Gewerbe anmelden mit einem Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb

Klimaschutz und Energiewende werden dafür sorgen, dass Heizungs- und Sanitärinstallationsbetriebe in den kommenden Jahren mit einer guten Auftragslage rechnen können. Nicht nur bei der zukunftsorientierten Ausstattung von Neubauten, sondern vor allem auch mit Blick auf die energetische Gebäudemodernisierung. Noch immer ist der Gebäudesektor in der EU für einen Großteil der CO2 Emissionen verantwortlich. Das soll sich auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 durch strengere gesetzliche Anforderungen ändern.
Heizungsgesetz in Deutschland: Ein (neuer) Startpunkt?
Zuletzt hatte das neue Heizungsgesetz in Deutschland für viel Unmut und Verunsicherung bei Immobilienbesitzern gesorgt. Durch die langfristige Abkehr von fossilen Energieträgern werden GWH-Fachbetriebe eine geänderte Ausgangslage für sich nutzen können. Wer ein Gewerbe als GWH-Installateur anmelden und selbstständig machen möchte, sollte sich konsequent auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen und vor allem erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Leistungsangebot haben. Dieser Ratgeber beleuchtet praxisorientiert, was bei der Gewerbeanmeldung für einen Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb zu beachten ist.
Das Wichtigste auf einen Blick: Gewerbe anmelden für Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb
- Für die Gewerbeanmeldung ist ein Meistertitel und somit eine fundierte Berufsausbildung notwendig.
- Die Chancen am Markt sind aufgrund der hohen Nachfrage und angesichts des Fachkräftemangels als sehr gut einzuschätzen. Trotzdem muss am anvisierten Standort eine belastbare Nachfrage- und Konkurrenzanalyse erfolgen.
- Angesehen von der Gewerbeanmeldung ist auch der Eintrag in der Handwerksrolle notwendig, je nach Rechtsform auch im Handelsregister.
- Zukunftsorientiertes Leistungsspektrum: Energieeffizienz und erneuerbare Energie sind Schlüsselthemen für die Zukunft, um mit den Chancen der Zeit wachsen zu können.
Ausgangslage: Warum einen Heizungs- & Sanitärinstallationsbetrieb gründen?
Wer bis jetzt als Fachkraft im Bereich Heizungsbau/ Sanitärinstallationen angestellt war, plant eventuell schon seit längerem die berufliche Selbstständigkeit. Ein höheres Einkommen, Selbstverwirklichung und flexiblere Zeiteinteilung sprechen für den Schritt, sich selbstständig zu machen. Rein wirtschaftlich spricht vor allem die wachsende Nachfrage für diesen Schritt: In den kommenden Jahren werden tausende Heizsysteme installiert bzw. mit Wärmepumpen modernisiert werden müssen. Sanitärdienstleistungen spielen im täglichen Leben eine Rolle, neben der Modernisierung vor allem mit Blick auf Wartung und Reparatur. Angesichts dessen spricht viel dafür, mit der Gewerbeanmeldung für einen Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb die Basis für die Existenzgründung zu legen. Durch neue gesetzliche Regelungen werden Immobilienbesitzer, Käufer und auch Erben in Zukunft dazu verpflichtet sein, Modernisierungen durchführen zu lassen. Wachstumschancen ergeben sich unmittelbar aus den Rahmenbedingungen auch unabhängig von der Konjunkturentwicklung.
Durch neue technische Möglichkeiten und Standards hat sich der Markt vergrößert, was Fachbetrieben die Chancen zur strategisch klugen Positionierung mit Alleinstellungsmerkmalen eröffnet. Der Klimawandel wird auch die Klimatechnik in den kommenden Jahren in Deutschland wachsen lassen: Immer mehr Hausbesitzer interessieren sich für eine Klimaanlage, um die heißen Sommermonate gut zu überstehen. Neben Heizungskonzepten sollten auch Klimatechnik eine Rolle bei der Geschäftsausrichtung spielen.
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung mit einem Heizungs- & Sanitärinstallationsbetrieb
Es versteht sich von selbst, dass komplexe Technik und Installationen, die über zig Jahre halten müssen, fundiertes Fachwissen erfordern. Eine handwerkliche Ausbildung samt Berufserfahrungen sollte die Basis für die Gewerbeanmeldung als GWH-Installateur sein. Das Berufsbild „Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ ist als Handwerksberuf in Deutschland relativ neu. Damit werden bei der Ausbildung die Berufe des Gas- und Wasserinstallateurs und Heizungs- sowie Lüftungsbaus zusammengefasst.
