Gewerbeanmeldung mit einem Babybedarfshandel

Wer sich mit einem Handel für Babybedarf selbstständig machen möchte, sollte sich nach der eingehenden Planung strategischer Aspekte der Geschäftsausrichtung auch mit den formalen Voraussetzungen frühzeitig auseinandersetzen. In dieser Hinsicht nimmt die Gewerbepflicht eine besondere Bedeutung ein. Basierend auf der Gewerbeordnung bzw. konkret Paragraf 14 derselben ist jeder Selbstständige dazu verpflichtet, eine gewerbliche Tätigkeit anzuzeigen respektive anzumelden. Generell herrscht hierzulande die Gewerbefreiheit. Ausgenommen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung sind lediglich Freiberufler. Von einem Gewerbe bzw. einer gewerblichen Tätigkeit wird gesprochen, wenn mit dauerhafter Regelmäßigkeit auf eine Rechnung Gewinne erzielt werden sollen. Dies ist zweifelsohne gegeben, wenn Selbstständige einen Handel für Babybedarf eröffnen möchten.
 

Babybedarf: Gewerbeanmeldung für Ladenlokal und Onlineshop

Grundsätzlich spielt es mit Blick auf die vorzunehmende Gewerbeanmeldung keine Rolle, ob es sich um ein Ladenlokal oder einen Onlineshop handelt. Beide Tätigkeiten müssen rechtzeitig angemeldet, d.h. vor der eigentlichen Geschäftseröffnung. Schließlich ist der Gewerbeschein die formale Erlaubnis, ein Geschäft führen zu dürfen. Im Antrag zur Gewerbeanmeldung muss das Tätigkeitsspektrum möglichst exakt und umfassend beschrieben werden. In bestimmten Bereichen ist eine Erlaubnispflicht vorgesehen, sodass neben dem eigentlichen Antrag zur Gewerbeanmeldung die fachliche und die persönliche Eignung nachgewiesen werden müssen. Bei einem Geschäft für Babybedarf ist damit nicht zu rechnen, eine einfache Gewerbeanmeldung reicht in aller Regel aus. Neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung ist der Personalausweis vorzulegen. Die Kosten für diesen notwendigen formalen Akt sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, sie bewegen sich durchschnittlich in etwa um 50 Euro.
 

Kurzer Exkurs zur behördlichen Überprüfung der Eignung von Räumlichkeiten

Was ein etwaiges Ladenlokal als Geschäftsgrundlage angeht, so ist zu beachten, dass eine notwendige Gewerbeanmeldung nicht die Genehmigung für die bauliche Nutzung von Objekten ersetzt. Insofern sollte lange vor der Eröffnung potenzieller Geschäftsräume geprüft werden, ob die gewerbliche Nutzung möglich ist bzw. welche Anforderungen hierfür zu erfüllen sind (man denke insbesondere an sanitäre Einrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen im Brandfall). Eine solche Prüfung kann durch das Bauordnungsamt erfolgen. Das Gewerbeaufsichtsamt ist dagegen der behördliche Ansprechpartner in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften zum Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz.
 

Welche Folgen hat die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung für einen Handel mit Babybedarf ist abgeschlossen, wenn der Antragsteller den bewilligten Gewerbeschein in den Händen hält. Dabei handelt es sich um nichts anderes, als den bearbeiteten Antrag zur Gewerbeanmeldung. Das Gewerbeamt wird seinerseits weitere Behörden automatisch informieren, und zwar das Finanzamt (zur steuerlichen Erfassung der gewerblichen Tätigkeit), die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer (hierin ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft), die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) und das Handelsregistergericht. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten kann auch das Gewerbeaufsichtsamt sowie das Eichamt eingeschaltet werden. Mit der erfolgreichen Gewerbeanmeldung ergibt sich auch die Pflicht zur Abführung von Gewerbesteuer, und zwar ab einem jährlichen Freibetrag von knapp 25.000 Euro. Die Höhe der Gewerbesteuer wird maßgeblich durch den Standort bestimmt. Jede Stadt/Gemeinde kann den maßgeblichen Hebesatz selber gestalten, sodass sich die Gewerbesteuer in der Höhe deutlich unterscheiden kann.
 

Wissenswertes in Bezug auf die Ab- und Ummeldung eines Gewerbes

Der einleitend bereits zitierte Paragraf 14 der Gewerbeordnung sieht vor, dass Gewerbetreibende alle Änderungen, die das Gewerbe betreffen, sofort anzeigen müssen. Im Falle eines Umzuges, der Geschäftsaufgabe oder der Änderung des Leistungsspektrums muss dies dem zuständigen Gewerbeamt mitgeteilt werden. Die Kosten für eine Gewerbeummeldung sind identisch mit der Anmeldung.
 

Wie verhält es sich mit der Gewerbeanmeldung für ein Neben-/Kleingewerbe mit Babybedarf?

Auch ein Kleingewerbe bzw. Nebengewerbe für Babybedarf muss beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden, sodass die Höhe der Einnahmen diesbezüglich keine Rolle spielt. Auch wer plant, sich neben dem Beruf mit einem Handel für Babybedarf selbstständig zu machen, muss diese gewerbliche Tätigkeit offiziell anmelden. Das Anmeldeformular ist übrigens in allen Fällen das gleiche. Aus der Gewerbeordnung als gesetzliche Grundlage geht eindeutig hervor, dass es unerheblich für die Notwendigkeit der Anmeldung ist, ob ein Gewerbe nebenberuflicher oder hauptberuflicher Natur ist. Der Unterschied zwischen Neben- und Hauptgewerbe wird erst für das Finanzamt relevant. Wer ein Kleingewerbe betreibt, kann in dieser Hinsicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen und so ganz legal auf den Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen verzichten.
 

Zusammenfassung auf einen Blick: Gewerbe anmelden für Babybedarf

  • Der Handel mit Babybedarf ist gewerblicher Natur, daher muss vor der eigentlichen Geschäftseröffnung ein Gewerbeschein als formale Berechtigung erwirkt werden
  • Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Ladenlokal oder einen Onlineshop handelt
  • Paragraf 14 der Gewerbeordnung sieht die Pflicht vor, eine gewerbliche Tätigkeit anzumelden
  • Wer sich mit Babybedarf selbstständig machen möchte, kommt in aller Regel mit einer ‚einfachen‘ Gewerbeanmeldung aus (besondere Erlaubnispflichten sind nicht vorgesehen)
  • In Bezug auf die Eröffnung eines Ladenlokals kommen auch baurechtliche Überprüfungen durch das Bauordnungsamt in Betracht: Werden alle sanitären und sicherheitsrelevanten Anforderungen für eine gewerbliche Nutzung erfüllt?
  • Folgen der Gewerbeanmeldung: das Gewerbeamt wird weitere Behörden wie das Finanzamt informieren
  • Im späteren Geschäftsbetrieb müssen sämtliche Änderungen in Bezug auf das Gewerbe kostenpflichtig gemeldet werden
  • Auch ein Neben- bzw. Kleingewerbe für Babybedarf muss offiziell angemeldet werden.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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