Gewerbeanmeldung mit einer Änderungsschneiderei

Wer sich mit einer Änderungsschneiderei selbstständig machen will, muss dazu beim zuständigen Amt in der Stadt/Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für den Fall, dass es sich zunächst nur um ein Nebengewerbe neben dem Hauptberuf handelt. Im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit wird ja auf Kundenauftrag hin gehandelt, sodass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die ganz klar auf eine dauerhafte Gewinnermittlung ausgerichtet ist. In der Regel wird die alleinige Gewerbeanmeldung nicht reichen, da es sich hierbei laut Statuten der Handwerkskammer um ein „handwerksähnliches Gewerk“ handelt. Vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung ist daher an die Beantragung einer Handwerkskarte zu denken.
 

Grundvoraussetzungen für den selbstständigen Start und nützliche Ansprechstellen

Beim Berufsbild ÄnderungsschneiderIn (früher war der Begriff Flickschneider gebräuchlich) handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Wer sich aufgrund seines Leistungsspektrums in einer Handwerkerrolle eintragen lassen muss, braucht dementsprechend auch eine Fachqualifikation. Allerdings sind die Grenzen hier fließend, sodass Verallgemeinerungen schwer möglich sind. Wer z.B. Stoffe in anderer Form verarbeitet, wird eventuell nur mit einer normalen Gewerbeanmeldung zurechtkommen. Hierbei kommt es auf die Beschreibung der Tätigkeit an, die in der Gewerbeanmeldung möglichst exakt und breit angelegt vorgenommen werden sollte. Auch der berufliche Hintergrund bzw. die eigene Qualifikation spielt natürlich eine Rolle. Wer seine eigenen Startvoraussetzungen prüfen will, kann sich an die örtliche Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer wenden. In einem Beratungsgespräch kann erörtert werden, ob im Zuge der Gewerbeanmeldung auch eine Handwerkskarte zu erwerben ist. In jedem Falle muss ein Gewerbe angemeldet werden, sobald eine selbstständige Tätigkeit in diesem Bereich aufgenommen wird. Spätestens 14 Tage nach der Aufnahme der Tätigkeit hat die offizielle Anmeldung zu erfolgen. In der Praxis allerdings empfiehlt es sich, erst abzuwarten, bis alle Startvoraussetzungen vorliegen, sodass für alle Beteiligten Klarheit und verlässliche Rahmenbedingungen gegeben sind.
 

Kurzer Exkurs: Gewerbeanmeldung für Handwerker

Dieser Exkurs ist sinnvoll, da es sich beim Berufsbild ÄnderungsschneiderIn um einen handwerksähnlichen Beruf handelt, für den in vielen Fällen neben der Gewerbeanmeldung auch eine Handwerkskarte zu erwirken ist. Um die Handwerkskarte zu bekommen, ist die Eintragung in die Handwerkerrolle vorgesehen. Neben Kosten für die Gewerbeanmeldung und eventuelle Gewerbesteuer (ab einem jährlichen Freibetrag von derzeit 24.500 Euro) sind Kosten für diese Beantragung und die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer mit einzukalkulieren. Für viele Handwerksberufe muss ein Meisterbrief vorgelegt werden, bevor die benötigte Handwerkskarte ausgehändigt wird. In Falle des Änderungsschneiders dürfte eine entsprechende Ausbildung ausreichen, ein Meisterbrief ist nicht vorgesehen, wohl aber die Eintragung in die Handwerkerrolle. Mit der erwirkten Handwerkskarte kann dann der vollständige Antrag beim Gewerbeamt eingereicht werden. Das Gewerbeamt wiederum informiert seinerseits automatisch das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft. An die Berufsgenossenschaft sollte sich der selbstständige Änderungsschneider wenden, um versicherungstechnische Aspekte zu klären (auch und besonders für den Fall, dass Mitarbeiter eingestellt werden). Darüber hinaus ist über eine Berufshaftpflichtversicherung nachzudenken, um mögliche finanzielle Schäden abzufedern.  
 

Im beruflichen Alltag ist die Gebührenordnung der Handwerkskammer zu beachten

Angehende Existenzgründer in diesem textilen Bereich sollten sich direkt zu Beginn mit der so genannten Gebührenordnung der Handwerkskammer beschäftigen. Dort wird u.a. festgeschrieben, dass ein/e ÄnderungsschneiderIn nur Kleidung abändern, aber keine selbst entwerfen darf. Sind aber solche Leistungen angedacht, so muss das Geschäft eventuell einen anderen Namen/Rahmen bekommen. Auf jeden Fall sind die Tätigkeiten möglichst exakt bei der Beantragung einer Handwerkskarte anzugeben. Die Handwerkskammer wird dann über zu berücksichtigende Bestimmungen informieren. Wer aber die offizielle Bezeichnung Änderungsschneiderei wählt, darf im Grunde nichts selber entwerfen. Insofern wird mit der Gewerbeanmeldung der textile Rahmen für die spätere Geschäftsausrichtung gelegt. Wer selber entwerfend aktiv werden möchte, sollte eher eine allgemeine Schneiderei oder ein Modeatelier gründen.
 

Auf einen Blick:
Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zur Gewerbeanmeldung mit einer Änderungsschneiderei

  • für eine Änderungsschneiderei ist zwingend ein Gewerbe anzumelden (spätestens 14 Tage nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit)
  • auch ein Nebengewerbe in diesem Bereich muss offiziell angemeldet werden
  • es handelt sich um einen ‚handwerksähnlichen Beruf‘, sodass in vielen Fällen neben vor der Gewerbeanmeldung eine Handwerkskarte zu beantragen ist (hierzu ist eine Eintragung in der Handwerkerrolle vorzunehmen).
  • persönliche Startvoraussetzungen können in einem Beratungsgespräch in der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer erörtert werden
  • man beachte die Gebührenordnung der Handwerkskammer: ein/e ÄnderungsschneiderIn (Flickschneider) darf demnach keine eigene Kleidung entwerfen
  • Alternativen für die textile berufliche Selbstverwirklichung bedenken: je nach Fokus der selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe mit dem Titel ‚Änderungsschneiderei‘ nicht zielführend

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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