Durch den technologischen Fortschritt spielen auch Elektro- und Solartechnik für Betriebe in diesem Bereich eine zunehmend wichtigere Rolle. All das erlaubt Gründern, ihren Betrieb fachlich breit aufzustellen, um eine große Zielgruppe anzusprechen. Neben Privatkunden rücken auch Gewerbekunden in den Fokus, da es hier für die Installation von Solaranlagen verpflichtende Vorgaben geben wird.
Meistertitel für Gewerbeanmeldung mit Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb?
Ja, für die Gewerbeanmeldung ist ein Meistertitel vorzuweisen, wobei im Einzelfall ein Blick auf das Leistungsspektrum zu erfolgen hat. In der Heizungs- und Sanitärbranche ist es gemäß Anlage A der Handwerksordnung üblich, einen Meistertitel vorweisen zu müssen. Hintergrund ist, dass viele Arbeiten sicherheitsrelevanter Natur sind. Der Meistertitel ist insofern mit hohen Qualitätsstandards gleichzusetzen, worin beim Marketing ein entscheidender Vorteil solcher Meisterbetriebe liegt.
Ohne Meistertitel Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb gründen?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dieses zulassungspflichtige Handwerk auch ohne eigenen Meistertitel selbstständig ausüben zu dürfen. In erster Linie ist die so genannte Altgesellenregelung zu nennen: Wer 4 Jahre Berufserfahrung in leitender Position sammeln konnte, kann dies als Ausnahme bzw. Ersatz für den Meistertitel nutzen.
Wer die Meisterprüfung als unzumutbare Herausforderungen ansieht, kann gemäß § 8 Handwerksordnung eine Ausnahmebewilligung erwirken. Es geht aber auch ohne diese Umwege, indem ein Meister in leitender Position im eigenen Betrieb eingestellt wird. Das hat dann aber natürlich den Preis, ein Stück der Verantwortung abgeben zu müssen. Angesichts der Voraussetzungen und der Notwendigkeit eines Meistertitels empfiehlt es sich, die Gewerbeanmeldung für einen Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb langfristig zu planen.
Meisterpflicht in Handwerksberufen
Eintrag in die Handwerksrolle
Wer sich mit einem Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb selbstständig machen möchte, muss sich vor der Gewerbeanmeldung an die zuständige Handwerkskammer wenden. Dort hat die obligatorisches Eintragung in die Handwerksrolle zu erfolgen, es ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Mit diesem Schritt erhalten Gründer die Handwerkskarte, die bei der finalen Gewerbeanmeldung als letzten Schritt vor Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs einzureichen ist.
Handwerkskammer & Handwerksrolle
Gewerbe anmelden für Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Handwerkskarte erwirkt, kann die Gewerbeanmeldung als letzter offizieller Schritt erfolgen. Um einen schnellen Ablauf für wünschenswerte Planungssicherheit sicherzustellen, sollten die individuellen Gründungsvoraussetzungen frühestmöglich in Erfahrung gebracht werden. Nur so ist es möglich, die Gewerbeanmeldung auf Anhieb vollständig und korrekt beim zuständigen Gewerbeamt einreichen zu können. In vielen Regionen ist es mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung zu großen Teilen online durchführen zu können.
Das Gewerbeamt wird das Finanzamt automatisch für die Gründung informieren. Gründer sollten sich aber selber um die steuerliche Erfassung der selbstständigen Tätigkeit kümmern, da von den Schätzungen für das erste Geschäftsjahr Steuervorauszahlen abhängen. Diese können in der Startphase einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Liquidität haben.
Für die vorgeschriebene gesetzliche Unfallversicherung muss die Berufsgenossenschaft Bau informiert werden. Das gilt insbesondere auch für den Fall, dass Mitarbeiter beschäftigt werden.
Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb ins Handelsregister eintragen?
Die Notwendigkeit hängt von der Rechtsform ab, die für das gegründete Unternehmen gewählt wird. Kapitalgesellschaften wie die GmbH müssen sich zwingend im Handelsregister eintragen, wohingegen Einzelunternehmen diesen Schritt optional nutzen können.
Weitere Schritte nach Gewerbeanmeldung für Heizungs-/ Sanitärinstallationsbetrieb
Mit Gewerbeanmeldung, steuerlicher Erfassung beim Finanzamt, Meldung bei der Berufsgenossenschaft und ggf. Eintragung ins Handelsregister sind alle wichtigen Schritte erledigt, um den Geschäftsbetrieb mit einem Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb aufnehmen zu können. Dringend zu empfehlen ist, ein Geschäftskonto rechtzeitig einzurichten und die Buchhaltung von Beginn an auf eine professionelle Basis zu stellen. Nur so ist gewährleistet, dass sich sämtliche Zahlungsströme korrekt nachvollziehen und aussagekräftige Zahlen für die Unternehmenssteuerung nutzen lassen. Ist das nicht der Fall, können Fehlentwicklungen nicht rechtzeitig entdeckt werden und zudem wird eine mangelhafte Buchführung irgendwann zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
Auswirkungen der Gewerbeanmeldung auf die Sozialversicherung
Welche Versicherung(en) für Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb?
