Gewerbe anmelden für einen Catering-Service
Wer sich mit einem Party Service selbstständig machen möchte, sollte neben der strategischen Geschäftsausrichtung auch frühzeitig an die erforderliche Gewerbeanmeldung denken. Es handelt sich hierbei eindeutig um eine gewerbepflichtige Tätigkeit, die vor dem offiziellen Geschäftsstart anzumelden ist. Der erhaltene Gewerbeschein verkörpert die formale Berechtigung, dieses Geschäft ausüben zu dürfen. Da in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht, steht es jedem grundsätzlich frei, ein Gewerbe für einen Party Service (Catering) anzumelden.
Nachweispflichten ergeben sich aus der Schilderung des Leistungsspektrums
Im Zuge der Gewerbeanmeldung sind in der Regel keine besonderen Qualifikationsnachweise vorzubringen. Generell gilt: das konkrete Leistungsspektrum der gegründeten Catering Firma entscheidet darüber, welche Nachweise zu erbringen sind und ob Erlaubnispflichten vorgesehen sind. Es muss ohnehin im Formular zur Gewerbeanmeldung umfassend und möglichst exakt beschrieben werden. Spätere Änderungen des Angebots für Kunden sind anzeigepflichtig! Abgesehen vom Formular zur Gewerbeanmeldung ist auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Für den Fall, dass frische Lebensmittel verarbeitet werden, sind entsprechende Hygienekenntnisse nachzuweisen. Ein entsprechender Zertifikatskurs wird von der Industrie- und Handelskammer angeboten. Auch eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist in diesem Kontext vorgesehen.
Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Generell ist es so, dass ein Catering-Service nicht unter das Gaststättengesetz fällt. Eine Konzession wird daher nur in seltenen Fällen erwirkt werden müssen, wenn z.B. alkoholische Getränke bei einem Event verkauft werden. Um die Planung konsequent voranzutreiben und kostenintensive Verzögerungen zu vermeiden, sollten Existenzgründer ihre persönlichen Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung rechtzeitig in Erfahrung bringen. Ein Beratungstermin beim zuständigen Gewerbeamt kann insofern sinnvoll sein.
Welche Folgen hat die Gewerbeanmeldung für einen Party Service?
Mit der erfolgten Gewerbeanmeldung wird das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt informieren. Dieses wird sich zeitnah mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung melden. Darin machen Gründer Angaben zum Geschäft, zu prognostizierten Umsätzen und sie entscheiden, ob sie die Umsatzsteuer ausweisen oder zunächst auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen wollen. Die Schätzungen zu Umsätzen sollten sehr wohl überlegt sein, denn zu optimistische Zahlen führen dazu, dass hohe Vorauszahlungen an das Finanzamt abzuführen sind. Diese können in der finanziell ohnehin schwierigen Startphase schnell zu Liquiditätsengpässen führen. Darüber hinaus informiert das Gewerbeamt die Berufsgenossenschaft zwecks Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz ist für Gründer, aber auch etwaige Angestellte von existentieller Wichtigkeit. Informiert wird je nach Zuständigkeit auch die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer (dazu später mehr).
Buchführung nach der Gewerbeanmeldung
Gewerbetreibende sind verpflichtet, Bücher zu führen und jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Der Umfang hängt von der Rechtsform und den Umsätzen ab. Bei Gewinnen unter 60.000 Euro reicht in der Regel eine einfache Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Ferner ist eine Umsatz- und Gewerbesteuererklärung einzureichen. Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz ab, der in der Stadt/Kommune gilt. In der Startphase wirkt sich dieser Kostenfaktor meistens noch nicht sehr stark aus, da ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro vorgesehen ist.
Einordnung der Tätigkeit je nach Leistungsspektrum
Im Falle eines Party Services ist zu prüfen, ob es sich um eine handwerkliche Tätigkeit handelt oder nicht. Dies hätte die Konsequenz, dass sich ggf. eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer, und nicht in der IHK ergäbe. Es handelt sich bei einem Party Service nicht um eine handwerkliche Tätigkeit, sofern nur fertige Convenience Produkte verarbeitet werden. Sobald aber bei einem Party Service Rohwaren verarbeitet werden, handelt es sich in aller Regel um eine handwerkliche Tätigkeit.
Hinweise zu den genutzten Räumlichkeiten
Sofern die für den Geschäftsbetrieb vorgesehenen Räumlichkeiten vorher anderweitig genutzt wurden, ist eine entsprechende Nutzungsänderung zu beantragen. Für bauliche Änderungen ist das Bauamt der richtige Ansprechpartner. Sofern frische Lebensmittel verarbeitet werden, muss eine Einhaltung der Kühlkette inklusive Lagermöglichkeit gegeben sein. Für die Einhaltung spezifischer Vorschriften können sich Gewerbetreibende in diesem Bereich neben dem Ordnungsamt auch an die Gewerbeaufsicht wenden.
Zusammenfassung zur Gewerbeanmeldung im Rahmen der Existenzgründung mit einem Party Service (Catering):
- Es handelt sich um eine gewerbepflichtige Tätigkeit. Sie muss vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden
- Besondere Qualifikationen sind in der Regel nicht nachzuweisen, wohl aber Hygienekenntnisse, sobald frische Lebensmittel verarbeitet werden
- Generell fällt ein Party Service (Catering) nicht unter das Gaststättengesetz
- Eine Konzession (Ausschanklizenz) kann aber in Betracht kommen, sobald Alkohol durch den Caterer bei Events verkauft wird
- Die individuellen Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung sind rechtzeitig zu prüfen. Hierfür muss Klarheit über das Leistungsspektrum herrschen, denn dieses spielt bei der Beurteilung der Nachweis- und oder Erlaubnispflichten eine zentrale Rolle.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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