Photovoltaikanlage: In diesen Fällen müssen Sie ein Gewerbe anmelden
Im Jahr 2023 wurden 12 % des in Deutschland erzeugten Stroms mit Photovoltaik produziert. 2024 übersteigt der Anteil an langen, sonnigen Tagen bereits die 40 % Marke. Längst haben viele Hausbesitzer eine Photovoltaik-Anlage für sich entdeckt, um sich von steigenden Strompreisen abzukoppeln und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Wie sieht es aber mit den formalen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer PV-Anlage aus? Wann ist eine (Gewerbe)anmeldung notwendig, wann sind Steuern zu entrichten? Hier finden Sie aktuelle Antworten, auch mit einer übersichtlichen Checkliste.
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb einer PV-Anlage
In den kommenden Jahren wird es immer mehr zur Pflicht, Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu installieren. Was zunächst nur für gewerblich genutzte Gebäude geplant war, ist in den kommenden Jahren auch für Neubauten in immer mehr Bundesländern der Fall. So müssen Neubauten in NRW ab 2025 mit Photovoltaik ausgestattet sein, ab 2026 auch Altbauten im Zuge von Sanierungsmaßnahmen.
Die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen gehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor. Angesichts der Dynamik beim Ausbau von Solarenergie sollten die konkreten Voraussetzungen im eigenen Bundesland für langfristige Planungssicherheit geprüft werden. Das gilt für Unternehmen genauso wie für Hausbesitzer.
Voraussetzungen: Wann ist eine Gewerbeanmeldung für eine PV-Anlage notwendig?
Keine Gewerbeanmeldung ist notwendig, wenn die Photovoltaikanlage eine Leistung von weniger als 30 kWp aufweist, bzw. 15 kWp pro Wohneinheit. Solche Anlagen sind von der Gewerbesteuer befreit, Privatpersonen müssen in dieser Dimension kein Gewerbe anmelden. Dennoch muss die Anlage angemeldet werden, siehe Checkliste. Bis zum Jahr 2020 waren nur Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp von der Gewerbesteuer befreit. Mit dieser neuen Regelung sollen Bürokratie und Hürden abgebaut werden.
Gewerbeanmeldung für PV-Anlage > 30 Kilowatt Peak
Falls die Anlage über der Leistungsgrenze von 30 kWp liegt, ist ein Gewerbe anzumelden. Ab diesem Leistungsbereichen ist von einer dauerhaften Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, zumal die Einspeisung in das öffentliche Netz zu recht attraktiven Konditionen vergütet wird. Ab einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro würde dann auch Gewerbesteuer anfallen. Auf gewerblichen Gebäuden wie Lagerhallen oder Bürogebäuden angebrachte PV-Anlagen müssen immer angemeldet werden. Die Pflicht zur Abführung von Gewerbesteuer greift auch hier erst jenseits des Freibetrags.
Checkliste: Wann Gewerbe anmelden für Photovoltaikanlage (privat vs. gewerblich)?
Im privaten Kontext ist der Betrieb einer PV-Anlage in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig, solange die Leistungsgrenze von 30 kWp nicht überschritten wird. Eine Gewerbeanmeldung wird erst oberhalb dieser Grenze notwendig.
Installationen auf gewerblich genutzten Gebäuden müssen hingegen beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden.
Ausnahmen gelten für so genannte PV-Inselanlagen, die weder beim Finanzamt noch beim Netzbetreiber meldepflichtig sind. Es handelt sich um Anlagen, die nicht an das Netz angeschlossen sind.
PV-Anlagen, die mit dem Stromnetz verbunden sind, müssen unabhängig von der Größe im Marktstammregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das ist nicht mit einer Gewerbeanmeldung zu verwechseln!
Wichtig! Meldepflichten für Photovoltaikanlagen bestehen nicht nur im Rahmen der Erstinstallation. Auch Erweiterung, Umbau oder Integration eines Stromspeichers sind meldepflichtig.
Meldefristen sind einzuhalten, da ansonsten hohe Bußgelder drohen können.
Bevor eine PV-Anlage angeschlossen wird, ist eine Genehmigung durch den Netzbetreiber notwendig. Diese kann auch durch den ausführenden Fachbetrieb erwirkt werden, sofern er ein ganzheitliches Leistungsspektrum anbietet.