Generell ist an die betriebliche und die persönliche Absicherung zu denken! Die Arbeitskraft ist das höchste Gut von Selbstständigen, weshalb ein Tarif mit Krankentagegeld gewählt werden sollten. Durch den Schritt in die Selbstständigkeit eröffnet sich die Option, in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beachten. Ungeachtet dessen sollte auch private Altersvorsorge betrieben werden, zumal die Renditen hier um ein Vielfaches höher sind.
Was den finanziellen Schutz des Unternehmens angeht, ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unabdingbar. Aus fehlerhaften Arbeiten können sich mitunter teure Folgeschäden ergeben, die versichert sein sollten. Alles andere könnte ein kleines Unternehmen schnell in den Ruin führen, weshalb notwendige Versicherung als gezieltes Risikomanagement zu bewerten sind.
Je nach Geschäftsausstattung und Kundenkreis ist auch an eine Inhaltsversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung zu denken. Eine Sach- und Ertragsausfallversicherung kann den Schutz abrunden. Kosten und Nutzen sollten vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells und spezifischer Risiken gewichtet werden.
Wie Kunden gewinnen nach Gewerbeanmeldung für Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb?
Um nach der Betriebsgründung Kunden zu gewinnen und für eine möglichst hohe Auslastung zu sorgen, spielt Reichweite beim Marketing mittlerweile eine strategische Schlüsselrolle. Es gilt, für potenzielle Kunden mit einer suchmaschinenoptimierten Homepage immer auffindbar zu sein. Ein Google My Business Eintrag sowie die Präsenz auf weiteren Branchen- oder Auftragsportalen kann die Kundenakquise zu großen Teilen automatisieren und so zu einer hohen Auslastung führen. Es versteht sich von selbst, dass Firmenwagen mit Werbung versehen sein sollten, um auch unterwegs viele potenzielle Kunden erreichen zu können. Auf Baustellen sollte mit Bannern am Gerüst ebenfalls gezielt Werbung für den Fachbetrieb betrieben werden.
Vernetzung mit anderen Handwerksbetrieben und Bewerbungen auf öffentliche Ausschreibungen sind weitere Wege, um als Heizungs- und Sanitärinstallationsbetrieb an neue Aufträge zu kommen. Die regelmäßige Präsenz auf Fachmessen ist eine perspektivenreiche Option, um neue Kontakte zu knüpfen und potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Regelmäßige Weiterbildungen sind ein Garant, um Kunden stets neueste Technik anbieten und sich so gezielt auch von der Konkurrenz abheben zu können.
Fazit
Wie in diesem Artikel dargestellt, ist die Gründung einer Heizungs- und Sanitärfirma als sehr chancenreich einzustufen. Die generell guten Geschäftsaussichten sind aber ausdrücklich kein Grund, auf eine fundierte Standortanalyse und die Ausarbeitung eines belastbaren Businessplans zu verzichten. Nachhaltige, umweltfreundliche, energieeffiziente Lösungen und gesetzlichen Vorgaben sind die wesentlichen Rahmenbedingungen für den zukünftigen Wachstumskurs in dieser Branche.
Die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung sind mit einem Meistertitel oder einem der dargestellten Alternativwege recht hoch, da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Meisterbetriebe dürfen aber auch ausbilden und Nachwuchs gewinnen, was in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Thema ist. Allerdings sollten sich Inhaber eines Heizungs- und Sanitärfachbetriebes frühzeitig überlegen, wie sie gezielt Nachwuchs gewinnen wollen und sich je nach Standort auch gegen die größere Konkurrenz durchsetzen können.
Checkliste: Heizungs- und Sanitärfachbetrieb gründen
- Geschäftskonzept entwickeln und fundierten Businessplan ausarbeiten.
- Was sind Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens, welche Zielgruppe soll angesprochen werden?
- Ist der Standort optimal, wie ist die Konkurrenzsituation einzuschätzen?
- Neben dem Businessplan ist auch ein Finanzplan auszuarbeiten: Kosten, Investitionen, Liquiditäts- und Rentabilitätspläne sollten für die ersten Geschäftsjahre erstellt werden.
- Zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht: Sind alle Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung bzw. die selbstständige Tätigkeit als GWH-Installateur erfüllt?
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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