und Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund
  • Beratung von Unternehmerinnen

Für Existenzgründer in der Startphase zunächst weniger relevant, aber gut zu wissen: Über dieses Programm können auch Unternehmen Zuschüsse erhalten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden. Die Beratung muss dann darauf abzielen, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine Altersgrenze gibt es nicht – Unternehmen jeden Alters sind antragsberechtigt.

Wie kommen Gründer an die Fördermittel?

Um Fördermittel zu erhalten, müssen entsprechende Anträge gestellt werden; die Art des Verfahrens hängt vom jeweiligen Programm ab. Grundsätzlich gilt: Förderdarlehen werden über das Hausbankverfahren vergeben. Das bedeutet, dass Sie zuerst die Hausbank von Ihrem Vorhaben überzeugen müssen, denn diese entscheidet über die Kreditbewilligung. Ist die Bank überzeugt, dass sich Ihr Vorhaben rechnet, kann sie den Antrag für Sie ausfüllen und an die Förderbank weiterleiten. Entscheidend ist also, dass Sie das Bankgespräch intensiv vorbereiten und Ihre Geschäftsidee dezidiert vorstellen. Denken Sie daran: Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Bei Bürgschaften gibt es zwei Wege:

  1. über die begleitende Hausbank – je nach Situation auch über eine Bausparkasse, eine Versicherung oder eine Leasinggesellschaft
  2. über den Sonderweg „Bürgschaft ohne Bank" direkt bei der zuständigen Bürgschaftsbank

Bei direkten Zuschussprogrammen, etwa den Beratungsprogrammen, gibt es ebenfalls zwei Antragswege: Entweder wird der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt, oder ein beauftragter Projektträger unterstützt. Wie es im Einzelnen abläuft, entnehmen Sie den Förderrichtlinien – mit einem solchen Antrag werden Sie nicht allein gelassen. Ratsam ist, sich bei Zuschussprogrammen zuerst mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen. Oft helfen auch fachkundige Dritte, zum Beispiel die IHK, die Wirtschaftsförderung, ein Steuerberater oder ein Unternehmensberater.

Wo können Sie sich intensiv über Fördermöglichkeiten informieren?

Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, gehören Sie zu einer Minderheit. Viele sind zu ungeduldig und hasten durch den Gründungsprozess. Clever ist das nicht. Verschenken Sie kein Geld: Informieren Sie sich ausführlich und frühzeitig und prüfen Sie die verfügbaren Förderwege auf eine sinnvolle Nutzung. Es gibt zahlreiche kostenlose Beratungsangebote, auch in Ihrer Nähe.

Tipp: Erst informieren, dann beantragen

Schauen Sie sich die Angebote von Kammern, Wirtschaftsfördergesellschaften, Verbänden und anderen öffentlichen Stellen in Ihrer Nähe an. Nehmen Sie eines davon in Anspruch, können Sie sich dort gleich über weitere Anlaufstellen erkundigen – die öffentlichen Stellen wissen voneinander und sind teils direkt vernetzt. Auch die telefonische Förder-Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums hilft, sich einen Überblick über Förderprogramme zu verschaffen, das Antragsverfahren zu verstehen, Anlaufstellen zu finden und Konditionen zu vergleichen. Einen guten Einstieg bietet zudem unsere Übersicht zur Förderung der Selbstständigkeit.

Sie gründen aus der Arbeitslosigkeit heraus? Dann lohnt sich vorab ein Blick auf den Gründungszuschuss – wie hoch er ausfällt, zeigt Ihnen der Rechner.

Gründungszuschuss-Rechner: Wie viel ALG-Förderung steht mir zu?

Zuletzt aktualisiert: 08.06.2026

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