Balkonkraftwerke bis 600 Watt Leistung können ohne Genehmigung schnell in Betrieb genommen werden. Es ist lediglich eine Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur notwendig.
Woran noch zu denken ist: PV-Anlage und Umsatzsteuer
Besonders im gewerblichen Bereich ist die steuerrechtliche Behandlung von PV-Anlagen komplex, weshalb ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte. Hier herrscht nach wie vor ein hohes Maß an Bürokratie, die nur im privaten Bereich zurückgefahren wurde. Die steuerliche Behandlung einer PV-Anlage im gewerblichen Bereich kann komplex sein. In vielen Fällen sind die Einnahmen aus der erzeugten Energie einkommensteuerpflichtig und die Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Im Privatbereich gelten andere Regelungen: Wenn die PV-Anlage eine Leistung von bis zu 30 kWp hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sie von der Einkommensteuer befreit sein. Seit 1. Januar 2023 fällt bei der Anschaffung und Installation solcher Anlagen keine Umsatzsteuer mehr an, wenn sie auf Wohngebäuden oder in unmittelbarer Nähe installiert werden.
Muss ich Steuern für meine PV-Anlage zahlen?
Etwaige Gewinne mit einer PV-Anlage sind für Privatpersonen nicht immer steuerfrei. Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen grundsätzlich versteuert werden, es sei denn, die Anlage fällt unter die oben genannten steuerlichen Vereinfachungen für kleine Anlagen bis 30 kWp. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten kann genutzt werden, wenn die Einnahmen versteuert werden. Dies zeigt, dass sich die Kosten nach wenigen Jahren Amortisation schnell mehr als bezahlt machen können. Trotz des Aufwands und möglicher Steuern gilt dies auch für Unternehmen, denn langfristig gesehen wird eigener Solarstrom die Energiekosten senken und so zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Kann man mit Photovoltaik noch Geld verdienen?
Ja, aufgrund der staatlich garantierten Einspeisevergütung lässt sich mit Photovoltaik weiterhin Geld verdienen, auch wenn sie in den letzten Jahren merklich gesunken ist. Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, sodass sich langfristige Planungssicherheit nutzen lässt.
Der erzielbare Preis pro Kilowattstunde (kWh) hängt vom Datum der Installation bzw. Inbetriebnahme ab. Anlagen bis 10 Kilowatt-Peak (kWp), die nach dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten bei Volleinspeisung 13 Cent pro Kilowattstunde, bei Teileinspeisung sind es 8,2 Cent. Anlagen bis 40 kWp erhalten 10,9 Cent für die Volleinspeisung und 7,1 Cent pro Kilowattstunde im Falle der Teileinspeisung.
Wovon hängt der Verdienst mit einer Photovoltaikanlage ab?
Es kommt mit Blick auf den Verdienst mit einer Photovoltaikanlage also auf die Größe der Anlage und die Nutzung ab. Kleinere Anlagen werden besser vergütet, die Volleinspeisung höher als die teilweise Einspeisung. Daher sollte bei der Dimensionierung einer PV-Anlage Klarheit über die spätere Nutzung herrschen.
Entscheidend ist natürlich die optimale Ausrichtung der Anlage auf den Sonnenstand, um einen optimalen Ertrag sicherzustellen. Die Lage und der durchschnittliche Sonnenschein pro Jahr spielen eine entscheidende Rolle, wobei es natürlich keine Garantie auf Sonne geben kann. Mittlerweile liefern moderne PV-Anlagen aber auch in den Wintermonaten nennenswerte Erträge. Trotzdem lassen sich saisonale Schwankungen abgesehen von den witterungsbedingten nicht wegdiskutieren.
PV-Anlage: Volleinspeisung oder Teileinspeisung, was lohnt sich mehr?
Heute lohnt sich angesichts gesunkener Vergütungen die Volleinspeisung besonders für kleinere Anlagen nicht mehr. Mit der Teileinspeisung lässt sich aber eine rentable Zukunftsinvestition nutzen, die eine Senkung der eigenen Stromkosten oder auch das günstige(re) Aufladen eines Elektroautos ermöglicht.
