Diese Steuern sind wichtig

Das Thema Steuern ist für viele Selbstständige ein ungeliebtes Kind. Der Staat kassiert Betriebe doppelt und dreifach ab. Je nach Rechtsform und Einkunftsart müssen Sie mit verschiedenen Steuerbelastungen rechnen. Selbstständige müssen dem Grunde nach folgende Steuern bezahlen: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer. Wenn Angestellte beschäftigt werden: Lohnsteuer. Bei juristischen Personen ist desweiteren die Körperschaftssteuer relevant.
 

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer hat ihren Namen daher, dass sie das Einkommen einer Person besteuert. Wenn sie selbstständig sind und als Einzelunternehmer tätig, müssen Sie also ihr Einkommen der Einkommensteuer unterwerfen. Dabei wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet. Bei Selbstständigen ist der Gewinn oft gleichzusetzen mit dem Einkommen. Abgesehen von bestimmten Grundfreibeträgen, die steuerfrei behandelt werden, müssen Sie Jahr für Jahr ihre persönliche Einkommensteuererklärung einreichen und alles, was über die Grundfreibeträge geht, besteuern lassen.
 

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist für Firmen so etwas wie Einkommensteuer für Privatpersonen. Der Körperschaftsteuersatz ist allerdings immer gleich hoch. Er liegt aktuell bei 15 %, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %. Da die Körperschaftsteuer immer gleich bleibt sollten Sie frühzeitig überlegen, welche Rechtsform für Sie infrage kommt. Denken Sie langfristig. Wenn Sie nicht sicher sind, wie sie sich entscheiden sollen, ist ein Gespräch mit einem Steuerberater dringend zu empfehlen.
 

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer entfällt bei Gewerbetreibenden an. Wenn Sie als Freiberufler arbeiten, spielt die Gewerbesteuer keine Rolle. Freiberufler müssen nur die Einkommensteuer bezahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt eng zusammen mit dem Standort. Jede Gemeinde arbeitet mit einem bestimmten Hebesatz. Dieser Hebesatz beeinflusst Ihre Gewerbesteuerbelastung. Je höher der Hebesatz, desto höher die Gewerbesteuer. Aus diesem Grund erkundigen sich große Firmen oft danach, wie teuer die Gewerbesteuer in einer Gemeinde ausfallen würde. Manche Gemeinden erheben lediglich 265 %, andere wenden ein Hebesatz von 460 % an. Sie sehen, dass die Entscheidung für eine Gemeinde entweder billig oder teuer werden kann.
 

Umsatzsteuer

Sobald Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen sie diese an den Staat abführen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %. Bieten Sie ermäßigte Leistungen an, beträgt der Satz 7 %. Es ist gar nicht so einfach festzustellen, welche Leistungen mit welchem Steuersatz belegt werden. Eine Praktiker Lösung lautet demnach, im Zweifel den höheren Steuersatz zu wählen, weil das Finanzamt sich sicherlich nicht über ein zu viel an Steuerbeschwerden wird. Gleichwohl ist es ratsam, mit einem Steuerberater zu klären, ob eventuell ein verminderter Steuersatz in Betracht kommt. Ist das der Fall, könnte das für Sie ein Vorteil sein, wenn Sie mit privaten Endabnehmern Geschäfte machen. Diese müssen dann am Ende weniger bezahlen. Im B2B-Bereich ist dieser Aspekt weniger relevant, weil die Mehrwertsteuer bei beiden Beteiligten ein durchlaufender Posten ist.

Haben sie schon einmal etwas von der Kleinunternehmerregelung gehört? Wenn Sie mit Ihrem Umsatz pro Jahr unter einer gewissen Grenze bleiben, brauchen sie gar keiner Steuer auszuweisen und somit auch keine Umsatzsteuererklärung einreichen. Auch hier gilt: im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.
 

Lohnsteuer

Lohnsteuer wird immer dann fällig, wenn Sie jemanden anstellen. Lohnsteuer ist für Studenten und Aushilfen genauso fällig, wie für Geschäftsführer und Vollzeitarbeitskräfte. Informieren Sie sich über die nötigen lohnsteuerlichen Voraussetzungen und arbeiten Sie entweder mit einer gut verständlichen Software oder übertragen Sie die Lohnabrechnung an ein Profi. Dieser haftet auch für die Richtigkeit und steht bei Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger zur Verfügung.
 

Sonstige Steuern

Neben den bereits genannten Steuerarten hält der Gesetzgeber noch eine ganze Reihe verschiedener Spezialsteuer bereit. Wenn Sie bislang Anstellungsverhältnis tätig waren, haben C vermutlich von vielen der genannten Steuern noch nichts gehört oder können damit nichts konkretes anfangen.

  • Die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig, wenn Sie Waren aus dem Ausland nach Deutschland importieren. Es gibt bestimmte Abmachungen mit dem EU-Ausland, wenn Sie Waren importieren wollen. Fliegen sie aber beispielsweise waren aus Japan oder den USA ein, müssen Sie wissen, was es mit der Einfuhrumsatzsteuer auf sich hat. In diesem Fall kommt übrigens auch die Frage nach Zöllen und Abgaben hinzu.

  • Kapitalertragsteuer werden fällig, wenn Sie Geld anlegen und Zinsen einnehmen.

  • Die Künstlerabzugsteuer müssen Sie abführen, wenn Sie zum Beispiel Texter beauftragen, Fotos machen lassen oder zu einem Firmenevent Künstler engagieren, die den Abend in eine besondere künstlerische Note tauchen.

  • Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen kann für Sie infrage kommen, wenn Sie eine zweite Niederlassung im benachbarten Ausland gründen. Das kommt für Sie nicht infrage? Umso besser, denn die Doppelbesteuerungsabkommen abkommen machen viel Arbeit und Kosten beim Steuerberater aufgrund der Spezialisierung viel Geld. Allerdings sollte dieser Aspekt kein Grund sein, keine Niederlassung im Ausland zu gründen. Prüfen Sie immer alle Aspekte, bevor Sie eine unternehmerische Entscheidung treffen.

Ganz egal, um welche Art Steuer es geht, Sie müssen im Bilde sein, was für Sie und ihr Unternehmen zutrifft. Denn als Unternehmer haben sie keine Wahl und können sich nicht herausreden, dass Sie etwas nicht gewusst haben. Die Strafe für nicht bezahlte Steuern ist in der Regel hoch. Dann bezahlen sie Sie nicht nur die Steuern, sondern zusätzlich das Strafgeld.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


Weitere Artikel zum Thema: