Gewerbe anmelden für einen Handyshop

Wer einen Handyshop eröffnen will, muss als wesentliche formale Startvoraussetzung einen Gewerbeschein erlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Ladenlokal oder ein Internetshop (ggf. inklusive Reparaturservice) eröffnet wird: Beide Tätigkeiten sind gewerblicher Natur. Der Gewerbeschein wird auf Antrag beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt erteilt. Im Antragsformular zur Gewerbeanmeldung müssen neben persönlichen Daten vor allem Details zu Art und Umfang des Gewerbebetriebs gemacht werden. Da ein Handyshop eine selbstständige und dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit repräsentiert, ist per Definition eine Gewerbeanmeldung unumgänglich.
 

Eine gründliche Planung im Vorfeld beschleunigt die Geschäftseröffnung

Da die Ausstellung eines Gewerbescheins ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann, ist eine gründliche Vorbereitung dringend zu empfehlen, insbesondere was die einzureichenden Unterlagen angeht. Bei einem Handyshop handelt es sich in aller Regel nicht um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, sodass keine besonderen Nachweise zu erbringen sind. Notwendig sind jedoch die folgenden Unterlagen (viele Städte/Kommunen bieten alle relevanten Formulare auch online an):

  • sorgfältig und vollständig ausgefülltes Antragsformular (spätere Änderungen müssen angezeigt werden)
  • Nachweis der Identität durch Personalausweis oder alternativ einen Reisepass
  • Handelsregisterauszug (sofern das gegründete Unternehmen dort eingetragen ist)

Genehmigungen und Nachweise wie etwa ein polizeiliches Führungszeugnis können im Einzelfall erforderlich werden, wenn sensible und schützenswerte Daten im Mittelpunkt des angebotenen Leistungsspektrums stehen
 

Kosten für die Gewerbeanmeldung und weitere Formalitäten

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, sie variieren von Stadt zu Stadt, belaufen sich aber meistens auf einen mittleren zweistelligen Betrag. Im Übrigen können diese Kosten am Jahresende als Betriebsausgabe steuerwirksam berücksichtigt werden. Mit der Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes wird sich auch das Finanzamt melden, zumal dieses neben anderen Ämtern automatisch im Zuge der Gewerbeanmeldung informiert wird. Je nach Umsatzprognosen kann die Kleinunternehmerregelung gewählt werden, um die Buchhaltung zu vereinfachen. Der Vorsteuerabzug entfällt, auf Rechnungen darf entsprechend keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das Finanzamt setzt je nach Rechtsform voraus, dass die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten werden. Mit einer neuen Steuernummer, die automatisch zugeteilt wird, muss jedes Jahr bis spätestens zum 31.5 die Steuererklärung eingereicht werden. Im Falle von Unstimmigkeiten kann das Finanzamt Einsicht in relevante Dokumente der Buchführung verlangen. Insofern sollte hier von Beginn an großer Wert auf Aktualität und Stimmigkeit gelegt werden.
 

Die Art des Angebots bzw. der Umfang spielen per se keine entscheidende Rolle für die Gewerbepflicht

Wer einen Handyshop vorerst nur nebenberuflich betreiben möchte, muss trotzdem ein Gewerbe anmelden, sofern die Tätigkeit dauerhaft mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Geringfügige Einnahmen schützen nicht vor der Gewerbepflicht, zumal diese durch Freibeträge ohnehin entlastet werden. So greift die Gewerbesteuer als zusätzliche betriebliche Abgabenlast erst jenseits eines Freibetrages von jährlich derzeit 24.500 Euro. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich übrigens aus dem Hebesatz, der von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ausfallen kann. Hieran zeigt sich deutlich, dass der Standort durchaus eine finanzielle Rolle mit Blick auf die erforderliche Gewerbeanmeldung spielt. Oft wird der Begriff Kleingewerbe benutzt, obwohl dieser eigentlich irreführend ist. Gemeint ist vielmehr eine Gewerbeanmeldung, die sich die oben genannte Kleinunternehmerregelung zu Nutze macht. Alternativ käme für die Eröffnung eines Handyshops noch ein Nebengewerbe in Betracht, sofern diese Tätigkeit nicht die alleinige hauptberufliche Einnahmequelle ist. Die formale Grenze liegt derzeit bei 20 Arbeitsstunden pro Woche, insbesondere was die Sozialversicherungsträger angeht.
 

Gewerbeanmeldung für Handyshop: alles Wichtige in der kompakten Zusammenfassung

  • Vor der eigentlichen Geschäftseröffnung muss ein Gewerbeschein beantragt werden
  • Dabei spielt die Art des Geschäfts (Ladenlokal oder Onlineshop) keine Rolle
  • Eine sorgfältige Planung kann die Gewerbeanmeldung beschleunigen. In diesem Sinne sind alle notwendigen Dokumente vorher einzuholen
  • Eine erweiterte Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht ist für einen Handyshop nicht zu erwarten
  • Im Zuge der Gewerbeanmeldung wird u.a. das Finanzamt automatisch informiert
  • Die etwaig fällige Gewerbesteuer greift (in der Höhe des lokal geltenden Hebesatzes) erst ab einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro
  • Zur Vereinfachung der verpflichtenden Buchführung kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden (hierbei wird oft von einem Kleingewerbe gesprochen)
  • Je nach Ausgangslage kommt alternativ ein Nebengewerbe in Betracht, sofern es sich beim eröffneten Handyshop nicht um die hauptberufliche Einnahmequelle handelt.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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