Gewerbe anmelden für eine Textilreinigung: Praxiswissen für gründliche Lösungen

Wer sich mit einer professionellen Textilreinigung selbstständig machen will, muss dazu ein Gewerbe anmelden: Beim Berufsbild Textilreiniger handelt es sich gemäß offizieller Statuten um ein so genanntes zulassungsfreies Handwerk, für das eine Anzeigepflicht besteht (zu Details siehe Anlage B 1, Nr. 31 der Handwerksordnung). Die Einstiegshürden für Existenzgründer sind in diesem Bereich recht niedrig, denn ein Meisterbrief ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Kundenwahrnehmung jedoch kann ein Meisterbetrieb potenziell besser ankommen, wenn er dementsprechend richtig vermarktet wird. Als wirkungsstarkes Gütesiegel kann er sich im harten Konkurrenzkampf als Wettbewerbsvorteil erweisen und die Möglichkeit bieten, höhere Preise und größere Gewinnmargen durchzusetzen.
 

Ein Meistertitel ist für die Existenzgründung nicht notwendig

Maßgeblich für diese Entwicklung ist die Handwerksreform aus dem Jahre 2004, nach der die vormalige Abgrenzung zwischen ‚Textilreinigung‘ (Meisterbetrieb) und ‚Schnellreinigung‘ (handwerksähnlicher Betrieb) entfallen ist. Im Grunde genommen könnte sich somit jeder Gründer in diesem Bereich beruflich selbstständig verwirklichen. Vor der Aufnahme der Tätigkeit ist neben der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt noch die Eintragung in die Liste der Handwerksbetriebe vorzunehmen. Im Einzelfall kann übrigens die Schlichtungskommission entscheiden, ob die IHK der zuständige Ansprechpartner ist. Fachkenntnisse sind in diesem Bereich unerlässlich, da zum Teil komplexe Maschinen mit Chemikalien fachgerecht bedient werden müssen. Wer eine Textilreinging ausübt, muss gesetzliche Vorschriften strikt beachten, so etwa das Abfallentsorgungsgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und spezifische Unfallverhütungsvorschriften. Ein entsprechender Sachkundenachweis ist gegenüber der Handwerkskammer oder in Einzelfällen auch gegenüber der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Fremdüberwachung, also quasi des Einkaufs von externem Fachwissen.
 

Die Gewerbeanmeldung als zentraler formaler Schritt der Existenzgründung

Der Betriebssitz gibt vor, welches Amt für die Gewerbeanmeldung zuständig ist. In vielen Städten/Kommunen finden sich bereits online alle Informationen oder auch Anträge, sodass die Gewerbeanmeldung recht zügig vorangetrieben werden kann. Beim Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung ist der Beschreibung des Tätigkeitsspektrums ein besonderes Augenmerk zuzuwenden: Diese Beschreibung ist maßgeblich für den zu erhaltenen Gewerbeschein. Weicht das spätere Leistungsspektrum ab, so muss ein weiterer Antrag für eine Änderung eingereicht werden.
 

Weitere formale Aspekte im Zuge der Gewerbeanmeldung für ein Textilreinigungsunternehmen

Im Zuge der Gewerbeanmeldung wird das zuständige Gewerbe- oder auch Ordnungsamt automatisch das Finanzamt, die Gewerbeaufsicht, die Berufsgenossenschaft sowie ggf. relevante Ordnungsbehörden informieren. Ordnungsbehörden kommen bei der Gewerbeanmeldung im Textilreinigungsbereich etwa in Bezug auf die Lagerung von Reinigungsmitteln und Chemikalien ins Spiel, die zum Teil brennbar sind und so ein hohes Sicherheitsrisiko in sich bergen, ganz zu schweigen von einer möglichen Umweltverschmutzung. Die Berufsgenossenschaft regelt Versicherungsaspekte am Arbeitsplatz sowie in Bezug auf die Arbeitswege. Das Finanzamt wird eine steuerliche Erfassung vornehmen und eine Umsatzsteueranmeldung verlangen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird. Zu berücksichtigen ist noch, dass ein Textilreinigungsunternehmen mit der Gründung kammerzugehörig wird. Es entsteht automatisch eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer, die aber aufgrund des reichen Informationsangebotes gewinnbringend genutzt werden kann. Ohnehin gibt es für Gründer in der Startphase Ermäßigungen mit Blick auf die fälligen Mitgliedsbeiträge.
 

