Gewerbe anmelden als selbstständiger Hörgeräteakustiker
Wer sich mit einem Fachgeschäft für Hörgeräteakustik selbstständig machen möchte, muss zwingend ein Gewerbe anmelden. Der auf diesem Weg zu erwirkende Gewerbeschein ist die Grundvoraussetzung dafür, den Geschäftsbetrieb offiziell aufnehmen zu dürfen. Beim Berufsbild des Hörgeräteakustikers handelt es sich um einen Handwerksberuf. Daher sind im im Rahmen der Gewerbeanmeldung auch die Bestimmungen der Handwerksordnung (H WO) zu beachten.
Der Hörgeräteakustiker wird in Anlage A der Handwerksordnung erwähnt
Dies bedeutet, dass es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, das einen Meistertitel für die selbstständige Berufsausbildung voraussetzt. Wer keinen Meistertitel hat, kann sich trotzdem selbstständig machen, wenn ein Betriebsleiter mit Meistertitel eingestellt wird. Die Altgesellenregelung gilt übrigens nicht für Hörgeräteakustiker. Eine langjährige Berufserfahrung kann also im Rahmen der Gewerbeanmeldung nicht als adäquater Ersatz für einen fehlenden Meistertitel geltend gemacht werden. Neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung muss auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis eingereicht werden. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung geht es neben persönlichen und geschäftlichen Daten vor allem um die Schilderung des Leistungsspektrums. Hieraus können sich in Einzelfällen weitere Nachweispflichten ergeben. Daher sollten sich auch Gründer im Handwerksbereich frühzeitig mit den Voraussetzungen befassen. Im Übrigen sieht es die Handwerksordnung explizit als Ordnungswidrigkeit an, wenn die Gewerbeanmeldung nicht vollständig bzw. nicht rechtzeitig vorgenommen wird.
Handwerkliche Gewerbeanmeldung: Welche Besonderheiten sind zu beachten?
Hier ist in erster Linie auf die Handwerksrolle zu verweisen. Selbstständige Hörgeräteakustiker, die einen Meistertitel innehaben, müssen sich in die Handwerksrolle des jeweiligen Bezirkes eintragen lassen (für zulassungsfreie oder handwerksähnliche Gewerbe gibt es entsprechende Verzeichnisse). Für die Gewerbeanmeldung ist ebenfalls eine Handwerkskarte nötig, die beim Gewerbeamt vorgelegt werden muss. Mit der erfolgreichen Gewerbeanmeldung kann die Eintragung in das Gewerberegister erfolgen. Das Gewerbeamt wird seinerseits das Finanzamt und die zuständige Berufsgenossenschaft informieren. Zwecks steuerlicher Erfassung sollten sich Hörgeräteakustiker jedoch selber vorher an das Finanzamt wenden, damit alle buchhalterischen Aspekte von Beginn an geklärt sind. Die Berufsgenossenschaft spielt eine zentrale Rolle für die Unfallversicherung. Selbstständige Hörgeräteakustiker können angeben, ob sie pflichtversichert sind oder sie sich freiwillig versichern lassen wollen. Sofern im Betrieb Mitarbeiter beschäftigt werden, gilt für diese eine Versicherungspflicht in der Berufsgenossenschaft. Apropos Mitarbeiter: Auch diesbezüglich sollten alle Formalitäten rechtzeitig erledigt werden, damit im laufenden Geschäftsbetrieb alle Fristen in Bezug auf Überweisung von Sozialversicherungsverträgen eingehalten werden können.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung als Hörgeräteakustiker?
Durch die Gewerbeanmeldung ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer, wobei die Beiträge in den ersten Jahren ermäßigt sind. Unerfahrene Geschäftsführer können das Informations- und Weiterbildungsangebot im Gegenzug nutzen, um Defizite zu beseitigen und eine erfolgsorientierte Unternehmensführung voranzutreiben. Des Weiteren ergibt sich die Pflicht, Gewerbesteuer abführen. Dabei kann jedes Jahr ein Freibetrag von aktuell knapp 25.000 Euro geltend gemacht werden. In Bezug auf die konkrete Höhe der Gewerbesteuer spielt der Standort eine entscheidende Rolle, da jede Kommune/Stadt ihren eigenen Hebesatz hat. Dieser ist letztlich maßgeblich für die Höhe der abzuführenden Gewerbesteuer. In buchhalterischer Hinsicht kommt zur Einkommens- und Umsatzsteuererklärung noch die jährliche Gewerbesteuererklärung hinzu.
Praxistipp: Welche häufigen Fehler bei der Gewerbeanmeldung vermieden werden sollten, kann hier in kompakter Form nachgelesen werden.
Gewerbe anmelden als Hörgeräteakustiker: alles Wichtige in der Zusammenfassung
- Zu beachtende Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung und Anlage A der Handwerksordnung (HWO)
- Dementsprechend handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk
- Für die selbstständige Berufsausübung ist ein Meistertitel erforderlich
- Alternativ kann für den Weg in die berufliche Selbstständigkeit auch ein Betriebsleiter mit Meistertitel eingestellt werden
- Im Rahmen der Gewerbeanmeldung ist ebenfalls eine Handwerkskarte vorzulegen
- Mit der Gewerbeanmeldung ist die Eintragung in die zuständige Handwerksrolle vorzunehmen
- Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist sinnvoll, um Klarheit über alle Aspekte der steuerlichen Erfassung zu erlangen.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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