Gewerbe anmelden als Haushaltshilfe

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

KV-Beitragsrechner

Wer sich als Haushaltshilfe im Bereich der so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen selbstständig machen möchte, muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich zweifelsfrei um eine gewerbepflichtige Tätigkeit, vor allem wenn sie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbe- oder auch Ordnungsamt.
 

Internet als Informationsquelle nutzen und Formular zur Gewerbeanmeldung gewissenhaft ausfüllen

Online finden sich nach einer kurzen Recherche in der Regel schnell die richtigen Anlaufstellen nebst benötigten Dokumenten. Für diese Art von Gewerbe sind keine besonderen Erlaubnisse vorgesehen, sodass die Gewerbeanmeldung ein recht unkomplizierter formaler Akt sein sollte. Auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung sind neben persönlichen Daten vor allem Angaben zum Leistungsspektrum zu machen. Diese sollte möglichst exakt und umfassend das wiedergeben, was für Kunden als selbstständige Haushaltshilfe angeboten werden soll. Spätere Änderungen müssten umgehend beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Apropos Kosten: Diese sind für die Gewerbeanmeldung deutschlandweit nicht einheitlich geregelt, denn jede Stadt/Gemeinde gestaltet die Kosten individuell. Als Durchschnittswert für die Orientierung kann mit einer mittleren zweistelligen Summe für die Gewerbeanmeldung gerechnet werden.
 

Der gewerbliche Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen und die Schwarzarbeit

Aktuelle Untersuchungen belegen, dass in diesem Bereich in etwa 80 % aller Fälle Schwarzarbeit zuzutreffen ist. Wer sich als Haushaltshilfe selbstständig machen möchte, entscheidet sich mit der Gewerbeanmeldung schon rein formal für ein legales Geschäftsmodell, das nicht am Fiskus vorbei arbeitet. Denn der Staat will natürlich mitverdienen, weshalb im Rahmen der Gewerbeanmeldung automatisch auch das Finanzamt zwecks steuerlicher Erfassung der Tätigkeit informiert wird.
 

Barzahlungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden

Ein weiteres Problem mit Blick auf die Schwarzarbeit kann sein, dass Auftraggeber bar auf die Hand zahlen wollen. Dies sollten gewerbetreibende Haushaltshilfen tunlichst unterlassen und zwingend Rechnungen auf eigenen Namen ausstellen. Nur so können sie im Zweifelsfalle dokumentieren, wie Umsätze zustande gekommen sind. Schwarzarbeit kann für beide Seiten extrem teuer werden, denn neben Nachzahlungen für die Sozialversicherungen drohen auch immense Strafzahlungen/Bußgelder. Insofern ist die vorgesehene Gewerbeanmeldung die formale Grundlage für eine legale selbstständige Tätigkeit.
 

Der Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen als Problem?

Viele Auftraggeber wollen keine Rechnungen akzeptieren, die Umsatzsteuer enthalten. Dieses ‚Problem‘ können selbstständige Haushaltshilfen nach erfolgter Gewerbeanmeldung dadurch ‚lösen‘, dass sie zu Beginn auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. In diesem Fall kann ganz legal auf den Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen verzichtet werden, sofern der Umsatz im ersten Geschäftsjahr nicht über 17.500 Euro und im zweiten Jahr nicht über 50.000 Euro liegt (diese Grenzen müssen stets beachtet werden). Diese Regelung ist vor allem für solche Haushaltshilfen attraktiv, die sich zunächst ein (nebenberufliches) Standbein aufbauen wollen und ggf. den Hauptjob noch nicht kündigen können. In diesem Fall ist übrigens der Arbeitgeber um sein Einverständnis zu bitten.
 

Option Kleingewerbe für den Einstieg in die Selbstständigkeit als Haushaltshilfe

Mit der genannten Kleinunternehmerregelung entscheiden sich selbstständige Haushaltshilfen für ein so genanntes Kleingewerbe. In rechtlicher Hinsicht sind solche Haushaltshilfen dann auch Unternehmer, aber keine Kaufleute im engeren Sinne. Ein Vorteil der Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist, dass sich die Buchführung deutlich vereinfacht. Im Gegensatz zur sonst üblichen doppelten Buchführung reicht in den meisten Fällen eine einfache Einnahme-Überschussrechnung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung aus. Auch ein Kleingewerbe, für das es übrigens keine eigene Rechtsform oder ähnliches gibt, muss offiziell beim Gewerbeamt angemeldet werden. Auch wer sich zunächst nur ein zweites, nebenberufliches Standbein als selbstständige Haushaltshilfe aufbauen will, muss ein Gewerbe anmelden. Die Höhe der erwarteten Umsätze ist diesbezüglich irrelevant, zumal ja Freibeträge bei der Einkommens- und Gewerbesteuer (für letztere aktuell 24.500 Euro pro Jahr) ohnehin für eine Entlastung geringer Einkünfte sorgen.
 

Alles Wichtige auf einen Blick: Gewerbeanmeldung als Haushaltshilfe

  • Wer sich als Haushaltshilfe selbstständig machen möchte, muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbe anmelden
  • Eine Tätigkeit ist gewerblich, wenn sie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird
  • Die angebotenen haushaltsnahen Dienstleistungen sind gewerbepflichtig, sie müssen im Formular zur Gewerbeanmeldung möglichst exakt geschildert werden
  • Die ordnungsgemäße Anmeldung beim Gewerbe- und auch Finanzamt sind die Grundlage für eine legale Selbstständigkeit (Hintergrund: geschätzte 80 % aller Haushaltshilfen in Deutschland arbeiten schwarz)
  • Um dem Anschein der Schwarzarbeit zu entgehen, sollten immer Rechnungen ausgestellt werden. Wer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, kann hierbei legal auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten
  • Vorsicht vor einer möglichen Scheinselbstständigkeit. Diese liegt immer bei Weisungsgebundenheit durch einen Auftraggeber vor (= Einordnung in fremde unternehmerische Prozesse und Strukturen)


Bin ich Kleinunternehmer?


Kleinunternehmerregelung

 

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