Woran bei der Gewerbeanmeldung noch zu denken ist

Sofern mit Beginn der Geschäftseröffnung Angestellte beschäftigt werden, ist eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt zu beantragen. Diese Nummer wird relevant, um Mitarbeiter bei der Sozialversicherung bzw. der jeweiligen Krankenkasse anzumelden. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, muss in jedem Fall auch eine neue Betriebsnummer beantragen. Die Mitarbeiter müssen natürlich auch über die zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert werden. Fachkenntnisse erscheinen angesichts der Tatsache, dass mitunter giftige Stoffe/Reinigungsmittel verwendet werden, als unabdingbar. Lagerräume müssen daher gewissen Ansprüchen gerecht werden, die vom Ordnungsamt überprüft werden. In Bezug auf die Benutzung oder Änderung von Räumlichkeiten ist die Gewerbeaufsicht einzuschalten. Die zuständige Handwerkskammer oder die IHK können unerfahrenen Gründern in Bezug auf die richtige Lagerung von brennbaren oder giftigen Stoffen gezielt informieren. Des Weiteren ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten, der zufolge bestimmte Raummaße und Beleuchtungsaspekte einzuhalten sind. Bei aller notwendigen Erledigung der formalen Aspekte ist natürlich auch an die strategische Positionierung des neuen Geschäfts zu denken: Es versteht sich von selbst, dass alle wichtigen Aspekte in einem ganzheitlichen Businessplan berücksichtigt sein sollten bevor das Gewerbe letztendlich angemeldet wird.
 

Persönliche Aspekte sollten auch bedacht werden

Es liegt in der Natur der Sache, dass das Geschäft bei der Gewerbeanmeldung im Fokus steht. Dennoch sollten sich Gründer auch mit ihrer eigenen Absicherung beschäftigen. Zu denken ist in diesem Sinne insbesondere an die Alters- oder Risikovorsorge. Was die Krankenversicherung angeht, so haben Selbstständige generell die Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Variante. Selbstständige in einem handwerksähnlichen Gewerbe können unter Umständen versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sein. Es gilt, sich bei der Deutschen Rentenversicherung über die persönlichen Voraussetzungen ein genaues Bild zu verschaffen, sodass spätere Nachzahlungen vermieden werden. Generell ist das Thema ‚Berufsunfähigkeit‘ ein wichtiges Thema für Selbstständige, zumal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente keinen verlässlichen Standard für alle ab 1961 Geborenen mehr bietet. Für kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle bieten sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen das wichtige Krankentagegeld an.
 

Das Wichtigste übersichtlich zusammengefasst: Gewerbe anmelden für eine Textilreinigung

  • Es handelt sich beim Textilreinigungsgewerbe um ein zulassungsfreies (aber anzeigepflichtiges) Handwerk
  • Details regelt Anlage B 1, Nr. 31 der Handwerksordnung
  • Geringe Einstiegshürden: seit der Reform im Jahre 2004 ist kein Meistertitel mehr vorgesehen
  • Neben der Gewerbeanmeldung ist auch eine Eintrag in die Liste der Handwerksbetriebe erforderlich
  • Durch die Gewerbeanmeldung ergibt sich eine Kammerzugehörigkeit, also eine Pflichtmitgliedschaft bei der Handwerkskammer oder der IHK
  • Die Beschreibung des Leistungsspektrums bei der Gewerbeanmeldung ist später maßgebend für den erhaltenen Gewerbeschein (Änderungen müssen gemeldet werden)
  • Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Behörden
  • In Bezug auf die Räumlichkeiten und die Lagerung von chemischen Reinigungsmitteln kommen die Gewerbeaufsicht und das Ordnungsamt ins Spiel
  • In Bezug auf die Lagerung und fachgerechte Entsorgung von Reinigungsmitteln ist ein entsprechender Sachkundenachweis für die Existenzgründung erforderlich
  • Werden Mitarbeiter eingestellt, so muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden (bei einer Betriebsübernahme ist eine neue Betriebsnummer zu erwirken)
  • Neben geschäftlichen Aspekten auch an die persönliche Absicherung denken: Rentenversicherungspflicht und Schutz vor Berufsunfähigkeit prüfen

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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