Was passiert, wenn die Einspeisevergütung abgelaufen ist?
Moderne PV-Anlagen können dank exzellenter Effizienz deutlich länger als 20 Jahre betrieben werden, sodass über diesen Zeitraum hinaus mit nennenswerter Stromerzeugung zu rechnen ist. Die einfachste Lösung besteht darin, komplett auf Eigenverbrauch umzurüsten. Eine solche „Anschlusslösung“ sollte bereits bei der langfristigen Planung Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist es möglich, mit dem Netzbetreiber eine Anschlussregelung zu vereinbaren. Angesichts zukünftig weiter steigender Strompreise lohnt sich gerade für Hausbesitzer mit kleineren Anlagen die Umrüstung auf Eigenverbrauch.
Fazit: Wann ist Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlage notwendig?
Im privaten Kontext nur, wenn die PV-Anlage die Leistungsgrenze von 30 Kilowatt Peak überschreitet. Angemeldet werden muss jede Anlage bei der Netzagentur, Ausnahmen stellen hier lediglich so genannte Inselanlagen dar. In den letzten Jahren ist es somit zu deutlichen Entlastungen und weniger Bürokratie gekommen.
Muss ich ein Solar Balkonkraftwerk anmelden / genehmigen lassen?
Das gilt auch für so genannte Balkonkraftwerke, die Mieter auf Balkonen nutzen können. Bis zu 600 Watt Leistung greift eine vereinfachte Anmeldepflicht, eine gesonderte Genehmigung ist nicht notwendig. Auch in diesem Fall ist eine Anmeldung bei Bundesnetzagentur und örtlichem Netzbetreiber vorgesehen. Durch abzusehende Änderungen im Mietrecht werden Vermieter dieser „Zukunftsmaßnahme“ bald nicht mehr widersprechen können.
Unterschiede zwischen Gewerbe & Privatbereich bei PV-Anlagen beachten!
Im gewerblichen Bereich sind die Auflagen noch komplexer, professionelle Steuerberatung dürfte in vielen Fällen gefragt sein, um einen in jeder Hinsicht größtmöglichen Nutzen aus erneuerbarer Sonnenenergie ziehen zu können. In den kommenden Jahren wird es für immer mehr Gebäude verpflichtend, beim Neubau oder der Modernisierung Solarmodule zu integrieren. Die jeweiligen Vorgaben auf Landesebene sind frühzeitig in Erfahrung zu bringen. Wer als Privatperson deutlich mehr als 30 kWp installiert und Strom in das Netz einspeisen wird, wird auch weiterhin ein Gewerbe anmelden müssen. Gewinne werden aber erst ab einem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr versteuert.
Darf ich die PV-Anlage selber anschließen?
Monatelange Wartezeiten auf Termine durch den Fachkräftemangel und hohe Nachfrage lassen bei vielen die Frage aufkommen, ob man eine PV-Anlage nicht auch selber anschließen kann? Gegen die Montage in Eigenregie spricht nichts, aber alle Arbeitsschritte rund um den Netzanschluss muss ein qualifizierter Elektrofachbetrieb durchführen. Bevor eine Anlage also in den Netzbetrieb gehen kann, muss sie vom Fachmann angeschlossen und abgenommen werden.
Zeit und Geld sparen lässt sich vorher aber durch die Installation in Eigenregie sparen, sofern das notwendige handwerkliche Fachwissen vorhanden ist. Baugenehmigungen sind für eine PV-Anlage auf dem Dach meistens nicht erforderlich, Ausnahmen kann es für denkmalgeschützte Gebäude geben.
Angesichts der hohen Auslastung vieler Fachbetriebe ist es sinnvoll, das Projekt „PV-Anlage installieren“ frühzeitig zu planen. Dabei sollten Sie auch in Erfahrung bringen, welche aktuellen Fördermittel auf Bundes- und Landesebene sowie der Stadt / Kommune nutzbar sind.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
Lesen Sie hierzu auch:
Rechen-Tools
KV-Beitragsrechner Gewerbesteuer-Rechner Gründungszuschuss-Rechner Kleinunternehmer-Rechner